Beschlussvorlage - 0388/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Interkommunale Zusammenarbeithier: Fortführung der Kooperation "Gemeinsames Versorgungsamt der Städte Bochum, Dortmund und Hagen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB11 - Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Tobias Engelhard
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
06.05.2010
|
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt,
die bis zum 31.07.2010 durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 19.12.2007
geregelte interkommunale Zusammenarbeit der Städte Bochum, Dortmund und Hagen
im Geschäftsbereich des Gemeinsamen Versorgungsamtes dauerhaft fortzuführen.
Die Vorlage wird insofern am 07.05.2010 realisiert.
Sachverhalt
Kurzfassung
Kann entfallen.
Begründung
Durch die Auflösung der
Versorgungsämter Ende 2007 und die damit verbundene Übertragung des
„Schwerbehindertenrechts“ und des „Elterngeldes“ auf
die Kreise und kreisfreien Städte zum 01.01.2008 standen alle kommunalen Träger
in der Verpflichtung, diese Aufgaben in realisierbarer und den Anliegen der
betroffenen Bürgerinnen und Bürgern gerecht werdender Weise zu übernehmen.
Vor diesem Hintergrund
haben sich die Städte Bochum, Dortmund und Hagen (mit Beschluss des Rates der
Stadt Hagen am 13.12.2007, Vorlage 1217/2007) darauf verständigt, dies in einer
gemeinsamen Kooperation durchzuführen. Mit der hierzu geschlossenen
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung entstand, zunächst befristet bis zum
31.07.2010, das „Gemeinsame Versorgungsamt der Städte Dortmund, Bochum
und Hagen“. Dieses ist in der Hauptsache zuständig für die Durchführung
von derzeit jährlich ca. 50.000 Feststellungsverfahren nach dem SGB IX sowie
für 12.000 Anträge auf Elterngeld.
Nach nunmehr zwei Jahren
gemeinsamer Arbeit ist festzustellen, dass die Kooperation mit Bochum und
Dortmund sich zu einer sehr guten Zusammenarbeit entwickelt hat und dass die
schnelle und dauerhafte Stabilisierung der Arbeitsabläufe im Sinne der
betroffenen Menschen maßgeblich auf die Entscheidung für eine interkommunale
Lösung zurückzuführen ist.
Diese von allen drei
Städten geteilte Einschätzung hat dazu geführt, dass es übereinstimmende
Auffassung in Dortmund, Bochum und Hagen ist, die zunächst befristete
Kooperation als dauerhafte Organisation beizubehalten.
Auch in Hinblick auf die
finanziellen Auswirkungen macht die Fortführung der Kooperation Sinn, da auch
bei getrennter Aufgabenwahrnehmung durch die beteiligten Kommunen mindesten die
gleichen – durch Wegfall von Synergien wahrscheinlich höhere – zusätzliche,
nicht gedeckte Aufwendungen insbesondere im Bereich des Elterngeldes zu
erwarten sind.
Derzeit wird für einen
mittelfristigen Zeitraum ein Verbleib am jetzigen Standort in Dortmund angestrebt.
Entsprechende Verhandlungen mit den Eigentümern der Liegenschaft sind
angelaufen, und können unmittelbar nach der politischen Entscheidungsfindung
zum Abschluss gebracht werden.
Aufgrund der geschilderten
Rahmenbedingungen ist es umso wichtiger, sich rechtzeitig mit der Frage einer
noch effizienteren und kostengünstigeren Aufgabenerledigung zu beschäftigen.
Eine inzwischen durchgeführte Ist-Aufnahme der Prozesse verdeutlicht, dass ohne
weitere elektronische Unterstützung keine nennenswerten organisatorischen
Verbesserungen erreicht werden können.
Die aus einer unbefristeten
Zusammenarbeit resultierenden notwendigen Veränderungen der
öffentlichen-rechtlichen Vereinbarung werden unmittelbar nach Beschlussfassung
der politischen Gremien der drei Städte einvernehmlich mit den Partnern in
Bochum und Hagen umgesetzt.
2 Anlagen:
-
bestehende
öffentlich-rechtliche Vereinbarung
-
Synopse alte
Fassung / neue Fassung
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Als Kostenfaktoren, die vom Land nicht ausreichend
berücksichtigt wurden, sind insbesondere zu nennen:
- fehlendes
ärztliches Personal
- nicht
ausreichendes Fachpersonal für BEEG und Schwerbehindertenrecht
- kein
Führungspersonal
- fehlendes Personal für
Querschnittsaufgaben (Assistenztätigkeiten, finanztechnische Abwicklung, Unterstützung Klageverfahren
etc.)
- nicht
auskömmliche Sachkostenpauschale
Die entstandenen Mehraufwendungen über die
Planansätze werden anteilig auf die
Städte Bochum, Dortmund und Hagen verteilt. Verteilschlüssel sind die
Einwohnerzahlen; der derzeit auf die Stadt Hagen entfallende Anteil liegt bei
16,7%.
Nachrichtlich sei erwähnt, dass eine
Aufgabenwahrnehmung in Hagen ohne Kooperation zusätzlich zu den oben genannten
generellen Faktoren, die vom Land nicht ausreichend berücksichtigt wurden auch
noch weitere Kostenfaktoren mit sich bringen würde. So ist mit zusätzlichem
Personal und mit einer weiteren Verdichtung auf der Leitungsebene zu rechnen.
Insbesondere der Bereich Elterngeld, der lediglich mit zwei Vollzeitstellen
ausgestattet ist, müsste personell aufgestockt werden, um eine zeitnahe
Bearbeitung dieser Verdienstersatzleistung auch im Vertretungsfall
gewährleisten zu können.
