Beschlussvorlage - 0371/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Dringlichkeitsliste wird in der vorgelegten Form beschlossen.

 

Realisierung: 07. Mai 2010

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Kurzfassung entfällt!

 

Begründung

 

Die vorliegende Dringlichkeitsliste baut auf dem Haushaltsplanentwurf 2010 auf, ergänzt um die Daten der Veränderungsliste. Bei der Erstellung der Liste wurde folgendes berücksichtigt:

 

Der Aufbau der Liste basiert auf dem Muster des Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Leitfaden „Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung“ vom 06.03.2009)

 

Die Zuordnung der Maßnahmen zu bestimmten Kategorien erfolgte unter Hinzuziehung der Prioritätenliste 2009, die vom Rat am 04.09.2008 beschlossen (Verwaltungsvorlage 0578/2009)) und von der Bezirksregierung Arnsberg genehmigt wurde.

 

Die daraus resultierende Liste unterscheidet zunächst weiterhin in vier Kategorien, und zwar:

 

Kategorie 1:       Investitionen, die im Rahmen der Erfüllung von gesetzlichen Pflichtaufgaben notwendig sind (gesetzliche Verpflichtungen, aus denen sich der Zwang zum Handeln ergibt, z. B. Verkehrssicherungsmaßnahmen, Schulbau).

 

Kategorie 2:       Dringend notwendige Maßnahmen zur Sicherung der kommunalen Vermögenssubstanz, wenn der Verzicht eindeutig unwirtschaftlich wäre.

 

Kategorie 3:       Weitere Investitionsmaßnahmen für die Fördermittel der EU, des Bundes oder des Landes bewilligt werden.

 

Kategorie R:      Rentierliche Maßnahmen (nur kostenrechnende Einrichtungen / Gebührenhaushalte).

 

In der Tabelle „Gesamtübersicht“ werden die Kategorien 1 – 3 zusammengefasst und mit einer fortlaufenden Prioritätenbildung versehen, um den Anforderungen der Bezirksregierung zu entsprechen.

 

Zusätzlich wurden die Maßnahmen mit Kennungen von A – F und K versehen und in Gruppen mit gleicher Kennung zusammengefasst, um gemeinsame Begründungen für gleichartige Investitionen darzustellen.

 

Gruppe A1

 

In diese Gruppe wurden alle Maßnahmen aufgenommen, die bereits in Vorjahren begonnen worden sind und deren Fortsetzung bzw. Fertigstellung aufgrund vertraglicher Verpflichtung (bereits erteilte Aufträge) erforderlich ist. Außerdem werden hier alle Maßnahmen nachgewiesen, bei denen Zahlungen aufgrund von vertraglichen Verpflichtungen zu leisten sind, zum Beispiel Grundstücksrenten oder Zahlungen aufgrund von Erschließungsverträgen.

 

Gruppe A2

 

Hier handelt es sich ebenfalls um Fortsetzungsmaßnahmen, jedoch nur um Fördermaßnahmen, die aufgrund vorliegender Bewilligungsbescheide weitergeführt werden.

 

Gruppe A3

 

Hier handelt es sich um eine Maßnahme mit Bewilligungsbescheid und planerischen Vorarbeiten für ein längerfristiges Programm, bei der die vorgesehenen baulichen Maßnahmen noch nicht begonnen wurden.

 

Gruppe B

 

Zur Gruppe B wurden alle Maßnahmen zugeordnet, bei denen sich das Tätigwerden der Stadt aus einer gesetzlichen Verpflichtung ergibt. Hier geht es insbesondere um Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sowie in den Bereichen Feuerschutz, Rettungswesen und öffentliche Sicherheit und Ordnung.

 

Gruppe C

 

Die Stadt betreibt eine Vielzahl von Einrichtungen, zum Beispiel Kindergärten, Schulen, Jugendzentren, Sportstätten, Bücherei und zahlreiche Verwaltungseinrichtungen. Alle Bereiche verfügen über ein mehr oder weniger umfangreiches Inventar, das naturgemäß einem bestimmten Verschleiß unterliegt. Zur Aufrechterhaltung des Betriebes dieser Einrichtungen ist es dann zu gegebener Zeit erforderlich, Ersatzbeschaffungen vorzunehmen. Hierzu wurden und werden im Haushaltsplan jeweils Mittel aufgrund von Erfahrungswerten veranschlagt. Bei der Haushaltsplanung kann noch nicht gesagt werden, welches Gerät für welche Einrichtung im laufenden Haushaltsjahr ersatzbeschafft werden muss. Daher lassen sich in dieser Gruppe Einzelbegründungen generell nicht darstellen.

 

An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass erstmalige Neubeschaffungen nur in absoluten Ausnahmefällen in Betracht kommen, wenn der Erwerb aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen unumgänglich ist. Diese Fälle unterliegen einer strengen verwaltungsinternen Prüfung.

 

 

 

Gruppe D

 

Dieser Gruppe wurden alle Maßnahmen zugeordnet, die komplett aus der Schulpauschale/Bildungspauschale oder der Sportpauschale finanziert werden, oder die in voller Höhe durch Zuweisungen (z.B. Offene Ganztagsschule) gefördert werden.

 

 

Gruppe E

 

Hier werden „rentierliche“ Maßnahmen dargestellt, die auch der demographischen Entwicklung gegensteuern sollen.

 

Gruppe F

 

Hier werden neue Maßnahmen aufgeführt, die keiner anderen Gruppe zugeordnet werden können.

 

Gruppe K

Hier werden Maßnahmen aufgeführt, die aus Mittel des Konjunkturprogramms II (re-) finanziert werden.

 

In 2009 fertig gestellte Maßnahmen wurden gelöscht.

 

Neu eingefügt wurden folgende Maßnahmen:

 

Nr. 97: Erschließung Bredelle/Feithstraße

Nr. 57: Brandschutz Theater

 

Verschiedene Maßnahmen aus der Abwicklung der Schulpauschale/Bildungs-pauschale und Sportpauschale oder anderer Zuwendungen (Rubrik D):

hier:

Nr. 73: Ausbau Sportplatz Garenfeld, Aufwärmfläche

Nr. 74: Baukosten Neubau Kita

Nr. 82, 83: Selbstverwaltungsetats Schulen

Nr. 84: Ausstattung Sportstätten

Nr. 96: Ausbau Sportplatz Voßacker

 

Maßnahmen (Rubrik F):

Nr. 99: Neubaumaßnahmen Feuerwache Ost

Nr. 100: Mühltenteichstraße Stützmauer

Nr. 101: ZOB Hohenlimburg

Nr. 102: Zufahrt Gut Niederste Hülsberg

 

 

 

 

 

Maßnahmen Konjunkturpaket II (Rubrik K):

Nr. 6: Ischelandhalle

Nr. 8: Ausbau Sportplatz Garenfeld

Nr. 9: Neubau Gerätehaus Dahl

Nr. 10: Spielplatz Dreieckstraße

Nr. 11: Spielplatz  Drostenhof

 

Die neu eingefügten Maßnahmen müssen noch genehmigt werden. Unter Berücksichtung des Leitfadens „Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung“ erwartet die Verwaltung einen erheblichen Diskussionsbedarf mit der Aufsichtsbehörde.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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06.05.2010 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen