Beschlussvorlage - 0359/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung der 5. Verbandsversammlung des Ruhrverbandes Hier: Wahl der Delegierten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 25 Fachbereich Zentrale Dienste
- Bearbeitung:
- Markus Gruß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
06.05.2010
|
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen wählt
1. _Hans-Joachim Bihs____________________
2. ______________________________________
3. ______________________________________
4. ______________________________________
5. ______________________________________
6. ______________________________________
7. ______________________________________
8. ______________________________________
als Delegierte in die 5. Verbandsversammlung des Ruhrverbandes.
Der Beschluss wird am Tag nach der Ratssitzung
durch Meldung an den Ruhrverband umgesetzt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die konstituierende
Sitzung der 5. Verbandsversammlung, in die die Stadt Hagen aufgrund ihrer vollen
Beitragseinheiten 8 Delegierte entsenden kann, findet am 03.12.2010 statt. Zur
Meldung der Personen hat der Ruhrverband den Termin 28.06.2010 gesetzt.
Begründung
Gemäß § 13 Abs. 4
RuhrVG und § 3 Abs. 3 der Satzung für den Ruhrverband beträgt die Amtszeit der
Delegierten der zurzeit laufenden 4. Verbandsversammlung 5 Jahre und endet mit
der Konstituierung der 5. Verbandsversammlung am 03.12.2010.
Der Ruhrverband
teilte mit Schreiben vom 08.03.2010 mit, dass die Meldung der Delegierten der
einzelnen Mitglieder bis spätestens 28.06.2010 zu erfolgen hat. Diese Frist sei
unbedingt einzuhalten.
Die einzelnen
Mitglieder entsenden ihre Delegierten entweder unmittelbar (für volle
Beitragseinheiten) oder sie wählen sie über den Zusammenschluss zu Stimmgruppen
(für Beitragsteileinheiten).
Aufgrund der vollen Beitragseinheiten ist die Stadt
Hagen berechtigt, 8 Delegierte unmittelbar in die 5. Verbandsversammlung zu entsenden.
Bei der Auswahl und
Benennung der Delegierten weist der Ruhrverband auf Folgendes hin:
-
Delegierter kann
nur sein, wer selbst Mitglied des Verbandes ist, wer bei dem Mitglied beruflich
tätig ist, wer vertretungsberechtigt ist oder den Organen des Mitgliedes
angehört (§ 13 Abs. 1 RuhrVG),
-
ein Mitglied
darf nicht durch einen Delegierten vertreten werden, der in einem
Dienstverhältnis zu einem anderen Mitglied steht (§ 13 Abs. 2 Satz 1 RuhrVG),
-
gem. § 13 Abs. 5
Satz 2 RuhrVG dürfen nicht mehr Vertreter der Verwaltung als Mitglieder des
Rates der Stadt Hagen entsandt werden. In diesem Zusammenhang ist zu
berücksichtigen, dass der Oberbürgermeister gem. § 62 f GO NRW i.V.m. Erlass
des MURL vom 21.04.1995 als Vertreter der Verwaltung gilt.
Vom Ruhrverband wird
außerdem darauf hingewiesen, dass es die gesetzlichen Bestimmungen nicht
vorsehen, dass sich die Delegierten in den Sitzungen der Verbandsversammlung
vertreten lassen können. Zur Ausübung des Stimmrechtes müssen sie daher
persönlich erscheinen (§ 8 Abs. 4 der Satzung).
Gem. § 113 GO Abs. 2
Satz 2 GO NRW muss der Oberbürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener
Beamter oder Beschäftigter zu den Vertretern der Gemeinde gehören, wenn mehr
als ein Vertreter zu wählen ist. Von der Verwaltung wird in Wiederwahl Herr
Hans-Joachim Bihs vorgeschlagen.
Als Delegierte
gehören der 4. Verbandsversammlung an:
Beschluss des
Rates der Stadt Hagen vom 28.04.2005:
Hans-Joachim Bihs,
Martin Erlmann,
Dr. Stephan Ramrath,
Christiane Herms,
Petra
Priester-Büdenbender
Rüdiger Ludwig,
Hans-Otto
Marscheider,
Claus Thielmann
Beschluss des
Rates der Stadt Hagen vom 05.11.2009:
Ulrich Häßner (als
Nachfolger für Frau Herms)
Unabhängig von dieser
unmittelbaren Delegiertenwahl kann sich die Stadt Hagen mit ihren
Jahresbeiträgen, die über die vollen Beitragseinheiten hinausgehen (sog. Beitragsteileinheiten) an einer
Stimmgruppe beteiligen, die dann die auf sie entfallende Anzahl von Delegierten
wählt.
Die volle
Beitragseinheit beträgt lt. Mitteilung des Ruhrverbandes 1.636.831 €; die
Beitragsteileinheit der Stadt Hagen, die über die 8 vollen Einheiten
hinausgeht, beträgt 1.042.920 €.
Mit dieser
Beitragsteileinheit kann die Stadt Hagen sich eine der drei folgenden
Stimmgruppen anschließen:
a) kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte, Gemeinden
(einschl. Eigenbetriebe)
b) rechtlich selbständige Wasserentnehmer, öffentliche
und private,
c)
gewerbliche
Unternehmen und sonstige Anlagen
Die Stadt Hagen hat
sich dem Vorschlag des Ruhrverbandes angeschlossen, der eine Zuordnung zur
Stimmgruppe a) vorgenommen hat. Diese Zuordnung war auch in der Vergangenheit
gegeben.
Dem Rat der Stadt
Hagen wird von dieser Zuordnung Kenntnis gegeben.
Außerdem wird er
gebeten, die 8 Delegierten für die 5. Verbandsversammlung des Ruhrverbandes zu
wählen.
