Stellungnahme - 0340/2026-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1.    Übersicht der Baumaßnahmen durch WBH und HEG

 

Welche Baumaßnahmen im Bereich Schulen und Kindergärten werden aktuell konkret durch den Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) oder die Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft (HEG) im Auftrag oder für die Stadt Hagen durchgeführt?

Wir bitten um eine detaillierte Auflistung dieser Projekte unter Angabe folgender Parameter:

a. Geplante Kosten zum Zeitpunkt des Baubeschlusses vs. aktuelle Kostenprognose.

b. Geplantes Fertigstellungsdatum zum Zeitpunkt des Baubeschlusses vs. aktuell

prognostizierte Fertigstellung.

 

Antwort zu Frage 1:

Zur Zeit wird aktuell der Pavillon für das Albrecht Dürer Gymnasium durch die HEG gemäß Auftrag der Stadt Hagen vom 29.07.2024 errichtet.

Die geplanten Kosten gemäß Machbarkeitsstudie der Architekten Büsing van Wickeren aus Bochum vom 29.04.2024 lagen bei 5.779.830 €.

Auf Grundlage der anschließender Entwurfsplanung erfolgte eine Aktualisierung der Kosten auf 6.271.300 €. Einschließlich des Gemeinkostenzuschlages der HEG insgesamt ein Kostenvolumen von 6.898.430 €. Nach Vorberatung im Schulausschuss hat der Rat am 03.04.2025 (Vorlage 0218/2025) diesen aktualisierten Stand beschlossen.

Die geplante Fertigstellung und Übergabe der Schule gemäß Zeitplanung der Machbarkeitsstudie ist das Ende der Sommerferien 2026.

 

Als weiteres Schulbauprojekt wird derzeit die zweizügige Grundschule nebst Einfeldsporthalle an der Södingstraße umgesetzt. Seit dem 23.03.2026 läuft das Vergabeverfahren für die Planungsleistung. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt.

Die bereits erstellte Machbarkeitsstudie, welche der Rat am 19.09.2024 (Vorlage 0757/2024) nach Vorberatung in der Bezirksvertretung Mitte und im Schulausschuss beschlossen hat, ist ebenfalls Grundlage der Ausschreibung.

Die Bezugsfertigkeit ist so terminiert, dass das Schuljahr 2029/2030 erreicht werden kann. Die bisherige Planung hat in enger Abstimmung mit dem Fachbereich Schule stattgefunden.

Sobald durch das noch im Verfahren befindliche Architekturbüro die notwendigen weiteren Leistungsphasen umgesetzt sind, wird eine Kostenberechnung erstellt.

 

Zwischen dem Fachbereich Kindertagesbetreuung und Elementarpädagogik und der HEG laufen Gespräche, faktische Projekte gibt es aktuell nicht.

 

 

2.    Informationsfluss und Zuständigkeitsordnung

 

a.  Wie wurden die politischen Gremien sowie die betroffenen externen Akteure (insbesondere Schulleitungen und Kita-Leitungen) in der Vergangenheit über Abweichungen bei Kosten und Fertigstellungsterminen der unter Punkt 1 genannten Projekte informiert?

b.  Leitet die Verwaltung aus der neuen Zuständigkeitsordnung für die Ratsgremien und Ausschüsse ein verändertes „Mitteilungswesen“ bzw. eine angepasste Berichtspflicht gegenüber dem Infrastrukturausschuss ab? Wenn ja, inwiefern?

 

Antwort zu Frage 2 a.:

Die politischen Gremien wurden durch Vorlagen oder Mitteilungen in den Sitzungen über Abweichungen bei Kosten und Fertigstellungsterminen durch die Verwaltung informiert.

Da Vertreter*innen der Schulen überwiegend an den Besprechungen teilnehmen, sind sie allgemein über die aktuelle Entwicklung des Projekts informiert.

 

Antwort zu Frage 2 b.:

Nein. Die Verwaltung ist nach wie vor daran interessiert, dass die politischen Gremien, so auch der Infrastrukturausschuss alle für die Beratung oder Beschlussfassung erforderlichen Informationen in geeigneter Form - also als Mitteilungs-, Berichts- oder Beschlussvorlagen - zur Verfügung gestellt bekommt. Dabei hält sich die Verwaltung auch weiterhin an die beschlossene Zuständigkeitsordnung.

 

 

 

3.    Verzögerung beim Solitärbau am Albrecht-Dürer-Gymnasium

 

Nach Informationen der FDP-Fraktion wird der geplante Solitärbau am Albrecht-Dürer-Gymnasium entgegen den bisherigen Planungen nicht zum Beginn des Schuljahres 2026/2027 zur Verfügung stehen.

 

a. Trifft diese Information zu?

 

Antwort zu Frage 3.a.

Nein, es gilt weiterhin der unter 1. angegebene Zeitplan.

Sollten sich bei der weiteren Umsetzung Verzögerungen im Bauablauf aufgrund von Lieferengpässen und Störungen der zeitlichen Prozesse zeigen, würde unmittelbar die Schule informiert

 

b.  Wenn ja: Wann erlangte die Verwaltung Kenntnis von dieser Verzögerung und wann wurden die politischen Gremien sowie die Schulleitung darüber in Kenntnis gesetzt?

 

Antwort zu Frage 3.b. -entfällt-.

 

c.  Erfolgte die Information der Betroffenen proaktiv durch die Verwaltung oder erst auf Nachfrage?

 

Antwort zu Frage 3.c. – entfällt-.

 

d. Welche Gründe sind ursächlich für die Verzögerung und wann ist nun verbindlich mit einer Übergabe an die Schule zu rechnen?

 

Antwort zu Frage 3.d. -entfällt-.

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Beschlüsse

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04.05.2026 - Infrastrukturausschuss - zur Kenntnis genommen