Beschlussvorlage - 0383/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen genehmigt die von

 

Herrn Michael Idel

 

als stimmberechtigten Vertreter der Stadt Hagen in den Gesellschafterversammlungen der Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH vom 04.12.2009 und 30.04.2010 abgegebenen Erklärungen zur Änderung des Gesellschaftervertrages der Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH.

 

 

Der Beschluss wird bis zum 14.05.2010 umgesetzt.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Aufgrund des in der Gesellschafterversammlung der Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH (FSG) am 04.12.2009 gefassten Beschlusses ist die Nichtverfolgung der Bestrebung zur Aufrechterhaltung und somit die Aufgabe der Gemeinnützigkeit der FSG vorgesehen bzw. steuerrechtlich bereits vollzogen.

 

Die FSG ist der Auffassung, dass die Aufgabe der Gemeinnützigkeit für die Gesellschaft lediglich Vorteile gebracht habe, da sich, durch die neutrale Gewinnbehandlung der Gesellschafterzuschüsse, steuerlich vortragsfähige Verluste ergeben und die Gesellschaft somit nicht mit zusätzlichen Steuerzahlungen belastet werde.

 

Im Zusammenhang u. a. mit der Aufgabe der Gemeinnützigkeit wurden Änderungen des Gesellschaftervertrages erforderlich. Die Beurkundung des beigefügten Entwurfes des geänderten Gesellschaftervertrages der FSG fand im Rahmen der Gesellschafterversammlung am 30.04.2010 statt.

 

In der Gesellschafterversammlung am 04.12.2009 handelte Herr Michael Idel kraft ihm erteilter Vollmacht vom 03.12.2009 für die Stadt Hagen. Des Weiteren handelte Herr Michael Idel kraft ihm erteilter Vollmacht vom 27.04.2010 durch den Oberbürgermeister und den Ersten Beigeordneten für die Stadt Hagen in der Gesellschafterversammlung der FSG am 30.04.2010. In beiden Gesellschafterversammlungen wurden die durch Herrn Idel abgegebenen Erklärungen unter dem Vorbehalt des Einverständnisses der zuständigen Gremien der Stadt Hagen gefasst.

 

 

 

 

Begründung

 

Die Gesellschaft begründet die Änderung des Gesellschaftervertrages wie folgt:

 

 

1.      Aufgabe der Gemeinnützigkeit (steuerliche Situation)

 

Die Gemeinnützigkeit der Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH wurde gemäß Umlaufbeschluss vom 25.09.2008 ab dem Jahre 2004 aufgegeben. Dies hatte zur Konsequenz, dass die Gesellschaft ab dem Jahre 2004 der regulären Körperschaft- und Gewerbesteuerpflicht unterliegt. Bei der Gewinnermittlung sind sowohl die steuerlichen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes als auch des Körperschaftsteuergesetzes maßgeblich.

 

Gemäß einkommensteuerrechtlicher Vorschriften wird ein etwaiger Gewinn um geleistete Einlagen gemindert. Gem. § 7 des Gesellschaftsvertrages stellen die Gesellschafterzuschüsse keine Einnahmen dar, da diese lediglich auf gesellschaftsrechtlicher Ebene und nicht auf einer geschäftsmäßigen Tätigkeit der Gesellschaft basieren.

 

Die Gesellschafterzuschüsse haben daher keine Auswirkungen auf einen etwaigen steuerlichen Gewinn oder Verlust der Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH.

 

Aus vorgenanntem Grund wurden nunmehr von Seiten der Finanzverwaltung berichtigte Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerbescheide für die Jahre 2004 bis einschließlich 2007 erlassen, die der vorgenannten rechtlichen Würdigung der Behandlung der Gesellschafterzuschüsse Rechnung tragen. Die Konsequenz ist, dass sich erhebliche steuerliche Verluste ergeben haben, welche vortragsfähig festgestellt werden und somit mit etwaigen zukünftigen steuerlichen Gewinnen verrechnet werden können.

 

Festgestellt wurden folgende vortragsfähige Verluste per 31.12.2007:

Für die Körperschaftsteuer:            365.402,00 €

Für die Gewerbesteuer:                  362.897,00 €

 

In den folgenden Jahren ist daher, bei gleich bleibender Geschäftsstruktur und Zuschusszahlung durch die Gesellschafter, nicht mit Steuerzahlungen im Bereich der Körperschaft- und Gewerbesteuer zu rechnen. Die festgestellten Verluste würden sich lediglich erhöhen.

 

Die nicht in das Nennkapital der Gesellschaft geleisteten Einlagen, hier die Zuschüsse der Gesellschafter, werden gem. § 27 KStG auf einem steuerlichen Einlagekonto „festgeschrieben“. Der Stand des steuerlichen Einlagekontos wird erstmal auf den 31.12.2004 (Jahr der Aufgabe der Gemeinnützigkeit) festgestellt und beläuft sich per 31.12.2007 auf 393.917,000 €. Der Wert entspricht den kumulierten Gesellschafterzuschüssen der Jahre 2004 bis einschließlich 2007.

 

Ferner wurde festgestellt, dass bereits im Jahre 2005 die damals geltende Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer nicht mehr zum Tragen kommt.

 

Aus diesem Grunde wurde für das Jahr 2005 noch eine Umsatzsteuerjahreserklärung gefertigt und ein weiterer Erstattungsanspruch in Höhe von 13.982,68 € (inklusive gesetzlicher Verzinsung) an die Gesellschaft ausgekehrt. Für das Jahr 2006 ergibt sich, als Folge dessen, ebenfalls nochmals ein Erstattungsanspruch auf Vorsteuerbeträgen in Höhe von 424,00 €.

 

Bei der Beurteilung der Zuschüsse der Gesellschafter im Bereich der Umsatzsteuer wurde nunmehr ausnahmslos von Seiten der Finanzverwaltung anerkannt, dass die Zuschüsse keine steuerbaren Einnahmen darstellen, da es hier am Leistungsaustausch zwischen den Gesellschaftern und der Gesellschaft mangelt.

 

Ein Vorsteuerabzug ist durch diese steuerliche Beurteilung trotzdem nicht ausgeschlossen.

 

 

 

 

 

2.      Änderung des Gesellschaftervertrages

 

Aufgrund des in der Gesellschafterversammlung am 04.12.2009 gefassten Beschlusses ist die Nichtverfolgung der Bestrebung zur Aufrechterhaltung und somit die Aufgabe der Gemeinnützigkeit der FSG vorgesehen bzw. steuerrechtlich bereits vollzogen. Auf die Vorteile wurde bereits im Pkt. 1 dieser Vorlage eingegangen.

 

Im Zusammenhang u. a. mit der Aufgabe der Gemeinnützigkeit wurden folgende Änderungen des Gesellschaftervertrages erforderlich:

 

  • § 3 – Gemeinnützigkeit entfällt ersatzlos. Dadurch rücken nachfolgende Paragraphen numerisch oben auf.

 

  • In den §§ 4, 6, 8, und 9 wird der Kommunalverband Ruhrgebiet durch Regionalverband Ruhr ersetzt.

 

  • In § 6 wird die Höhe des maximalen Zuschusses von DM auf Euro angepasst.

 

  • § 21 – Kosten entfällt.

 

Die Beurkundung des beigefügten Entwurfes des geänderten Gesellschaftervertrages der FSG fand im Rahmen der Gesellschafterversammlung am 30.04.2010 statt.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

In der Gesellschafterversammlung der Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH wurde am 04.12.2009 einstimmig die Änderung des Gesellschaftervertrages in der vorgelegten Form beschlossen. Die Beurkundung des geänderten Gesellschaftervertrages der FSG fand im Rahmen der Gesellschafterversammlung am 30.04.2010 statt.

 

In der Gesellschafterversammlung am 04.12.2009 handelte Herr Michael Idel kraft ihm erteilter Vollmacht vom 03.12.2009 für die Stadt Hagen. Des Weiteren handelte Herr Michael Idel kraft ihm erteilter Vollmacht vom 27.04.2010 durch den Oberbürgermeister und den Ersten Beigeordneten für die Stadt Hagen in der Gesellschafterversammlung der FSG am 30.04.2010. In beiden Gesellschafterversammlungen wurden die durch Herrn Idel abgegebenen Erklärungen unter dem Vorbehalt des Einverständnisses der zuständigen Gremien der Stadt Hagen gefasst.

 

Da für die Stadt Hagen die Zustimmung nur unter dem Vorbehalt des Einverständnisses der zuständigen Gremien gilt, wird der Rat der Stadt Hagen gebeten, die von Herrn Michael Idel abgegebenen Erklärungen zur Änderung des Gesellschaftervertrages der Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH zu genehmigen.

 

Insbesondere unter dem Aspekt, dass nunmehr das Finanzamt Essen-Süd dem Vorsteuerabzug insgesamt zugestimmt hat, ist die Aufrechterhaltung der Gemeinnützigkeit nicht mehr sinnvoll.

 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen somit keine Bedenken, dem geänderten Gesellschaftervertrag der Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH zuzustimmen und die in den Gesellschafterversammlungen am 04.12.2009 und 30.04.2010 gefassten Beschlüsse zu genehmigen.

 

Die Änderungen des Gesellschaftervertrages sind der Synopse (s. Anlage) im Einzelnen zu entnehmen.

Zudem ist der Entwurf des beurkundeten Gesellschafterbeschlusses über die Änderung des Gesellschaftsvertrages nebst Änderungsvertrag der Anlage beigefügt.

 

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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06.05.2010 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen