Beschlussvorlage - 0298/2026
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB37 - Brand- und Katastrophenschutz
- Bearbeitung:
- Gabriele Thomzig
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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23.04.2026
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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21.05.2026
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Sachverhalt
Das Amt für Brand- und Katastrophenschutz erbringt nach den Bestimmungen des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) unter anderem auch Leistungen auf dem Gebiet des vorbeugenden Brandschutzes. Für die Durchführung der Brandverhütungsschau können nach § 52 Abs. 5 Satz 1 BHKG Gebühren erhoben werden.
Der aktuellen Gebührensatzung für diesen Bereich liegt der Ratsbeschluss vom 16.12.2010 (Drucksachen-Nr. 0981/2010) zugrunde. Seit dem 01.01.2011 wurden die Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau, die nach § 26 BHKG gesetzlich vorgeschrieben ist, nicht mehr angepasst. Der gestiegene örtliche Aufwand und angehobene Richtwerte des Landes NRW machen eine Neukalkulation der Tarife erforderlich. Außerdem sind Anpassungen an die aktuelle Rechtslage notwendig.
Die Verwaltung schlägt zum 01.07.2026 eine Anpassung der Gebührensatzung entsprechend der Anlage 1 zu dieser Drucksache vor. Die inhaltlichen Änderungen sind überschaubar; auf synoptische Darstellungen wird daher verzichtet.
Soweit die Gebühren nach der Dauer der Amtshandlung bemessen werden (§ 4 der Satzung), soll eine Anpassung der Stundensätze an die aktuellen Richtwerte gem. Runderlass des Ministeriums für Inneres vom 14. Februar 2026 erfolgen. Abgerechnet wird weiterhin je angefangene Viertelstunde.
Die Brandverhütungsschau ist in Zeitabständen von maximal sechs Jahren durchzuführen. Die zu prüfenden Objekte sind in der Anlage zur Satzung (siehe Anlage 2 zu dieser Drucksache) gelistet.
Es ergeben sich folgende Änderungen:
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Tarif |
Entgelt aktuell |
Entgelt neu (pro Stunde) |
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Stundensätze
Beschäftigte entsprechend ihrer Eingruppierung |
70,00 € 55,00 € 44,00 € |
87,95 € 76,35 € 60,70 € |
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PKW-Pauschale |
13,00 € |
22,50 € |
Durch die Anhebung der Tarife werden jährliche Mehreinnahmen in Höhe von 10.000 € erwartet. Der Mehrertrag ist noch nicht im Haushaltsplanentwurf 2026/2027 enthalten.
Die neu gefasste Gebührensatzung wird nach Beschluss des Rates öffentlich bekannt gemacht und soll zum 01.07.2026 in Kraft treten.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung
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X |
sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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X |
keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
(Bitte eintragen)
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Satzung Brandverhütungsschau FW |
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
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Teilplan: |
0260 |
Bezeichnung: |
Brandschutz |
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Auftrag: |
1026003 |
Bezeichnung: |
Vorbeugende Gefahrenabwehr |
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Kostenart: |
432100 |
Bezeichnung: |
Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte |
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Kostenart |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 |
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Ertrag (-) |
432100 |
-5.000 |
-10.000 |
-10.000 |
-10.000 |
-10.000 |
Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
- Steuerliche Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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X |
Die Erträge sind umsatzsteuerpflichtig. |
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X |
Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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65,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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207,1 kB
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