Beschlussvorlage - 0385/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem Geschäftsführerwechsel bei der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH zu.

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen stimmt zu, einen schriftlichen Gesellschafterbeschluss gem. § 48 GmbH-Gesetz, d. h. ohne Gesellschafterversammlung, zu fassen.

 

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 14.05.2010.

 

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

Begründung

 

Die Stadtbeleuchtung Hagen GmbH (SBH) erbringt im Stadtgebiet Hagen Dienstleistungen auf dem Gebiet der Straßenbeleuchtungstechnik. Sie ist für den Betrieb, die Unterhaltung, die Erneuerung, Erweiterung und Neuanlage von Straßenbeleuchtungsanlagen aller Art, insbesondere von innen beleuchteten Verkehrszeichen und -einrichtungen, für die Stadt Hagen zuständig.

 

Die SBH hat mit der Stadt Hagen und der Bietergemeinschaft Stadtlicht Hagen (Alliander Stadtlicht GmbH, Berlin sowie Alliander AG, Berlin) als privaten Investor ein Vertragspaket abgeschlossen, welchem der Rat der Stadt Hagen am 14. Dezember 2006 die Zustimmung erteilte.

 

Die Gesellschaft wird von zwei Geschäftsführern geleitet. Seitens der Stadt Hagen wurde Herr Dr. Herbert Bleicher, seitens des privaten Investors Herr Dr. Matthias Hessling (Alliander Stadtlicht GmbH) zum Geschäftsführer bestellt.

 

Mit Wirkung zum 30.04.2010 wird Herr Dr. Hessling aufgrund von organisatorischen Änderungen bei der Alliander Stadtlicht GmbH sein Amt als Geschäftsführer der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH niederlegen.

 

Da das Vorschlagsrecht zur Nachfolgebesetzung des Geschäftsführers bei der Bietergemeinschaft liegt, ist beabsichtigt, Herrn Thomas Dehmel (Alliander Stadtlicht GmbH) zum weiteren Geschäftsführer der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH zu bestellen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Diese Situation bedarf im allseitigen Interesse umgehenden Handelns.

 

Um die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft zu erhalten, muss die Geschäftsführung neu besetzt werden.

Die Bestellung von Geschäftsführern unterliegt gem. § 8  Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung.

Regelmäßig werden Gesellschafterbeschlüsse in einer Gesellschafterversammlung gefasst, zu der ein Ratsmitglied als bevollmächtigter Vertreter der Stadt Hagen vom Rat bestellt wird. Aus Gründen der Beschleunigung des Verfahrens wird dem Rat der Stadt Hagen entsprechend der Bitte der Geschäftsführung gem. § 48 GmbH-Gesetz ein schriftlicher Gesellschafterbeschluss, d. h. ohne Gesellschafterversammlung, vorgeschlagen.

 

Um Rechtssicherheit für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH und der Stadt Hagen zu erlangen, ist eine Entscheidung des Rates der Stadt Hagen erforderlich.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

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Beschlüsse

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06.05.2010 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen