Beschlussvorlage - 0297/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht über die Baumaßnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Errichtung einer temporären Ersatzstraße wird beschlossen.

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Sachverhalt

Seit Anfang 2025 steht die Sparkasse im Kontakt mit der Verwaltung zur geplanten Sanierung des Dachs an der Sparkasse in der Innenstadt. Abweichend von ersten Planungen, die damals dem Fachbereich Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen (60) vorgestellt wurden, wird die Straße Sparkassen-Karree im östlichen Teil komplett als Baustelleneinrichtungsfläche benötigt, zusätzlich entsteht im Volmepark eine Baustelleneinrichtungsfläche für Personalcontainer der bauausführenden Firmen der Sparkasse und eine Baustelleneinrichtungsfläche für den WBH zum Bau der Badstraßenbrücke. Da die Sparkasse beabsichtigt bereits im ersten Quartal 2027 diese Baumaßnahme zu beginnen, überschneidet sich diese Maßnahme sowohl mit dem Rückbau der Ebene II, als auch mit dem Neubau der Badstraßenbrücke:

 

Zeitplanung Sparkasse:

  • Baubeginn: Q1/2027
  • Abschluss der Baumaßnahme: Q1/2030

 

Aktuelle Zeitplanung Rückbau Ebene II (WBH):

  • Beginn der Arbeiten: voraussichtlich Q1/2027
  • Abschluss der Arbeiten: voraussichtlich Q1/2028

 

Aktuelle Zeitplanung Neubau der Badstraßenbrücke (WBH):

  • Beginn der Arbeiten (Bau der Behelfsbrücke): Q3/2027
  • Beginn der Arbeiten (Abbruch der Badstraßenbrücke - Sperrung Badstraße): Q2/2028
    • Im Anschluss an den Abschluss des Rückbaus der Ebene II
  • Abschluss der Arbeiten (Neubau der Badstraßenbrücke): Q2/2029

 

Die gleichzeitige Sperrung für den Durchgangsverkehr auf der Straße Sparkassen-Karree und die mit dem Rückbau der Ebene II verbundenen verkehrlichen Einschränkungen / Sperrungen werden aus Sicht der Verwaltung als unvereinbar bewertet. Die Überschneidung mit dem Neubau der Badstraßenbrücke hingegen ist unkritisch, da in diesem Zeitraum eine Durchfahrt durch die Straße Sparkassen-Karree ohnehin nicht möglich sein wird.

 

Es galt also, eine Lösung für die zeitgleiche Abwicklung des Rückbaus der Ebene II und der Sparkassen-Maßnahme zu finden. Als Vorschlag hat die Sparkasse gemeinsam mit ihrem beauftragten Ingenieurbüro eine Variante entwickelt, bei der der Durchgangsverkehr in beiden Fahrtrichtungen über eine Ersatzstraße durch den Volmepark geführt werden kann. Die Ausarbeitung dieser Maßnahme, die einen erheblichen Eingriff in den bestehenden Park darstellt, wurde von den zuständigen Fachbereichen (60, 69, 32), dem WBH (Straßenbau, Ingenieurbauwerke, Grün) und der Feuerwehr begleitet.

 

Aus den Zeitplanungen der Sparkasse und den städtischen Baumaßnahmen ergeben sich also insgesamt drei zeitliche Abschnitte:

 

  1. Von ca. Q1/2027 bis ca. Q1/2028: Sperrung Sparkassen-Karree + Rückbau Ebene II - Durchgangsverkehr wird über die Ersatzstraße durch den Volmepark geführt
  2. Von ca. Q2/2028 bis ca. Q2/2029: Sperrung Sparkassen-Karree + Baumaßnahme Badstraßenbrücke - kein Durchgangsverkehr möglich, Abfahrt des Baustellenverkehrs der Sparkasse über die jetzt nicht für den Verkehr notwendige Ersatzstraße (vgl. Anlage 1).
  3. Von ca. Q3/2029 bis Q1/2030: Sperrung Sparkassen-Karree - Durchgangsverkehr wird wieder über die Ersatzstraße geführt

 

Die zeitlichen Abhängigkeiten sind in tabellarischer Form in Anlage 1 noch einmal anschaulich dargestellt.

 

Die Fachbereiche Öffentliche Sicherheit und Ordnung (32), Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung (61) und das Umweltamt (69) haben für den, auf Basis des Beschlusses der Ersatzstraße, zu erstellenden Gestattungsvertrag zwischen der Stadt und der Sparkasse Stellungnahmen mit den jeweils geforderten Auflagen abgegeben. Diese Auflagen werden im Beschlussfall Teil des abzuschließenden Gestattungsvertrags.

Kompensationsmaßnahmen in der Innenstadt für die während der Baumaßnahme in Anspruch genommenen Grünflächen wären wünschenswert sowie die zeitgemäße Wiederherstellung des Volmeparks nach Abschluss der Baumaßnahme.

Auch das Umweltamt weist auf die Funktion des Volmeparks als schattenspendender Erholungsraum für die Bevölkerung hin und fordert ebenfalls geeignete Kompensationsmaßnahmen.

Weiterhin wird von der Straßenverkehrsbehörde gefordert, dass die Wegeführung vom Berufskolleg in der Springmannstraße aus dem Park auf Springmannstraße und die Körnerstraße verlegt wird. Ergänzend ist vorzusehen, den Volmepark während der Bauphase vollständig mittels geeigneter Sperrgitter abzusperren, sodass ein Betreten durch Fußgänger und sonstige Passanten ausgeschlossen ist.

 

Darüber hinaus wurden die Abstimmungen zu dieser Baumaßnahme eng durch den Fachbereich Grün des WBH begleitet. Die im Zusammenhang mit Auswirkungen auf die Bäume im Volmepark nötigen Auflagen (keine Fällungen, keine negativen Auswirkungen auf Wurzelbereiche, keine Beeinträchtigung in jedweder Form der Flügelnuss (Naturdenkmal)) sind in der Planung der Ersatzstraße berücksichtigt. An manchen Bäumen wird in einem verträglichen Maße ein Rückschnitt notwendig.

 

Wichtig: Der Bau der Ersatzstraße, die Einrichtung von Kompensationsflächen sowie die Wiederherstellung der in Anspruch genommenen Flächen erfolgt in Zuständigkeit und auf Kosten der Sparkasse!

 

Nachfolgend eine Zusammenfassung der wichtigsten Gesichtspunkte:

 

Ökologische Bewertung:

  • Flügelnuss (Naturdenkmal) nicht berührt
  • Keine Fällung von Bäumen, teils Rückschnitt erforderlich
  • Bau und Betrieb der Ersatzstraße ohne negative Auswirkungen auf Wurzeln

 

Technische Bewertung

  • Einrichtung einer Ersatzstraße wie gefordert zweispurig möglich
  • Schleppkurven auf Basis Sattelzug unkritisch
  • Eine Straßenlaterne ggf. leicht zu versetzen
  • Keine Konflikte zur Baustelleneinrichtung des WBH zur Maßnahme „Badstraßenbrücke“
  • Keine Konflikte zur Verkehrsführung bei der Maßnahme „Badstraßenbrücke“ (vgl. Anlage 2)

 

Es liegen weder aus ordnungsrechtlicher noch aus naturschutzrechtlicher bzw. wasserschutzrechtlicher Sicht, sowie von Seiten des Straßen- und Brückenbaus Ausschlussgründe für die Einrichtung einer Ersatzstraße vor. Während der gesamten Baumaßnahme bleibt der Volmepark südlich der Volme für den Fußgängerverkehr gesperrt.

 

Konsequenzen eines Verzichts auf die Ersatzstraße:

 

Der Verzicht auf eine Ersatzstraße durch den Volmepark zöge unterschiedliche Konsequenzen nach sich.

 

Szenario 1: Die Sparkasse beginnt wie geplant in Q1/2027 mit ihrer Baumaßnahme und läuft damit Parallel zum Rückbau der Ebene II (bis Ende ca. Q1/2028).

  • In diesem Szenario würde eine Durchfahrt durch die Achse Körnerstraße / Sparkassen-Karree für ca. 15 Monate nicht möglich sein und durch die Gleichzeitigkeit mit den Einschränkungen / Sperrungen im Zusammenhang mit dem Rückbau Ebene II die Erreichbarkeit der Innenstadt in unzumutbarem Ausmaß verschlechtern.

Szenario 2: Aufgrund der Unvereinbarkeit mit dem Rückbau der Ebene II muss die Sparkasse den Baubeginn ihrer Maßnahme bis ca. Q2/2028 verschieben.

  • In diesem Szenario müsste die Sparkasse ihre fest terminierte Maßnahme um mindestens 15 Monate verschieben
  • Da derzeit nicht absehbar ist, ob der Rückbau der Ebene II planmäßig im Q1/2028 abgeschlossen sein wird, ist es ebenso nicht absehbar, ob der Beginn der Baumaßnahme der Sparkasse noch länger aufgeschoben werden müsste

 

In beiden Szenarien wäre eine Durchfahrt durch die Straße „Sparkassen-Karree“ für insgesamt drei Jahre nicht möglich. Zum Vergleich: Im geplanten Fall mit einer Ersatzstraße durch den Park würde diese Sperrung nur den Zeitraum der Badstraßen-Sperrung betreffen (ca. 12 Monate).

 

Beide Szenarien stellen daher aus Sicht der Verwaltung keine Alternative dar.

 

Fazit: Wie in dieser Vorlage beschrieben stellt der Bau einer Ersatzstraße durch den Volmepark die einzige Möglichkeit dar, alle verkehrlichen Rahmenbedingungen zu erfüllen. Da keine Ausschlussgründe vorliegen, empfiehlt die Verwaltung die Einrichtung einer temporären Ersatzstraße zu beschließen.

 

Im Rahmen der Beratung dieser Vorlage in der Bezirksvertretung Mitte wird die Baumaßnahme im Detail von Vertretenden der Sparkasse in Form einer Präsentation vorgestellt, die Unterlagen zur Präsentation werden dem Protokoll der Sitzung beigefügt.

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

negative Auswirkungen (-)

 

Kurzerläuterung:

Bei der vorgestellten Baumaßnahme werden Grünflächen in Anspruch genommen. Es werden jedoch geeignete Kompensationsmaßnahmen durchgeführt und nach Abschluss der Maßnahme die Grünflächen angemessen wiederhergestellt.

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Anlagen

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Beschlüsse

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16.04.2026 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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23.04.2026 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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30.04.2026 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr - ungeändert beschlossen

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04.05.2026 - Infrastrukturausschuss - ungeändert beschlossen

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06.05.2026 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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21.05.2026 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen