Mitteilung - 0290/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilung über das Verfahren der Veräußerung des städt. Grundstücks Körnerstr. 54/56
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Beate Herms
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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20.04.2010
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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22.04.2010
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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04.05.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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06.05.2010
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Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt wegen Kürze der
Begründung.
Begründung
Mit Ratsbeschluss vom
17.12.2009 (Vorlage Nr. 0983/2009) wurde die Verwaltung beauftragt, den Verkauf
des Grundstücks Körnerstr. 54/56 weiter zu betreiben.
In Ausführung dieses
Auftrages hatte der Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte zunächst in
Zusammenarbeit mit dem Rechtsamt eine Vorlage erarbeitet, wonach ein weiteres
europaweites Verhandlungsverfahren durchgeführt werden sollte. Dabei sollten
die Ausschreibungsbedingungen in einigen Punkten abgeändert werden, um
gegenüber der urspünglichen Ausschreibung einen größeren Interessentenkreis zu
erreichen. Ein erneutes europaweites Verfahren nach Aufhebung der ersten
Ausschreibung war nach der Anfang 2010 noch geltenden Rechtsprechung des OLG
Düsseldorf (sog. "Ahlhorn-Rechtsprechung) bei der Veräußerung von
Grundstücken zwingend erforderlich.
Am 25.03.2010 hat
nunmehr der EuGH in dem Vorlageverfahren des OLG Düsseldorf entschieden, dass
Grundstücksverkäufe der öffentlichen Hand nicht generell dem Vergaberecht unterfallen.
Vielmehr ist von einem vergaberechtlich relevanten Bauauftrag nur unter ganz
bestimmten Voraussetzungen auszugehen. Diese Voraussetzungen liegen hier nicht
vor.
Der Fachbereich
Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte wird das Grundstück Körnerstr. nunmehr
ohne Anwendung des förmlichen Vergaberechts öffentlich vermarkten. Bei der
Käuferauswahl sollen die durch die zuständigen politischen Gremien beschlossenen
Auswahlkriterien grundsätzlich Anwendung finden.
