Beschlussvorlage - 0356/2026
Grunddaten
- Betreff:
-
Nutzungs- und Entgeltordnung für das Kinder – und Jugendkulturzentrum "Kultopia"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Meltem Coskan
- Beteiligt:
- VB3 Vorstandsbereich für Jugend und Soziales, Integration, Bildung und Kultur
- Freigabe durch:
- Dennis Rehbein (Oberbürgermeister), Martina Soddemann (Erste Beigeordnete)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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02.06.2026
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Gestoppt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die als Anlage beigefügte Nutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung des Kinder- und Jugendkulturzentrum Kultopia.
Die bisher gültige Nutzungs- und Entgeltordnung tritt mit Inkrafttreten der neuen Fassung außer Kraft.
Die neue Nutzungs- und Entgeltordnung tritt am 01.08.2026 in Kraft.
Sachverhalt
Die Nutzungs- und Entgeltordnung des Kinder- und Jugendkulturzentrums Kultopia wurde umfassend überarbeitet. Ziel der Neufassung ist eine transparente, rechtssichere und praxisgerechte Regelung der Raumnutzung und der Entgelte.
Das Konzept des Hauses wurde fortgeschrieben: Der Schwerpunkt liegt künftig stärker auf der Förderung von Kinder- und Jugendkultur. Andere Nutzungen sind nur nachrangig möglich.
Ausschlusskriterien für Veranstaltungen wurden präzisiert, insbesondere zur Vermeidung von diskriminierenden, extremistischen oder sicherheitsgefährdenden Nutzungen.
Die Entgeltregelungen sind nun transparent nach Art, Umfang und Zusatzleistungen gegliedert. Steuerliche Vorgaben sind berücksichtigt, Kautionen entfallen. Befreiungen gelten klar definierten Gruppen wie Jugendhilfe, Schulen oder gemeinnützigen Vereinen mit jugendkulturellem Schwerpunkt.
Zudem wurden Verwaltungsabläufe, Nutzerpflichten und Verantwortlichkeiten aktualisiert, um eine einheitliche und nachvollziehbare Handhabung sicherzustellen.
Die neue Nutzungs- und Entgeltordnung tritt am 01.08.2026 in Kraft; die bisherige Fassung tritt gleichzeitig außer Kraft.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung
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x |
sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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x |
keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
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x |
Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
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Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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447,9 kB
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