Stellungnahme - 0338/2026-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der FDP-Fraktion Hagen
hier: Maßnahmen gegen die Wildschweinplage
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Stefan Schirmer
- Freigabe durch:
- Dennis Rehbein (Oberbürgermeister)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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23.04.2026
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Sachverhalt
Zum Vorschlag gemäß § 6 (1) GeschO des Rates der FDP-Fraktion für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.04.2026 zum Thema „Maßnahmen gegen die Wildschweinplage“ nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, spätestens bis zur Sommerpause ein verbindliches und umsetzungsreifes Maßnahmenkonzept zur nachhaltigen Reduzierung der Wildschweinpopulation und zur Eindämmung der Auswirkungen der Wildschweinplage im Stadtgebiet vorzulegen.
Bei freilebenden Wildschweinen handelt es sich um herrenlose Wildtiere, die dem Jagdrecht unterliegen.
Für die Regulierung der Wildschweinpopulation in Nordrhein-Westfalen sind in erster Linie die Jagdausübungsberechtigten (Jägerinnen und Jäger) in den Revieren verantwortlich.
Sie haben das Jagdrecht, also die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen (beispielsweise Wildschweine), zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen.
Zur Hege gehört, den Bestand zu regulieren und gesund zu halten.
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz der Landes Nordrhein-Westfalen und die untere Jagdbehörde der Stadt Hagen unterstützen eine intensive Bejagung, auch im Hinblick auf die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest.
Die untere Jagdbehörde hat jedoch kaum Möglichkeiten, in die Bejagung einzugreifen und dies auch schon mehrfach erläutert (siehe Stellungnahmen zu den Vorlagen 0439/2025, 0652/2025, 0658/2025, 0221/2026 sowie 0337/2026).
Ein „Maßnahmenkonzept zur nachhaltigen Reduzierung der Wildschweinpopulation …“ wäre somit nicht umsetzbar.
Hinsichtlich durchgeführter und beabsichtigter (indirekter) Maßnahmen (Einwirkungen auf die Jägerschaft, Information der Bürgerschaft etc.) ist in den Stellungnahmen 0221/2026-1 und 0337/2026-1 ausführlich berichtet worden.
2. Das Konzept soll dabei insbesondere die folgenden Punkte berücksichtigen:
a) Die Erstellung einer Populationsanalyse unter Berücksichtigung der Jahresstreckenlisten und aller weiteren Datenquellen mit entsprechender Gefahrenanalyse als Grundlage für eine effektive Bekämpfung des Problems.
Die Auswertung der Streckenmeldungen (offizielle Meldung der in einem bestimmten Zeitraum erlegten Wildtiere sowie von Fallwild (verendet aufgefundenem Wild)) erfolgt in der Regel jährlich und ist der unteren Jagdbehörde bis zum 15. April eines jeden Jahres vorzulegen.
Wie bereits berichtet, beabsichtigt die untere Jagdbehörde, nach Auswertung der Streckenmeldungen ggf. eine monatliche Meldepflicht der Schwarzwildstrecke u. a. zur besseren Beurteilung der Populationsentwicklung und zur Koordination jagdlicher Maßnahmen anzuordnen.
Dies ermöglicht auch eine engmaschigere Kontrolle des Jagderfolgs bei Schwarzwild.
Die Maßnahme ist dem Jagdbeirat vorgestellt worden, der sie für sinnvoll hält.
Aus der Auswertung der bisher eingegangenen 38 (von 50) Streckenmeldungen für das Jagdjahr 2025/2026 ergibt sich bei Wildschweinen eine Strecke von 584 Stücken (inkl. 7 Stück Fallwild).
Im Jagdjahr 2024/2025 lag die Strecke bei 327 Stück Schwarzwild (inkl. 8 Stück Fallwild).
Daraus ergibt sich bereits jetzt eine deutliche Steigerung der Abschusszahlen bei Schwarzwild gegenüber dem vorherigen Jagdjahr; voraussichtlich mehr als eine Verdoppelung.
b) Eine deutliche Erhöhung des Jagddrucks in Abstimmung mit der Jägerschaft, einschließlich revierübergreifender und koordinierter Schwerpunktbejagungen, Drückjagden oder das Umsiedeln bzw. die Entnahme einzelner Rotten.
Die konkrete Durchführung der Jagd (Ansitz, Drückjagd usw.) liegt grundsätzlich beim Jagdausübungsberechtigten und für Schwarzwild besteht in NRW kein klassischer Abschussplan.
Ein Eingreifen der Behörde ist als „letzte Möglichkeit“ in der Regel nur möglich, wenn ein Revier nicht ordnungsgemäß bewirtschaftet wird und u. a. die Voraussetzungen des § 27 BJagdG erfüllt sind.
Die untere Jagdbehörde wird nach Auswertung der Streckenmeldungen prüfen, ob Reviere mit deutlich unterdurchschnittlichen Abschusszahlen erkennbar sind und ggf. vorrangige Maßnahmen einleiten.
Die untere Jagdbehörde berät sich regelmäßig mit dem Jagdbeirat hinsichtlich der Wildschweinproblematik. Der Jagdbeirat unterstützt eine effektive Bejagung, sieht aber auch Hindernisse in der Jäger- und Bürgerschaft (siehe 0221/2026-1, Seite 4, Nummer 5).
c) Präventive Maßnahmen im Siedlungsbereich, z. B. durch die Sicherung von öffentlichen Müllbehältnissen, ein stärkeres Vorgehen gegen das Füttern von Wildtieren und das regelwidrige Ausbringen von biologischen Abfällen sowie den Einsatz von Zäunen und anderen Maßnahmen zur aktiven Vergrämung der Tiere;
Probleme mit „Plünderungen“ öffentlicher Müllbehältnisse sind zumindest bei der unteren Jagdbehörde noch nicht bekannt geworden. Präventive Maßnahmen generell sind jedoch sinnvoll.
In der Tat sind das unerlaubte Füttern der Wildschweine, offene Komposthaufen, Grünschnittablagerungen, ausliegendes Katzenfutter etc. problematisch, weshalb Verstöße verstärkt als Ordnungswidrigkeit geahndet werden sollen.
Für die Sicherung privater Grundstücke sind grundsätzlich die Eigentümer zuständig.
Informationen zu geeigneten Zäunen sind den FAQs zur Wildschweinproblematik auf der städtischen Homepage zu entnehmen.
Sofern Zäune/Tore auf städtischen Grundstücken sinnvoll erscheinen, wird dies geprüft.
So wurde bereits im Bereich Haspe auf einer städtischen Wegfläche ein Tor zugelassen, um eine private Zaunanlage nicht zu unterbrechen.
d) Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerinformation, z. B. in Form einer Aufklärungskampagne zum richtigen Verhalten bei Wildschweinbegegnungen und einer transparenten Kommunikation über aktuelle Maßnahmen und Entwicklungen.
Die Verwaltung hat auf der städtischen Homepage FAQs zu Wildschweinen in Wohngebieten mit Informationen zu Hintergründen, Kontakten, Verhaltensempfehlungen etc. veröffentlicht.
Am 21.10.2025 hat sie eine Informationsveranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger zur Wildschweinthematik veranstaltet, bei der neben der unteren Jagdbehörde auch Vertreter des Jagdbeirates, der Kreisjägerschaft und des Wirtschaftsbetriebes Hagen (Forst und Jagd) sowie der Jagdberater und ein externer Jagdexperte vertreten waren.
Die untere Jagdbehörde hat zahlreiche individuelle Beratungen durchgeführt und ist weiterhin bemüht, jeder Bürgerin und jedem Bürger auf eingehende Meldungen eine Rückmeldung sowie ggf. Handlungsempfehlungen etc. zu geben. Dies kann jedoch leider aufgrund der derzeitigen Arbeitsbelastung nicht immer zeitnah geschehen.
3. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, die Unterstützung des Landesjagdverbandes und der dortigen Kapazitäten im Bereich Wildbiologie anzufragen und ggf. ein gemeinsames Pilotprojekt zu initiieren.
Wie bereits berichtet wurde, hat die untere Jagdbehörde der Stadt Hagen die Thematik „Wildschweine in befriedeten Bezirken: Lösungsansätze anderer Gemeinden / Anforderungen für Jagd in befriedeten Bezirken“ bei der Arbeitsbesprechung Jagdrecht mit den Vertretern der unteren Jagdbehörden und dem Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e. V. eingebracht. Er erfolgte eine schriftliche Rückmeldung des Landesjagdverbandes mit dem Vorschlag, bei den Jagdausübungsberechtigten die vermehrte Bejagung von Schwarzwild an den Wechseln zwischen Forst und urbanem Bereich unter Zuhilfenahme von Kirrungen außerhalb der Ortslage als Bejagungshilfe anzuregen.
Diesem Vorschlag folgt die Verwaltung.
Die untere Jagdbehörde nutzt auch die Einbeziehung und Beratung durch weitere externe Experten. So bestand beispielsweise ein Austausch mit Herrn Dr. Thomas Gehle von der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildtiermanagement beim Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW. Herr Dr. Gehle war auch bei der Sitzung des Jagdbeirates am 15.09.2025 sowie bei der unter 2. d) erwähnten Informationsveranstaltung anwesend.
4. Das Konzept wird der Politik vorgelegt und ein halbjährliches Berichtswesen bzgl. der Umsetzung der Maßnahmen etabliert.
Siehe unter 1.)
5. Die Verwaltung soll zusätzlich prüfen, ob mittelfristig mit Blick auf den hohen städtischen Anteil an Waldflächen die Einstellung eines Berufsjägers ein sinnvolles Mittel ist, um eine effektive Populationskontrolle sicherzustellen.
Die Zuständigkeit für die kommunalen Waldflächen liegt ausschließlich beim WBH als eigenes Geschäftsfeld. Vor dem Hintergrund, dass die WBH-Eigenjagdbezirke lediglich ca. 10 % der Gesamtjagdfläche in Hagen einnehmen, lehnt der WBH die Einstellung eines Berufsjägers in den WBH-Eigenjagdbezirke zur Populationskontrolle als nicht zielführend ab.
