Beschlussvorlage WBH - 0272/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Verwaltungsrat stimmt dem Gleichstellungsplan für den Wirtschaftsbetrieb Hagen zu.

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Sachverhalt

Das Landesgleichstellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LGG NRW) verfolgt das Ziel der Durchsetzung der Gleichstellung von männlichen und weiblichen Beschäftigten als auch die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

 

Gemäß §5 LGG NRW ist der WBH zur Erstellung eines Gleichstellungsplans verpflichtet. Dieser ist ab einer Anzahl von 20 Beschäftigten für einen Zeitraum von 3 bis 5 Jahren zu erstellen und danach fortzuschreiben.

 

Der bisherige Gleichstellungsplan ist zum 31.12.2024 ausgelaufen. Daher hat die Personalabteilung in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten einen neuen Gleichstellungsplan aufgestellt. Der vorliegende Gleichstellungsplan gilt für den Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2029. Neben dem neu aufgenommenen Kapitel „Gendergerechte Sprache“ wurden lediglich kleinere Anpassungen vorgenommen. Das bestätigt, dass wir im Themenfeld Gleichstellung weiterhin sehr gut aufgestellt sind.

Inhalte des Gleichstellungsplanes sind Maßnahmen, die zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zum Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen beitragen sollen. Verbunden sind diese Maßnahmen mit konkreten Zielvorgaben. Als Grundlage dienen eine Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur sowie eine Prognose der zu besetzenden Stellen und der möglichen Beförderungen und Höhergruppierungen für den o. g. Zeitraum.

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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22.04.2026 - WBH-Verwaltungsrat - ungeändert beschlossen