Beschlussvorlage - 0389/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Klage gegen das Einheitslastenabrechnungsgesetz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB30 - Rechtsamt
- Bearbeitung:
- Sonja Bendicks
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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06.05.2010
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt.
Begründung
Der
Städtetag NRW (StT), der Städte- und Gemeindebund NRW (StGB) und der Landkreistag
NRW (LKT) fragen bei Ihren Mitgliedern die Bereitschaft ab, sich an einer Klage
gegen das Einheitslastenabrechnungsgesetz zu beteiligen. Sie hoffen auf eine große
Beteiligungsbereitschaft, um dem Anliegen höchstmögliches Gewicht zu geben.
Hintergrund
der Klageüberlegung ist die Überzeugung der Spitzenverbände, dass durch das
Gesetz die nordrhein-westfälischen Kommunen über Gebühr belastet werden, indem
die Einheitslast „in einer inakzeptablen Höhe bis zum Jahr 2019 im
Grundsatz festgeschrieben wird“.
Vor
der eigentlichen Klageerhebung ist zunächst die Einholung von Gutachten anerkannter
Rechtswissenschaftler geplant.
Die
weitere Vorgehensweise soll vor entscheidenden, Kosten auslösenden Schritten
eng mit den sich beteiligenden Kommunen abgestimmt werden.
Nach
telefonischer Auskunft des StT haben sich die Mitglieder des StGB weit überwiegend
bereits zu einer Teilnahme entschlossen, aus dem Kreis der großen Städte liegen
beim StT bislang knapp 10 Zusagen vor.
Die
Kosten der Rechtsverfolgung beziffert der StT in einer ersten groben Schätzung
unter Zugrundelegung eines Worst Case-Szenarios auf 500 – 600 TEUR. Diese
Kosten würden auf die teilnehmenden Kommunen nach Einwohnerzahl umgelegt. Falls
die Annahme des StT zutrifft, dass 50% der Einwohner des Landes vertreten
wären, entfiele auf die Stadt Hagen bei Beteiligung ein Kostenanteil von ca.
2,2 % an den Gesamtkosten.
Rückmeldung erbittet der
Städtetag bis zum 07.05.2010.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
X |
Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der
Maßnahme/ Aufwand bis zu |
13.000,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgrp. |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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