Beschlussvorlage - 1037/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen übernimmt die Empfehlung der in der Sitzung des Ausschusses für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung am 19.05.2026 vorgeschlagenen Person/Institution für den Bürgerpreis 2025. Die Verleihung des Preises erfolgt erst nach der Genehmigung des Doppelhaushaltes 2025/26 durch die Bezirksregierung Arnsberg. 

 

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Sachverhalt

Im vergangenen Jahr wurde vom Rat der Stadt Hagen der Bürgerpreis der Stadt Hagen in Höhe von insgesamt 500 € für den Vorschlag „Taschendepot in der Innenstadt“ an Renate Korthaus-Mobio vergeben. Auch in 2026 möchte der Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung die von Einwohnerinnen der Stadt Hagen eingereichten Anregungen und Ideen entsprechend würdigen (Anlage I), um anschließend eine Empfehlung an den Rat der Stadt Hagen auszusprechen. Die Vorschläge von Bürgerinnen und Bürgern sollten neu, konstruktiv und praktisch umsetzbar sein sowie zur Verbesserung der allgemeinen Situation in Hagen beitragen. Die Anregungen und Ideen können dabei die unterschiedlichsten Bereiche des öffentlichen Lebens, wie zum Beispiel den Sport, die Kultur, die Pflege heimischer Traditionen oder auch das soziale Miteinander im Stadtteil und in der Nachbarschaft betreffen. Das Preisgeld kann geteilt werden, sofern mehrere Ideen und Anregungen gewürdigt werden sollen.

 

Ausschreibung

Um auf die Auslobung des Bürgerpreises aufmerksam zu machen, wurde dieser in 2025 auf der Website der Stadt Hagen und in Form einer Pressemitteilung https://www.hagen.de/hagen-aktuell/aktuelle-meldungen/buergerpreis-2025-stadt-hagen-sucht-vorschlaege.html öffentlich ausgeschrieben. Der Einsendeschluss endete am 17.12.2025. Darüber hinaus sind diejenigen Anregungen berücksichtigt worden, welche im Rahmen der in 2025 stattgefundenen Sitzungen des Ausschusses für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung behandelt wurden.

 

Auswahlverfahren

Laut § 5 Abs. 1 der Bürgerpreissatzung (Anlage II) empfiehlt der Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung in seiner letzten Sitzung eines jeweiligen Kalenderjahres oder in der ersten Sitzung des darauf folgenden Kalenderjahres dem Rat der Stadt Hagen eine Preisträgerin oder einen Preisträger. In § 5 Abs. 2 wurde festgelegt, dass der Rat der Stadt Hagen in der jeweils folgenden Ratssitzung die Preisträgerin oder den Preisträger des Bürgerpreises Hagen bestimmt.

 

Verleihung

Der Bürgerpreis Hagen wird der Preisträgerin oder dem Preisträger durch den Oberbürgermeister sowie dem Vorsitzenden des Ausschusses für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung in einem feierlichen Rahmen verliehen. Die Information und die Auszahlung des Preisgeldes des/der Preisträger*in erfolgt im laufenden Kalenderjahr, sofern die derzeit bestehende Haushaltssperre aufgehoben wurde. Ein Aussetzen der Preisverleihung in einem Jahr ist gemäß Bürgerpreissatzung § 4 Ziff. 2 S. 2 möglich: „Eine Verpflichtung zur jährlichen Preisvergabe besteht nicht.“

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                                                             Auswirkungen auf den Haushalt

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

0111

Bezeichnung:

Verwaltungssteuerung/Presse/Öff.arbeit

Auftrag:

1011102

Bezeichnung:

Allg. Öffentlichkeitsarbeit

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

4nnnnn

Bezeichnung:

 

 

5nnnnn

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

2024

2025

2026

2027

2028

Ertrag (-)

4nnnnn

 

 

 

 

 

Aufwand (+)

549900

0

0

500

0

0

Eigenanteil

 

 

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

 

x

Die Finanzierung ist in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt.

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

  1.                                                             Rechtscharakter

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.05.2026 - Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung - ungeändert beschlossen

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21.05.2026 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen übernimmt die Empfehlung der in der Sitzung des Ausschusses für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung am 19.05.2026 vorgeschlagenen Person/Institution für den Bürgerpreis 2025.

Der Bürgerpreis wird geteilt (jeweils 250€). Gewählt wurden :

 

Vorschlag 3 (SpenderInnenbänke)

Vorschlag 9 (Kinderschutzbund Hagen)

 

Die Verleihung des Preises erfolgt erst nach der Genehmigung des Doppelhaushaltes 2025/26 durch die Bezirksregierung Arnsberg. 

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen