Beschlussvorlage - 0348/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Es wird beschlossen, die Zusammensetzung des Behindertenbeirates wie folgt zu ändern:

    Dem Behindertenbeirat sollen angehören:

a)        je ein Vertreter der im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen und der im Rat vertretenen Ratsgruppen. Für jeden Vertreter ist ein Stellvertreter zu benennen.

b)        vier Vertreter der freien Wohlfahrtspflege. Für jeden Vertreter ist ein Stellvertreter zu benennen. Je ein Vertreter und ein Stellvertreter werden von der Arbeiterwohlfahrt, dem Caritas-Verband, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband und dem Diakonischen Werk benannt.

c)         neun Vertreter der Behindertenorganisationen, von denen mindestens fünf selbst zum Personenkreis der Menschen mit Behinderung gehören müssen. Für jeden Vertreter einer Behindertenorganisation ist ein Stellvertreter zu benennen.

d)        zuständige Fachämter mit beratender Stimme (wie bisher)

Es können grundsätzlich auch zweite Stellvertreter benannt werden.

Werden nicht genügend Stellvertreter benannt, so bleiben diese Plätze unbesetzt.

 

  1. Für den Behindertenbeirat der Stadt Hagen werden Mitglieder und stellvertretende Mitglieder wie sie in Anlage 1 aufgeführt werden, benannt.

 

Realisierung: bis 30.07.2010

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Nach dem Ratsbeschluss vom 17.05.1979, Drucksachen-Nummer 58/79, wird für die Stadt Hagen ein Behindertenbeirat gebildet, dessen Legislaturperiode mit der des Rates identisch ist. Nach der Kommunalwahl im Herbst 2009 ist der Behindertenbeirat neu zu bilden.

 

Eine Satzung über die Bildung des Behindertenbeirates existiert nicht. Der Rat der Stadt Hagen kann daher frei entscheiden, ob die in vorherigen Beschlüssen festgelegte Besetzung geändert werden soll.

 

Die grundsätzliche Besetzung des Behindertenbeirates soll wie folgt geändert werden:

 

Die im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen und Ratsgruppen sollen je ein Mitglied und für jedes Mitglied einen Stellvertreter in den Behindertenbeirat entsenden. (Entscheidung des Ältestenrates vom 26.11.2009)

 

Des Weiteren sollen zukünftig die Vertreter der freien Wohlfahrtspflege direkt von den jeweiligen Wohlfahrtsverbänden benannt werden, und zwar von allen Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, die in der Behindertenarbeit tätig sind. (Vorschlag der Verwaltung)

Es sollen – wie bisher - neun Vertreter von Behindertenorganisationen im Behindertenbeirat vertreten sein. Unter Buchstabe c) wurde der Text sprachlich angepasst, da der Begriff „Behinderte“ nicht mehr zeitgemäß ist, entsprechend dem Gleichstellungsgesetz für NRW sollte daher von Menschen mit Behinderung die Rede sein.

 

Grundsätzlich sollen auch zweite Vertreter benannt werden dürfen.

 

Die Vertreter der im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen und Ratsgruppen, der freien Wohlfahrtspflege und der Behindertenorganisationen sind namentlich vom Rat der Stadt zu benennen.

 

 

Begründung

 

Nach dem Ratsbeschluss vom 17.05.1979, Drucksachen-Nummer 58/79, wird für die Stadt Hagen ein Behindertenbeirat gebildet, dessen Legislaturperiode mit der des Rates identisch ist. Nach der Kommunalwahl im Herbst 2009 ist der Behindertenbeirat neu zu bilden.

 

Nach den bisherigen grundsätzlichen Ratsbeschlüssen gehören dem Behindertenbeirat an:

 

a)     je ein Vertreter der im Rat der Stadt vertretenen Parteien. Für jeden Vertreter der Parteien ist ein Stellvertreter zu benennen (Ratsbeschluss vom 01.02.1990).

b)     Drei Vertreter der freien Wohlfahrtspflege, die von der Arbeitsgemeinschaft Sozialhilfe zu benennen sind (Ratsbeschluss vom 17.05.1979).

c)      Neun Vertreter der Behindertenorganisationen, von denen mindestens fünf selbst zum Personenkreis der Behinderten gehören mussten. Für jeden Vertreter der  Behindertenorganisationen ist ein Stellvertreter zu benennen (Ratsbeschluss vom 17.05.1979).

d)     zuständige Fachämter mit beratender Stimme.

Eine Satzung über die Bildung des Behindertenbeirates existiert nicht. Der Rat der Stadt Hagen kann daher frei entscheiden, ob die in vorherigen Beschlüssen festgelegte Besetzung geändert werden soll. In der Vergangenheit ist die Anzahl der Vertreter aus der Politik auch mehrfach geändert worden; sie wurde den jeweils im Rat herrschenden Mehrheitsverhältnissen angepasst. Nach dem Beschluss des Rates vom 28.01.2005 wurden sodann fünf Vertreter der im Rat vertretenen Fraktionen und je ein Stellvertreter benannt. Für eine Partei wurde auch ein zweiter Stellvertreter benannt. Der grundsätzliche Ratsbeschluss vom 01.02.1990 wurde dabei jedoch für die Zukunft nicht geändert.

 

Nach der Entscheidung des Ältestenrates vom 26.11.2009 sollen die im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen und Ratsgruppen je ein Mitglied in den Behindertenbeirat entsenden. Die Fraktionen und die Ratsgruppe Die Linke. wurden mit Schreiben vom 01.12.2009 gebeten, Vertreter und Stellvertreter für den Behindertenbeirat zu benennen. Die Ratsgruppe Die Linke. hat zusätzlich einen zweiten Stellvertreter benannt. Da die CDU-Fraktion in der abgelaufenen Legislaturperiode auch einen zweiten Stellvertreter benannt hat, wird vorgeschlagen, auch zukünftig grundsätzlich zweite Stellvertreter zuzulassen. Die Namen der von den Fraktionen und der Ratsgruppe benannten Mitglieder und Stellvertreter sind der beigefügten Liste zu entnehmen (Anlage 1).

 

Um für die Zukunft über die Zusammensetzung des Behindertenbeirates Klarheit zu haben, wird vorgeschlagen, den Ratsbeschluss vom 17.05.1979  - zuletzt geändert durch Ratsbeschluss vom 01.02.1990 - wie folgt zu ändern:

„Dem Behindertenbeirat sollen angehören:

 

a)     je ein Vertreter der im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen und der im Rat vertretenen Ratsgruppen. Für jeden Vertreter ist ein Stellvertreter zu benennen.“

 

 

Nach dem grundsätzlichen Ratsbeschluss von 1979 sind für die freie Wohlfahrtspflege drei Vertreter von der Arbeitsgemeinschaft Sozialhilfe zu benennen.
Gleichwohl wurden in der Vergangenheit zeitweilig auch Stellvertreter benannt. Zuletzt wurden mit Ratsbeschluss vom 27.1.2005 vier ordentliche Mitglieder und zwei Stellvertreter benannt. Der Grundsatzbeschluss des Rates aus dem Jahr 1979 wurde hierdurch für zukünftige Legislaturperioden nicht geändert. Grundsätzlich gilt daher weiter, dass dem Behindertenbeirat drei Vertreter der freien Wohlfahrtspflege angehören, die von der Arbeitsgemeinschaft Sozialhilfe zu benennen sind.

 

Da die Arbeitsgemeinschaft Sozialhilfe nicht mehr besteht, wurde mit Schreiben vom 02.12.2009 die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände angeschrieben, damit von dort aus Vertreterinnen / Vertreter der Wohlfahrtsverbände benannt werden.
Es gibt insgesamt fünf Wohlfahrtsverbände, die in Hagen tätig sind:

  • Arbeiterwohlfahrt
  • Caritas-Verband
  • Der Paritätische
  • Diakonisches Werk
  • Deutsches Rotes Kreuz.

 

Da das Deutsche Rote Kreuz in Hagen nicht in der Behindertenarbeit tätig ist, besteht von Seiten dieses Wohlfahrtsverbandes kein Interesse an einer Mitarbeit im Behindertenbeirat.

Die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände hat am 11.12.2009 mitgeteilt, dass die Besetzung des Behindertenbeirates wie in der letzten Legislaturperiode erfolgen soll, d.h. es sollen wieder vier ordentliche Mitglieder und zwei Stellvertreter benannt werden.

Das Verfahren, die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände anzuschreiben, hat sich jedoch als unpraktikabel erwiesen, da zunächst die Arbeitsgemeinschaft angeschrieben werden muss und anschließend die einzelnen Verbände, damit von dort die Namen der Mitglieder und der Stellvertreter benannt werden. Da es in Hagen vier Wohlfahrtsverbände gibt, die in der Behindertenhilfe tätig sind, wird vorgeschlagen den Beschluss des Rates vom 17.05.1979 unter Punkt b) wie folgt zu ändern:

„b) Vier Vertreter der freien Wohlfahrtspflege. Für jeden Vertreter ist ein Stellvertreter zu benennen. Je ein Vertreter und ein Stellvertreter werden von der Arbeiterwohlfahrt, dem Caritas-Verband, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband und dem Diakonisches Werk benannt.“

 

Die von den Wohlfahrtsverbänden genannten Mitglieder und Stellvertreter für den Behindertenbeirat werden in Anlage 1 aufgeführt.

 

 

 

 

Es sollen – wie bisher - neun Vertreter von Behindertenorganisationen im Behindertenbeirat vertreten sein. Unter Buchstabe c) wurde der Text sprachlich angepasst, da der Begriff „Behinderte“ nicht mehr zeitgemäß ist, entsprechend dem Gleichstellungsgesetz für NRW sollte daher von Menschen mit Behinderung die Rede sein.

 

Mit Schreiben vom 01.12.2009 hat die Verwaltung die bekannten Behindertenorganisationen aus Hagen angeschrieben und gebeten, Vertreterinnen / Vertreter für den Behindertenbeirat vorzuschlagen.

 

Außerdem wurde durch öffentliche Bekanntmachung am 19.12.2009 allgemein auf die Benennung von Vertretern hingewiesen.

 

Für einen Sitz im Behindertenbeirat haben sich folgende Behindertenorganisationen interessiert:

 

1.      Allgemeiner Hagener Gehörlosen-Verein

2.      Behindertensportgemeinschaft Hagen

3.      Blinden- und Sehbehindertenverein, Bezirksgruppe Hagen

4.      Deutscher Diabetiker Bund, BV Hagen/ Ennepe-Ruhr-Kreis

5.      Frauen nach Krebs

6.      Frauenselbsthilfe nach Krebs

7.      Freundeskreis für Menschen mit Handycap

8.      Hagener Morbus Crohn/ Colitis ulcerosa Selbsthilfegruppe

9.      Lebenshilfe Ennepe-Ruhr/ Hagen e.V.

10. Lupus Erythematodes Selbsthilfegemeinschaft e.V.

11. Makula SHG Hagen

12. Multiple Sklerose Selbshilfegruppe Hagen e.V.

13. Schmerz-Selbsthilfegruppe Hagen

14. Selbshilfegruppe nach Apoplex

15. Selbsthilfe der Kehlkopfoperierten Hagen

16. Selbsthilfegruppe „Das Herz“

17. SHG Schalfapnoe Hagen e.V.

18. Sozialverband Deutschland e. V.

19. VdK, Kreisverband Hagen/ Ennepe-Ruhr

 

Von den Personen, die von Behindertenorganisationen namentlich benannt wurden, gehören bis auf eine Person alle zum Personenkreis der Menschen mit Behinderung.

 

Ein Verfahren für die Benennung war in den bisherigen Ratsbeschlüssen nicht vorgesehen.

 

Der Behindertenbeirat sollte die Interessen aller in Hagen lebenden Menschen mit Behinderung wahrnehmen. Dies setzt voraus, dass Vertreter möglichst aller Behinderungsarten im Beirat mitwirken.

 

Die übergreifenden Organisationen, die eine Vielzahl von behinderten Menschen und eine Vielzahl von Behinderungsarten vertreten, sollten je einen Sitz als ordentliches Mitglied erhalten. Übergreifende Organisationen in Hagen sind: Sozialverband Deutschland, VdK und die Behindertensportgemeinschaft Hagen.

Da möglichst alle Gruppen von Menschen mit Behinderung im Behindertenbeirat vertreten sein sollen, werden des Weiteren folgende Gruppen berücksichtigt:

·        Gruppe der körperbehinderten Menschen

·        Gruppe der geistig behinderten/ lernbehinderten Menschen

·        Gruppe der blinden und sehbehinderten Menschen

·        Gruppe der gehörlosen und hörbehinderten Menschen

·        Gruppe der chronisch kranken Menschen.


Da die Gruppe der chronisch kranken Menschen sehr groß ist, erhalten diese zwei Sitze als ordentliches Mitglied die anderen Gruppen je einen Sitz.

Bei der Auswahl, welche Organisationen durch ein ordentliches Mitglied vertreten werden soll, ist auch die Größe der jeweiligen Organisation zu berücksichtigen. Das heißt, dass größere Organisationen einen Sitz als ordentliches Mitglied im Behindertenbeirat erhalten, kleinere Organisationen erhalten einen Sitz als Stellvertreter. Darüber hinaus wird auch berücksichtigt, ob diese Behindertenorganisation eine Vielzahl von Menschen in Hagen vertreten, auch wenn der Organisation nicht unbedingt viele Mitglieder angehören.

Als ordentliche Mitglieder werden daher vorgeschlagen:

für die übergreifenden Organisationen:

Ulla Dohms, VdK, Kreisverband Hagen/ Ennepe-Ruhr

Barbara Lazaris, Sozialverband Deutschland e.V.
Ingo Kramer, Behindertensportgemeinschaft Hagen

für die Gruppe der körperbehinderten Menschen:

Christopher Lohmann, Freundeskreis für Menschen mit Handycap
(Herr Lohmann ist Rollstuhlfahrer)

 

für die Gruppe der der geistig behinderten/ lernbehinderten Menschen:

Birgit Utsch-Asbach, KV Lebenshilfe Ennepe-Ruhr/ Hagen e.V.

 

für die Gruppe der blinden und sehbehinderten Menschen:
Swetlana Böhm, Blinden- und Sehbehindertenverein, Bezirksgruppe Hagen

 

für die Gruppe der gehörlosen und hörbehinderten Menschen:

Hans-Dieter Scholz, Allg. Hagener Gehörlosenverein

 

für die Gruppe der chronisch kranken Menschen:
Herr Kreuzahler, Selbsthilfegruppe nach Apoplex und

Frau Weber, Frauen nach Krebs.

 

Die übrigen Bewerber werden als Stellvertreter vorgeschlagen. Da sich zwei verschiedene Organisationen, die Frauen nach Krebs vertreten, für einen Sitz im Behindertenbeirat beworben haben, wird vorgeschlagen, dass die Frauenselbsthilfe nach Krebs einen Sitz als zweiter Stellvertreter erhält.

Bezüglich der Vertreter der Behindertenorganisationen wurde sodann eine Vorschlagsliste erstellt (Anlage 1 zur Vorlage). Die erstellte Liste wurde mit Frau Weickenmeier, Geschäftsführerin des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes (als Dachorganisation für eine Vielzahl von Behindertenorganisationen), mit Frau Lohmann vom Selbsthilfebüro (Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen) und Frau Dohms, als bisherige Vorsitzende des Behindertenbeirates, abgestimmt.

Von den Vertretern der freien Wohlfahrtspflege und den Vertretern der Behindertenorganisationen liegen schriftliche Erklärungen zur Bereitschaft der Übernahme des Mandats vor.

Damit es auch für die Behindertenorganisationen möglich ist, zweite Stellvertreter in den Behindertenbeirat zu entsenden, ist der Grundsatzbeschluss des Rates aus dem Jahre 1979 zu ergänzen. Ebenso sollte darauf hingewiesen, dass Stellvertreterplätze unbesetzt bleiben könne, wenn nicht genügend Stellvertreter benannt bzw. vorgeschlagen werden. Nach Buchstabe d) ist daher folgender Text anzufügen:
„Es können grundsätzlich auch zweite Stellvertreter benannt werden. Werden nicht genügend Stellvertreter benannt, so bleiben diese Plätze unbesetzt.“

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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06.05.2010 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen