Beschlussvorlage - 0135/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Umweltausschuss stimmt der Verwendung von Ersatzgeldern als Eigenanteil für das Projekt „Optimierung und Sicherung von Artenschutzgewässern“ zu und beauftragt die Verwaltung, einen Förderantrag als EFRE-Fördermaßnahme „Grüne Infrastruktur“ (2021 – 2027) bei der Bezirksregierung Arnsberg zu stellen.

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Sachverhalt

Die untere Naturschutzbehörde beabsichtigt die Antragstellung bei der Bezirksregierung zur finanziellen Förderung des Projektes „Optimierung und Sicherung von Artenschutzgewässern“ als EFRE-Fördermaßnahme „Grüne Infrastruktur“ (GI).

 

Aufgrund des kontinuierlich fortschreitenden Verlustes von Kleingewässern durch Verlandung und Klimawandel und dem damit verbundenem Schwund von stillgewässergebundenen Arten beabsichtigt die untere Naturschutzbehörde Hagen, in enger Abstimmung mit der Biologischen Station UMWELTZENTRUM Hagen e. V., die Optimierung und Sicherung von Artenschutzgewässern an den folgenden drei, über das nördliche Stadtgebiet verteilten, bedeutenden Standorten (Anlage 1):

 

  1. „Wasserschloss Werdringen“,
  2. „Hexenteich“,
  3. „Ruhraue Syburg“.

 

Ziel des Projektes ist es, dem Verlust von Lebensraum für stillgewassergebundene Arten durch die Optimierung, Sicherung und Anlage von Artenschutzgewässern im Hagener Norden entgegenzuwirken und die Biodiversität im Hagener Siedlungsbereich und in dessen unmittelbarem Umland zugunsten von Natur und Mensch zu stärken. Hierzu sollen nahezu gänzlich verlandete Teiche durch den Einsatz von Saugbaggern entschlammt und optimiert werden. Zudem sollen Artenschutzgewässer durch klassischen Einsatz von Baggern wiederhergestellt und optimiert werden. Die Finanzierung soll anteilig aus der EFRE-Förderung „Grüne Infrastruktur (2021-2027)“ erfolgen.

 

Alle ausgewählten Standorte liegen in im Landschaftsplan Hagen festgesetzten Schutzgebieten. Die Standorte 1. und 2., mit denkmalgeschütztem Wasserschloss, Naturkundemuseum, Sportpark und angrenzenden Schulen, erfüllen zudem eine hohe Erholungsfunktion für die Hagener Bevölkerung. An den Standorten 1. und 2. droht absehbar der gänzliche Verlust nennenswerter Stillgewässerstrukturen mit Habitatfunktion und insbesondere der damit verbundene Einbruch der vorkommenden Amphibienpopulationen. Der Standort 3. steht im Zusammenhang mit der Umstellung der Pflege der umgebenen, hochwertigen Hochstaudenflur in eine Beweidung mit Wasserbüffeln mit dem Ziel, dort ehemals vorkommende Libellenarten und Limikolen wieder zu etablieren.

 

Die betroffenen Liegenschaften befinden sich überwiegend im Eigentum der Stadt Hagen und der NRW Stiftung e. V., so dass eine langfristige Mittelbindung gewährleistet ist. Der städtische Eigenanteil wird durch den Einsatz von Ersatzgeld aus der Eingriffsregelung nach Bundesnaturschutzgesetz gewährleistet.

 

Die untere Naturschutzbehörde steht in gutem Austausch mit der Bezirksregierung Arnsberg als höhere Naturschutzbehörde, die die Durchführung der Maßnahmen begrüßt und zur Antragstellung aufgerufen hat. Aufgrund der positiven ersten Reaktion wurden seitens der unteren Naturschutzbehörde Hagen Voruntersuchungen in Form von Vermessung und Beprobung der Gräfte Wasserschloss Werdringen und des Hexenteiches als HOAI Leistungsphase 1 beauftragt und vorfinanziert. Ebenfalls wurde ein erforderlicher Wasserrechtsantrag bereits erstellt. Das Projekt wird in enger Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde und der unteren Bodenschutzbehörde durchgeführt. Mit Blick auf die vorliegenden Rechnungen, Kostenprognosen und Angebote wird die zu beantragende Fördersumme bei ca. 650.000 € bei einem aktuell zu erwartenden Volumen von ca. 720.000 € liegen. Bei diesem Förderprogramm besteht eine 90%ige Förderung. Der städtische Eigenanteil wird aus für Naturschutz und Landschaftspflege zweckgebundenem Ersatzgeld, das im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung eingenommen wurden, finanziert. Eine Belastung des städtischen Haushalts entsteht hierbei nicht.

 

Gemäß der kommunalen Zuständigkeitsordnung ist der Umweltausschuss bei der Verwendung von Ersatzgeldern entscheidungsbefugt und wird durch diese Vorlage für die Zustimmung des Einsatzes von Ersatzgeldern bei dem Projekt „Optimierung und Sicherung von Artenschutzgewässern“ angefragt. Für die Beantragung dieses Projektes nach dem Förderprogramm „Grüne Infrastruktur“ ist ein politisches Votum förderlich. 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

positive Auswirkungen (+)

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
Die Entschlammung wirkt sich durch die Reduzierung des sedimentierten organischen Materials positiv aus.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

Im Rahmen der Haushaltsplanung des Doppelhaushaltes 2026/27 wurden Mittel, vorbehaltlich der Zustimmung des Rates, für die Optimierung und Sicherung von Artenschutzgewässern eingestellt. Bei Bewilligung des Antrages wird eine Zuwendung i.H.v. 90 % erwartet, der Eigenanteil von 10 % des zuwendungsfähigen Gesamtbetrages wird aus Ersatzgeld, das im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung von der unteren Naturschutzbehörde eingenommen wurde und zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes zu verwenden ist, erbracht.

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1320 

Bezeichnung:

 

Auftrag:

1132001 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

414100

Bezeichnung:

 Zuwendungen vom Land

 

436180

Bezeichnung:

Erträge aus kons. Verwendung von Ersatzmaßnahmen

 

542950

Bezeichnung:

Sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Diensten

 

 

Kostenart

2026

 

Ertrag (-)

414100

65.000 

 

Ertrag (-)

436180

          7.222

 

Aufwand (+)

542950

72.222 

 

Eigenanteil

 

0 

 

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1320

Bezeichnung:

Wasserwirtschaft, Natur und Landschaft

Finanzstelle:

5001111

Bezeichnung:

Optimierung Artenschutzgewässer

Finanzposition:

681100

Bezeichnung:

Investitionszuwendungen vom Land

 

785200

Bezeichnung:

Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen

 

Finanzposition

Gesamt

2026

 

 

 

 

Einzahlung (-)

681100

585.000

585.000

 

 

 

 

Auszahlung (+)

785200

650.000

650.000

 

 

 

 

Eigenanteil

65.000

65.000

 

 

 

 

X

Die Finanzierung ist im Rahmen der Haushaltsplanung, vorbehaltlich der Zustimmung des Rates, berücksichtigt.

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

 

Aktiva:

 

Die Ausgaben für die Optimierung der städtischen Gewässer in Höhe von rd. 650.000 € stellen Anschaffungs-/Herstellungskosten dar und sind in der Bilanz zu aktivieren. Bei einer Nutzungsdauer von 45 Jahren ergeben sich jährliche Abschreibungen von rd. 14.445 € in der Ergebnisrechnung. 

 

Passiva:

 

Da die Ausgaben für die Optimierung der städtischen Gewässer zu 100% finanziert sind (90% zweckgebundene Zuwendungen, 10% Ersatzgelder) sind in gleicher Höhe Sonderposten zu bilden. Bei einer Nutzungsdauer von 45 Jahren ergeben sich jährliche ertragswirksame Auflösungen i.H.v. rd. 14.445 € in der Ergebnisrechnung.

 

Für das Gewässer  „Ruhraue Syburg“, welches sich nicht im städtischen Eigentum befindet, erfolgt eine ertragswirksame Auflösung der Verbindlichkeiten aus Ersatzgeldzahlungen in Höhe von 10% des Aufwandes (7.222 €).

 

  1.                  Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

- 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

- 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

- 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

14.445 € 

e) personelle Folgekosten je Jahr

- 

Zwischensumme

14.445 € 

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

- 14.445 € 

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0 € 

 

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

28.04.2026 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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06.05.2026 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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06.05.2026 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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13.05.2026 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - zur Kenntnis genommen