Beschlussvorlage - 0217/2026-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorlage zum Vorschlag der Fraktionen CDU und SPD
Hier: Sachstandsbericht „Mobilstationen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Ann-Kathrin Rehm
- Freigabe durch:
- VB 2 (Bernd Maßmann)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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06.05.2026
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr
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Entscheidung
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30.04.2026
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung schlägt vor:
- Die in der Vorlage mit der Drucksachennummer 1009/2023 beschlossene Priorisierung der Mobilstationen bleibt grundsätzlich bestehen. Notwendige Abweichungen zur Beschleunigung des Projekts bedürfen entsprechender Beschlüsse.
- Zur Beschleunigung der Umsetzung wird die Mobilstation Stadtmitte vorgezogen. Die Planung erfolgt verwaltungsintern und wird vrsl. 2027 zur Förderung angemeldet.
- An der 3-fach Beauftragung für die Mobilstation Vorhalle Bahnhof wird zunächst festgehalten. Können die Voraussetzungen zur Planung des Standortes seitens der Deutschen Bahn bis zum Frühjahr 2027 nicht geschaffen werden, schlägt die Verwaltung einen anderen Standort für die 3-fach Beauftragung vor. Bis dahin wird in Abstimmung mit der HST geprüft, ob sich der Standort Tondernstraße hierfür eignet.
- Die Optimierung der Wartebereiche an der Haltestelle Stadtmitte wird in den barrierefreien Ausbau eingebettet und im Rahmen eines eigenen Auftrags an ein Planungsbüro vergeben.
Sachverhalt
Die nachfolgende Vorlage nimmt Bezug auf den Antrag der CDU und SPD hinsichtlich eines Sachstandsberichts zu den geplanten Mobilstationen in Hagen (DS.-Nr.: 0217/2026). Nachfolgend wird daher der aktuelle Sachstand zu den Mobilstationen Vorhalle Bahnhof und Stadtmitte beleuchtet und das weitere Vorgehen vorgeschlagen. Zur Übersichtlichkeit wird abschließend die festgesetzte Reihenfolge zur Umsetzung der Mobilstationen dargestellt.
Mobilstation Vorhalle Bahnhof
Wie in der Vorlage mit der Drucksachennummer 1009/2023 beschlossen, soll im Rahmen der Umsetzung der Mobilstation am Vorhaller Bahnhof die Beauftragung von drei Planungsbüros stattfinden. Der Beschluss sieht vor, dass die drei Planungsbüros jeweils eine Variante zur Gestaltung der Mobilstation bis HOAI-Leistungsphase 2 entwickeln. Anschließend soll eine Vorzugsvariante ausgewählt und das entsprechende Planungsbüro mit der weiteren Planung beauftragt werden. Die Erkenntnisse aus der Planung des Standorts Vorhalle Bahnhof sollen für die weiteren Standorte genutzt werden.
Die Umsetzung der Mobilstation an diesem Standort ist jedoch an den Rückbau des abbruchreifen Empfangsgebäudes der Deutschen Bahn gebunden, da ein Teil der durch den Abriss des Empfangsgebäudes entstehenden Fläche für die Elemente der Mobilstation genutzt werden soll. Da sich das Empfangsgebäude sowie die angrenzenden Flächen am Vorhaller Bahnhof im Besitz der Deutschen Bahn befinden, steht die Stadt Hagen zur Umsetzung der Mobilstation in kontinuierlichem Austausch mit dem Konzern. Der ursprüngliche Zeitplan zum Abriss des Gebäudes konnte seitens der Deutschen Bahn jedoch nicht verwirklicht werden. Ein neuer Zeitplan konnte bislang nicht in Aussicht gestellt werden.
Die Deutsche Bahn beabsichtigt außerdem ebenfalls, Teile der durch den Abriss des Empfangsgebäudes entstehenden Fläche selbst zu nutzen. Es soll eine Treppeneinhausung sowie perspektivisch eine Rampenanlage für den Zugang zum Bahnsteig entstehen. Während zur Treppeneinhausung bereits ein Plan vorliegt, konnte die geplante Rampenanlage noch nicht genauer verortet werden. Bevor die Planung der Mobilstation am Vorhaller Bahnhof beginnen kann, wird allerdings eine genaue Verortung beider Elemente benötigt.
Über den Bereich des Zugangs zum Bahnsteig und der geplanten Mobilstation hinaus beabsichtigt die Deutsche Bahn eine Überplanung des gesamten angrenzenden Bahnhofbereichs (dort befinden sich derzeit alte Hallen). Die Stadt Hagen wird fortlaufend über die Pläne informiert.
Aufgrund der weiterhin ungeklärten Sachlage, schlägt die Verwaltung vor, zunächst die Mobilstation Stadtmitte vorzuziehen und umzusetzen, da hier keine Abhängigkeiten zu externen Akteuren bestehen. In der Zeit der Planung der Mobilstation Stadtmitte kann die Sachlage am Vorhaller Bahnhof geklärt werden. Dieses Vorgehen wird unter dem untenstehenden Abschnitt „Weiteres Vorgehen“ genauer beschrieben.
Mobilstation Stadtmitte
Der Standort Stadtmitte steht in der festgesetzten Reihenfolge hinter dem Hauptbahnhof und dem Vorhaller Bahnhof an dritter Stelle in der 1. Priorisierungsstufe (s. untenstehende Tabelle). Da für die Mobilstation Stadtmitte außerdem bereits eine Vorplanung vorliegt (s. Vorplanung in der Anlage), bietet sich dieser Standort zur zeitnahen Umsetzung an. Die Vorplanung wurde im Jahr 2023 entworfen. Die Planung wurde zunächst nicht weiterverfolgt, nachdem beschlossen wurde, dass erst die Mobilstation Vorhalle Bahnhof im Rahmen einer 3-fach Beauftragung geplant werden soll. Die Vorplanung der Mobilstation Stadtmitte könnte im Beschlussfall jedoch zeitnah verwaltungsintern weitergeführt werden.
Für die Mobilstation am Standort Stadtmitte bietet sich nur die städtische Fläche hinter der Konzertmuschel/neben dem Contiparkhaus an (s. Vorplanung in der Anlage). Im direkten Umfeld der Haltestelle Stadtmitte steht keine andere geeignete Fläche zur Verfügung. Die derzeitige Vorplanung sieht neben Radboxen und einer Sammelabstellanlage auch eine Schließfachanlage, eine Radluft-/Reparaturstation sowie eine Stele vor. Zur Fertigstellung der Planung sind noch einige Abstimmungen sowie die Anfertigung einer Ausbauplanung notwendig. Anschließend kann die Mobilstation voraussichtlich im Jahr 2027 zur Förderung angemeldet werden. Nach Erhalt des Förderbescheids kann die bauliche Umsetzung dann in den darauffolgenden Jahren erfolgen.
Die Verwaltung empfiehlt, den Fokus bei diesem Standort zunächst vollständig auf die Umsetzung der Mobilstation zu legen. Da bereits eine Vorplanung vorhanden ist und die zur Verfügung stehende Fläche kaum Spielraum bietet, ist hier die Beauftragung von drei Planungsbüros zur Gestaltung der Mobilstation nicht sehr zielführend.
In der Vergangenheit wurde außerdem mit der Errichtung der Mobilstation Stadtmitte auch eine Lösung für die Beschattung der Haltestelle Stadtmitte verbunden.
Zur Vereinfachung und Beschleunigung der Planungs- und Umsetzungsprozesse wird vorgeschlagen, diese beiden Aspekte losgelöst voneinander zu bearbeiten. So kann die Beschattung der Haltestelle sowie das Aufstellen größerer Wartehallen im Anschluss im Rahmen eines eigenen Planungsauftrages an ein externes Büro betrachtet werden. In diesem Zuge ist es zwingend erforderlich, die Barrierefreiheit an den Haltesteigen mitzudenken und auch die Blindenleitsysteme an den aktuellen Standard anzupassen. Aufgrund der komplexen Anforderungen (Beschattung der Wartebereiche, größere Wartehallen, ausreichende Abstände aller Elemente im Sinne der Barrierefreiheit, Aktualisierung des barrierefreien Ausbaus) an der bereits räumlich beengten Haltestelle Stadtmitte (u.a. infolge der vielen vorhandenen Elemente) sollte der Fokus der Beauftragung eines Planungsbüros vollständig auf der Optimierung der Haltestelle liegen.
Aufgrund einer vorhandenen Zweckbindung an der Haltestelle Stadtmitte kann mit der baulichen Umsetzung der Neugestaltung der Wartebereiche und gleichzeitigen Aktualisierung der Barrierefreiheit nicht vor dem Jahr 2036 begonnen werden. Die Vorbereitung der Beauftragung und der Beginn der Planung können somit für das Jahr 2032 bzw. 2033 angesetzt werden. Die bauliche Umsetzung kann daraufhin für das Jahr 2036 forciert werden.
Weiteres Vorgehen
Während die Mobilstation Stadtmitte bis zum Frühjahr 2027 geplant und für die Förderanmeldung vorbereitet wird, wird der Deutschen Bahn Zeit eingeräumt, die notwendigen Voraussetzungen für die Umsetzung einer Mobilstation am Vorhaller Bahnhof zu schaffen. Damit wird insbesondere die Einhaltung der politisch beschlossenen Priorisierungsliste sichergestellt. Es wird angestrebt, dass die 3-fach Beauftragung am Vorhaller Bahnhof anschließend im Jahr 2027 stattfindet.
Aus Sicht der Verwaltung ist es zielführend, zunächst am Standort Vorhalle Bahnhof festzuhalten und hier drei Planungsbüros für die Erstellung von drei Gestaltungsvarianten zu beauftragen. Zu diesem Standort haben bereits zahlreiche interne und externe Abstimmungsgesprächen sowie Vorüberlegungen zur Nutzung der Fläche und Anordnung der Haltesteige stattgefunden. Die für die Beauftragung benötigten Haushaltsmittel sind bereits im aktuellen Doppelhaushalt vorgesehen. Die Erkenntnisse aus der 3-fach Beauftragung können für die weiteren Standorte genutzt werden.
Sollten die notwendigen Voraussetzungen in diesem Zeitraum am Vorhaller Bahnhof durch die Deutsche Bahn allerdings nicht geschaffen werden, wird die Verwaltung im Frühjahr 2027 der Politik einen anderen Standort für eine 3-fach Beauftragung vorschlagen, um einen Stillstand nach der Planung der Mobilstation Stadtmitte zu verhindern.
Parallel zur Planung und Vorbereitung der Förderanmeldung der Mobilstation Stadtmitte prüft die Verwaltung daher bereits ergebnisoffen, ob sich der Standort Tondernstraße für eine 3-fach Beauftragung eignet. In diesem Rahmen wird in Abstimmung mit der Hagener Straßenbahn eine Bestandsaufnahme am Standort Tondernstraße durchgeführt. Die betriebliche Notwendigkeit zur Optimierung der Haltestelle, die gegebenen Umsteigebeziehungen sowie die Umsetzungsmöglichkeiten einer Mobilstation sollen geprüft werden. Der Standort Tondernstraße befindet sich in der 2. Priorisierungsstufe (s. untenstehende Tabelle).
Die Optimierung der Wartebereiche der Haltestelle Stadtmitte wird gesondert nach dem oben beschriebenen Zeitplan bearbeitet.
Übersicht: Standorte für Mobilstationen
Eine Übersicht über alle Standorte für Mobilstationen in Hagen sowie deren Priorisierung kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Die Priorisierung wurde in der Vorlage mit der Drucksachennummer 1009/2023 beschlossen.
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Stufe |
Standorte |
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1. Priorisierungsstufe |
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2. Priorisierungsstufe |
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3. Priorisierungsstufe |
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4. Priorisierungsstufe |
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Tab. 1: Übersicht Standorte für Mobilstationen und Priorisierung
Die in dieser Vorlage vorgeschlagene geänderte Vorgehensweise in Bezug auf den Standort Stadtmitte und der Vereinfachung der Planungsprozesse respektiert also weiterhin die grundsätzliche und von der Politik beschlossene Priorisierungsliste. Die Entwicklungen am Bahnhof Vorhalle werden jedoch weiterhin eng begleitet, sodass auch ein Vorziehen des Standortes Tondernstraße in Betracht gezogen werden kann, sofern seitens der Deutschen Bahn auch bis in das Jahr 2027 keine zeitliche Perspektive für den Abbruch des Empfangsgebäudes aufgezeigt werden kann.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung
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X |
sind betroffen |
Kurzerläuterung:
Die geplante Optimierung der Wartebereiche an der Haltestelle Stadtmitte berücksichtigt die Belange von Menschen mit Behinderung.
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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X |
positive Auswirkungen (+) |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
Die Stärkung alternativer Verkehrsmittel des Umweltverbunds wirkt sich grundsätzlich positiv auf den Klimaschutz aus.
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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