Beschlussvorlage - 0265/2026
Grunddaten
- Betreff:
-
Erneuerung der Rembrandtstraße zwischen "Brunnen-" und "Kleiststraße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Julian Eggert
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; VB2 Vorstandsbereich für Finanzen, Controlling und interne Dienste; VB5 Vorstandsbereich für Stadtentwicklung, Bauen und Sport
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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06.05.2026
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Sachverhalt
Straßenbautechnische Betrachtung
Die Rembrandtstraße soll ausgebaut werden.
Die Rembrandtstraße liegt zwischen der „Brunnenstraße“ und „Kleiststraße“ im Stadtbezirk Mitte.
Die Straße weist diverse Straßenschäden auf.
Die Rembrandtstaße ist zweispurig ausgebaut mit beidseitigen Gehwegen. Die Fahrbahnbreite beträgt durchgehend 5,50 m. Die Gehwege sind auf beiden Seiten plattiert, in den Einfahrtsbereichen gepflastert und weisen eine Breite von 1,40 m auf.
Im Bereich zwischen den Häusern Nr. 30-40 ist die Straße auf ca. 7,80 m aufgeweitet, was das Längsparken auf beiden Seiten ermöglicht. Vor den Häusern Nr. 18-30 gibt es eine Ausweitung für das Parken in Schrägstellung.
Die Länge der Ausbaustrecke beträgt ca. 430 m. Die Maßnahme sieht die Erneuerung der Fahrbahndecke, der Bordanlage sowie der Gehwege vor.
Die Oberflächengestaltung orientiert sich dabei am Bestand, d. h. dass der Ausbau der Fahrbahn wird in Asphaltbauweise gemäß der Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 12) nach der Belastungsklasse 1,8 erfolgen.
Die Gehwege werden wieder plattiert.
Auch die Aufteilung des Straßenraums bleibt unverändert.
Die Straßenbeleuchtung wird den aktuellen Richtlinien angepasst. Dazu werden die vorhandenen Mastleuchten neu geordnet. Die alten Masten werden dabei durch neue ersetzt. Die Leuchtmittel werden wiederverwendet.
Der beschriebene Ausbauzustand erfüllt die technischen Mindestanforderungen und stellt gleichzeitig eine erhebliche Verbesserung zum jetzigen Ausbauzustand dar.
Die Kosten der Maßnahme werden incl. WBH-Kosten auf 2.017.000 € brutto geschätzt.
Der Ausbau ist für das Jahr 2026 vorgesehen.
Beitragsrechtliche Betrachtung
Bei der „Rembrandtstraße“ handelt es sich um eine Anliegerstraße.
Die „Rembrandtstraße“ wurde vor dem 29.07.1960 erstmalig endgültig hergestellt. Seit der erstmaligen endgültigen Herstellung sind mehr als 65 Jahre vergangen. Die Nutzungsdauer der Straße ist abgelaufen. Die Straße ist aufgrund der vorhandenen Straßenschäden auch verschlissen. Somit wird die anstehende Baumaßnahme als KAG-Maßnahme nach § 8 KAG eingestuft. Die beitragsfähigen Aufwendungen werden vom Land im Rahmen des Konnexitätsprinzips mit einer Kostenerstattung zu ca. 80 v.H. getragen.
Die im Juli 1967 erstmalig endgültig hergestellten Verbindungswege von der Rembrandtstraße zur Rembergstraße und von der Rembrandtstraße zur Bülowstraße sind von dieser Straßenerneuerungsmaßnahme nicht betroffen.
Finanzielle Betrachtung – konsumtiv –
Es wurden Kosten für die Beleuchtung in Höhe von 91.700 Euro angesetzt. Die Förderung durch das Land in Höhe von 80% wird angestrebt, so dass mit einem Ertrag von rund 73.360 Euro auf dem Festwert Öffentliche Straßenbeleuchtung gerechnet werden kann. Die bestehenden Straßenflächen werden mit ihrem Restbuchwert von 101.126 Euro (Stichtag 31.12.2027) in Abgang gebracht. Dadurch entsteht ein Aufwand in der Ergebnisrechnung, der gem. § 44 Absatz 3 KomHVO i.V.m. § 90 Absatz 3 Satz 1 GO mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen ist.
Finanzielle Betrachtung – investiv –
Die Ausbaukosten wurden seitens der Verkehrsplanung mit rund 1.860.550 Euro und WBH-Kosten von rund 156.350 Euro angesetzt. Somit ergibt sich ein Gesamtbetrag von rund 2.017.000 Euro. Allerdings müssen hier noch die konsumtiven Beleuchtungskosten abgezogen werden. Somit ergibt sich für die investive Betrachtung eine Summe in Höhe von rund 1.925.300 Euro, die im Rahmen der Haushaltsplanung 2026/2027 – vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates – berücksichtigt worden ist.
Beim Land wird eine Förderung von 80% der Kosten beantragt werden. Es wird daher von einer Einzahlung in Höhe von 1.488.440 Euro ausgegangen.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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sind nicht betroffen |
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sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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positive Auswirkungen (+) |
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x |
keine Auswirkungen (o) |
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negative Auswirkungen (-) |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
(Optimierungsmöglichkeiten nur bei negativen Auswirkungen)
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
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x |
Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
(Bitte eintragen)
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Die Erneuerung der “Rembrandtstraße” zwischen “Brunnenstraße” und “Kleiststraße” ist eine abrechnungsfähige Maßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG). Die beitragsfähigen Aufwendungen werden beim Land geltend gemacht. Voraussichtlich werden vom Land 80% des beitragsfähigen Aufwandes übernommen. |
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
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Teilplan: |
1210 |
Bezeichnung: |
Öffentliche Infrastruktur |
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Auftrag: |
1121001 |
Bezeichnung: |
Straßen |
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Kostenstelle: |
56200 |
Bezeichnung: |
Gemeindestraßen |
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Kostenart: |
436130 |
Bezeichnung: |
Festwert ÖSB, Erschließungsbeiträge |
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527530 |
Bezeichnung: |
Aufwand Festwert Beleuchtung |
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Kostenart |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
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Ertrag (-) |
436130 |
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-73.360 |
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Aufwand (+) |
527530 |
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91.700 |
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Eigenanteil |
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91.700 |
-73.360 |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
1.2 Investive Maßnahme in Euro
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Teilplan: |
1210 |
Bezeichnung: |
Öffentliche Infrastruktur |
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Finanzstelle: |
5.000599. |
Bezeichnung: |
KAG Rembrandtstraße |
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Finanzposition: |
688200 |
Bezeichnung: |
Einzahlungen aus Beiträgen KAG |
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785200 |
Bezeichnung: |
Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen |
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Finanzposition (Bitte überschreiben) |
Gesamt |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
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Einzahlung (-) 688200 |
-1.415.080 |
0 |
0 |
0 |
-1.415.080 |
0 |
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Auszahlung (+) 785200 |
1.925.300 |
0 |
0 |
1.925.300 |
0 |
0 |
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Eigenanteil |
510.220 |
0 |
0 |
1.925.300 |
-1.415.080 |
0 |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.
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x |
Die Finanzierung (investiv) wird – vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates – im Rahmen der Haushaltsplanung 2026/2027 berücksichtigt. Die konsumtiven Kosten sind nicht in der Haushaltsplanung 2026/2027 enthalten, der Eigenanteil muss im Budget des Fachbereichs kompensiert oder finanziert werden. |
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Die Finanzierung kann durch eine außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung gesichert werden. |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
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Die bestehenden Straßenflächen werden mit ihrem Restbuchwert in Höhe von 101.126 Euro in Abgang gebracht. Dadurch entsteht ein Aufwand in der Ergebnisrechnung, der gem. § 44 Absatz 3 KomHVO i.V.m. § 90 Absatz 3 Satz 1 GO mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen ist. Für die Beleuchtungsanlagen im Stadtgebiet ist ein Festwert bilanziert. Somit führt der Umbau der vorhandenen Beleuchtung nicht zu einer weiteren Abschreibung.
Im Anschluss ist die “Rembrandtstraße” in der Bilanz mit 1.925.300 Euro zu aktivieren. Dabei entfallen rund 1.366.963 Euro auf die Fahrbahn und rund 558.337 Euro auf den Gehweg.
Bei einer Nutzungsdauer für die Straße von 50 Jahren ist mit einer jährlichen Abschreibung in Höhe von 27.340 Euro zu rechnen. Bei einer Nutzungsdauer für den Gehweg von 40 Jahren ist mit einer jährlichen Abschreibung in Höhe von 13.959 Euro zu rechnen.
Es entsteht somit insgesamt eine jährliche Abschreibung in Höhe von 41.299 Euro in der Ergebnisrechnung. |
Passiva:
(Bitte eintragen)
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Da es sich bei der Erneuerung der “Rembrandtstraße” um eine abrechnungsfähige Maßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) handelt, sind voraussichtliche Beitragseinnahmen in Höhe von 1.488.440 Euro als Sonderposten zu passivieren. Davon entfallen 1.056.792 (71%) Euro auf die Fahrbahn und 431.648 (29%) Euro auf den Gehweg. Bei einer Nutzungsdauer von 50 Jahren ergibt sich eine jährliche ertragswirksame Sonderpostenauflösung von 21.136 Euro für die Straße. Bei einer Nutzungsdauer von 40 Jahren ergibt sich eine ertragswirksame Auflösung von 10.792 Euro für den Gehweg. Insgesamt ergibt sich pro Jahr somit ein Ertrag von 31.928 Euro in der Ergebnisrechnung.
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- Folgekosten in Euro:
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
€ 30.255 |
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d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) |
€ 41.299 |
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e) personelle Folgekosten je Jahr |
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Zwischensumme |
€ 71.554 |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
- € 31.928 |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt |
39.626 |
- Steuerliche Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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x |
Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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Die Erträge sind umsatzsteuerpflichtig. |
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Es entstehen folgende ertragsteuerliche Auswirkungen: |
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Es entstehen zusätzliche Erträge im Rahmen eines bestehenden Betriebs gewerblicher Art (BgA). |
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Durch die Erträge entsteht ein neuer BgA. |
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Der potentielle Gewinn des BgA ist |
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körperschaftsteuerpflichtig (15,825 %). |
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kapitalertragssteuerpflichtig (15,825 %). |
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gewerbesteuerpflichtig (18,2 %). |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
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x |
Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
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Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche Bindung |
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x |
Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
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Ohne Bindung |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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4
|
(wie Dokument)
|
2,3 MB
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|||
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5
|
(wie Dokument)
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640,5 kB
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|
6
|
(wie Dokument)
|
621,1 kB
|
|||
|
7
|
(wie Dokument)
|
100,4 kB
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|
8
|
(wie Dokument)
|
107,1 kB
|
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9
|
(wie Dokument)
|
97 kB
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