Beschlussvorlage - 0348/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubildung des Behindertenbeirates
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Martina Gleiß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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06.05.2010
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Beschlussvorschlag
- Es wird beschlossen, die
Zusammensetzung des Behindertenbeirates wie folgt zu ändern:
Dem Behindertenbeirat sollen angehören:
a)
je ein Vertreter der im Rat der Stadt
vertretenen Fraktionen und der im Rat vertretenen Ratsgruppen. Für jeden
Vertreter ist ein Stellvertreter zu benennen.
b)
vier Vertreter der freien Wohlfahrtspflege. Für
jeden Vertreter ist ein Stellvertreter zu benennen. Je ein Vertreter und ein
Stellvertreter werden von der Arbeiterwohlfahrt, dem Caritas-Verband, dem
Paritätischen Wohlfahrtsverband und dem Diakonischen Werk benannt.
c)
neun Vertreter der Behindertenorganisationen,
von denen mindestens fünf selbst zum Personenkreis der Menschen mit Behinderung
gehören müssen. Für jeden Vertreter einer Behindertenorganisation ist ein
Stellvertreter zu benennen.
d)
zuständige Fachämter mit beratender Stimme (wie
bisher)
Es können grundsätzlich auch zweite Stellvertreter benannt werden.
Werden nicht genügend Stellvertreter benannt, so bleiben diese Plätze unbesetzt.
- Für den
Behindertenbeirat der Stadt Hagen werden Mitglieder und stellvertretende
Mitglieder wie sie in Anlage 1 aufgeführt werden, benannt.
Realisierung: bis 30.07.2010
Sachverhalt
Kurzfassung
Nach dem Ratsbeschluss vom
17.05.1979, Drucksachen-Nummer 58/79, wird für die Stadt Hagen ein
Behindertenbeirat gebildet, dessen Legislaturperiode mit der des Rates
identisch ist. Nach der Kommunalwahl im Herbst 2009 ist der Behindertenbeirat
neu zu bilden.
Eine Satzung über die
Bildung des Behindertenbeirates existiert nicht. Der Rat der Stadt Hagen kann
daher frei entscheiden, ob die in vorherigen Beschlüssen festgelegte Besetzung
geändert werden soll.
Die grundsätzliche Besetzung
des Behindertenbeirates soll wie folgt geändert werden:
Die im Rat der Stadt
vertretenen Fraktionen und Ratsgruppen sollen je ein Mitglied und für jedes
Mitglied einen Stellvertreter in den Behindertenbeirat entsenden. (Entscheidung
des Ältestenrates vom 26.11.2009)
Des Weiteren sollen
zukünftig die Vertreter der freien Wohlfahrtspflege direkt von den jeweiligen
Wohlfahrtsverbänden benannt werden, und zwar von allen Verbänden der freien
Wohlfahrtspflege, die in der Behindertenarbeit tätig sind. (Vorschlag der
Verwaltung)
Es sollen – wie bisher - neun Vertreter von Behindertenorganisationen im
Behindertenbeirat vertreten sein. Unter Buchstabe c) wurde der Text sprachlich
angepasst, da der Begriff „Behinderte“ nicht mehr zeitgemäß ist,
entsprechend dem Gleichstellungsgesetz für NRW sollte daher von Menschen mit
Behinderung die Rede sein.
Grundsätzlich sollen auch
zweite Vertreter benannt werden dürfen.
Die Vertreter der im Rat der
Stadt vertretenen Fraktionen und Ratsgruppen, der freien Wohlfahrtspflege und
der Behindertenorganisationen sind namentlich vom Rat der Stadt zu benennen.
Begründung
Nach dem Ratsbeschluss vom
17.05.1979, Drucksachen-Nummer 58/79, wird für die Stadt Hagen ein
Behindertenbeirat gebildet, dessen Legislaturperiode mit der des Rates
identisch ist. Nach der Kommunalwahl im Herbst 2009 ist der Behindertenbeirat
neu zu bilden.
Nach den bisherigen
grundsätzlichen Ratsbeschlüssen gehören dem Behindertenbeirat an:
a) je ein Vertreter der im Rat der Stadt vertretenen
Parteien. Für jeden Vertreter der Parteien ist ein Stellvertreter zu benennen
(Ratsbeschluss vom 01.02.1990).
b) Drei Vertreter der freien Wohlfahrtspflege, die von
der Arbeitsgemeinschaft Sozialhilfe zu benennen sind (Ratsbeschluss vom
17.05.1979).
c) Neun Vertreter der Behindertenorganisationen, von
denen mindestens fünf selbst zum Personenkreis der Behinderten gehören mussten.
Für jeden Vertreter der
Behindertenorganisationen ist ein Stellvertreter zu benennen
(Ratsbeschluss vom 17.05.1979).
d) zuständige Fachämter mit beratender Stimme.
Eine Satzung über die
Bildung des Behindertenbeirates existiert nicht. Der Rat der Stadt Hagen kann
daher frei entscheiden, ob die in vorherigen Beschlüssen festgelegte Besetzung
geändert werden soll. In der Vergangenheit ist die Anzahl der Vertreter aus der
Politik auch mehrfach geändert worden; sie wurde den jeweils im Rat
herrschenden Mehrheitsverhältnissen angepasst. Nach dem Beschluss des Rates vom
28.01.2005 wurden sodann fünf Vertreter der im Rat vertretenen Fraktionen und
je ein Stellvertreter benannt. Für eine Partei wurde auch ein zweiter
Stellvertreter benannt. Der grundsätzliche Ratsbeschluss vom 01.02.1990 wurde
dabei jedoch für die Zukunft nicht geändert.
Nach der Entscheidung des
Ältestenrates vom 26.11.2009 sollen die im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen
und Ratsgruppen je ein Mitglied in den Behindertenbeirat entsenden. Die
Fraktionen und die Ratsgruppe Die
Um für die Zukunft über die
Zusammensetzung des Behindertenbeirates Klarheit zu haben, wird vorgeschlagen,
den Ratsbeschluss vom 17.05.1979 -
zuletzt geändert durch Ratsbeschluss vom 01.02.1990 - wie folgt zu ändern:
„Dem Behindertenbeirat sollen angehören:
a) je ein Vertreter der im Rat der Stadt vertretenen
Fraktionen und der im Rat vertretenen Ratsgruppen. Für jeden Vertreter ist ein
Stellvertreter zu benennen.“
Nach dem grundsätzlichen
Ratsbeschluss von 1979 sind für die freie Wohlfahrtspflege drei Vertreter von
der Arbeitsgemeinschaft Sozialhilfe zu benennen.
Gleichwohl wurden in der Vergangenheit zeitweilig auch Stellvertreter benannt.
Zuletzt wurden mit Ratsbeschluss vom 27.1.2005 vier ordentliche Mitglieder und
zwei Stellvertreter benannt. Der Grundsatzbeschluss des Rates aus dem Jahr 1979
wurde hierdurch für zukünftige Legislaturperioden nicht geändert. Grundsätzlich
gilt daher weiter, dass dem Behindertenbeirat drei Vertreter der freien
Wohlfahrtspflege angehören, die von der Arbeitsgemeinschaft Sozialhilfe zu
benennen sind.
Da die Arbeitsgemeinschaft
Sozialhilfe nicht mehr besteht, wurde mit Schreiben vom 02.12.2009 die
Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände angeschrieben, damit von dort aus
Vertreterinnen / Vertreter der Wohlfahrtsverbände benannt werden.
Es gibt insgesamt fünf Wohlfahrtsverbände, die in Hagen tätig sind:
- Arbeiterwohlfahrt
- Caritas-Verband
- Der Paritätische
- Diakonisches Werk
- Deutsches Rotes Kreuz.
Da das Deutsche Rote Kreuz
in Hagen nicht in der Behindertenarbeit tätig ist, besteht von Seiten dieses
Wohlfahrtsverbandes kein Interesse an einer Mitarbeit im Behindertenbeirat.
Die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände hat am 11.12.2009 mitgeteilt,
dass die Besetzung des Behindertenbeirates wie in der letzten Legislaturperiode
erfolgen soll, d.h. es sollen wieder vier ordentliche Mitglieder und zwei
Stellvertreter benannt werden.
Das Verfahren, die Arbeitsgemeinschaft
der Wohlfahrtsverbände anzuschreiben, hat sich jedoch als unpraktikabel
erwiesen, da zunächst die Arbeitsgemeinschaft angeschrieben werden muss und
anschließend die einzelnen Verbände, damit von dort die Namen der Mitglieder
und der Stellvertreter benannt werden. Da es in Hagen vier Wohlfahrtsverbände
gibt, die in der Behindertenhilfe tätig sind, wird vorgeschlagen den Beschluss
des Rates vom 17.05.1979 unter Punkt b) wie folgt zu ändern:
„b) Vier Vertreter der freien Wohlfahrtspflege.
Für jeden Vertreter ist ein Stellvertreter zu benennen. Je ein Vertreter und
ein Stellvertreter werden von der Arbeiterwohlfahrt, dem Caritas-Verband, dem
Paritätischen Wohlfahrtsverband und dem Diakonisches Werk benannt.“
Die von den
Wohlfahrtsverbänden genannten Mitglieder und Stellvertreter für den
Behindertenbeirat werden in Anlage 1 aufgeführt.
Es sollen – wie bisher
- neun Vertreter von Behindertenorganisationen im Behindertenbeirat vertreten
sein. Unter Buchstabe c) wurde der Text sprachlich angepasst, da der Begriff
„Behinderte“ nicht mehr zeitgemäß ist, entsprechend dem
Gleichstellungsgesetz für NRW sollte daher von Menschen mit Behinderung die
Rede sein.
Mit Schreiben vom 01.12.2009
hat die Verwaltung die bekannten Behindertenorganisationen aus Hagen
angeschrieben und gebeten, Vertreterinnen / Vertreter für den Behindertenbeirat
vorzuschlagen.
Außerdem wurde durch
öffentliche Bekanntmachung am 19.12.2009 allgemein auf die Benennung von
Vertretern hingewiesen.
Für einen Sitz im
Behindertenbeirat haben sich folgende Behindertenorganisationen interessiert:
1.
Allgemeiner
Hagener Gehörlosen-Verein
2.
Behindertensportgemeinschaft
Hagen
3. Blinden- und Sehbehindertenverein,
Bezirksgruppe Hagen
4.
Deutscher
Diabetiker Bund, BV Hagen/ Ennepe-Ruhr-Kreis
5. Frauen nach Krebs
6.
Frauenselbsthilfe nach Krebs
7. Freundeskreis für Menschen mit
Handycap
8.
Hagener Morbus Crohn/
Colitis ulcerosa Selbsthilfegruppe
9.
Lebenshilfe
Ennepe-Ruhr/ Hagen e.V.
10. Lupus Erythematodes
Selbsthilfegemeinschaft e.V.
11. Makula SHG Hagen
12. Multiple Sklerose Selbshilfegruppe
Hagen e.V.
13. Schmerz-Selbsthilfegruppe Hagen
14. Selbshilfegruppe nach Apoplex
15. Selbsthilfe der Kehlkopfoperierten Hagen
16. Selbsthilfegruppe „Das
Herz“
17. SHG Schalfapnoe Hagen e.V.
18. Sozialverband Deutschland e. V.
19. VdK, Kreisverband Hagen/ Ennepe-Ruhr
Von den Personen, die von Behindertenorganisationen namentlich benannt
wurden, gehören bis auf eine Person alle zum Personenkreis der Menschen mit
Behinderung.
Ein Verfahren für die Benennung war in den bisherigen Ratsbeschlüssen
nicht vorgesehen.
Der Behindertenbeirat sollte
die Interessen aller in Hagen lebenden Menschen mit Behinderung wahrnehmen.
Dies setzt voraus, dass Vertreter möglichst aller Behinderungsarten im Beirat
mitwirken.
Die übergreifenden
Organisationen, die eine Vielzahl von behinderten Menschen und eine Vielzahl
von Behinderungsarten vertreten, sollten je einen Sitz als ordentliches
Mitglied erhalten. Übergreifende Organisationen in Hagen sind: Sozialverband
Deutschland, VdK und die Behindertensportgemeinschaft Hagen.
Da möglichst alle Gruppen von Menschen mit Behinderung im Behindertenbeirat
vertreten sein sollen, werden des Weiteren folgende Gruppen berücksichtigt:
·
Gruppe der
körperbehinderten Menschen
·
Gruppe der
geistig behinderten/ lernbehinderten Menschen
·
Gruppe der
blinden und sehbehinderten Menschen
·
Gruppe der
gehörlosen und hörbehinderten Menschen
·
Gruppe der
chronisch kranken Menschen.
Da die Gruppe der chronisch kranken Menschen sehr groß ist, erhalten diese zwei
Sitze als ordentliches Mitglied die anderen Gruppen je einen Sitz.
Bei der Auswahl, welche Organisationen durch ein ordentliches Mitglied
vertreten werden soll, ist auch die Größe der jeweiligen Organisation zu
berücksichtigen. Das heißt, dass größere Organisationen einen Sitz als
ordentliches Mitglied im Behindertenbeirat erhalten, kleinere Organisationen
erhalten einen Sitz als Stellvertreter. Darüber hinaus wird auch
berücksichtigt, ob diese Behindertenorganisation eine Vielzahl von Menschen in
Hagen vertreten, auch wenn der Organisation nicht unbedingt viele Mitglieder
angehören.
Als ordentliche Mitglieder werden daher vorgeschlagen:
für die übergreifenden Organisationen:
Ulla Dohms, VdK, Kreisverband Hagen/ Ennepe-Ruhr
Barbara Lazaris, Sozialverband Deutschland e.V.
Ingo Kramer, Behindertensportgemeinschaft Hagen
für die Gruppe der körperbehinderten Menschen:
Christopher Lohmann, Freundeskreis für Menschen mit
Handycap
(Herr Lohmann ist Rollstuhlfahrer)
für die Gruppe der der geistig behinderten/
lernbehinderten Menschen:
Birgit Utsch-Asbach, KV Lebenshilfe Ennepe-Ruhr/
Hagen e.V.
für die Gruppe der blinden und sehbehinderten
Menschen:
Swetlana Böhm, Blinden- und Sehbehindertenverein, Bezirksgruppe Hagen
für die Gruppe der gehörlosen und hörbehinderten
Menschen:
Hans-Dieter Scholz, Allg. Hagener Gehörlosenverein
für die Gruppe der chronisch kranken Menschen:
Herr Kreuzahler, Selbsthilfegruppe nach Apoplex und
Frau Weber, Frauen nach Krebs.
Die übrigen Bewerber werden als Stellvertreter
vorgeschlagen. Da sich zwei verschiedene Organisationen, die Frauen nach Krebs
vertreten, für einen Sitz im Behindertenbeirat beworben haben, wird
vorgeschlagen, dass die Frauenselbsthilfe nach Krebs einen Sitz als zweiter
Stellvertreter erhält.
Bezüglich der Vertreter der Behindertenorganisationen wurde sodann eine
Vorschlagsliste erstellt (Anlage 1 zur Vorlage). Die erstellte Liste wurde mit
Frau Weickenmeier, Geschäftsführerin des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes (als
Dachorganisation für eine Vielzahl von Behindertenorganisationen), mit Frau
Lohmann vom Selbsthilfebüro (Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen) und Frau
Dohms, als bisherige Vorsitzende des Behindertenbeirates, abgestimmt.
Von den Vertretern der freien Wohlfahrtspflege und
den Vertretern der Behindertenorganisationen liegen schriftliche Erklärungen
zur Bereitschaft der Übernahme des Mandats vor.
Damit es auch für die Behindertenorganisationen möglich ist, zweite
Stellvertreter in den Behindertenbeirat zu entsenden, ist der
Grundsatzbeschluss des Rates aus dem Jahre 1979 zu ergänzen. Ebenso sollte
darauf hingewiesen, dass Stellvertreterplätze unbesetzt bleiben könne, wenn
nicht genügend Stellvertreter benannt bzw. vorgeschlagen werden. Nach Buchstabe
d) ist daher folgender Text anzufügen:
„Es können grundsätzlich auch zweite Stellvertreter benannt werden.
Werden nicht genügend Stellvertreter benannt, so bleiben diese Plätze
unbesetzt.“
Anlagen
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(wie Dokument)
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