Berichtsvorlage - 0302/2026

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der bestehende Vertrag zum Dienstradleasing, das die Stadt Hagen seit 2023 für ihre Tarifbeschäftigten und seit 2025 für die verbeamteten Beschäftigten anbietet, läuft aus und soll vor dem Hintergrund der positiven Inanspruchnahme sowie der fortbestehenden Attraktivität dieses Angebotes für die Mitarbeitenden mit einem (evtl. neuen) Dienstleister fortgesetzt werden.

 

Da der Arbeitgeber als Leasingnehmer auftritt, ist auch die Leasingrate durch den Arbeitgeber zu zahlen, die jedoch in identischer Höhe über die Entgeltumwandlung bei dem Beschäftigten einbehalten wird. Somit handelt es sich lediglich um einen durchlaufenden Posten.

Hieraus ergibt sich der Effekt, dass sich das zu versteuernde Einkommen mindert und somit dementsprechend auch die Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer sinken.

Entsprechendes gilt für verbeamtete Beschäftigte.

 

Für die Kommune als Arbeitgeber ergeben sich hierdurch Minderausgaben, insbesondere durch reduzierte Sozialversicherungsbeiträge.

 

Laut Auskunft unterschiedlicher Dienstleister ist davon auszugehen, dass ca. 5 – 10 % der Berechtigten das Angebot in Anspruch nehmen. Das wären für die Stadt Hagen ca. 180 Personen. In den vergangenen 2 Jahren haben ca. 150 Personen vom Dienstradleasingmodell Gebrauch gemacht, so dass dieser Prozentsatz durch die Öffnung für verbeamtete Personen und der nun anstehenden Fahrradsaison auch realistisch scheint. Die durchschnittliche monatliche Leasingrate liegt bei ca. 100 €, so dass sich folgende Kalkulation ergibt:

 

180 (Beschäftigte) x 36 (Monate) x 100 € (Leasingrate) = 648.000 € Gesamtvolumen, jährlich ca. 216.000 €.

 

Dieser Betrag ist – vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Rat - bereits im Haushalt berücksichtigt.

 

Demgegenüber stehen jährliche Minderausgaben durch Entgeltumwandlung und eingesparte Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung in Höhe von jeweils ca. 220.000 €. Unter Berücksichtigung der dargestellten Effekte ergibt sich für den Haushalt insgesamt eine leicht positive finanzielle Auswirkung.

 

Es ist geplant, dass die Vergabe in Form einer Sammelausschreibung über die KoPart eG vorgenommen wird, an der voraussichtlich 10 weitere Kommunen teilnehmen werden. Zu diesem Zweck wurde ein Mitgliedsaufnahmeverfahren begonnen. Die KoPart eG ist eine im Jahr 2012 auf Initiative des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen gegründete Genossenschaft. Mitglieder der Genossenschaft sind ausschließlich Kommunen sowie zu 100 % kommunale Unternehmen. Ziel der KoPart eG ist es, kommunale Auftraggeber bei Beschaffungsvorgängen – insbesondere bei komplexen Vergabeverfahren – fachlich zu unterstützen und diese rechtssicher, effizient sowie unter Berücksichtigung der vergaberechtlichen Anforderungen durchzuführen. Die Unterstützung umfasst insbesondere organisatorische, rechtliche und fachliche Leistungen im gesamten Vergabeprozess.

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Auswirkungen

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

positive Auswirkungen (+)

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:

Stärkung der nachhaltigen Mobilität durch Förderung des Radverkehrs, Emissionseinsparungen, Einsparung fossiler Energien

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

Die vom Leasingnehmer (Arbeitgeber) zu zahlende Leasingrate wird im Rahmen der Entgeltumwandlung in gleicher Höhe als Kürzung des Gehaltes bzw. der Bezüge einbehalten.

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

0114

Bezeichnung:

Personal-/ Organisationsmanagement

Auftrag:

1011406839

Bezeichnung:

BgA Dienstradleasing

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

542302

Bezeichnung:

Leasing Fahrzeuge

 

501100/501200

Bezeichnung:

Dienstaufwendungen für Beamte/ tariflich Beschäftigte

 

 

Kostenart

2024

2025

2026

2027

2028

Aufwand (+)

542302

 

 

216.000

216.000

216.000

Aufwand (+)

501100/501200

 

 

-220.000

-220.000

-220.000

Eigenanteil

 

 

 

-4.000

-4.000

-4.000

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

x

Die Erträge sind anteilig umsatzsteuerpflichtig.

x

Es entstehen folgende ertragsteuerliche Auswirkungen:

 

x

Es entstehen zusätzliche Erträge im Rahmen eines bestehenden Betriebs gewerblicher Art (BgA). Diese entstehen durch einen Überschuss beim Umsatzsteuervorwegabzug.

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

x

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

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Beschlüsse

Erweitern

23.04.2026 - Haupt- und Finanzausschuss - zur Kenntnis genommen