Beschlussvorlage - 0389/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadt Hagen beteiligt sich an dem von den kommunalen Spitzenverbänden empfohlenen Verfahren zur Überprüfung des Einheitslastenabrechnungsgesetzes.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt.

 

Begründung

 

Der Städtetag NRW (StT), der Städte- und Gemeindebund NRW (StGB) und der Landkreistag NRW (LKT) fragen bei Ihren Mitgliedern die Bereitschaft ab, sich an einer Klage gegen das Einheitslastenabrechnungsgesetz zu beteiligen. Sie hoffen auf eine große Beteiligungsbereitschaft, um dem Anliegen höchstmögliches Gewicht zu geben.

Hintergrund der Klageüberlegung ist die Überzeugung der Spitzenverbände, dass durch das Gesetz die nordrhein-westfälischen Kommunen über Gebühr belastet werden, indem die Einheitslast „in einer inakzeptablen Höhe bis zum Jahr 2019 im Grundsatz festgeschrieben wird“.

Vor der eigentlichen Klageerhebung ist zunächst die Einholung von Gutachten anerkannter Rechtswissenschaftler geplant.

Die weitere Vorgehensweise soll vor entscheidenden, Kosten auslösenden Schritten eng mit den sich beteiligenden Kommunen abgestimmt werden.

Nach telefonischer Auskunft des StT haben sich die Mitglieder des StGB weit überwiegend bereits zu einer Teilnahme entschlossen, aus dem Kreis der großen Städte liegen beim StT bislang knapp 10 Zusagen vor.

Die Kosten der Rechtsverfolgung beziffert der StT in einer ersten groben Schätzung unter Zugrundelegung eines Worst Case-Szenarios auf 500 – 600 TEUR. Diese Kosten würden auf die teilnehmenden Kommunen nach Einwohnerzahl umgelegt. Falls die Annahme des StT zutrifft, dass 50% der Einwohner des Landes vertreten wären, entfiele auf die Stadt Hagen bei Beteiligung ein Kostenanteil von ca. 2,2 % an den Gesamtkosten.

Rückmeldung erbittet der Städtetag bis zum 07.05.2010.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

X

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand                                             bis zu

13.000,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Beschlüsse

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06.05.2010 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen