Beschlussvorlage - 0359/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen wählt

 

1. _Hans-Joachim Bihs____________________

 

2. ______________________________________

 

3. ______________________________________

 

4. ______________________________________

 

5. ______________________________________

 

6. ______________________________________

 

7. ______________________________________

 

8. ______________________________________

 

 

als Delegierte in die 5. Verbandsversammlung des Ruhrverbandes.

 

Der Beschluss wird am Tag nach der Ratssitzung durch Meldung an den Ruhrverband umgesetzt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die konstituierende Sitzung der 5. Verbandsversammlung, in die die Stadt Hagen aufgrund ihrer vollen Beitragseinheiten 8 Delegierte entsenden kann, findet am 03.12.2010 statt. Zur Meldung der Personen hat der Ruhrverband den Termin 28.06.2010 gesetzt.

 

Begründung

 

Gemäß § 13 Abs. 4 RuhrVG und § 3 Abs. 3 der Satzung für den Ruhrverband beträgt die Amtszeit der Delegierten der zurzeit laufenden 4. Verbandsversammlung 5 Jahre und endet mit der Konstituierung der 5. Verbandsversammlung am 03.12.2010.

 

Der Ruhrverband teilte mit Schreiben vom 08.03.2010 mit, dass die Meldung der Delegierten der einzelnen Mitglieder bis spätestens 28.06.2010 zu erfolgen hat. Diese Frist sei unbedingt einzuhalten.

 

Die einzelnen Mitglieder entsenden ihre Delegierten entweder unmittelbar (für volle Beitragseinheiten) oder sie wählen sie über den Zusammenschluss zu Stimmgruppen (für Beitragsteileinheiten).

 

Aufgrund der vollen Beitragseinheiten ist die Stadt Hagen berechtigt, 8 Delegierte unmittelbar in die 5. Verbandsversammlung zu entsenden.

 

Bei der Auswahl und Benennung der Delegierten weist der Ruhrverband auf Folgendes hin:

 

-          Delegierter kann nur sein, wer selbst Mitglied des Verbandes ist, wer bei dem Mitglied beruflich tätig ist, wer vertretungsberechtigt ist oder den Organen des Mitgliedes angehört (§ 13 Abs. 1 RuhrVG),

-          ein Mitglied darf nicht durch einen Delegierten vertreten werden, der in einem Dienstverhältnis zu einem anderen Mitglied steht (§ 13 Abs. 2 Satz 1 RuhrVG),

-          gem. § 13 Abs. 5 Satz 2 RuhrVG dürfen nicht mehr Vertreter der Verwaltung als Mitglieder des Rates der Stadt Hagen entsandt werden. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass der Oberbürgermeister gem. § 62 f GO NRW i.V.m. Erlass des MURL vom 21.04.1995 als Vertreter der Verwaltung gilt.

 

Vom Ruhrverband wird außerdem darauf hingewiesen, dass es die gesetzlichen Bestimmungen nicht vorsehen, dass sich die Delegierten in den Sitzungen der Verbandsversammlung vertreten lassen können. Zur Ausübung des Stimmrechtes müssen sie daher persönlich erscheinen (§ 8 Abs. 4 der Satzung).

 

Gem. § 113 GO Abs. 2 Satz 2 GO NRW muss der Oberbürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Beschäftigter zu den Vertretern der Gemeinde gehören, wenn mehr als ein Vertreter zu wählen ist. Von der Verwaltung wird in Wiederwahl Herr Hans-Joachim Bihs vorgeschlagen.

 

 

 

 

Als Delegierte gehören der 4. Verbandsversammlung an:

 

Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 28.04.2005:

 

Hans-Joachim Bihs,

Martin Erlmann,

Dr. Stephan Ramrath,

Christiane Herms,

Petra Priester-Büdenbender

Rüdiger Ludwig,

Hans-Otto Marscheider,

Claus Thielmann

 

Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 05.11.2009:

 

Ulrich Häßner (als Nachfolger für Frau Herms)

 

 

 

Unabhängig von dieser unmittelbaren Delegiertenwahl kann sich die Stadt Hagen mit ihren Jahresbeiträgen, die über die vollen Beitragseinheiten hinausgehen (sog. Beitragsteileinheiten) an einer Stimmgruppe beteiligen, die dann die auf sie entfallende Anzahl von Delegierten wählt.

 

Die volle Beitragseinheit beträgt lt. Mitteilung des Ruhrverbandes 1.636.831 €; die Beitragsteileinheit der Stadt Hagen, die über die 8 vollen Einheiten hinausgeht, beträgt 1.042.920 €.

 

Mit dieser Beitragsteileinheit kann die Stadt Hagen sich eine der drei folgenden Stimmgruppen anschließen:

 

a)     kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte, Gemeinden (einschl. Eigenbetriebe)

b)     rechtlich selbständige Wasserentnehmer, öffentliche und private,

c)      gewerbliche Unternehmen und sonstige Anlagen

 

Die Stadt Hagen hat sich dem Vorschlag des Ruhrverbandes angeschlossen, der eine Zuordnung zur Stimmgruppe a) vorgenommen hat. Diese Zuordnung war auch in der Vergangenheit gegeben.

 

Dem Rat der Stadt Hagen wird von dieser Zuordnung Kenntnis gegeben.

 

 

 

Außerdem wird er gebeten, die 8 Delegierten für die 5. Verbandsversammlung des Ruhrverbandes zu wählen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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06.05.2010 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen