Beschlussvorlage - 0281/2026
Grunddaten
- Betreff:
-
Entgeltordnung über die Gestellung von Brandsicherheitswachen und für sonstige freiwillige Leistungen der Feuerwehr Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB37 - Brand- und Katastrophenschutz
- Bearbeitung:
- Gabriele Thomzig
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB30 - Rechtsamt
- Freigabe durch:
- Dennis Rehbein (Oberbürgermeister), Dr. André Erpenbach (Beigeordneter), Bernd Maßmann (Stadtkämmerer)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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23.04.2026
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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21.05.2026
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Sachverhalt
Das Amt für Brand- und Katastrophenschutz erbringt nach den Bestimmungen des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) unter anderem auch Leistungen auf dem Gebiet des vorbeugenden Brandschutzes. Für die Gestellung der Brandsicherheitswachen und für sonstige freiwillige Leistungen der Feuerwehr können nach § 52 Abs. 5 Satz 2 BHKG Entgelte erhoben werden.
Der aktuellen Entgeltordnung für diesen Bereich liegt der Ratsbeschluss vom 16.12.2010 (Drucksachen-Nr. 0981/2010) zugrunde. Seit dem 01.01.2011 wurde das Entgelt für die Gestellung der Brandsicherheitswachen und für sonstige Leistungen der Feuerwehr, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, nicht mehr angepasst. Der gestiegene örtliche Aufwand und angehobene Richtwerte des Landes NRW machen eine Neukalkulation der Tarife erforderlich. Außerdem sind Anpassungen an die aktuelle Rechtslage und die überarbeitete interne Richtlinie zur Durchführung von Brandsicherheitswachdiensten in der Stadt Hagen vom 17.02.2026 notwendig.
Die Verwaltung schlägt zum 01.07.2026 eine Anpassung der Entgeltordnung entsprechend der Anlage zu dieser Drucksache vor. Die inhaltlichen Änderungen sind überschaubar; auf synoptische Darstellungen wird daher verzichtet.
Erhöhung der Entgelttarife im Einzelfall
Soweit die Entgelte nach der Dauer der Amtshandlung bemessen werden (§ 3 der Entgeltordnung), soll eine Anpassung der Stundensätze an die aktuellen Richtwerte gem. Runderlass des Ministeriums für Inneres vom 14.02.2026 erfolgen. Abgerechnet wird zukünftig je angefangene Viertelstunde.
Brandsicherheitswachen
Ist eine Veranstalterin oder ein Veranstalter nicht in der Lage, eine den Anforderungen genügende Brandsicherheitswache selbst zu stellen, hat die Gemeinde diese Aufgabe nach § 27 Abs. 2 BHKG zu übernehmen. Bei durchschnittlich 200 Veranstaltungen im Jahr übernimmt die Feuerwehr danach den vorgeschriebenen Brandsicherheitswachdienst in Hagen. Die Veranstalterin oder der Veranstalter ist verpflichtet, die Kosten hierfür der Gemeinde zu erstatten.
Für die Gestellung der Brandsicherheitswachen – im Regelfall aus der Freizeit heraus – wurde der Tarif auf der Grundlage des tatsächlichen Kostenaufwandes (Durchschnittswerte der letzten drei Jahre) neu kalkuliert. Hier wurden nicht die Stundensätze des Richtwerte-Erlasses 2026 bzw. der Empfehlung der KGSt zugrunde gelegt, da ein Missverhältnis zu den tatsächlichen Kosten entstanden wäre. Neben Beamten und Beschäftigten der Berufsfeuerwehr stellen die Löschgruppen der freiwilligen Feuerwehr weiterhin qualifizierte Sicherheitswachen ab.
Brandschutzseminare
Die Abrechnung der Brandschutzseminare erfolgt zukünftig pauschal mit einer Höchstteilnehmerzahl von 10 Personen.
Es ergeben sich folgende Änderungen:
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Tarif |
Entgelt aktuell |
Entgelt neu (pro Stunde) |
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Stundensätze
Beschäftigte entsprechend ihrer Eingruppierung |
70,00 € 55,00 € 44,00 € |
87,95 € 76,35 € 60,70 € |
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PKW-Pauschale |
13,00 € |
22,50 € |
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Brandsicherheitswache |
44,00 € |
52,00 € |
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Brandschutzseminar (maximal 10 Teilnehmende) |
67,00 € pro Person |
701,00 € pauschal |
Durch die Anhebung der Tarife werden jährliche Mehreinnahmen in Höhe von 10.000 € erwartet. Der Mehrertrag ist noch nicht im Haushaltsplanentwurf 2026/2027 enthalten.
Die neu gefasste Entgeltordnung wird nach Beschluss des Rates öffentlich bekannt gemacht und soll zum 01.07.2026 in Kraft treten.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung |
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X |
sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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X |
keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
(Bitte eintragen)
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Entgeltordnung FW |
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
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Teilplan: |
0260 |
Bezeichnung: |
Brandschutz |
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Auftrag: |
1026003 |
Bezeichnung: |
Vorbeugende Gefahrenabwehr |
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Kostenart: |
432100 |
Bezeichnung: |
Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte |
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Kostenart |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 |
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Ertrag (-) |
432100 |
-5.000 |
-10.000 |
-10.000 |
-10.000 |
-10.000 |
Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
- Steuerliche Auswirkungen
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X |
Die Erträge sind umsatzsteuerpflichtig. |
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X |
Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
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X |
Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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147,8 kB
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