Berichtsvorlage - 0343/2026
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht Lenneradweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Michele Bifulco
- Freigabe durch:
- Bernd Maßmann (VB2 i.V. für VB5)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hohenlimburg
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
21.04.2026
|
Sachverhalt
In der Sitzung der Bezirksvertretung Hohenlimburg vom 05.03.2026 wurde auf Antrag der CDU-Fraktion (DS. 0138/2026) der Beschluss gefasst, dass die Verwaltung einen belastbaren Sachstandsbericht zum Lenneradweg bis zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung vorzulegen hat.
Diesem Beschluss kommt die Verwaltung mit dieser Vorlage nach.
Ebenso wurde zur Drucksache 0163/2026 „Beratung des Haushaltsplanentwurfs“ ein sehr ausführlicher Fragenkatalog zum Lenneradweg abgefragt. Die hier gestellten Fragen beziehen sich in großen Teilen jedoch nicht auf den Haushaltsplan und werden daher ebenfalls im Rahmen dieser Drucksache adressiert.
Es ist darauf hinzuweisen, dass das hohe Volumen an Anfragen und dass hierbei regelmäßig Fragen gestellt werden, die bereits beantwortet wurden, eine zusätzliche Arbeitslast für die Verwaltung darstellt. Daher wird bei Fragen, die bereits beantwortet wurden, und bei denen sich bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Drucksache kein neuer Sachstand ergeben hat, auf die bereits gelieferten Antworten verwiesen.
Im Rahmen der Vorstellung dieses Berichts wird außerdem das beauftragte Planungsbüro im Rahmen einer ausführlichen Präsentation einen aktuellen Sachstand über den ersten Abschnitt zwischen Stennertbrücke und Kettenbrücke geben. Die Präsentation ist als Anlage zu dieser Vorlage digital über Allris abrufbar.
Auf die Anfrage der CDU-Fraktion können folgende Antworten gegeben werden:
Punkt a: Aktueller Planungsstand
Zurzeit wird, wie in der DS 0125/2023 beschlossen wurde, der 1. Abschnitt, von der Kettenbrücke bis Stennertbrücke vom Planungsbüro Bramey.Bünermann Ingenieure bis zur LPH 3 geplant. Hierzu liegen Vorplanungen und Variantenüberlegungen zu der Überquerung des Bilstein-Parkplatzes vor. Diese orientieren sich an der Gesprächsbereitschaft der dortigen Grundstückseigentümer. Abzuwarten sind ebenfalls noch die Rückmeldungen zur Bereitschaft der anderen Eigentümer, zur Bereitstellung der Grundstücke direkt an der Lenne, an der Engstelle südlich des Parkplatzes. Hier handelt es sich teilweise um Eigentümergemeinschaften, die sich nur wenige Male jährlich treffen. Eine Verkaufsbereitschaft liegt nach den ersten Kontaktaufnahmen nicht vor, weshalb aktuell eine erneute Abfrage zu einer Bereitschaft für eine Gestattung läuft.
Der Verlauf bis zur Stennertbrücke ist aufgrund des Kanu-Strecke und des Ausstieges, Mauer nah geplant. Der Ausstieg der Kanuten soll versetzt werden um den Konflikt zwischen Rad und den langen Kanus so gering wie möglich zu halten.
Ab der Stennertbrücke ist die Planung sehr eng an das INSEK Hohenlimburg gekoppelt. Der zwischenzeitliche Wechsel der Planungsbüros hat das Projekt hier jedoch verzögert. Für die Planung des Lenneradweges nach der beschlossenen Vorzugvariante, ist eine Öffnung der Hochwasserschutzmauer essentiell. Da diese nach dem Wechsel des Planungsbüros zunächst nicht verlässlich angenommen werden konnte, konnte auch keine konkrete Festlegung auf die Trassenführung direkt an der Lenne entlang erfolgen, mit dem Resultat, dass das Planungsbüro auch nicht mit der konkreten Planung der Trasse starten konnte.
Hinsichtlich der Naturschutz- und Wasserschutzrechtlichen Bewertung des beabsichtigten Trassenverlaufs steht die Planungsverwaltung in engem Kontakt zu den unteren Natur- und Wasserschutzbehörden. Demnach werden im Rahmen der Umsetzung des ersten Abschnitts auf jeden Fall ein landschaftspflegerischer Begleitplan sowie mindestens eine Artenschutzprüfung erforderlich sein. Beides erfolgt nach Abschluss der Ausbauplanung. Sollte im Rahmen der ersten Artenschutzprüfung festgestellt werden, dass im Planungsbereich Auswirkungen auf schützenswerte Arten nicht ausgeschlossen werden können, so wird eine zweite, ausführlichere Artenschutzprüfung zwingend notwendig. Dabei ist nicht ausgeschlossen, dass dies den schlussendlichen Baubeginn noch einmal um unbestimmte Zeit verschieben wird.
Generell wurde jedoch schon von der Umweltverwaltung signalisiert, dass für den vorgesehenen Trassenverlauf keine Ausschlusskriterien erfüllt werden, sodass die bisherigen Vorüberlegungen weitergeführt werden können.
Punkt b: alle bislang geprüften Trassenvarianten, insbesondere die Trasse Weinhof/Bilstein, einschließlich der Bewertungskriterien
In der Vergangenheit wurden vom damaligen Planungsbüro „ETAT“ insgesamt vier Varianten untersucht. 2 der 4 möglichen Varianten wurden per Beschluss (DS 0411/2018) abgelehnt. Auf der Grundlage fand in 2021 eine Befahrung mit Mitgliedern der Fraktionen, Interessensgemeinschaften und der Verwaltung statt. Das eindeutige Resultat wurde im Anschluss als Vorzugsvariante politisch beschlossen (DS 0893/2021).
Die beabsichtigte Vozugsvariante verläuft von der Kettenbrücke am Lenneufer entlang bis sie unterhalb der Stennertbrücke auf die Innenstadtseite der Hochwasserschutzmauer schwenkt. Die Fußgängerzone wird in Richtung Langenkampstraße verlassen und soll über eine neue Rad- und Fußwegebrücke am Ende der Langenkampstraße nach Oege rüberführen. Über das Bilstein-Grundstück gelangt man auf die Oeger Straße. Hier gilt es eine angemessene Querungsmöglichkeit auf die Feldstraße zu schaffen. Von der Feldstraße aus, soll eine alte Bahntrasse reaktiviert werden. So würde man die Oststraße umgehen und Steigungen vermeiden können. Als Alternative bleibt die Oststraße dennoch bestehen. Die letzten Meter verlaufen über die Oeger Straße bis zur Stadtgrenze zu Iserlohn.
Auf den Trassenverlauf „Weinhof/Bilstein“ wird außerdem ausführlich in der Präsentation des beauftragten Planungsbüros eingegangen.
Bei der Ausschreibung in 2023 wurde schnell klar, dass der Umfang und die Herausforderungen der gesamten Strecke zu groß und undurchsichtig waren. Nach zwei erfolglosen Ausschreibungen, wurden drei Abschnitte gebildet. Der 1. Abschnitt wurde dann erneut ausgeschrieben und erfolgreich an Bramey.Bünermann Ingenieure vergeben (DS 0125/2023). Das Planungsbüro untersucht den 1. Abschnitt, die anderen Abschnitte werden nachgelagert geplant. Dies wurde von der Verwaltung in der Vergangenheit auch so immer kommuniziert.
Punkt c: den Stand aller externen Abstimmungen (insbesondere mit der Deutschen Bahn AG, den Anwohnern im Weinhof und Fa. Bilstein)
Gespräche mit den Eigentümern und Bilstein sind angestoßen wurden. Wie bereits erwähnt, wird zunächst die Entscheidung der Eigentümergemeinschaft abgewartet. Danach steht ein Termin mit Bilstein aus.
Die DB ist im 1.Abschnitt nicht beteiligt, weshalb da bisher keine Gespräche stattgefunden haben.
Eine parallele Bearbeitung unterschiedlicher Bauabschnitte kann, wie bereits in der umfassenden Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage 0015/2026 beschrieben, der Vielzahl der weiteren laufenden Großprojekte im Stadtgebiet nicht erfolgen. Hierzu zählen nicht nur wie in 0015/2026-1 erwähnt Projekte aus der Radverkehrsplanung. Da für komplexe planerische Aufgabenstellungen, wie es insbesondere beim Abschnitt Oege der Fall ist, die intensive Begleitung des Projekts durch einen erfahrenen und ortskundigen Planungsingenieur erforderlich ist. Die der Verwaltung in diesem Bereich vorliegenden Kapazitäten werden durch Projekte wie die Planungen zur Ebene II, die Abarbeitung des Straßen- und Wegekonzepts und des Barrierefreien Haltestellenausbaus bereits erheblich überschritten.
Dies ist insbesondere mit Verweis auf Punkt 3 des Beschlusses zu 0138/2026 zur Kenntnis zu nehmen.
Punkt d: eine nachvollziehbare Begründung, welche Trassenvariante derzeit vorrangig verfolgt wird und warum, welche Ergebnisse in erreicht wurden
Die Trassenvariante die vorrangig verfolgt wird, ist unter Punkt b. beschrieben wurde. Für diese ist auch ein Vergabebeschluss (DS 0125/2023) eingeholt worden. Die bislang erzielten Planungsergebnisse werden in der Präsentation des Planungsbüros ausführlich beschrieben.
Punkt e: einen konkreten Zeit- und Maßnahmenplan mit klaren Meilensteinen bis zur politischen Entscheidung
In der Vergangenheit wurden auf Basis sehr optimistischer Annahmen und teilweise auch zu oberflächlichen Überlegungen mögliche Umsetzungszeiträume kommuniziert, die in der Außenwirkung zu einer gewissen Erwartungshaltung geführt haben. Mit Verweis auf die vielen Unwägbarkeiten des Projekts und der strukturellen Überlastungssituation im Bereich der Straßen- und Objektplanung, deren Zuarbeit für das Projekt zwingend erforderlich ist, kann jedoch zum jetzigen Zeitpunkt kein seriöser Umsetzungszeithorizont genannt werden.
Die weitere Vorgehensweise kann nur unter Vorbehalt wie folgt in Aussicht gestellt werden:
- 2026: Angestrebte Fertigstellung der Entwurfsplanung Abschnitt Stennerstraße / Kettenbrücke, Übergabe an die Wirtschaftsbertriebe Hagen zur Erstellung der Ausführungsplanung
- Im optimalen Bearbeitungsfall könnte dann in 2027 ein Förderantrag gestellt werden, der dann im optimalen Fall zu einer Bewilligung in 2028 führen könnte
- Parallel: Klärung Grundstücksangelegenheiten, Begleitung der Planung durch UWB und UNB, Vorbereitung auf landschaftspflegerischen Begleitplan und Artenschutzprüfungen
- Frühestmöglicher Baubeginn wäre nach dieser Rechnung um den Jahreswechsel 2028/2029
- Investive Mittel sind für diesen Zeitraum dann verbindlich einzuplanen
Im Folgenden werden nun noch Fragen zur Haushaltsplanung, die von der CDU-Fraktion eingereicht wurden, beantwortet, die sich auf den Lenneradweg und nicht auf die Haushaltsplanung beziehen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Zeitpunkt der Übermittlung und der überbordende Umfang des Fragenkatalogs, keine hinreichende Inhaltliche Befassung zugelassen hat. Die Fragen werden daher in dem Umfang beantwortet, wie es der überlasteten Fachabteilung gerade noch möglich ist:
Frage 1: Wann ist konkret mit der Umsetzung erster Bauabschnitte zu rechnen?
Antwort: Siehe Beantwortung zu Punkt e
Frage 2: Welche Teilabschnitte des Lenneradwegs im Bereich Hohenlimburg sind aktuell planungsrechtlich gesichert und umsetzungsreif? Welche Abschnitte befinden sich noch im Stadium der Vorplanung oder Machbarkeitsprüfung?
Antwort: Wie bereits mehrfach kommuniziert wurde, ist kein Abschnitt umsetzungsreif, sondern es befindet sich der erste Abschnitt im Stadium der Vorentwurfsplanung.
Frage 3: Welche konkreten Gründe haben bislang eine bauliche Umsetzung verzögert?
Antwort: Die Gründe für die zahlreichen Verzögerungen wurden bereits hinlänglich in dieser Berichtsvorlage und z.B. auch in 0015/2026-1 erörtert.
Frage 4: Welche Abhängigkeiten bestehen insbesondere zur Deutschen Bahn oder anderen Trägern öffentlicher Belange?
Antwort: Im derzeit in der Planung befindlichen Abschnitt ist hier im Wesentlichen die Abhängigkeit zur Kanustrecke im Bereich der Stennertbrücke zu nennen. Hier steht die Planungsverwaltung in Kontakt zum Servicezentrum Sport.
Frage 5: Gibt es verbindliche Zeitpläne für die einzelnen Bauabschnitte im Bereich Hohenlimburg?
Antwort: Siehe Beantwortung zu Punkt e
Frage 6: Welche Maßnahmen werden ergriffen, um eine weitere Verzögerung zu vermeiden?
Antwort: Die Verwaltung hat keinen Einfluss auf die bestehende und weiter fortschreitende Überlastungssituation der Planungsverwaltung. Auf diesen Umstand wurde auch im Hinblick auf das Ausscheiden wichtiger Mitarbeitenden in der Vergangenheit immer wieder hingewiesen, ohne, dass dies zu veränderten Rahmenbedingungen geführt hat.
Frage 7: Welche Bedeutung hat der Lenneradweg für den Alltagsradverkehr im Vergleich zur touristischen Nutzung? Wie ist der Lenneradweg in das gesamtstädtische Radverkehrskonzept eingebunden?
Antwort: Auch wenn der Lenneradweg eine stärkere Bedeutung als andere Radwegetrassen für den Freizeitradverkehr hat, kann ein Lückenschluss dennoch eine wichtige Verbindung für den alltäglichen Radverkehr zwischen Iserlohn und Hohenlimburg darstellen. Für Verbindungen innerhalb des Stadtgebiets, insbesondere an die Hagener Innenstadt, hat der Lückenschluss des Lenneradwegs jedoch keine besondere Bedeutung. Hier ist es z.B. von deutlich höherer Bedeutung, dass die B7 im Bereich „Donnerkuhle“ wie vom Landesbetrieb vorgesehen, so ausgebaut wird, dass eine komfortable und sichere Führung des Radverkehrs möglich ist und die Verbindungen zwischen Hohenlimburg und Eppenhausen deutlich verbessert.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
|
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
|
|
|
x |
sind nicht betroffen |
|
|
sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Es handelt sich bei dieser Vorlage um eine Berichtsvorlage, aus der keine Auswirkungen resultieren
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
|
|
positive Auswirkungen (+) |
|
x |
keine Auswirkungen (o) |
|
|
negative Auswirkungen (-) |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
Es handelt sich bei dieser Vorlage um eine Berichtsvorlage, aus der keine Auswirkungen resultieren
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
4,8 MB
|

21.04.2026 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen
Beschluss zum Sachantrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, in der Sitzung am 10.09.2026 über die Ergebnisse der Gespräche mit der Firma Bilstein, der Eigentümergemeinschaft und dem Kanuverein zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
|
|
Ja |
Nein |
Enthalten |
|
Bürger für Hohenlimburg |
3 |
|
|
|
CDU |
3 |
|
|
|
AfD |
2 |
|
|
|
SPD |
2 |
|
|
|
Bündnis 90/Die Grünen |
1 |
|
|
|
BSW |
- |
|
|
|
|
|||
|
X |
Einstimmig beschlossen |
||
|
|
|||
|
Dafür: |
11 |
||
|
Dagegen: |
0 |
||
|
Enthaltungen: |
0 |
||