Beschlussvorlage - 0371/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Dringlichkeitsliste für investive Maßnahmen im Haushaltsjahr 2010.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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06.05.2010
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die Kurzfassung entfällt!
Begründung
Die vorliegende Dringlichkeitsliste baut auf dem
Haushaltsplanentwurf 2010 auf, ergänzt um die Daten der Veränderungsliste. Bei
der Erstellung der Liste wurde folgendes berücksichtigt:
Der Aufbau der Liste basiert auf dem Muster des
Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Leitfaden „Maßnahmen und
Verfahren zur Haushaltssicherung“ vom 06.03.2009)
Die Zuordnung der Maßnahmen zu bestimmten Kategorien
erfolgte unter Hinzuziehung der Prioritätenliste 2009, die vom Rat am
04.09.2008 beschlossen (Verwaltungsvorlage 0578/2009)) und von der
Bezirksregierung Arnsberg genehmigt wurde.
Die
daraus resultierende Liste unterscheidet zunächst weiterhin in vier Kategorien,
und zwar:
Kategorie 1: Investitionen, die im Rahmen der
Erfüllung von gesetzlichen Pflichtaufgaben notwendig sind (gesetzliche
Verpflichtungen, aus denen sich der Zwang zum Handeln ergibt, z. B. Verkehrssicherungsmaßnahmen,
Schulbau).
Kategorie 2: Dringend notwendige Maßnahmen zur
Sicherung der kommunalen Vermögenssubstanz, wenn der Verzicht eindeutig
unwirtschaftlich wäre.
Kategorie 3: Weitere Investitionsmaßnahmen für die Fördermittel
der EU, des Bundes oder des Landes bewilligt werden.
Kategorie R: Rentierliche Maßnahmen (nur kostenrechnende
Einrichtungen / Gebührenhaushalte).
In der Tabelle „Gesamtübersicht“ werden
die Kategorien 1 – 3 zusammengefasst und mit einer fortlaufenden
Prioritätenbildung versehen, um den Anforderungen der Bezirksregierung zu
entsprechen.
Zusätzlich wurden die Maßnahmen mit Kennungen von A
– F und K versehen und in Gruppen mit gleicher Kennung zusammengefasst,
um gemeinsame Begründungen für gleichartige Investitionen darzustellen.
Gruppe A1
In
diese Gruppe wurden alle Maßnahmen aufgenommen, die bereits in Vorjahren
begonnen worden sind und deren Fortsetzung bzw. Fertigstellung aufgrund
vertraglicher Verpflichtung (bereits erteilte Aufträge) erforderlich ist.
Außerdem werden hier alle Maßnahmen nachgewiesen, bei denen Zahlungen aufgrund
von vertraglichen Verpflichtungen zu leisten sind, zum Beispiel
Grundstücksrenten oder Zahlungen aufgrund von Erschließungsverträgen.
Gruppe A2
Hier
handelt es sich ebenfalls um Fortsetzungsmaßnahmen, jedoch nur um
Fördermaßnahmen, die aufgrund vorliegender Bewilligungsbescheide weitergeführt
werden.
Gruppe A3
Hier
handelt es sich um eine Maßnahme mit Bewilligungsbescheid und planerischen
Vorarbeiten für ein längerfristiges Programm, bei der die vorgesehenen
baulichen Maßnahmen noch nicht begonnen wurden.
Gruppe B
Zur
Gruppe B wurden alle Maßnahmen zugeordnet, bei denen sich das Tätigwerden der
Stadt aus einer gesetzlichen Verpflichtung ergibt. Hier geht es insbesondere um
Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sowie in den Bereichen
Feuerschutz, Rettungswesen und öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Gruppe C
Die
Stadt betreibt eine Vielzahl von Einrichtungen, zum Beispiel Kindergärten,
Schulen, Jugendzentren, Sportstätten, Bücherei und zahlreiche
Verwaltungseinrichtungen. Alle Bereiche verfügen über ein mehr oder weniger
umfangreiches Inventar, das naturgemäß einem bestimmten Verschleiß unterliegt.
Zur Aufrechterhaltung des Betriebes dieser Einrichtungen ist es dann zu
gegebener Zeit erforderlich, Ersatzbeschaffungen vorzunehmen. Hierzu wurden und
werden im Haushaltsplan jeweils Mittel aufgrund von Erfahrungswerten veranschlagt.
Bei der Haushaltsplanung kann noch nicht gesagt werden, welches Gerät für
welche Einrichtung im laufenden Haushaltsjahr ersatzbeschafft werden muss.
Daher lassen sich in dieser Gruppe Einzelbegründungen generell nicht
darstellen.
An
dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass erstmalige Neubeschaffungen nur in
absoluten Ausnahmefällen in Betracht kommen, wenn der Erwerb aus
wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen unumgänglich ist. Diese Fälle
unterliegen einer strengen verwaltungsinternen Prüfung.
Gruppe D
Dieser
Gruppe wurden alle Maßnahmen zugeordnet, die komplett aus der
Schulpauschale/Bildungspauschale oder der Sportpauschale finanziert werden,
oder die in voller Höhe durch Zuweisungen (z.B. Offene Ganztagsschule)
gefördert werden.
Gruppe E
Hier werden
„rentierliche“ Maßnahmen dargestellt, die auch der demographischen
Entwicklung gegensteuern sollen.
Gruppe F
Hier werden neue Maßnahmen
aufgeführt, die keiner anderen Gruppe zugeordnet werden können.
Gruppe K
Hier werden Maßnahmen
aufgeführt, die aus Mittel des Konjunkturprogramms II (re-) finanziert werden.
In 2009 fertig gestellte Maßnahmen wurden gelöscht.
Neu
eingefügt wurden folgende Maßnahmen:
Nr. 97: Erschließung Bredelle/Feithstraße
Nr. 57: Brandschutz Theater
Verschiedene
Maßnahmen aus der Abwicklung der Schulpauschale/Bildungs-pauschale und
Sportpauschale oder anderer Zuwendungen (Rubrik D):
hier:
Nr. 73: Ausbau Sportplatz Garenfeld, Aufwärmfläche
Nr. 74: Baukosten Neubau Kita
Nr. 82, 83: Selbstverwaltungsetats Schulen
Nr. 84: Ausstattung Sportstätten
Nr. 96: Ausbau Sportplatz Voßacker
Maßnahmen
(Rubrik F):
Nr.
99: Neubaumaßnahmen Feuerwache Ost
Nr.
100: Mühltenteichstraße Stützmauer
Nr.
101: ZOB Hohenlimburg
Nr.
102: Zufahrt Gut Niederste Hülsberg
Maßnahmen
Konjunkturpaket II (Rubrik K):
Nr.
6: Ischelandhalle
Nr.
8: Ausbau Sportplatz Garenfeld
Nr.
9: Neubau Gerätehaus Dahl
Nr.
10: Spielplatz Dreieckstraße
Nr.
11: Spielplatz Drostenhof
Die
neu eingefügten Maßnahmen müssen noch genehmigt werden. Unter Berücksichtung
des Leitfadens „Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung“
erwartet die Verwaltung einen erheblichen Diskussionsbedarf mit der
Aufsichtsbehörde.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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x |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
|
0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgrp. |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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33,1 kB
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|
2
|
(wie Dokument)
|
16,8 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
16,6 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
13,3 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
16,2 kB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
16,1 kB
|
|||
|
7
|
(wie Dokument)
|
17,2 kB
|
|||
|
8
|
(wie Dokument)
|
15,3 kB
|
|||
|
9
|
(wie Dokument)
|
13,6 kB
|
|||
|
10
|
(wie Dokument)
|
14,6 kB
|
|||
|
11
|
(wie Dokument)
|
15 kB
|
