Mitteilung - 0296/2026
Grunddaten
- Betreff:
-
Informationen zum Prostituiertenschutzgesetz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Andrea Möbus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Frauenbeirat
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Vorberatung
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14.04.2026
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Sachverhalt
Statistik
Prostituierte
Jahresende 2024 – 32.300 Prostituierte
Jahresende 2023 – 30.600 Prostituierte
Jahresende 2019 – 40.400 Prostituierte
Prostitutionsgewerbe
Jahresende 2024 – 2.250 gemeldete Prostitutionsgewerbe
Prostituiertenschutzgesetz
- Das Prostituiertenschutzgesetzes ist zum 01.07.2027 in Kraft getreten.
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Ziel des Gesetzes
- Regulierung des Prostitutionsgewerbes
- Schutz der Prostituierten
- Prostituierte sind (volljährige) Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen (§ 2 Abs. 2 ProstSchG)
- Das Gesetz definiert den Begriff der sexuellen Dienstleistung als eine sexuelle Handlung mindestens einer Person an oder vor mindestens einer anderen unmittelbar anwesenden Person gegen Entgelt oder das Zulassen einer sexuellen Dienstleistung an oder vor der eigenen Person gegen Entgelt (§ 2 Abs. 1 ProstSchG)
Aktuelle Situation in Hagen
Problematik = „Pop-Up-Prostitution“ - hier mieten Prostituierte selbst oder durch Dritte Ferienwohnungen über gängige Onlineplattformen an und nutzen diese zur Ausübung sexueller Dienstleistungen. Die Ferienwohnungen werden nur für einen kurzen Zeitraum angemietet.
Im Bereich des Menschenhandels werden Personen unter Ausnutzung ihrer Zwangslage in eine Ausbeutungssituation gebracht. Hier kommt häufig die sexuelle Ausbeutung in Form der Zwangsprostitution vor. Oft ergibt sich hier die „Loverboy“ Methode, wobei die Täter (Loverboys) gezielt bei jungen Mädchen und Frauen eine emotionale Beziehung aufbauen und diese anschließend sexuell ausbeuten.
