Stellungnahme - 0337/2026-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Zu den Anfragen gemäß § 5 (1) GeschO des Rates der Fraktionen von CDU und SPD für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.04.2026 zum Thema „Aktuelle Bewertung der Wildschweinsituation und notwendige Maßnahmen“ nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:


a) Bestandsentwicklung

- Wie hat sich die Wildschweinpopulation seit dem letzten Bericht entwickelt?

Die Verwaltung hat zuletzt zur Sitzung des Umweltausschusses am 18.03.2026 einen umfangreichen Sachstandbericht zur Entwicklung der Wildschweinpopulation abgegeben (Vorlage 0221/2026-1) und darin u. a. berichtet, dass wild lebende Wildschweine durch die Jagdausübungsberechtigten nicht gezählt werden (können), sodass es kein belastbares Zahlenmaterial gibt.
Auch dem WBH liegen dazu keine Daten vor.
Die Entwicklung der Wildschweinpopulation innerhalb des letzten Monats kann daher nicht seriös ermittelt werden.
Die Verwaltung stellt eine gestiegene Anzahl Rückmeldungen aus der Bürgerschaft zu Wildschweinsichtungen, -begegnungen und -schäden sowie eine erhöhte Anzahl von Wildschäden in landwirtschaftlich genutzten Gebieten fest.


- Welche aktuellen Daten liegen zu Sichtungen, Begegnungen, Fallwild und Bejagungsergebnissen vor?

Wie ebenfalls in der Stellungnahme 0221/2026-1 berichtet wurde, führt die untere Jagdbehörde (UJB) schon aus personellen Kapazitätsgründen (ca. 1/4 Stelle) keine statistische Dokumentation von Wildschweinsichtungen oder Begegnungen zwischen Menschen und Wildschweinen.
Sowohl die Schwerpunkte der Wildschweinproblematik als auch deren Brisanz sind ihr jedoch wohlbekannt.
Die Streckenmeldung für das Jagdjahr 01.04.2025 bis 31.03.2026 wurde zum 15.04.2026 fällig.
Aus der Auswertung der bisher eingegangenen 38 Meldungen (von 50) ergibt sich bei Wildschweinen eine Strecke von 584 Stücken (inkl. 7 Stück Fallwild *).
Im Jagdjahr 2024/2025 lag die Strecke bei 327 Stück Schwarzwild (inkl. 8 Stück Fallwild).
Daraus ergibt sich im Jagdjahr 2025/2026 gegenüber dem vorherigen Jagdjahr bereits jetzt eine deutliche Steigerung der Abschusszahlen bei Schwarzwild; vermutlich mehr als eine Verdoppelung.

(* Fallwild = nicht durch gezielte Jagd, sondern durch äußere Umstände wie Verkehrsunfälle, Krankheiten oder Altersschwäche zu Tode gekommenes Wild).


b) Begegnungen und Gefahrenlage

- Wie viele Begegnungen zwischen Menschen und Wildschweinen wurden seit 2025 dokumentiert (inkl. Polizei und Untere Jagdbehörde)?

Untere Jagdbehörde: siehe a).
Stadtordnungsdienst: Gut 30 Anrufe und sieben Fälle mit Wildschweinsichtungen und -begegnungen zwischen Mai 2025 und Februar 2026 (siehe 0221/2026-1).
Polizei: Siehe Anlage (war bereits Anlage zu 0221/2026-1).


- In welchen Fällen kam es zu Einschränkungen beim Zugang zu Schulen, Kindergärten oder anderen öffentlichen Einrichtungen?

Dem Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung ist nur ein Fall aus Juni 2023 bekannt, bei dem es zu Einschränkungen im Schulbetrieb kam. Seinerzeit hielten sich drei Wildschweinrotten tagsüber im Emster Park auf. Dieser wurde für Besucherinnen und Besucher daraufhin durch den Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung vorübergehend gesperrt. Von der Sperrung war auch die angrenzende Grundschule Emst in der Form betroffen, dass die Schülerinnen und Schüler aufgefordert worden sind, im Schulgebäude zu verbleiben und den Heimweg nicht durch die Parkanlage zu wählen.
Dem Fachbereich Gebäudewirtschaft wurden keine Verjagungsversuche oder Einschränkungen beim Zugang zu Schulen, Kindergärten oder anderen öffentlichen Einrichtungen gemeldet.
Seitens des Fachbereiches Kindertagesbetreuung und Elementarpädagogik wurde mitgeteilt, dass es in Bezug auf die Kindertageseinrichtung Eschenweg 36 zusammen mit der Dependance Johann-Friedrich-Oberlin-Str. 1 (HTZ) zu sehr vereinzelten Kontakten zu den Wildschweinen gekommen sei. Berichtet worden sei, dass einmal die Polizei gerufen wurde, zweimal die Polizei tatsächlich vor Ort war. Das Personal habe zudem davon berichtet, dass vereinzelt Umwege gelaufen werden mussten, um zur Einrichtung zu gelangen. Ähnlich sei es den Eltern gegangen. In welcher Quantität diese Situation eintrete, könne nicht beziffert werden. Eltern hätten sich jedoch vereinzelt ein „Taschenalarmgerät (Schrillalarmgerät)“ beschafft, um ggf. die Tiere vertreiben zu können.
Im täglichen Betrieb seien die Außenspielflächen beider Einrichtungen nicht betroffen, da sie vollständig eingezäunt sind. Lediglich im nicht eingezäunten Bereich vor dem Eingang der Kita Eschenweg würden sich auf dem Rasen einige wenige Wühlspuren finden. Es sei seitens der Einrichtung berichtet worden, dass der öffentliche „Krokodilspielplatz“ in Helfe nicht mehr besucht würde.
Die in der Nähe liegende Einrichtung Am Bügel 26 habe berichtet, dass Wildschweine zu verschiedenen Tageszeiten in der Nähe der Einrichtungen gesehen wurden. Beeinträchtigungen beim Zugang zur Einrichtung seien bisher nicht verzeichnet worden.
Die im Umkreis befindlichen städtischen Einrichtung Kita Poststr. kenne die Situation, könne aber über keinerlei Vorfälle berichten.
Der Fachbereich Schule berichtete, dass ein Vorfall an der Grundschule Helfe bekannt sei. Dort seien im Januar 2026 vier Wildschweine in rückwärtigen Bereich des Schulgeländes gesichtet worden. Einschränkungen beim Zugang zu der Einrichtung hätten sich hieraus nicht ergeben; zudem sei auch kein Schaden entstanden.
Der unteren Jagdbehörde sind keine weiteren Fälle bekannt.



- Wie bewertet die Verwaltung das zunehmende fehlende Fluchtverhalten und die Risiken durch Frischlinge und Leitbachen?

Die zunehmende Gewöhnung der Wildschweine an den Menschen ist inzwischen europaweit zu beobachten.
Diese Entwicklung wird unter anderem durch verbotenes Füttern, falsche Entsorgung von Speiseabfällen sowie das Deponieren von Kompost und Grünschnitt an Grundstücksgrenzen begünstigt.
Wildschweine orientieren sich an solchen Futterquellen und kehren immer wieder zurück.
Sie sind grundsätzlich keine aggressiven Tiere, können aber in bestimmten Situationen, wie z. B. bei der Verteidigung ihrer Jungen oder bei Bedrohung, gefährlich werden.
Verhaltenshinweise bei Begegnungen sind unter anderem auf der städtischen Homepage in den „FAQs“ zur Wildschweinproblematik einsehbar.


c) Schäden

- Welche Schäden an privatem und öffentlichem Eigentum wurden gemeldet?

Der unteren Jagdbehörde wurden durch Wildschweine verursachte Schäden an einem Spielplatzgelände in Haspe (Rönselstraße) und an Friedhöfen sowie an zahlreichen nicht ausreichend gesicherten Privatgrundstücken/Gärten bekannt.
Dem WBH liegen keine Meldungen zu privaten Schäden vor. Bei öffentlichem Eigentum geht der WBH davon aus, dass ca. 5 ha Grünflächen im Hagener Stadtgebiet durch Wildschweine primär aufgebrochen und somit in Mitleidenschaft gezogen wurden.
Dem Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung sind keine belastbaren Zahlen zu Schäden an öffentlichem oder privatem Eigentum bekannt.
Dem Fachbereich Gebäudewirtschaft sind keine Schäden an öffentlichem Eigentum bekannt.
Der Fachbereich Kindertagesbetreuung und Elementarpädagogik hat mitgeteilt, dass bisher keine Schäden an öffentlichem Eigentum in Bezug auf die städtischen Kindertageseinrichtungen gemeldet wurden.


- Welche Einschätzung nimmt die Verwaltung zur aktuellen Gefährdungslage vor?

Wie weiter oben erwähnt: Wildschweine sind grundsätzlich keine aggressiven Tiere, können aber in bestimmten Situationen gefährlich werden.





d) Maßnahmen

- Welche konkreten Maßnahmen plant die Verwaltung in der aktuellen Vegetationsperiode, um den Bestand zu reduzieren?

Die nahezu identische Frage wurde in der Vorlage 0221/2026-1 wie folgt beantwortet:

„Wie bereits mehrfach in Stellungnahmen/Vorlagen ausgeführt wurde, handelt es sich bei freilebenden Wildschweinen um herrenlose Wildtiere. Sie unterliegen dem Jagdrecht.
Für Wildtiere in besiedelten Bereichen besteht grundsätzlich keine behördliche Verantwortung zur Regulierung der Population.

Gleichwohl nimmt die Verwaltung die Ängste und Sorgen der Bürgerinnen und Bürger sowohl hinsichtlich der Zerstörungen durch Wildschweine als auch hinsichtlich potentieller Gefahren bei Begegnungen sehr ernst und setzt sich - auch aufgrund der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest - weiterhin für eine Reduzierung der Population ein.
Die Handlungsmöglichkeiten sind jedoch sowohl rechtlich als auch personell (Untere Jagdbehörde = ca. ¼ Stelle) sehr eingeschränkt.

Unter anderem sind hinsichtlich der Wildschweinproblematik folgende Maßnahmen durchgeführt worden bzw. beabsichtigt:

1.) Information der Bürgerschaft
Am 21.10.2025 wurde eine Informationsveranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger zur Wildschweinthematik durchgeführt, bei der neben der unteren Jagdbehörde auch Vertreter des Jagdbeirates, der Kreisjägerschaft und des Wirtschaftsbetriebes Hagen (Forst und Jagd) sowie der Jagdberater, ein externer Jagdexperte und der Amtsleiter des Umweltamtes vertreten waren.
Auf der Homepage der Stadt Hagen wurden FAQs zu Wildschweinen in Wohngebieten mit Informationen zu Hintergründen, Kontakten, Verhaltensempfehlungen etc. veröffentlicht.
Die untere Jagdbehörde ist bemüht, jeder Bürgerin und jedem Bürger auf eingehende Meldungen eine Rückmeldung sowie ggf. Handlungsempfehlungen etc. zu geben. Dies kann jedoch leider aufgrund der derzeitigen Arbeitsbelastung nicht immer zeitnah geschehen.

2.) Information der Jagdausübungsberechtigten
Meldungen und Beschwerden in Bezug auf Probleme mit Wildschweinen leitet die untere Jagdbehörde in der Regel an die Jagdausübungsberechtigten weiter, die dann in eigener Zuständigkeit über eine Vergrämung der Tiere oder eine Reduzierung des Bestandes entscheiden.
Die Jagd auf Wildschweine darf derzeit unter Berücksichtigung des Muttertierschutzes das ganze Jahr ausgeübt werden. Es wurden zur Förderung und Optimierung der Bejagung von Schwarzwild auch Erleichterungen hinsichtlich der Verwendung von Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen eingeführt (allerdings verfügt nicht jeder Jagende über diese Geräte).

3.) Prüfung von Anträgen auf Jagdausübung in befriedeten Bezirken
Die Jagdausübung auf Wildschweine darf im allgemeinen nur auf land- oder forstwirtschaftlich nutzbaren Grundflächen, die zu einem Jagdbezirk gehören, erfolgen.
Eine Jagdausübung in sogenannten „befriedeten Bezirken“ wie beispielsweise Wohnsiedlungen, Gärten oder Grünanlagen, ist aus Sicherheitsgründen grundsätzlich gesetzlich verboten (siehe auch Ausführungen in der Stellungnahme 0658/2025-1).
Die untere Jagdbehörde kann Grundstückseigentümern und Nutzungsberechtigten sowie deren Beauftragten in befriedeten Bezirken eine beschränkte Ausübung der Jagd im Einzelfall gestatten.
Unter Berücksichtigung der Grundregel, dass in befriedeten Bezirken die Jagd ruht, soll eine beschränkte Jagdausübung mit der Schusswaffe nur ausnahmsweise dort (auf Antrag) gestattet werden, wo das Schadwild nicht durch übliche Schutzvorrichtungen abgewehrt oder auf andere Weise wirksam bekämpft werden kann.
Bisher hat es (nur) einen Antrag aufgrund der Wildschweinproblematik gegeben, infolgedessen es einen Ortstermin der unteren Jagdbehörde sowie des Jagdberaters mit dem Antragsteller gegeben hat.
Dem Antrag konnte schon aufgrund der lückenhaften Umzäunung des Privatgrundstücks nicht entsprochen werden. Es war hier vorrangig, das Grundstück durch einen dichten Zaun oder andere Schutzvorrichtungen vor dem Eindringen von Schwarzwild zu schützen. 

4.) Einbeziehung von externen Experten / Austausch zwischen Behörden
Die untere Jagdbehörde nutzt die Einbeziehung und Beratung durch externe Experten.
So bestand beispielsweise ein Austausch mit Herrn Dr. Thomas Gehle von der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildtiermanagement beim Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW. Herr Dr. Gehle wurde auch als beratender Gast zur Sitzung des Jagdbeirates am 15.09.2025 und zur unter 1.) erwähnten Informationsveranstaltung eingeladen.
Weiterhin brachte die untere Jagdbehörde der Stadt Hagen die Thematik „Wildschweine in befriedeten Bezirken: Lösungsansätze anderer Gemeinden / Anforderungen für Jagd in befriedeten Bezirken“ bei der Arbeitsbesprechung Jagdrecht mit den Vertretern der unteren Jagdbehörden und dem Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e. V. ein.
Zu einer Diskussion der Thematik und zu einem Austausch mit anderen unteren Jagdbehörden kam es leider nicht, aber eine schriftliche Rückmeldung des Landesjagdverband enthielt den Vorschlag, bei den Jagdausübungsberechtigten die vermehrte Bejagung von Schwarzwild an den Wechseln zwischen Forst und urbanem Bereich unter Zuhilfenahme von Kirrungen außerhalb der Ortslage als Bejagungshilfe anzuregen.
Diesem Vorschlag wird die untere Jagdbehörde folgen.
Weiterhin ist beabsichtigt, einen regelmäßigen Austausch mit den unteren Jagdbehörden benachbarter Gemeinden zu organisieren.

5.) Beratung der Thematik im Jagdbeirat
Die Wildschweinproblematik wurde, wie auch schon in der Sitzung am 15.09.2025, in der Sitzung des Jagdbeirates am 10.03.2026 beraten.
Als Exkurs sollen hier Einschätzungen aus Teilen der Jägerschaft und der Forstbetriebe wiedergegeben werden:
Es sei bekannt, dass es hinsichtlich der Reduzierung der Wildschweinpopulation unterschiedlich engagierte Jagdausübungsberechtigte gebe.
In einigen Revieren sei die Anzahl der Begehungsscheine erhöht worden. In manchen Revieren würde auch nahezu täglich auf Wildschweine angesessen.
In anderen Revieren sei die Motivation dagegen weniger ausgeprägt, was an deutlich umfangreicheren und komplizierteren Abläufen in Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest liegen könne (Probenentnahmen, Dokumentationen, gekühlte Aufbewahrung etc. bei Abschüssen).
Weiterhin verhindere oft das Freizeitverhalten einiger Bürger eine erfolgreiche Jagd, beispielsweise wenn Jogger nachts den Wald mit starken Lampen ausleuchten würden.
Auch Drückjagden würden immer problematischer, da beispielsweise Warnschilder nicht beachtet würden.
Es sei sowohl bekannt als auch problematisch, dass manchmal Wildschweine im urbanen Bereich gefüttert würden. Diese hätten dann kaum noch eine Veranlassung, in den Wald zurückzukehren.
Die untere Jagdbehörde wird die Thematik auch zukünftig im Jagdbeirat erörtern und Lösungsansätze diskutieren lassen (siehe 6.).

6.) Mögliche Einführung von monatlichen Streckenmeldungen für Schwarzwild
Die Streckenmeldung (offizielle Meldung der in einem bestimmten Zeitraum erlegten Wildtiere sowie von Fallwild (verendet aufgefundenem Wild)) erfolgt in der Regel jährlich und ist der unteren Jagdbehörde bis zum 15. April eines jeden Jahres vorzulegen.
Die untere Jagdbehörde beabsichtigt, nach Auswertung der in Kürze fälligen Streckenmeldungen ggf. eine monatliche Meldepflicht der Schwarzwildstrecke u. a. zur besseren Beurteilung der Populationsentwicklung und zur Koordination jagdlicher Maßnahmen anzuordnen.
Dies ermöglicht auch eine engmaschigere Kontrolle des Jagderfolgs bei Schwarzwild.
Die Maßnahme ist dem Jagdbeirat vorgestellt worden, der sie für sinnvoll hält.

7.) Einzelmaßnahmen
Im Bereich Haspe prüft die Verwaltung derzeit die Machbarkeit eines Toreinbaus auf einem städtischen Weg, um das Eindringen von Wildschweinen auf die Waldstraße zu verhindern.“

Diese Maßnahme wurde inzwischen umgesetzt.

Ergänzend kann noch mitgeteilt werden, dass weitere Lösungsansätze am 22.04.2026 im Rahmen einer Videokonferenz der unteren Jagdbehörde mit der obersten Jagdbehörde beim Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen erörtert werden sollen. Dazu kann im Rahmen der HFA-Sitzung mündlich berichtet werden.


- Welche Schritte wurden bereits eingeleitet?

Siehe Antwort zur vorherigen Frage.


- Plant die Verwaltung, erneut oder erweitert eine Sonderabschussgenehmigung zu beantragen?

Die Verwaltung geht davon aus, dass mit „Sonderabschussgenehmigung“ die Genehmigung zum Schusswaffengebrauch in befriedeten Bezirken gemeint ist.
Sie hat dazu in ihrer Stellungnahme zum Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion für die Ratssitzung am 25.08.2025 ausführlich berichtet (siehe Drucksache 0658/2025-1), weshalb hier nur eine zusammenfassende Darstellung erfolgen soll.
Zunächst muss noch einmal klargestellt werden, dass die Verwaltung (untere Jagdbehörde) nicht die beantragende, sondern die prüfende und ggf. genehmigende Stelle ist.
Auf Grundflächen, die zu keinem Jagdbezirk gehören, und in befriedeten Bezirken ruht die Jagd grundsätzlich. Die untere Jagdbehörde kann in befriedeten Bezirken Grundstückseigentümern und Nutzungsberechtigten sowie deren Beauftragten eine beschränkte Ausübung der Jagd allgemein oder im Einzelfall gestatten, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen (u. a. Nachweis der Sachkunde der jagenden Person durch die bestandene Jägerprüfung, ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung bei Ausübung der Jagd mit Schusswaffen).
Sprich: Die entsprechende Antragstellung muss durch die Grundstückseigentümer/ Nutzungsberechtigten bei der unteren Jagdbehörde erfolgen.
Dies kann formlos per Mail erledigt werden, die untere Jagdbehörde meldet sich dann hinsichtlich noch erforderlicher Unterlagen und ggf. eines Vor-Ort-Termines zurück.
Aufgrund des hohen Sicherheitsrisikos ist der ausnahmsweise Gebrauch von Schusswaffen in befriedeten Bereichen jedoch quasi die „letzte Option“. Sie kann nur dort gestattet werden, wo das Schadwild nicht durch übliche Schutzvorrichtungen (z. B. Zäune, Mauern) abgewehrt oder auf andere Weise wirksam bekämpft werden kann.
Bisher hat es aufgrund der aktuellen Wildschweinproblematik (erst) einen Antrag gegeben, infolgedessen ein gemeinsamer Ortstermin mit dem Antragsteller, der unteren Jagdbehörde und dem Jagdberater durchgeführt wurde. Dem Antrag konnte schon aufgrund der lückenhaften Umzäunung des Grundstückes nicht entsprochen werden.
In einem anderen Fall (Industriebetrieb) wurde schon vor Jahren einem entsprechenden Antrag entsprochen.
Erweiterte Ausführungen zur rechtlichen Situation und zu den Problematiken des Schusswaffengebrauchs in befriedeten Bereichen sind der erwähnten Vorlage 0658/2025-1 zu entnehmen.


e) Lösungsvorschläge

- Welche konkreten Handlungsvorschläge legt die Verwaltung dem Rat vor, um kurzfristig und mittelfristig eine Entspannung der Lage zu erreichen?

Siehe Antwort zu d).
Ergänzend dazu beabsichtigt die Verwaltung, unerlaubte Fütterungen etc. als Ordnungswidrigkeit zu ahnden.
Weiterhin beabsichtigt sie darauf hinwirken, dass Dickungen, Böschungen etc., in denen sich das Schwarzwild versteckt, im Rahmen der Möglichkeiten zurückgeschnitten wird. Dabei ist jedoch u. a. zu beachten, dass laut § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes in der Zeit vom
1. März bis 30. September lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt sind.


- Welche Kooperationen mit Jägerschaft, Forst, Polizei und weiteren Akteuren sind vorgesehen?

Es besteht ein lösungsorientierter Austausch mit dem Wirtschaftsbetrieb Hagen (Jagd), der Jägerschaft (unter anderem über den Jagdbeirat und den Jagdberater), externen Experten und der obersten Jagdbehörde (siehe auch Ausführungen unter d), 1. Spiegelstrich, Nummer 4) und 5).)
Ein regelmäßiger Austausch mit den Nachbarkommunen ist ebenfalls weiter beabsichtigt.
Weiterhin besteht ein anlassbezogener Austausch mit dem Stadtordnungsdienst.
Bezüglich der Polizei besteht ein Austausch mit der Direktion Gefahrenabwehr / Einsatz. Diese wurde gebeten, Hinweise / polizeiliche Erkenntnisse bezüglich der Wildschweinsituation vor Ort mitzuteilen, die zu einer Reduzierung des Problems beitragen könnten. Beispielsweise zu konkreten Stellen (Buschwerk / Dickungen etc.), in denen sich die Wildschweine bevorzugt aufhalten.
Weiterhin wird zukünftig von dort wöchentlich eine Information über die Wildschwein-Einsätze der Polizei zugesandt.


Die Verwaltung / untere Jagdbehörde möchte an dieser Stelle nochmals betonen, dass ihr die Wildschweinproblematik im Stadtgebiet einschließlich der damit verbundenen Konflikte sowie Sorgen und Ängste der Bürgerinnen und Bürger absolut bewusst ist und alles ihr personell und rechtlich mögliche beiträgt, um ihren Beitrag zur Minimierung des Problems zu leisten.
Zur Wahrheit gehört jedoch auch, dass die Stadt Hagen nur begrenzte Möglichkeiten hat, um auf die Jägerschaft, die Abschusszahlen sowie die Populationsentwicklung der Wildschweine einzuwirken.

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.04.2026 - Haupt- und Finanzausschuss - zur Kenntnis genommen