Stellungnahme - 0012/2026-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme zum Antrag der HAK-Fraktion
hier: Einführung von Anreizen und Privilegien für Elektromobilität im Stadtgebiet
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Lasse Schneider
- Beteiligt:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Freigabe durch:
- Dr. André Erpenbach (Beigeordneter)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr
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Kenntnisnahme
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30.04.2026
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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06.05.2026
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Sachverhalt
Die HAK-Fraktion hat für die Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 19. Februar 2026 einen Antrag zur Einführung von Anreizen und Privilegien für Elektromobilität im Stadtgebiet gestellt.
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Hintergrund:
Die Förderung der Elektromobilität stellt einen wichtigen Baustein auf dem Weg zu einer klimafreundlicheren und nachhaltigeren Mobilität in Hagen dar. Sie kann dazu beitragen CO2-Emissionen zu reduzieren und die Mobilitätswende zu unterstützen. In diesem Zusammenhang prüft die Verwaltung regelmäßig Maßnahmen zur Stärkung nachhaltiger Mobilitätsformen.
Der § 3 des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) ermöglicht es Kommunen, E-Fahrzeuge im Straßenverkehr zu bevorzugen. Dazu können z.B. Sonderparkrechte, reservierte Parkflächen, die Nutzung von Busspuren oder Ausnahmen bei Zufahrtsbeschränkungen gehören. Bei der Einführung dieser Maßnahmen sollte jedoch immer sichergestellt sein, dass die Verkehrssicherheit und der Verkehrsfluss nicht beeinträchtigt werden. Auf der Grundlage dieser Vorbedingungen ist keine generelle stadtweite Einführung dieser Maßnahmen möglich, sondern die Umsetzbarkeit muss jeweils im Rahmen von Einzelfallentscheidungen geprüft werden.
Einführung von kostenfreiem oder deutlich vergünstigtem Parken für E-Fahrzeuge auf entsprechend gekennzeichneten öffentlichen Parkplätzen:
Eine Bevorzugung von E-Fahrzeugen im ruhenden Verkehr – z.B. durch kostenfreies oder vergünstigtes Parken – muss unter verschiedenen Gesichtspunkten bewertet werden:
Beim öffentlichen Straßenraum handelt es sich grundsätzlich um eine begrenzte Ressource, die allen Verkehrsteilnehmern gleichermaßen zur Verfügung stehen sollte. E-Fahrzeuge beanspruchen denselben Raum wie Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor und werden – genau wie diese – durchschnittlich nur 4-5 % der Zeit (ca. 60 Minuten pro Tag) genutzt. Die restlichen 95% der Zeit sind die PKW – unabhängig vom Antrieb – geparkt (zu Hause, am Arbeitsplatz oder im öffentlichen Raum). Kostenfreies bzw. vergünstigtes Parken für E-Fahrzeuge würde daher voraussichtlich nicht zu einer Entlastung der angespannten Parksituation in Hagen beitragen. Im Gegenteil könnte eine solche Maßnahme sogar zu einer erhöhten Nachfrage nach Parkplätzen führen und somit den Parkdruck weiter erhöhen.
Darüber hinaus zeigen Erfahrungen aus anderen Kommunen, dass kostenfreies bzw. vergünstigtes Parken nur eine untergeordnete Rolle bei der Kaufentscheidung für ein E-Fahrzeug spielt. Andere Faktoren wie z.B. die Anschaffungskosten oder die vorhandene Ladeinfrastruktur haben einen wesentlich größeren Einfluss auf die Kaufentscheidung.
Zudem ist zu berücksichtigen, dass Parkgebühren ein wesentlicher Bestandteil der kommunalen Einnahmen sind und zum Ausbau der Verkehrsinfrastruktur und anderer kommunaler Maßnahmen beitragen. Entsprechend würde eine Gebührenbefreiung bzw. vergünstigte Gebührensätze Mindereinnahmen im Haushalt verursachen.
Nicht zuletzt verfolgt die Stadt Hagen das Ziel den motorisierten Individualverkehr insgesamt zu reduzieren und nachhaltige Mobilitätsformen, die weniger Platz im öffentlichen Straßenraum einnehmen, zu stärken. Eine Bevorzugung von E-Fahrzeugen im städtischen Parkraum steht diesem Ziel entgegen, indem weiterhin der motorisierte Individualverkehr im öffentlichen Raum privilegiert wird.
Eine Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs und die gleichzeitige Stärkung nachhaltiger Mobilitätsformen (ÖPNV, Radverkehr, Fußverkehr) sind zentrale Voraussetzungen für eine zukunftsfähige Verkehrsentwicklung. E-Fahrzeuge bieten zwar durch geringere Schadstoffemissionen Vorteile für die Luftreinhaltung, sind aber durch Nachteile im Bezug auf den Batterieerneuerungsbedarf sowie die zur Produktion der Batterien benötigten seltenen Erden (z.B. Kobalt & Lithium) ebenfalls nicht komplett nachhaltig. Mobilitätsformen wie der öffentliche Nahverkehr sowie der Rad- & Fußverkehr sind im Vergleich wesentlich umweltfreundlicher und nachhaltiger und können durch eine effizientere Nutzung des öffentlichen Straßenraums dazu beitragen zusätzlichen öffentlichen Raum für Grünflächen, sichere Fuß- und Radwege sowie attraktive Aufenthaltsräume für die Hagener Bevölkerung zu schaffen. Hierdurch kann die Lebensqualität und Verkehrssicherheit deutlich verbessert, der öffentliche Raum aufgewertet und die Gesundheit der Bevölkerung positiv beeinflusst werden. Gleichzeitig ermöglichen diese nachhaltigen Mobilitätsformen auch eine sozial gerechte Mobilität, da nicht alle Bevölkerungsgruppen über einen eigenen (elektrischen) PKW verfügen.
Vor diesem Hintergrund ist eine generelle Gebührenbefreiung für E-Fahrzeuge im öffentlichen Parkraum derzeit nicht vorgesehen. Im Rahmen der Prüfung von Maßnahmen zur Förderung der nachhaltigen Mobilität, zur Verbesserung der E-Ladeinfrastruktur und zur Anpassung der Parkraumkonzepte hat die Verwaltung an Stellen, wo dies möglich ist (z.B. am Theaterplatz/Humboldstraße sowie an der Marktbrücke) spezielle kostenfreie Parkflächen für E-Fahrzeuge eingerichtet.
Einführung von vergünstigten Parktarifen für Elektrofahrzeuge in städtischen Parkhäusern und auf bewirtschafteten Parkflächen:
Seitens der Stadt Hagen werden im Stadtgebiet keine Parkhäuser betrieben. Auf die Tarifgestaltung der privatwirtschaftlichen Betreiber von Parkhäusern (z.B. Q-Park in der Rathausgalerie) sowie bewirtschafteten Parkflächen (z.B. Parkplatz Rathausstraße) hat die Verwaltung keinen Einfluss.
Zeitliche oder räumlich begrenzte Nutzung ausgewählter Busspuren oder Umweltspuren durch Elektrofahrzeuge:
Bussonderfahrstreifen dienen gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) in erster Linie der Bevorrechtigung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und sollen einen störungsfreien und zuverlässigen Betriebsablauf des Busverkehrs gewährleisten.
Die Freigabe eines Bussonderfahrstreifens für weitere Verkehrsarten kann grundsätzlich nur erfolgen, wenn hierdurch die Leistungsfähigkeit sowie die Pünktlichkeit des Busverkehrs nicht beeinträchtigt werden.
Ausgeschlossen ist außerdem eine Freigabe von Bussonderfahrstreifen, die mit eigenen Bus-Ampeln („BO-Strab-Signalisierung“) signalisiert werden. Dies trifft auf einen Großteil der Bussonderfahrstreifen in Hagen zu.
Bei einer Freigabe der im Hagener Stadtgebiet vorhandenen Bussonderfahrstreifen für E-Fahrzeuge besteht das Risiko, dass die Busse durch den zusätzlichen Individualverkehr ausgebremst werden, wodurch die Bussonderfahrstreifen ihre Funktion, den ÖPNV zu beschleunigen und effizienter zu gestalten, verlieren würden. Einige Kommunen (z.B. die norwegische Hauptstadt Oslo) haben die Freigabe von Bussonderfahrstreifen für E-Fahrzeuge inzwischen wieder zurückgenommen, da der Anteil von E-Fahrzeugen so groß war, dass es zu Verspätungen im Busverkehr gekommen ist.
Gerade vor dem Hintergrund, dass die Stadt Hagen das Ziel verfolgt den motorisierten Individualverkehr insgesamt zu reduzieren und nachhaltige Mobilitätsformen zu stärken erscheint, es aus Sicht der Verwaltung kontraproduktiv den öffentlichen Busverkehr durch eine Freigabe der Bussonderfahrstreifen für E-Fahrzeuge auszubremsen. Der öffentliche Personennahverkehr ist ein zentraler Baustein für eine nachhaltige und zukunftsfähige Mobilität. Der ÖPNV leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität und zur Reduzierung von Lärmemissionen, insbesondere in dicht besiedelten Städten wie Hagen. Gleichzeitig trägt er zu einer effizienteren Nutzung des öffentlichen Raums bei, da Busse deutlich mehr Personen pro Fläche transportieren als der motorisierte Individualverkehr, wodurch Sie wesentlich zur Entlastung der Straßeninfrastruktur beitragen. Darüber hinaus erhöht ein leistungsfähiger öffentlicher Nahverkehr die Attraktivität von Städten als Wohn, Arbeits- und Wirtschaftsstandort.
Bei einer Freigabe der Bussonderfahrstreifen für E-Fahrzeuge entsteht aus Sicht der Hagener Straßenbahn AG auch eine erhöhte Unfallgefahr. E-Fahrzeuge können aufgrund ihrer Geräuschlosigkeit für andere Verkehrsteilnehmer, die nicht mit einem PKW auf der Busspur rechnen, überraschend sein. Darüber hinaus kann es vermehrt zu riskanten Spurwechseln von E-Fahrzeugen kommen um an Haltestellen stehende Busse zu überholen.
Aus diesen Gründen ist eine Freigabe der Bussonderfahrstreifen im Hagener Stadtgebiet für E-Fahrzeuge aus Sicht der Hagener Straßenbahn AG sowie der Verwaltung derzeit nicht sinnvoll.
Weitere kommunale Privilegierung im Rahmen der geltenden Straßenverkehrs- und Elektromobilitätsgesetzgebung:
Die Gewährung weiterer kommunaler Privilegien wie zeitliche Vorteile beim Parken (z.B. verlängerte Kurzparkzeiten) sowie Ausnahmen bei Zufahrtsbeschränkungen für E-Fahrzeuge ist derzeit nicht geplant.
Aufstellung eines umfassenden Konzeptes zur Einführung städtischer Anreize und Privilegien für Elektrofahrzeuge und Darstellung der rechtlichen, verkehrlichen, ökologischen & finanziellen Auswirkungen eines solchen Konzeptes:
Die Verwaltung befürwortet grundsätzlich die Förderung der E-Mobilität, steht jedoch aktuell vor begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen, sodass ein umfassendes Konzept zur Einführung von Anreizen und Privilegen für E-Fahrzeuge derzeit nicht erarbeitet werden kann.
Die Verwaltung plant aber dennoch eine gezielte Förderung der Elektromobilität über den Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur. Hierfür stellt die Verwaltung aktuell, mit Fördermitteln des Landes NRW und unter Einbeziehung von Akteuren sowie weiteren Interessierten und in Zusammenarbeit mit einem Fachbüro, ein Ladeinfrastrukturkonzept für das Hagener Stadtgebiet auf (siehe Vorlage 0009/2026). Mit diesem Konzept soll eine planerische und rechtssichere Grundlage zum strategischen Ausbau einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Ladeinfrastruktur in Hagen bis zum Jahr 2035 entwickelt werden. Mit diesem Konzept schafft die Stadt Hagen für Investoren, die hier öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur errichten wollen, Verlässlichkeit und regelt für E-Mobilisten den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur.
