Beschlussvorlage - 0351/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorschlag zur Benennung der Mitglieder des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 25 Fachbereich Zentrale Dienste
- Bearbeitung:
- Markus Gruß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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06.05.2010
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen schlägt als ordentliche
Mitglieder des bei der Agentur für Arbeit Hagen gebildeten
Verwaltungsausschusses
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vor.
Der Beschluss wird am Tag nach der Ratssitzung
durch Meldung an die Bezirksregierung Arnsberg umgesetzt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Für die neue
Amtsperiode des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Hagen ab
01.07.2010 sind von der Stadt Hagen 2 ordentliche Mitglieder vorzuschlagen.
Begründung
Die Amtsdauer der
Mitglieder und stellv. Mitglieder des Verwaltungsausschusses bei der Agentur
für Arbeit Hagen (AA) endet am 30.06.2010.
Zurzeit gehören
diesem Gremium Herr Gerhard Steuber, Leiter des Fachbereiches Jugend und
Soziales und das Ratsmitglied Wilhelm Strüwer als ordentliche Mitglieder an.
Gem. § 377 Abs. 2 SGB
III erfolgt die Berufung der Mitglieder des Verwaltungsausschusses der Agentur
für Arbeit durch den Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA). Hierzu
bedarf es entsprechender Vorschläge durch die vorschlagsberechtigten Stellen.
Der
Verwaltungsausschuss überwacht und berät die AA bei der Erfüllung ihrer Aufgaben
(§ 374 Abs. 2 Satz 1 SGB III). Er setzt sich gem. § 371 Abs. 5 SGB III zu gleichen
Teilen aus Vertretern der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen
Körperschaften zusammen. Der Verwaltungsrat der Bundesagentur hat die Zahl der
Mitglieder der Verwaltungsausschüsse auf einheitlich 4 je Gruppe festgesetzt.
Vorschlagsberechtigt
für die Vertreter der Gruppe der öffentlichen Körperschaften sind die
gemeinsamen Rechtsaufsichtsbehörden der zum Bezirk der AA gehörenden Gemeinden
und Gemeindeverbände = Stadt Hagen und Ennepe-Ruhr-Kreis.
Mitglieder der
öffentlich-rechtlichen Körperschaften können nur Vertreter der Gemeinden/
Gemeindeverbände sein, in deren Gebiet sich der Bezirk der AA befindet und die
bei diesen hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig sind. Die
vorschlagsberechtigten Stellen haben nach § 379 Abs. 4 SGB III unter den
Voraussetzungen des § 4 Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) für jeden
auf sie entfallenden Sitz jeweils eine Frau und einen Mann (Doppelbenennung)
vorzuschlagen.
Nach § 378 Abs. 1 SGB
III können als Mitglieder des Verwaltungsausschusses der AA nur Deutsche,
die das passive Wahlrecht zum Deutschen Bundestag besitzen, und Ausländer,
die ihren gewöhnlichen Aufenthalt rechtmäßig im Bundesgebiet haben und die
Voraussetzungen des § 15 Bundeswahlgesetz, mit Ausnahme der von der
Staatsangehörigkeit unabhängigen Voraussetzungen erfüllen, berufen werden.
Arbeitnehmer und Beamte der BA können nicht Mitglied des Verwaltungsausschusses
der AA sein (§ 378 Abs. 2 SGB III).
Die Vorschlagslisten
sollen folgende Angaben erhalten:
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persönliche
Angaben der Vorgeschlagenen. Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Berufs- oder
Amtsbezeichnung, vollständige Postanschrift),
-
Doppelbenennungen
nach § 379 Abs. 4 SGB III i.V.m. § 4 Abs. 1 und 2 BGremBG,
Nach § 4 Abs. 1 hat
die vorschlagsberechtigte Stelle, soweit ihr Personen verschiedenen Geschlechts
mit der besonderen persönlichen und fachlichen Eignung und Qualifikation zur
Verfügung stehen, für jeden auf sie entfallenden Sitz jeweils einen Mann und
eine Frau zu benennen oder vorzuschlagen. Eine Doppelbenennung kann gem. Abs. 2
unterbleiben, wenn einer vorschlagsberechtigten Stelle mehrere Sitze in einem
Gremium zustehen und gleich viele Frauen und Männer vorgeschlagen werden oder der vorschlagenden Stelle aus
rechtlichen oder tatsächlichen Gründen die Doppelbenennung nicht möglich oder
aus sachlichen, nicht auf das Geschlecht bezogenen Gründen unzumutbar ist.
Mit dem
Ennepe-Ruhr-Kreis wurde in der Vergangenheit vereinbart, dass die Stadt Hagen
und der EN jeweils 2 ordentliche Vertreter in den Verwaltungsausschuss vorschlagen.
Der EN wird darüber hinaus die Stellvertreter für alle 4 ordentlichen Sitze
vorschlagen.
Der Rat der Stadt
Hagen wird gebeten, die beiden ordentlichen Mitglieder des Verwaltungsausschusses
der AA unter Berücksichtigung der Doppelbenennung des BGremBG vorzuschlagen.
