Beschlussvorlage - 0383/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbHÄnderung des Gesellschaftsvertrages zur Aufgabe der Gemeinnützigkeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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06.05.2010
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt
Hagen genehmigt die von
Herrn
Michael Idel
als stimmberechtigten
Vertreter der Stadt Hagen in den Gesellschafterversammlungen der Freizeitschwerpunkt
Glörtalsperre GmbH vom 04.12.2009 und 30.04.2010 abgegebenen Erklärungen zur
Änderung des Gesellschaftervertrages der Freizeitschwerpunkt
Glörtalsperre GmbH.
Der Beschluss
wird bis zum 14.05.2010 umgesetzt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Aufgrund des in der Gesellschafterversammlung der Freizeitschwerpunkt
Glörtalsperre GmbH (FSG) am 04.12.2009 gefassten Beschlusses ist die
Nichtverfolgung der Bestrebung zur Aufrechterhaltung und somit die Aufgabe der
Gemeinnützigkeit der FSG vorgesehen bzw. steuerrechtlich bereits vollzogen.
Die FSG ist der Auffassung, dass die Aufgabe der Gemeinnützigkeit für die
Gesellschaft lediglich Vorteile gebracht habe, da sich, durch die neutrale
Gewinnbehandlung der Gesellschafterzuschüsse, steuerlich vortragsfähige
Verluste ergeben und die Gesellschaft somit nicht mit zusätzlichen
Steuerzahlungen belastet werde.
Im Zusammenhang u. a. mit der Aufgabe der Gemeinnützigkeit wurden
Änderungen des Gesellschaftervertrages erforderlich. Die Beurkundung des
beigefügten Entwurfes des geänderten Gesellschaftervertrages der FSG fand im
Rahmen der Gesellschafterversammlung am 30.04.2010 statt.
In der Gesellschafterversammlung am 04.12.2009 handelte Herr Michael Idel
kraft ihm erteilter Vollmacht vom 03.12.2009 für die Stadt Hagen. Des Weiteren
handelte Herr Michael Idel kraft ihm erteilter Vollmacht vom 27.04.2010 durch
den Oberbürgermeister und den Ersten Beigeordneten für die Stadt Hagen in der
Gesellschafterversammlung der FSG am 30.04.2010. In beiden Gesellschafterversammlungen
wurden die durch Herrn Idel abgegebenen Erklärungen unter dem Vorbehalt des
Einverständnisses der zuständigen Gremien der Stadt Hagen gefasst.
Begründung
Die
Gesellschaft begründet die Änderung des Gesellschaftervertrages wie folgt:
1.
Aufgabe der
Gemeinnützigkeit (steuerliche Situation)
Die Gemeinnützigkeit der Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH wurde
gemäß Umlaufbeschluss vom 25.09.2008 ab dem Jahre 2004 aufgegeben. Dies hatte
zur Konsequenz, dass die Gesellschaft ab dem Jahre 2004 der regulären
Körperschaft- und Gewerbesteuerpflicht unterliegt. Bei der Gewinnermittlung
sind sowohl die steuerlichen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes als auch
des Körperschaftsteuergesetzes maßgeblich.
Gemäß einkommensteuerrechtlicher Vorschriften wird ein etwaiger Gewinn um
geleistete Einlagen gemindert. Gem. § 7 des Gesellschaftsvertrages stellen die
Gesellschafterzuschüsse keine Einnahmen dar, da diese lediglich auf
gesellschaftsrechtlicher Ebene und nicht auf einer geschäftsmäßigen Tätigkeit der
Gesellschaft basieren.
Die Gesellschafterzuschüsse haben daher keine Auswirkungen auf einen
etwaigen steuerlichen Gewinn oder Verlust der Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre
GmbH.
Aus vorgenanntem Grund wurden nunmehr von Seiten der Finanzverwaltung
berichtigte Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerbescheide für die Jahre 2004
bis einschließlich 2007 erlassen, die der vorgenannten rechtlichen Würdigung
der Behandlung der Gesellschafterzuschüsse Rechnung tragen. Die Konsequenz ist,
dass sich erhebliche steuerliche Verluste ergeben haben, welche vortragsfähig
festgestellt werden und somit mit etwaigen zukünftigen steuerlichen Gewinnen
verrechnet werden können.
Festgestellt wurden folgende vortragsfähige Verluste per 31.12.2007:
Für die Körperschaftsteuer: 365.402,00
€
Für die Gewerbesteuer: 362.897,00
€
In den folgenden Jahren ist daher, bei gleich bleibender
Geschäftsstruktur und Zuschusszahlung durch die Gesellschafter, nicht mit
Steuerzahlungen im Bereich der Körperschaft- und Gewerbesteuer zu rechnen. Die
festgestellten Verluste würden sich lediglich erhöhen.
Die nicht in das Nennkapital der Gesellschaft geleisteten Einlagen, hier
die Zuschüsse der Gesellschafter, werden gem. § 27 KStG auf einem steuerlichen
Einlagekonto „festgeschrieben“. Der Stand des steuerlichen
Einlagekontos wird erstmal auf den 31.12.2004 (Jahr der Aufgabe der
Gemeinnützigkeit) festgestellt und beläuft sich per 31.12.2007 auf 393.917,000
€. Der Wert entspricht den kumulierten Gesellschafterzuschüssen der Jahre
2004 bis einschließlich 2007.
Ferner wurde festgestellt, dass bereits im Jahre 2005 die damals geltende
Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer nicht mehr zum Tragen kommt.
Aus diesem Grunde wurde für das Jahr 2005 noch eine Umsatzsteuerjahreserklärung
gefertigt und ein weiterer Erstattungsanspruch in Höhe von 13.982,68 €
(inklusive gesetzlicher Verzinsung) an die Gesellschaft ausgekehrt. Für das
Jahr 2006 ergibt sich, als Folge dessen, ebenfalls nochmals ein
Erstattungsanspruch auf Vorsteuerbeträgen in Höhe von 424,00 €.
Bei der Beurteilung der Zuschüsse der Gesellschafter im Bereich der
Umsatzsteuer wurde nunmehr ausnahmslos von Seiten der Finanzverwaltung
anerkannt, dass die Zuschüsse keine steuerbaren Einnahmen darstellen, da es
hier am Leistungsaustausch zwischen den Gesellschaftern und der Gesellschaft
mangelt.
Ein Vorsteuerabzug ist durch diese steuerliche Beurteilung trotzdem nicht
ausgeschlossen.
2. Änderung des Gesellschaftervertrages
Aufgrund des in der Gesellschafterversammlung am 04.12.2009 gefassten
Beschlusses ist die Nichtverfolgung der Bestrebung zur Aufrechterhaltung und
somit die Aufgabe der Gemeinnützigkeit der FSG vorgesehen bzw. steuerrechtlich
bereits vollzogen. Auf die Vorteile wurde bereits im Pkt. 1 dieser Vorlage
eingegangen.
Im Zusammenhang u. a. mit der Aufgabe der Gemeinnützigkeit wurden
folgende Änderungen des Gesellschaftervertrages erforderlich:
- §
3 – Gemeinnützigkeit entfällt ersatzlos. Dadurch rücken nachfolgende
Paragraphen numerisch oben auf.
- In
den §§ 4, 6, 8, und 9 wird der Kommunalverband Ruhrgebiet durch
Regionalverband Ruhr ersetzt.
- In
§ 6 wird die Höhe des maximalen Zuschusses von DM auf Euro angepasst.
- §
21 – Kosten entfällt.
Die Beurkundung des beigefügten Entwurfes des geänderten
Gesellschaftervertrages der FSG fand im Rahmen der Gesellschafterversammlung am
30.04.2010
statt.
Stellungnahme der Verwaltung:
In der
Gesellschafterversammlung der Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH wurde am 04.12.2009 einstimmig die Änderung
des Gesellschaftervertrages in der
vorgelegten Form beschlossen. Die
Beurkundung des geänderten Gesellschaftervertrages der FSG fand im Rahmen der
Gesellschafterversammlung am 30.04.2010 statt.
In der Gesellschafterversammlung am 04.12.2009 handelte Herr Michael Idel
kraft ihm erteilter Vollmacht vom 03.12.2009 für die Stadt Hagen. Des Weiteren
handelte Herr Michael Idel kraft ihm erteilter Vollmacht vom 27.04.2010 durch
den Oberbürgermeister und den Ersten Beigeordneten für die Stadt Hagen in der Gesellschafterversammlung
der FSG am 30.04.2010. In beiden Gesellschafterversammlungen wurden die durch
Herrn Idel abgegebenen Erklärungen unter dem Vorbehalt des Einverständnisses
der zuständigen Gremien der Stadt Hagen gefasst.
Da für die
Stadt Hagen die Zustimmung nur unter dem Vorbehalt des Einverständnisses der
zuständigen Gremien gilt, wird der Rat der Stadt Hagen gebeten, die von Herrn
Michael Idel abgegebenen Erklärungen zur Änderung des Gesellschaftervertrages der Freizeitschwerpunkt
Glörtalsperre GmbH zu genehmigen.
Insbesondere unter dem Aspekt, dass nunmehr das Finanzamt Essen-Süd dem
Vorsteuerabzug insgesamt zugestimmt hat, ist die Aufrechterhaltung der
Gemeinnützigkeit nicht mehr sinnvoll.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen somit keine Bedenken, dem geänderten
Gesellschaftervertrag der Freizeitschwerpunkt
Glörtalsperre GmbH zuzustimmen und die in den
Gesellschafterversammlungen am 04.12.2009 und 30.04.2010 gefassten Beschlüsse
zu genehmigen.
Die Änderungen des Gesellschaftervertrages sind der Synopse (s. Anlage)
im Einzelnen zu entnehmen.
Zudem ist der Entwurf des beurkundeten Gesellschafterbeschlusses über die
Änderung des Gesellschaftsvertrages nebst Änderungsvertrag der Anlage
beigefügt.
Der
Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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96,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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36,4 kB
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