Beschlussvorlage - 0368/2026
Grunddaten
- Betreff:
-
Einbeziehung des Abschnitts der Freiheitstraße zwischen Freiheitstraße/Gaußstraße und Margot-Stern-Platz in die freiraumplanerischen Überlegungen zur Vorbereitung der Antragstellung auf Städtebaufördermittel
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Dominik Uschdraweit
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Entscheidung
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04.05.2026
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Beschlussvorschlag
Der bislang nicht berücksichtigte Abschnitt der Freiheitstraße von der Kreuzung Freiheitstraße/Gaußstraße bis zum Margot-Stern-Platz wird in die weiteren freiraumplanerischen Überlegungen des Büros Club L94 einbezogen und im erforderlichen Umfang für die Antragstellung auf Städtebaufördermittel vorbereitet, wobei dies ausschließlich zur Sicherstellung eines einheitlichen gestalterischen Erscheinungsbildes der gesamten Freiheitstraße erfolgt.
Sachverhalt
Im Rahmen des im Jahr 2024 durchgeführten Planungswettbewerbs wurde bereits ein Teilbereich der Freiheitsstraße durch das Büro Club L94 freiraumplanerisch überplant. Das Wettbewerbsgebiet endete an der Kreuzung Freiheitstraße/Gaußstraße, wobei die Kreuzung selbst noch Bestandteil des Wettbewerbsgebietes war.
Um eine einheitliche, gestalterisch zusammenhängende Entwicklung der Freiheitstraße sicherzustellen, soll nun auch der verbleibende Abschnitt von der Kreuzung Freiheitstraße/Gaußstraße bis zum Margot-Stern-Platz in die weiteren freiraumplanerischen Überlegungen einbezogen werden, um den betreffenden Abschnitt im Rahmen der beabsichtigten Antragstellung auf Städtebaufördermittel angemessen berücksichtigen und die hierfür notwendigen planerischen Grundlagen vorbereiten zu können.
Die Betrachtung beschränkt sich dabei auf den Bereich der Freiheitstraße. Die angrenzenden Stich- und Nebenstraßen sind nicht Gegenstand der weiteren freiraumplanerischen Überplanung.
Durch die Einbeziehung des restlichen Abschnitts der Freiheitstraße kann eine durchgängige und qualitätsvolle Gestaltung des öffentlichen Raums erreicht werden. Die Ergänzung dient insbesondere der gestalterischen Einheitlichkeit sowie der Vermeidung von Brüchen im Erscheinungsbild der Freiheitstraße.
Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine Ausweitung des Projekts im Sinne zusätzlicher umfassender Maßnahmen, sondern um eine planerische Abrundung zur Sicherstellung eines stimmigen Gesamtbildes. Eine darüberhinausgehende grundlegende Neuplanung des Straßenraums ist damit nicht verbunden.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung
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x |
sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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x |
keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
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x |
Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
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Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche Bindung |
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x |
Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
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Ohne Bindung |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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