Beschlussvorlage - 0281/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Anpassung der Entgeltordnung über die Gestellung von Brandsicherheitswachen und für sonstige freiwillige Leistungen der Feuerwehr Hagen, wie sie als Anlage Gegenstand der Vorlage (Drucksachen-Nr. 0281/2026) ist.

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Sachverhalt

Das Amt für Brand- und Katastrophenschutz erbringt nach den Bestimmungen des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) unter anderem auch Leistungen auf dem Gebiet des vorbeugenden Brandschutzes. Für die Gestellung der Brandsicherheitswachen und für sonstige freiwillige Leistungen der Feuerwehr können nach § 52 Abs. 5 Satz 2 BHKG Entgelte erhoben werden.

 

Der aktuellen Entgeltordnung für diesen Bereich liegt der Ratsbeschluss vom 16.12.2010 (Drucksachen-Nr. 0981/2010) zugrunde. Seit dem 01.01.2011 wurde das Entgelt für die Gestellung der Brandsicherheitswachen und für sonstige Leistungen der Feuerwehr, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, nicht mehr angepasst. Der gestiegene örtliche Aufwand und angehobene Richtwerte des Landes NRW machen eine Neukalkulation der Tarife erforderlich. Außerdem sind Anpassungen an die aktuelle Rechtslage und die überarbeitete interne Richtlinie zur Durchführung von Brandsicherheitswachdiensten in der Stadt Hagen vom 17.02.2026 notwendig.

 

Die Verwaltung schlägt zum 01.07.2026 eine Anpassung der Entgeltordnung entsprechend der Anlage zu dieser Drucksache vor. Die inhaltlichen Änderungen sind überschaubar; auf synoptische Darstellungen wird daher verzichtet.


Erhöhung der Entgelttarife im Einzelfall

Soweit die Entgelte nach der Dauer der Amtshandlung bemessen werden (§ 3 der Entgeltordnung), soll eine Anpassung der Stundensätze an die aktuellen Richtwerte gem. Runderlass des Ministeriums für Inneres vom 14.02.2026 erfolgen. Abgerechnet wird zukünftig je angefangene Viertelstunde.

 

Brandsicherheitswachen

Ist eine Veranstalterin oder ein Veranstalter nicht in der Lage, eine den Anforderungen genügende Brandsicherheitswache selbst zu stellen, hat die Gemeinde diese Aufgabe nach § 27 Abs. 2 BHKG zu übernehmen. Bei durchschnittlich 200 Veranstaltungen im Jahr übernimmt die Feuerwehr danach den vorgeschriebenen Brandsicherheitswachdienst in Hagen. Die Veranstalterin oder der Veranstalter ist verpflichtet, die Kosten hierfür der Gemeinde zu erstatten.

 

Für die Gestellung der Brandsicherheitswachen – im Regelfall aus der Freizeit heraus – wurde der Tarif auf der Grundlage des tatsächlichen Kostenaufwandes (Durchschnittswerte der letzten drei Jahre) neu kalkuliert. Hier wurden nicht die Stundensätze des Richtwerte-Erlasses 2026 bzw. der Empfehlung der KGSt zugrunde gelegt, da ein Missverhältnis zu den tatsächlichen Kosten entstanden wäre. Neben Beamten und Beschäftigten der Berufsfeuerwehr stellen die Löschgruppen der freiwilligen Feuerwehr weiterhin qualifizierte Sicherheitswachen ab.

 

Brandschutzseminare

Die Abrechnung der Brandschutzseminare erfolgt zukünftig pauschal mit einer Höchstteilnehmerzahl von 10 Personen.

 

Es ergeben sich folgende Änderungen:

Tarif

Entgelt

aktuell

Entgelt

neu (pro Stunde)

Stundensätze

  • LG 2.2 (bisher höherer Dienst)
  • LG 2.1 (bisher gehobener Dienst)
  • LG 1.2 (bisher mittlerer Dienst)

Beschäftigte entsprechend ihrer Eingruppierung

 

70,00 €

55,00 €

44,00 €

 

87,95 €

76,35 €

60,70 €

PKW-Pauschale

13,00 €

22,50 €

Brandsicherheitswache

44,00 €

52,00 €

Brandschutzseminar

(maximal 10 Teilnehmende)

67,00 €

pro Person

701,00 €

pauschal

 

Durch die Anhebung der Tarife werden jährliche Mehreinnahmen in Höhe von 10.000 € erwartet. Der Mehrertrag ist noch nicht im Haushaltsplanentwurf 2026/2027 enthalten.

 

Die neu gefasste Entgeltordnung wird nach Beschluss des Rates öffentlich bekannt gemacht und soll zum 01.07.2026 in Kraft treten.

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

Entgeltordnung FW

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

0260

Bezeichnung:

Brandschutz

Auftrag:

1026003

Bezeichnung:

Vorbeugende Gefahrenabwehr

Kostenart:

432100

Bezeichnung:

Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte

 

 

Kostenart

2026

2027

2028

2029

2030

Ertrag (-)

432100

-5.000

-10.000

-10.000

-10.000

-10.000

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

X

Die Erträge sind umsatzsteuerpflichtig.

 

  1.                Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

23.04.2026 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

21.05.2026 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen