Beschlussvorlage - 0202/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der vorgestellten Ausbauplanung wird zugestimmt.

Für die Ausbaukosten in Höhe von 960.000 € werden aus der Sportpauschale 931.200 bereitgestellt.

Die Spenden der Vorhaller Sportvereine in Höhe von 28.800,--€ sind für den Ausbau des Sportplatzes zu verwenden.

Dabei sind die Regelungen des § 82 GO NRW hinsichtlich der vorläufigen Haushaltsführung zu beachten.

Mit der Realisierung der Maßnahme kann ferner erst nach Genehmigung der bei der Bezirksregierung Arnsberg vorzulegenden Dringlichkeitsliste für das Haushaltsjahr 2010 begonnen werden.

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

 

Begründung

 

 

Ausgangs- und Beschlusslage

 

Beim Sportplatz Vossacker handelt es sich um eine Kampfbahn Typ C mit einem 69 x 110 m großen Spielfeld, vier 400-m-Bahnen und sechs Kurzstreckenbahnen, sowie Leichtathletikanlagen für Sprung- und Wurfdisziplinen in den Segmenten. Die Anlage ist insgesamt mit einem Tennenbelag hergestellt.

 

Das Spielfeld befindet sich noch in einem bespielbaren Zustand während die Laufbahn und die Segmente dringend einer Grunderneuerung bedürfen. Die Funktion der Entwässerung ist mangelhaft.

 

Mit Datum v. 07.10.2009 beschloss der Sport- und Freizeitausschuss die Sanierung des Sportplatzes Vossacker in der seinerzeit vorgestellten Form mit einem Kunstrasenspielfeld und einer Kunststofflaufbahn. Um eine optimale Ausnutzung des Hauptspielfeldes zu ermöglichen, soll auch der westliche Segmentbereich mit Kunstrasen als Aufwärmfläche für die Fußballer hergestellt werden, während das östliche Segment eine Kunststoffdecke und Einrichtungen für Hochsprung und Weitsprung sowie eine Kugelstoßanlage erhält.

 

Planung

 

Die Sportanlage Vossacker wird von 3 Vereinen mit insgesamt 14 Mannschaften genutzt. Außerdem werden die Leichtathletikanlagen von 3 Schulen für den Schulsport benötigt.

 

Das Hauptspielfeld erhält eine Größe von 66 x 100 m netto (ohne Sicherheitsbereich). Außerdem ist im westlichen Segment ein Kleinspielfeld in einer Größe von 20 x 40 m netto als Aufwärmfläche geplant.

 

Für die Leichtathletik sind wie bisher vier 400-m-Laufbahnen bzw. 6 Kurzstreckenbahnen vorgesehen. Dazu kommen Weit- und Hochsprungeinrichtungen sowie eine Kugelstoßanlage.

 

Kunstrasenspielfeld

 

Als Platzdecke des Spielfeldes kommt ein Kunstrasen mit einer Sand- und Gummigranulatverfüllung zur Ausführung, der auf einer elastischen Tragschicht verlegt wird. Die Ausführung erfolgt unter Erhalt der vorhandenen Tragschicht in einer DIN-gerechten Bauweise.

 

Die Dränage sowie die Oberflächenentwässerung muss komplett erneuert werden. Der Übergang zwischen Laufbahn und Spielfeld wird anstelle eines 5 cm hohen Kantensteins niveaugleich durch eine 25 cm breite Muldenrinne hergestellt, die das Oberflächenwasser aufnimmt und ableitet.

 

Laufbahn und östliche Segmentfläche

 

Um eine Verschmutzung des Kunstrasens durch Feinbestandteile des angrenzenden Belages zu verhindern, muss die 400 m Laufbahn und das Leichtathletiksegment mit einer Kunststoffdecke hergestellt werden.

 

Im Leichtathletiksegment findet neben einer Weitsprunganlage mit 2 Anlaufbahnen auch eine Hochsprunganlage Platz.

 

Aufwärmfläche

 

Im westlichen Segment findet ein Kleinspielfeld in einer Größe von 20 x 40 m netto als Aufwärmfläche Platz. Das Spielfeld erhält eine Linierung und 3 m breite Kleinfeldtore und kann somit auch für Spiele der „Minis“ genutzt werden. Die Segmentfläche erhält die gleiche Kunstrasendecke wie das Hauptspielfeld. Die beiden Spielfelder trennt ein 40 m langer und 6 m hoher Ballfangzaun.

 

Tribünenstufen

 

Die vorhandenen Stehtribünen beidseitig der Sportanlage sind in relativ gutem Zustand und sollen erhalten werden.

 

Da die neue Sportanlage auf dem bestehenden Platzniveau aufgebaut wird, ist eine Anhebung der Höhenlage des Sportplatzes um voraussichtlich ca. 8 cm die Folge. Daraus resultiert, dass die untere Stehstufe entsprechend niedriger wird. Dies wird aber als nicht so gravierend angesehen, als dass ein Neubau der Stehstufen bzw. ein Verzicht dadurch gerechtfertigt wäre.

 

Erschließung / Umgangsweg

 

Der vorhandene Umgangsweg für die Zuschauer, in einer Breite von ca. 3,0 m, bzw. 2,0 m im Kurvenbereich auf der Ostseite, wird mit Betonpflaster befestigt, um Verschmutzungen der Laufbahn durch die angrenzende wassergebunden Decke zu vermeiden. In diesem Zusammenhang wird auch der Bereich zwischen Umkleidegebäude bzw. Zufahrt und Sportplatz mit Betonpflaster hergestellt. Eine Neuherstellung der Wegeflächen ist aufgrund der veränderten Höhenlage des Sportplatzes ohnehin erforderlich. Als Abgrenzung zwischen Sportanlage und Zuschauerbereich wird zwischen Laufbahn und Umgangsweg eine Barriere eingebaut.

 

 

 

Flutlicht

 

Die vorhandene 6-Mast-Trainingsbeleuchtung soll vorerst nicht erneuert werden. Allerdings sind die Masten auf ihre Standsicherheit zu prüfen. Es wird davon ausgegangen, dass die Standsicherheit gegeben ist. Für einen evtl. späteren Austausch der Scheinwerfer gegen Planflächenstrahler ist mit Kosten in Höhe von ca. 30.000 € zu rechnen.

 

Einfriedung

 

Der Sportplatz erhält eine 2 m hohe Einfriedigung mit einem Stahlmattenzaun um eine unerwünschte Nutzung des Platzes mit daraus resultierenden Verschmutzungen oder Schäden zu verhindern.

 

Die Einzäunung verläuft hinter der obersten Stehstufe an der Zielgerade sowie entlang des platzzugewandten Randes der Dammkrone oberhalb der Gegengerade. Im Kurvenbereich wird der Zaun, sofern er nicht auf der Dammkrone steht, unmittelbar entlang des Zuschauerweges geführt. Durch den Verlauf der Einzäunung ist die ungehinderte Nutzung vorhandener Wege im Randbereich der Anlage weiterhin möglich.

 

Als Hauptzufahrt am Vereinsgebäude ist ein 2-flügeliges Tor in 5 m Breite geplant. Außerdem ist im Bereich der Wegeanbindung östlich des Platzes ein 3 m breites Tor vorgesehen.

 

Finanzierung

 

Die Kosten zur Herstellung der Sportanlage im Rahmen der vorgestellten Planung wurden mit 960.000 € ermittelt.

 

Der derzeitige jährliche Gesamtaufwand (Abschreibung, Unterhaltungsaufwendungen und Sonderposten) beträgt für den Sportplatz Voßacker 41.417,-- €.

Nach dem Neubau reduziert sich dieser Aufwand auf 29.9o6,--€.

Somit ergibt sich eine jährliche Einsparung von 11.511,-- €.

 

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus der Sportpauschale in Höhe von 931.200 € und der Vereinsspende in Höhe von  28.800 €.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

960000,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

960000,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

4240

, Teilfinanzstelle

5.000156

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

960.000 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

960.000,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Unterhaltsaufwand je Jahr

29.906,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

     34.286,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr (Sonderposten)

34.286,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

29.906,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

Für die Erneuerung des Sportplatzes am Vossacker hat die Stadt Hagen investive Gesamtausgaben in Höhe von 960.000 €.

Die getätigten Investitionen sind entsprechend ihrer Anschaffungs- und Herstellungskosten auf der Aktivseite der Bilanz zu aktivieren.

Dies führt in der Regel zu einer Verlängerung der Nutzungsdauer der Anlagen in der Anlagenbuchhaltung. Die Finanzierung durch die Sportpauschale und die anteilige Beteiligung der Vereine ist in der Bilanz auszuweisen. Diese sind entsprechend als Sonderposten auf der Passivseite zu bilanzieren und parallel zur Abschreibung ertragswirksam aufzulösen.

 

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Beschlüsse

Erweitern

05.05.2010 - Sport- und Freizeitausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

26.05.2010 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen