Beschlussvorlage - 0385/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Geschäftsführerwechsel bei der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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06.05.2010
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Beschlussvorschlag
- Der
Rat der Stadt Hagen stimmt zu, einen schriftlichen Gesellschafterbeschluss
gem. § 48 GmbH-Gesetz, d. h. ohne Gesellschafterversammlung, zu fassen.
Die
Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 14.05.2010.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Die Stadtbeleuchtung Hagen GmbH (SBH) erbringt im
Stadtgebiet Hagen Dienstleistungen auf dem Gebiet der
Straßenbeleuchtungstechnik. Sie ist für den Betrieb, die Unterhaltung, die
Erneuerung, Erweiterung und Neuanlage von Straßenbeleuchtungsanlagen aller Art,
insbesondere von innen beleuchteten Verkehrszeichen und -einrichtungen, für die
Stadt Hagen zuständig.
Die SBH hat mit der Stadt Hagen und der
Bietergemeinschaft Stadtlicht Hagen (Alliander Stadtlicht GmbH, Berlin sowie
Alliander AG, Berlin) als privaten Investor ein Vertragspaket abgeschlossen,
welchem der Rat der Stadt Hagen am 14. Dezember 2006 die Zustimmung erteilte.
Die Gesellschaft wird von zwei Geschäftsführern
geleitet. Seitens der Stadt Hagen wurde Herr Dr. Herbert Bleicher, seitens des
privaten Investors Herr Dr. Matthias Hessling (Alliander Stadtlicht GmbH) zum
Geschäftsführer bestellt.
Mit Wirkung zum 30.04.2010 wird Herr Dr. Hessling
aufgrund von organisatorischen Änderungen bei der Alliander Stadtlicht GmbH
sein Amt als Geschäftsführer der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH niederlegen.
Da das Vorschlagsrecht zur Nachfolgebesetzung des
Geschäftsführers bei der Bietergemeinschaft liegt, ist beabsichtigt, Herrn
Thomas Dehmel (Alliander Stadtlicht GmbH) zum weiteren Geschäftsführer der
Stadtbeleuchtung Hagen GmbH zu bestellen.
Stellungnahme der Verwaltung
Diese Situation bedarf im
allseitigen Interesse umgehenden Handelns.
Um die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft zu
erhalten, muss die Geschäftsführung neu besetzt werden.
Die Bestellung von Geschäftsführern unterliegt gem. §
8 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages
der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH der Beschlussfassung der
Gesellschafterversammlung.
Regelmäßig werden Gesellschafterbeschlüsse in einer
Gesellschafterversammlung gefasst, zu der ein Ratsmitglied als bevollmächtigter
Vertreter der Stadt Hagen vom Rat bestellt wird. Aus Gründen der Beschleunigung
des Verfahrens wird dem Rat der Stadt Hagen entsprechend der Bitte der
Geschäftsführung gem. § 48 GmbH-Gesetz ein schriftlicher Gesellschafterbeschluss,
d. h. ohne Gesellschafterversammlung, vorgeschlagen.
Um
Rechtssicherheit für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Stadtbeleuchtung Hagen
GmbH und der Stadt Hagen zu erlangen, ist eine Entscheidung des Rates der Stadt
Hagen erforderlich.
Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden
Beschluss gebeten.
