Beschlussvorlage - 0388/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, die bis zum 31.07.2010 durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 19.12.2007 geregelte interkommunale Zusammenarbeit der Städte Bochum, Dortmund und Hagen im Geschäftsbereich des Gemeinsamen Versorgungsamtes dauerhaft fortzuführen.

 

Die Vorlage wird insofern am 07.05.2010 realisiert.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Kann entfallen.

 

 

Begründung

 

 

Durch die Auflösung der Versorgungsämter Ende 2007 und die damit verbundene Übertragung des „Schwerbehindertenrechts“ und des „Elterngeldes“ auf die Kreise und kreisfreien Städte zum 01.01.2008 standen alle kommunalen Träger in der Verpflichtung, diese Aufgaben in realisierbarer und den Anliegen der betroffenen Bürgerinnen und Bürgern gerecht werdender Weise zu übernehmen.

 

Vor diesem Hintergrund haben sich die Städte Bochum, Dortmund und Hagen (mit Beschluss des Rates der Stadt Hagen am 13.12.2007, Vorlage 1217/2007) darauf verständigt, dies in einer gemeinsamen Kooperation durchzuführen. Mit der hierzu geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung entstand, zunächst befristet bis zum 31.07.2010, das „Gemeinsame Versorgungsamt der Städte Dortmund, Bochum und Hagen“. Dieses ist in der Hauptsache zuständig für die Durchführung von derzeit jährlich ca. 50.000 Feststellungsverfahren nach dem SGB IX sowie für 12.000 Anträge auf Elterngeld.

 

Nach nunmehr zwei Jahren gemeinsamer Arbeit ist festzustellen, dass die Kooperation mit Bochum und Dortmund sich zu einer sehr guten Zusammenarbeit entwickelt hat und dass die schnelle und dauerhafte Stabilisierung der Arbeitsabläufe im Sinne der betroffenen Menschen maßgeblich auf die Entscheidung für eine interkommunale Lösung zurückzuführen ist.

 

Diese von allen drei Städten geteilte Einschätzung hat dazu geführt, dass es übereinstimmende Auffassung in Dortmund, Bochum und Hagen ist, die zunächst befristete Kooperation als dauerhafte Organisation beizubehalten.

 

Auch in Hinblick auf die finanziellen Auswirkungen macht die Fortführung der Kooperation Sinn, da auch bei getrennter Aufgabenwahrnehmung durch die beteiligten Kommunen mindesten die gleichen – durch Wegfall von Synergien wahrscheinlich höhere – zusätzliche, nicht gedeckte Aufwendungen insbesondere im Bereich des Elterngeldes zu erwarten sind.

 

Derzeit wird für einen mittelfristigen Zeitraum ein Verbleib am jetzigen Standort in Dortmund angestrebt. Entsprechende Verhandlungen mit den Eigentümern der Liegenschaft sind angelaufen, und können unmittelbar nach der politischen Entscheidungsfindung zum Abschluss gebracht werden.

 

Aufgrund der geschilderten Rahmenbedingungen ist es umso wichtiger, sich rechtzeitig mit der Frage einer noch effizienteren und kostengünstigeren Aufgabenerledigung zu beschäftigen. Eine inzwischen durchgeführte Ist-Aufnahme der Prozesse verdeutlicht, dass ohne weitere elektronische Unterstützung keine nennenswerten organisatorischen Verbesserungen erreicht werden können.

 

Die aus einer unbefristeten Zusammenarbeit resultierenden notwendigen Veränderungen der öffentlichen-rechtlichen Vereinbarung werden unmittelbar nach Beschlussfassung der politischen Gremien der drei Städte einvernehmlich mit den Partnern in Bochum und Hagen umgesetzt.

 

 

2 Anlagen:

 

-          bestehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung

-          Synopse alte Fassung / neue Fassung

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

Als Kostenfaktoren, die vom Land nicht ausreichend berücksichtigt wurden, sind insbesondere zu nennen:

 

-           fehlendes ärztliches Personal

-           nicht ausreichendes Fachpersonal für BEEG und Schwerbehindertenrecht

-           kein Führungspersonal

-           fehlendes Personal für Querschnittsaufgaben (Assistenztätigkeiten, finanztechnische        Abwicklung, Unterstützung Klageverfahren etc.)

-           nicht auskömmliche Sachkostenpauschale

 

Die entstandenen Mehraufwendungen über die Planansätze  werden anteilig auf die Städte Bochum, Dortmund und Hagen verteilt. Verteilschlüssel sind die Einwohnerzahlen; der derzeit auf die Stadt Hagen entfallende Anteil liegt bei 16,7%.

 

Nachrichtlich sei erwähnt, dass eine Aufgabenwahrnehmung in Hagen ohne Kooperation zusätzlich zu den oben genannten generellen Faktoren, die vom Land nicht ausreichend berücksichtigt wurden auch noch weitere Kostenfaktoren mit sich bringen würde. So ist mit zusätzlichem Personal und mit einer weiteren Verdichtung auf der Leitungsebene zu rechnen. Insbesondere der Bereich Elterngeld, der lediglich mit zwei Vollzeitstellen ausgestattet ist, müsste personell aufgestockt werden, um eine zeitnahe Bearbeitung dieser Verdienstersatzleistung auch im Vertretungsfall gewährleisten zu können.

 

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Beschlüsse

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06.05.2010 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen