Beschlussvorlage - 0332/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss beschließt aufgrund Dringlichkeit gem. §60 Abs.1 S.1 GO NRW anstatt des Rates, das befristet eingeführte Deutschlandticket beizubehalten

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Sachverhalt

Problemstellung (Kurzfassung):

 

Es besteht ein Vertrag mit der Hagener Straßenbahn AG bis 31.07.2026 über die Nutzung des Deutschlandtickets als Schülerticket. Dieser wurde vom Rat beschlossen. Nun steht eine Neufassung des Vertrages an, alternativ kann auch das Schokoticket wieder eingeführt werden.

 

Im letzten Jahr ist die Verwaltung davon ausgegangen, dass wie im Koalitionsvertrag vereinbart die Kosten für das Deutschlandticket bis 2029 stabil bleiben werden. Mit der jüngsten Erhöhung um 5 € bzw. 8,6 % wird es nun doch notwendig die Situation wie in der damaligen Ratsvorlage dargestellt neu zu bewerten (siehe Vorlage 0383/2025). Auch weiterhin ist mit Preissteigerungen sowohl beim Deutschlandticket als auch beim Schokoticket zu rechnen. Die Verkehrsminister einigten sich am 25/26.03.2026 in Landau auf eine Indexierung des Deutschlandtickets, die Berechnungsformel ist noch unbekannt. Auch der Preis für das Schokoticket wird regelmäßig erhöht, aktuell um 5 %.

 

Die Frist für den Eingang der unterschriebenen Zusatzvereinbarung zum Verbleib beim Deutschlandticket ist der 30.04.2026. Der HFA müsste demnach in der nächsten Sitzung den entsprechenden Beschluss mit Eilentscheidung gem. § 82 GO NRW Absatz 1 Satz 1 fassen.

 

 

Sachverhaltsdarstellung:

 

Mit Einführung des Deutschlandtickets wurde zum 01.08.2023 für die Schuljahre 2023/24 und 2024/25 nach Dringlichkeitsbeschluss des Rates das Deutsch-landticket Schule (damals 49,-€, dann 58 € und jetzt 63,- €) in Hagen eingeführt und löste das bisherige Schokoticket zeitlich befristet ab. Der bestehende Vertrag mit dem VRR und der Hagener Straßenbahn AG lief zum 31.07.2025 aus und wurde erneut um ein Jahr verlängert. Nun steht nach Information des VRR vom 26.03.2026 kurzfristig erneut eine Verlängerung für den Zeitraum von 2 Jahren an. Die vom VRR dazu benötigten Daten lagen der Stadt jedoch erst in der 14.KW vor. Es muss nun entschieden werden, ob die Stadt als Schulträger weiter beim Schüler-Deutschlandticket bleiben will, oder wieder das frühere Schokoticket anbietet.

 

Die Kosten für beide Ticketarten sind mittlerweile deutlich gestiegen. (Das Schokoticket kostet etwas mehr im Monat, dafür werden nur 11 Monate abgerechnet, das Deutschlandticket ist monatlich etwas günstiger, wird aber mit 12 Monaten abgerechnet).

Für die Zukunft wird hier bei beiden Ticketarten mit geschätzten 5% Erhöhung gerechnet.

 

 

Haushaltsjahr

Schokoticket

Deutschlandticket

Differenz

2026 Status Quo

*3.360.580

3.356.640

3.940

2026 fiktiv zur Vergleichbarkeit mit Folgejahren

3.085.587

3.356.640

-271.053

 

2027 +5%

3.239.866

3.524.472

-284.606

2028 +5%

3.401.860

3.700.695

-298.835

Die angegebenen Kosten in der Tabelle beziehen sich auf ein Haushaltsjahr.

 

*Aufgrund der Vertragssystematik ergibt sich abweichend im HHJahr 2026 folgende Berechnung, da eine Umstellung vom Deutschlandticket zum Schokoticket erst zum 01.08.26 möglich wäre:

   7 Monate Deutschlandticket   279.720 € mtl.

+ 5 Monate Schokoticket           280.508 € mtl.  

                                             = 3.360.580 € Gesamt 2026

 

Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt -vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Rat- bereits eingeplant. Für den Fall, dass durch Erhöhungen der Preis des Deutschlandtickets jährlich unter den Preis des Schokotickets fallen sollte, ist im Vertrag in §1 Abs.1 Buchstabe a.) eine Klausel enthalten, die besagt, dass dann in jedem Fall der höhere Betrag für das Schokoticket zu zahlen ist: Dieser Fall ist durch die ab 2027 greifende Indexierung und somit automatsche Preiserhöhung des Deutschlandtickets nicht mehr absehbar zu erwarten. Der Preis für 2027 soll im September 2026 feststehen.

 

 

Abwägung:

Neben den finanziellen Auswirkungen sind auch die Folgen für die anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen. Das Deutschlandticket war gegenüber dem bisherigen Schülerticket bislang die wirtschaftlichere Lösung. Durch die zwischenzeitlichen Preiserhöhungen hat sich dieses Verhältnis jedoch verändert. Mit Blick auf die angekündigte Preisindexierung ist wie oben dargestellt nicht davon auszugehen, dass sich dies künftig wieder umkehrt.

Gleichzeitig ist festzuhalten, dass die Aufgabe des Schulträgers in erster Linie in der Sicherstellung der notwendigen Schülerbeförderung liegt. Eine darüber hinausgehende bundesweite und einkommensunabhängige Mobilität stellt eine freiwillige Leistung dar.

Gleichwohl schlägt die Verwaltung vor, das Deutschlandticket zunächst weiterzuführen und sich parallel zum weiteren Vorgehen interkommunal abzustimmen. Zugleich ist bereits jetzt erkennbar, dass bei weiter steigenden Kosten ein Ausstieg aus diesem Modell zu prüfen und die Rückkehr zu einem auf die Pflichtaufgabe beschränkten Ticketangebot vorzubereiten wären.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Leistungen an Dritte: Kassenwirksam werden in 2026: 3.356.640 

 

2026 3.356.640

2027 3.524.472

2028 3.700.695

 

 

Da es sich bei der Schülerbeförderung um eine Pflichtaufgabe handelt, ist die Finanzierung im laufenden Haushalt sicherzustellen. Die Finanzierung der zusätzlichen Kosten wird in der nächsten Haushaltsplanung - vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates der Stadt Hagen – berücksichtigt.

Grundsatz: Die Prüfung der Inanspruchnahme von Fördermitteln ergab, dass dies

nicht möglich ist.

Begründung: Es gibt für diese originäre Schulträgeraufgabe aktuell keine Förderprogramme.

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung: Grundsätzlich sind auch Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen von d er Regelung betroffen, sofern sie keine Förderschule mit dem Angebot des Schülerspezialverkehrs besuchen.

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

positive Auswirkungen (+)

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

 

Zukunftsbeschluss bzgl. Der Schülerbeförderung

-Weiterführung des Deutschlandtickets Schule

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

0311;0312;

0315; 0316;

0317; 0318;

0321;0331

Bezeichnung:

Teilpläne aller Schulformen

Auftrag:

1031101 - 1033101

Bezeichnung:

Schulträgeraufgaben aller Schulfomen

Kostenart:

527200

Bezeichnung:

Schülerbeförderungskosten

 

 

Kostenart

2026

2027

2028

Aufwand (+)

527200

3.356.640

3.524.472

3.700.695

Eigenanteil

 

3.356.640

3.524.472

3.700.695

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

 

 

x

Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt -vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Rat- bereits eingeplant

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

23.04.2026 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen