Beschlussvorlage - 0368/2026

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der bislang nicht berücksichtigte Abschnitt der Freiheitstraße von der Kreuzung Freiheitstraße/Gaußstraße bis zum Margot-Stern-Platz wird in die weiteren freiraumplanerischen Überlegungen des Büros Club L94 einbezogen und im erforderlichen Umfang für die Antragstellung auf Städtebaufördermittel vorbereitet, wobei dies ausschließlich zur Sicherstellung eines einheitlichen gestalterischen Erscheinungsbildes der gesamten Freiheitstraße erfolgt.

Reduzieren

Sachverhalt

Im Rahmen des im Jahr 2024 durchgeführten Planungswettbewerbs wurde bereits ein Teilbereich der Freiheitsstraße durch das Büro Club L94 freiraumplanerisch überplant. Das Wettbewerbsgebiet endete an der Kreuzung Freiheitstraße/Gaußstraße, wobei die Kreuzung selbst noch Bestandteil des Wettbewerbsgebietes war.

Um eine einheitliche, gestalterisch zusammenhängende Entwicklung der Freiheitstraße sicherzustellen, soll nun auch der verbleibende Abschnitt von der Kreuzung Freiheitstraße/Gaußstraße bis zum Margot-Stern-Platz in die weiteren freiraumplanerischen Überlegungen einbezogen werden, um den betreffenden Abschnitt im Rahmen der beabsichtigten Antragstellung auf Städtebaufördermittel angemessen berücksichtigen und die hierfür notwendigen planerischen Grundlagen vorbereiten zu können.

 

Die Betrachtung beschränkt sich dabei auf den Bereich der Freiheitstraße. Die angrenzenden Stich- und Nebenstraßen sind nicht Gegenstand der weiteren freiraumplanerischen Überplanung.

Durch die Einbeziehung des restlichen Abschnitts der Freiheitstraße kann eine durchgängige und qualitätsvolle Gestaltung des öffentlichen Raums erreicht werden. Die Ergänzung dient insbesondere der gestalterischen Einheitlichkeit sowie der Vermeidung von Brüchen im Erscheinungsbild der Freiheitstraße.

Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine Ausweitung des Projekts im Sinne zusätzlicher umfassender Maßnahmen, sondern um eine planerische Abrundung zur Sicherstellung eines stimmigen Gesamtbildes. Eine darüberhinausgehende grundlegende Neuplanung des Straßenraums ist damit nicht verbunden.

Reduzieren

Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

  1.                Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

04.05.2026 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen