Beschlussvorlage - 0271/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Laufzeit des Gleichstellungsplans, der mit Ratsbeschluss vom 10.12.2020 beschlossen wurde und dessen enthaltene Maßnahmen bis zum 30.06.2026 realisiert werden sollen, wird nunmehr bis zum 31.12.2026 verlängert, um die vollständige Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen sicherzustellen.

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Sachverhalt

Gemäß § 5 Absatz 6 Satz 1 LGG NRW kann in begründeten Einzelfällen die Laufzeit des bestehenden Gleichstellungsplans verlängert werden.

 

Ein solch begründeter Einzelfall ist gegeben. Mit Inkrafttreten der Dienstvereinbarung zum Schutz vor Diskriminierung und sexueller Belästigung zum 01.02.2026 – zugleich eine Maßnahme des aktuell gültigen Gleichstellungsplans – wurde der Gleichstellungsstelle zusätzlich die Funktion der Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) übertragen. Die damit einhergehende organisatorische Anbindung sowie die Ausgestaltung entsprechender Verfahrens- und Zuständigkeitsstrukturen erforderten einen erhöhten konzeptionellen und zeitlichen Aufwand.

 

Trotz bereits eingeleiteter und zu einem großen Teil umgesetzter Maßnahmen konnten bislang noch nicht alle im Gleichstellungsplan vorgesehenen Schritte und Ziele vollständig realisiert werden. Der aktuell gültige Gleichstellungsplan befindet sich somit weiterhin in der Umsetzungsphase; eine Verlängerung der Laufzeit über den 30.06.2026 hinaus ist erforderlich.

 

Begründung:

 

Die im Gleichstellungsplan vorgesehenen Maßnahmen konnten innerhalb des ursprünglich festgelegten Zeitrahmens nicht vollständig umgesetzt werden. Parallel hierzu befindet sich die Fortschreibung des Gleichstellungsplans in Vorbereitung; diese erfordert jedoch eine fundierte Analyse des bisherigen Umsetzungsstandes sowie eine sorgfältige inhaltliche und strategische Weiterentwicklung der künftigen Gleichstellungsziele.

 

Die Verlängerung der Laufzeit dient daher der Sicherung und dem Abschluss der begonnenen Maßnahmen, berücksichtigt die erweiterten Aufgaben der Gleichstellungsstelle durch die Übertragung der AGG-Beschwerdestelle und schafft zugleich eine verlässliche Grundlage für die nachhaltige Fortführung der Gleichstellungsarbeit sowie einen geordneten Umgang zu einem neuen Gleichstellungsplan. Die Verlängerung stellt sicher, dass bestehende Strukturen und Initiativen nicht unterbrochen werden und die Gleichstellungsziele nachhaltig verfolgt werden können.

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

 x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

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Beschlüsse

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14.04.2026 - Frauenbeirat

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23.04.2026 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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21.05.2026 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen