Berichtsvorlage - 0169/2026-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Fraktion „Bürger für Hohenlimburg“ hat in der Sitzung BV-Hohenlimburg am 05.03.2026 einen Antrag gemäß § 6 (1) GeschO gestellt. Die Verwaltung wird hier gebeten zu prüfen, ob an der Straße „Im Ölm“ (zwischen „Am Berge und „Im Kirchenberg“ sowie zwischen „Im Kirchenberg“ und „Im Ölm 26-28d) Verkehrsschilder installiert werden können, die auf ein Haltverbot (Zeichen 283 StVO) hinweisen.

 

Die Verwaltung kann wie folgt Stellung beziehen:

 

Die genannten Straßen befinden sich in einem öffentlichen Verkehrsbereich innerhalb einer 30-Zone. Eine entsprechend angepasste Fahrweise gemäß §§ 1, 6 sowie das Halten/Parken gemäß § 12 StVO ist hier von den Verkehrsteilnehmern einzuhalten.

Laut § 12 Abs. 1 Nr. 2 StVO ist das Halten im Bereich von scharfen Kurven unzulässig.

Die Straßenverkehrsordnung selbst enthält keine Definition einer scharfen Kurve. Es handelt sich immer um eine Einzelfallbewertung anhand objektiver Verkehrssicherheit, Sichtweiten und Gefahrenlagen.

 

Daher wurde die Örtlichkeit von Vertretern der Verkehrsbehörde, der Polizei, dem Straßenbaulastträger und der Stelle Bürgerkommunikation, Anregungen und Beschwerden aufgesucht. Es wurden entsprechende Fahrversuche auf der Straße „Im Ölm“ in Fahrtrichtung bergauf, bergab sowie abbiegend aus der Straße „Im Kirchenberg“ durchgeführt. Es konnten keine Verkehrs- oder Sichtbehinderungen festgestellt werden. Die Straße „Im Ölm“ ist überdimensioniert breit ausgebaut. Begegnungsverkehr ist hier möglich.

Verhalten sich Fahrzeugführer an unübersichtlicheren Stellen umsichtig, wie die Straßenverkehrsordnung es vorgibt, wird das Befahren der Straße als unkritisch bewertet.

Zudem handelt es sich hier nicht um eine Unfallhäufungsstelle. Laut Polizei ist die Unfalllage unauffällig.

Auch die Hagener Straßenbahn AG wurde um eine Einschätzung der Verkehrslage gebeten, da auf der Straße „Im Ölm“ der ÖPNV verkehrt. Es liegen keine Beschwerden aus dem Fahrerlager vor.

 

Um die Einschätzung der genannten Verkehrskommission zu bestätigen, wurden an verschiedenen Tagen zu unterschiedlichen Zeiten zwischen 06:00 Uhr und 20:00 Uhr Fahrversuche sowie Kontrollen der Außendienstkräfte des ruhenden Verkehrs durchgeführt.

Auch hier konnten keine Auffälligkeiten festgestellt werden.

 

Somit wird der Bereich der Straße „Im Ölm“ nicht als scharfe Kurve eingestuft. Ein Haltverbot gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 StVO ist nicht gegeben.

 

Natürlich werden auch in Zukunft weitere Kontrollen durchgeführt, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

 

sind nicht betroffen

 

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

 

positive Auswirkungen (+)

 

keine Auswirkungen (o)

 

negative Auswirkungen (-)

 

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
(Optimierungsmöglichkeiten nur bei negativen Auswirkungen)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

 

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Auftrag:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

4nnnnn

Bezeichnung:

 

 

5nnnnn

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

2024

2025

2026

2027

2028

Ertrag (-)

4nnnnn

 

 

 

 

 

Aufwand (+)

5nnnnn

 

 

 

 

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

Bei über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen: Die Deckung erfolgt durch:

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Auftrag:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2024

2025

Mehrertrag (-)

4nnnnn

 

 

 

Minderaufwand (+)

5nnnnn

 

 

 

 

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

Finanzposition:

6nnnnn

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2024

2025

2026

2027

2028

Einzahlung (-)

6nnnnn

 

 

 

 

 

 

Auszahlung (+)

7nnnnn

 

 

 

 

 

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

Bei über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen: Die Deckung erfolgt durch:

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2024

2025

Mehrein- zahlung (-)

6nnnnn

 

 

 

Minderaus-zahlung (+)

7nnnnn

 

 

 

 

 

 

Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant.

 

Die Finanzierung kann durch eine außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung gesichert werden.

 

1.3 Auswirkungen auf den Haushaltssicherungsplan in Euro

Maßnahmen-Nr.:

 

Kompensation Erläuterung:

 

Kompensation HSP (Betrag):

 

 

Auftrag:

 

Kostenstelle:

 

Kostenart:

4/5nnnnn

 

 

Kostenart

2024

2025

2026

2027

2028

Verschlechterung (-) / Verbesserung (+)

4/5nnnnn

 

 

 

 

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

 

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

 

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

 

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

 

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

Die Erträge sind umsatzsteuerpflichtig.

 

 

 

Es entstehen folgende ertragsteuerliche Auswirkungen:

 

 

Es entstehen zusätzliche Erträge im Rahmen eines bestehenden Betriebs gewerblicher Art (BgA).

 

 

Durch die Erträge entsteht ein neuer BgA.

 

 

Der potentielle Gewinn des BgA ist

 

 

körperschaftsteuerpflichtig (15,825 %).

 

 

kapitalertragssteuerpflichtig (15,825 %).

 

 

gewerbesteuerpflichtig (18,2 %).

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

(Bitte eintragen)

 

 

  1.                Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

  1.                Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

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21.04.2026 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - zur Kenntnis genommen