Berichtsvorlage - 0292/2026

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Kurzfassung:

 

Mit dem aufwachsenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz im Primarbereich stehen alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen vor der Aufgabe, die Qualität der Betreuungsangebote im Bereich der Offenen Ganztagsgrundschulen aufrechtzuerhalten, weiterzuentwickeln und gleichzeitig quantitativ auszubauen. Hierbei stellen der Umfang der Landesfinanzierung, die Verfügbarkeit von Schulraum und der Fachkräftemangel, die freien Träger*innen der Jugendhilfe und die Kommune vor Herausforderungen.

 

In der AG5 nach §78 SGB VIII haben die Träger*innen der freien Jugendhilfe, der öffentliche Träger der Jugendhilfe, die Schulaufsicht und der Schulträger gemeinsam Handlungsempfehlungen erarbeitet, die unter Berücksichtigung spezifischer Bedarfe der Hagener Schülerschaft das idealtypische Ganztagsbetreuungsangebot definieren.

Bei der Erarbeitung wurde festgestellt, dass die Handlungsempfehlungen vor dem Hintergrund der bestehenden Rahmenbedingungen die Basis für die Festlegung von Qualitätsstandards bildet.

 

Die Kommune wird im Rahmen ihrer Gesamtverantwortung und der finanziellen Handlungsmöglichkeiten aus dieser gemeinsam erarbeiteten Basis Prioritäten, Schwerpunkte und Qualitätsstandards ableiten, um für die Hagener Kinder und Familien ein hochwertiges Betreuungs- und Bildungsangebot umsetzen zu können, das ihren Bedarfen und Ressourcen bestmöglich entspricht.

 

Begründung:

 

Seit vielen Jahren ist das Betreuungsangebot an Hagener Grund- und Förderschulen eng verzahnt mit dem schulischen Bildungsbereich, um das formelle und informelle Lernen aufeinander abzustimmen und den Kindern durch ein von Fachkräften umgesetztes Angebot gerechte Bildungs- und Teilhabechancen zu ermöglichen. Dabei steht der Aufbau einer kommunalen Präventionskette im Fokus. Damit werden Familien systemisch in den Blick genommen und durch die gezielte Vernetzung der Angebote am Lern- und Lebensort Schule und im Sozialraum erhalten Kinder und Eltern die Möglichkeit, ihre Ressourcen und Kompetenzen aktiv auszubauen. Damit leisten Offene Ganztagsschulen auch einen wichtigen Beitrag zum präventiven Kinderschutz in der Hagener Bildungslandschaft.

 

Gleichzeitig gibt es für Nordrhein-Westfalen jedoch kein Ausführungsgesetz für die Umsetzung des Rechtsanspruchs im Primarbereich, so dass Kommunen vor allem in finanzieller Hinsicht vor großen Herausforderungen stehen, aber auch fachliche Standards in keiner verbindlichen Form vorgegeben sind.

 

Die Stadt Hagen als öffentlicher Träger der Jugendhilfe und als Schulträger möchte jedoch weiterhin an den hohen Fachstandards im Bereich OGS festhalten. Dies kann nur gelingen, indem alle Akteur*innen vor Ort, also auch die freien Träger*innen der Jugendhilfe und der Bereich Schule, gemeinsam inhaltliche Schwerpunkte setzen, so dass die Bedarfe der Kinder weiterhin im Blickfeld bleiben. Dafür müssen sowohl strukturelle Aspekte beachtet, evaluiert und verbessert, als auch die individuelle Situation an den einzelnen Schulstandorten betrachtet werden.

 

Im Rahmen eines gemeinsamen Prozesses haben daher die oben genannten Akteur*innen Handlungsempfehlungen entwickelt. Diese sind als idealtypische Umsetzung anzusehen. Ziel ist es, im Rahmen der Ausschreibung aus ihnen ein kommunales Gesamtkonzept zu entwickeln, das Schwerpunkte und Prioritäten setzt, die das Arbeitsfeld im Bereich des Offenen Ganztages auch in der aktuell schwierigen Haushaltslage nachhaltig verbessern. Dabei gilt es zu prüfen, dass im Rahmen einer entsprechenden Qualitätsentwicklung Best Practice Beispiele in reguläre Strukturen überführt werden können. Zur Weiterentwicklung des Angebotes führt der Fachbereich Jugend und Soziales jährliche Qualitäts- und Wirksamkeitsdialoge durch und wird im Rahmen eines Berichtswesens die Wirkung evaluieren.

 

Für die jetzt vorliegenden Handlungsempfehlungen wurden folgende Themen aufgegriffen und im Rahmen der AG nach §78 SGB VIII analysiert und evaluiert:

  1. Die rechtlichen Grundlagen des Rechtsanspruchs
  2. Die Darstellung der Rollen der relevanten Akteur*innen im Kontext der offenen Ganztagsschule
  3. Die aktuelle Situation in Hagen, besonders vor dem Hintergrund des Ausbaus einer kommunalen Präventionskette und der Armutslagen von Kindern im gesamten Stadtgebiet

 

Aus diesen Rahmenbedingungen wurden in der Folge Handlungs- und Wirkungsziele festgelegt, die sich im Sinne des Aufbaus einer kommunalen Präventionskette auch an den Querschnittsthemen des Kinder- und Jugendförderplans orientieren. Dies ermöglicht, auch sozialräumlich gemeinschaftlich mit der Jugendförderung an den Bedarfen der Kinder und Familien zu arbeiten. Die Handlungsziele basieren dabei auch auf der partizipativen Einbindung von Kindern und Jugendlichen bei der Entwicklung des Kinder- und Jugendförderplans, so dass auch hier eine entsprechende Bedarfslage als gegeben vorausgesetzt werden kann.

 

Die Handlungsempfehlungen stellen den Soll-Zustand dar, der benötigt werden würde, um alle Wirkungs- und Handlungsziele zeitnah erreichen zu können. Wie bereits dargestellt wird dieser Sollzustand aufgrund der determinierenden Rahmenbedingungen kurzfristig nicht erreicht werden. Hier gilt es daher neben einer ebenfalls beschriebenen Schwerpunktsetzung, Vernetzungsstrukturen mit anderen Angeboten der Jugendhilfe, aber auch fachbereichs-, dezernats- und trägerübergreifend zu schaffen, die es ermöglichen, das hochwertige Angebot im Bereich der Offenen Ganztagsschule aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln.

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

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x

sind nicht betroffen

 

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

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positive Auswirkungen (+)

x

keine Auswirkungen (o)

 

negative Auswirkungen (-)

 

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
(Optimierungsmöglichkeiten nur bei negativen Auswirkungen)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

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x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

15.04.2026 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis genommen

Erweitern

30.04.2026 - Schulausschuss - zur Kenntnis genommen