Berichtsvorlage - 0169/2026-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorschlag der Fraktion BfHo
hier: Absolutes Halteverbot an der Straße Im Ölm
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Sabrina Göbel
- Freigabe durch:
- Dr. Erpenbach, André
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Kenntnisnahme
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21.04.2026
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Sachverhalt
Die Fraktion „Bürger für Hohenlimburg“ hat in der Sitzung BV-Hohenlimburg am 05.03.2026 einen Antrag gemäß § 6 (1) GeschO gestellt. Die Verwaltung wird hier gebeten zu prüfen, ob an der Straße „Im Ölm“ (zwischen „Am Berge und „Im Kirchenberg“ sowie zwischen „Im Kirchenberg“ und „Im Ölm 26-28d) Verkehrsschilder installiert werden können, die auf ein Haltverbot (Zeichen 283 StVO) hinweisen.
Die Verwaltung kann wie folgt Stellung beziehen:
Die genannten Straßen befinden sich in einem öffentlichen Verkehrsbereich innerhalb einer 30-Zone. Eine entsprechend angepasste Fahrweise gemäß §§ 1, 6 sowie das Halten/Parken gemäß § 12 StVO ist hier von den Verkehrsteilnehmern einzuhalten.
Laut § 12 Abs. 1 Nr. 2 StVO ist das Halten im Bereich von scharfen Kurven unzulässig.
Die Straßenverkehrsordnung selbst enthält keine Definition einer scharfen Kurve. Es handelt sich immer um eine Einzelfallbewertung anhand objektiver Verkehrssicherheit, Sichtweiten und Gefahrenlagen.
Daher wurde die Örtlichkeit von Vertretern der Verkehrsbehörde, der Polizei, dem Straßenbaulastträger und der Stelle Bürgerkommunikation, Anregungen und Beschwerden aufgesucht. Es wurden entsprechende Fahrversuche auf der Straße „Im Ölm“ in Fahrtrichtung bergauf, bergab sowie abbiegend aus der Straße „Im Kirchenberg“ durchgeführt. Es konnten keine Verkehrs- oder Sichtbehinderungen festgestellt werden. Die Straße „Im Ölm“ ist überdimensioniert breit ausgebaut. Begegnungsverkehr ist hier möglich.
Verhalten sich Fahrzeugführer an unübersichtlicheren Stellen umsichtig, wie die Straßenverkehrsordnung es vorgibt, wird das Befahren der Straße als unkritisch bewertet.
Zudem handelt es sich hier nicht um eine Unfallhäufungsstelle. Laut Polizei ist die Unfalllage unauffällig.
Auch die Hagener Straßenbahn AG wurde um eine Einschätzung der Verkehrslage gebeten, da auf der Straße „Im Ölm“ der ÖPNV verkehrt. Es liegen keine Beschwerden aus dem Fahrerlager vor.
Um die Einschätzung der genannten Verkehrskommission zu bestätigen, wurden an verschiedenen Tagen zu unterschiedlichen Zeiten zwischen 06:00 Uhr und 20:00 Uhr Fahrversuche sowie Kontrollen der Außendienstkräfte des ruhenden Verkehrs durchgeführt.
Auch hier konnten keine Auffälligkeiten festgestellt werden.
Somit wird der Bereich der Straße „Im Ölm“ nicht als scharfe Kurve eingestuft. Ein Haltverbot gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 StVO ist nicht gegeben.
Natürlich werden auch in Zukunft weitere Kontrollen durchgeführt, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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sind nicht betroffen |
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sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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positive Auswirkungen (+) |
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keine Auswirkungen (o) |
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negative Auswirkungen (-) |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
(Optimierungsmöglichkeiten nur bei negativen Auswirkungen)
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
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Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
(Bitte eintragen)
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1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
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Teilplan: |
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Bezeichnung: |
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Auftrag: |
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Bezeichnung: |
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Kostenstelle: |
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Bezeichnung: |
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Kostenart: |
4nnnnn |
Bezeichnung: |
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5nnnnn |
Bezeichnung: |
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Kostenart |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
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Ertrag (-) |
4nnnnn |
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Aufwand (+) |
5nnnnn |
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Eigenanteil |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
Bei über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen: Die Deckung erfolgt durch:
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Teilplan: |
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Bezeichnung: |
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Auftrag: |
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Bezeichnung: |
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Kostenstelle: |
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Bezeichnung: |
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Kostenart |
Bezeichnung |
2024 |
2025 |
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Mehrertrag (-) |
4nnnnn |
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Minderaufwand (+) |
5nnnnn |
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1.2 Investive Maßnahme in Euro
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Teilplan: |
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Bezeichnung: |
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Finanzstelle: |
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Bezeichnung: |
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Finanzposition: |
6nnnnn |
Bezeichnung: |
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Bezeichnung: |
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Finanzposition (Bitte überschreiben) |
Gesamt |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
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Einzahlung (-) 6nnnnn |
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Auszahlung (+) 7nnnnn |
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Eigenanteil |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.
Bei über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen: Die Deckung erfolgt durch:
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Teilplan: |
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Bezeichnung: |
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Finanzstelle: |
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Bezeichnung: |
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Kostenart |
Bezeichnung |
2024 |
2025 |
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Mehrein- zahlung (-) |
6nnnnn |
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Minderaus-zahlung (+) |
7nnnnn |
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Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant. |
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Die Finanzierung kann durch eine außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung gesichert werden. |
1.3 Auswirkungen auf den Haushaltssicherungsplan in Euro
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Maßnahmen-Nr.: |
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Kompensation Erläuterung: |
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Kompensation HSP (Betrag): |
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Auftrag: |
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Kostenstelle: |
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Kostenart: |
4/5nnnnn |
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Kostenart |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
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Verschlechterung (-) / Verbesserung (+) |
4/5nnnnn |
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- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
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Passiva:
(Bitte eintragen)
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- Folgekosten in Euro:
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
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d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) |
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e) personelle Folgekosten je Jahr |
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Zwischensumme |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt |
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- Steuerliche Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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Die Erträge sind umsatzsteuerpflichtig. |
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Es entstehen folgende ertragsteuerliche Auswirkungen: |
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Es entstehen zusätzliche Erträge im Rahmen eines bestehenden Betriebs gewerblicher Art (BgA). |
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Durch die Erträge entsteht ein neuer BgA. |
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Der potentielle Gewinn des BgA ist |
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körperschaftsteuerpflichtig (15,825 %). |
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kapitalertragssteuerpflichtig (15,825 %). |
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gewerbesteuerpflichtig (18,2 %). |
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Bemerkungen:
(Bitte eintragen)
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- Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
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(Anzahl) |
Stelle (n) nach BVL-Gruppe |
(Gruppe) |
sind im Stellenplan |
(Jahr) |
einzurichten. |
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(Anzahl) |
üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe |
(Gruppe) |
sind befristet bis: |
(Datum) |
anzuerkennen. |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
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Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche Bindung |
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Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
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Ohne Bindung |
