Stellungnahme - 0306/2026-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Frage:

1. Entwicklung der Hilfen zur Erziehung

• Wie entwickeln sich die Fallzahlen und Aufwendungen im Bereich der Hilfen

   zur Erziehung im Planungszeitraum 2026/2027?

• Welche Annahmen liegen der Haushaltsplanung hierzu zugrunde?

• Welche Maßnahmen zur Steuerung oder Begrenzung der Kostenentwicklung

   sind vorgesehen und wie werden deren Auswirkungen & Folgen fachlich

   bewertet?

 

Antwort:

Eine genaue Prognose der Fallzahlen ist nicht möglich. Es wird erwartet, dass sich der aus den Vorjahren erkennbare Trend zunehmender Fallzahlen insb. im ambulanten Bereich fortsetzen wird.

Eine Steuerung erfolgt primär in den Einzelfällen z.B. über Hilfeplangespräche. Zu beachten ist, dass die Fachkräfte hierbei selbstverständlich die Wirtschaftlichkeit berücksichtigen, das SGB VIII jedoch grundlegend vorsieht, die in den jeweiligen Einzelfällen wirksamsten Maßnahmen zur Verfügung zu stellen. Hilfeplanung nimmt immer eine organisatorische, wirtschaftliche und fachliche Dimension im Einzelfall ein.

 

Frage:

2. Auswirkungen auf präventive Angebote

• Welche fachliche Bewertung liegt möglichen Kürzungen in diesen Bereichen

   zugrunde, insbesondere vor dem Hintergrund möglicher Folgekosten im

   Bereich der Hilfen zur Erziehung?

 

Antwort:

Im Bereich der präventiven Angebote der Jugendhilfe erfolgen nach den Vorschlägen der Verwaltung keine strukturellen Kürzungen.

In der Betrachtung des Kinder- und Jugendförderplans als Teil präventiver Strukturen ist festzustellen, dass eine Ausweitung des Finanzrahmens vorgenommen werden soll. Durch die vorgeschlagene Dynamisierung wird die Finanzierungssicherheit der Trägerinnen und Träger deutlich gestärkt. Aus finanziellen Gründen können nicht alle Bedarfe voll finanziert werden. Wie in der Vorlage 0290/2026 dargestellt ist die Verwaltung „daher der Empfehlung der AG1 gefolgt und hat sich im ersten Entwurf des Kinder- und Jugendförderplans für den Erhalt der auskömmlichen Finanzierung und gegen eine pauschale Kürzung in allen Angeboten entschieden. Es wurde in der Folge eine Priorisierung der Angebote vorgenommen.“

 

Die Priorisierung erfolgte auf der Basis folgender Kriterien:

 

  • Anzahl der Angebote im Sozialraum/im Themenfeld
  • Mögliche Kompensationsmöglichkeiten durch andere Angebote
  • Alternative Finanzierungsmöglichkeiten

 

Aufgrund der Vielfalt der Angebote hat sich die kommunale Jugendförderung bewusst gegen eine Priorisierung aufgrund von reinen Besucher*innenzahlen entschieden, da eine Vergleichbarkeit hier nicht gegeben ist. Die Priorisierung erfolgte vor allem aufgrund der belegbaren Bedarfe in den jeweiligen Sozialräumen bzw. aufgrund der Themenfelder.

 

Frage:

3. Fachliche Wirkungsanalyse von Einsparmaßnahmen

 

• Wurden im Vorfeld der Konsolidierungsmaßnahmen Wirkungsanalysen

   durchgeführt, insbesondere im Hinblick auf mittel- und langfristige

   Auswirkungen auf Fallzahlen und Kostenentwicklungen?

• Falls ja, bitten wir um Darstellung der wesentlichen Ergebnisse.

• Falls nein, wie wird sichergestellt, dass kurzfristige Einsparungen nicht zu

   mittel- & langfristigen Mehrbelastungen führen?

 

Antwort:

Die angesprochene Wirkungsanalyse würde faktisch einer Wirkungsprognose entsprechen. Eine derartige Prognose bezogen auf einzelne unterschiedliche Angebote in unterschiedlichen Sozialräumen würde schon allein aus statistischen Gründen keine validen Ergebnisse liefern. Ein Eins-Zu-Eins-Bezug zwischen den Angeboten und möglichen „Folgekosten“ ist nicht herstellbar.  

 

Frage:

4. Prioritätensetzung im sozialen Bereich

  • Nach welchen fachlichen und politischen Kriterien wurden Prioritäten

      innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe gesetzt?

  • Welche Leistungen wurden bewusst von Einsparungen ausgenommen und

      aus welchen Gründen?

 

Antwort:

Die Prioritätensetzung erfolgt unter dem Bestreben, möglichst alle Angebote des Kinder- und Jugendförderplans auskömmlich zu finanzieren und pauschale Unterfinanzierungen zu vermeiden. Wie bereits in der Vorlage 0290/2026 dargestellt, war dies aus finanziellen Gründen nicht möglich, so dass eine Priorisierung der Angebote auf Basis folgender Kriterien erfolgte:

  • Anzahl der Angebote im Sozialraum/im Themenfeld
  • Mögliche Kompensationsmöglichkeiten durch andere Angebote
  • Alternative Finanzierungsmöglichkeiten

 

Frage:

5. Langfristige Perspektive bis zum Haushaltsausgleich

• Wie wird sichergestellt, dass die vorgesehenen Konsolidierungsmaßnahmen

   im Kinder- und Jugendbereich mit dem langfristigen Ziel des

   Haushaltsausgleichs (aktuell prognostiziert für 2034) fachlich vereinbar sind?

• Welche Strategie verfolgt die Verwaltung, um eine nachhaltige Stabilisierung

    der Jugendhilfeleistungen zu gewährleisten?

 

Antwort:

Die finanziellen Mittel des Kinder- und Jugendförderplans sind über die gesamte Laufzeit in der mittelfristigen Finanzplanung der Stadt Hagen berücksichtigt, so dass sich aus der Förderung in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Planung keine Unvereinbarkeit mit dem Haushaltsausgleich ergibt.

 

Frage:

6. Beteiligung fachlicher Akteure

 

• In welcher Form wurden freie Träger, Fachkräfte sowie weitere Akteure der

   Kinder- und Jugendhilfe in die Entwicklung der Konsolidierungsmaßnahmen

                einbezogen?

• Welche Rückmeldungen sind hierbei erfolgt und inwiefern wurden diese

    berücksichtigt?

 

Antwort:

Wie in der Vorlage 0290/2026 dargestellt erfolgte „der Abstimmungsprozess zwischen den freien Träger*innen der Jugendhilfe und der kommunalen Jugendförderung im Rahmen der AG1 in einem Prozess in den Jahren 2025 und 2026. Gemeinsames Ziel aller beteiligten Akteur*innen war es, eine transparente Finanzierung im Kinder- und Jugendförderplan darzustellen, die es den Träger*innen der freien Jugendhilfe ermöglicht, die vorhandenen Strukturen auskömmlich zu refinanzieren. Die Verwaltung erarbeitete aus den genannten Bedarfen einen Finanzierungsvorschlag, der noch einmal detaillierter im Punkt „Finanzstrukturen“ dargestellt wird. Dieser Vorschlag beinhaltete aufgrund der neu aufgestellten Finanzierung eine Erhöhung des Finanzvolumens um ca. eine Million Euro. Aufgrund der haushälterischen Lage der Stadt Hagen ist eine Erhöhung der Fördersumme in voller Höhe nicht möglich. Im Rahmen der AG1 wurde dieser Fall im Vorfeld besprochen. Die Verwaltung ist daher der Empfehlung der AG1 gefolgt und hat sich im ersten Entwurf des Kinder- und Jugendförderplans für den Erhalt der auskömmlichen Finanzierung und gegen eine pauschale Kürzung in allen Angeboten entschieden. Es wurde in der Folge eine Priorisierung der Angebote vorgenommen.“

 

Die Trägerinnen und Träger wurden über den Vorschlag der Verwaltung in unterschiedlichen Einzelgesprächen und Formaten wie z.B. der AG 1 nach § 78 SGB VIII informiert.

 

 

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Beschlüsse

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15.04.2026 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis genommen