Beschlussvorlage - 0666/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Hagen-Nord beschließt,

als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Nr. 5 Herrn Michael Steinadler und

als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Nr. 6 Herrn Winfried Budde zu wählen.

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Sachverhalt

Das Gebiet der Stadt Hagen ist in neun Schiedsamtsbezirke eingeteilt.

In den o.g. Schiedsamtsbezirken enden die Amtszeiten der amtierenden Schiedspersonen am 21.10.04.

 

Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 und 3 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen – Schiedsamtsgesetz – vom 16. Dezember 1992 ( GV NW 1993 S. 32 ), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Anpassung des Landesrechts an den Euro in Nordrhein- Westfalen ( EuroAnpg NRW ) vom 25.09.2001 ( GV NRW S. 726 ) ist für jeden Schiedsamtsbezirk eine Schiedsperson zu bestellen. Nach § 3 Abs. 1 und 3 des Gesetzes wird die Schiedsperson von der zuständigen Bezirksvertretung, hier: Hagen-Nord, für die Dauer von fünf Jahren gewählt, sofern der Schiedsamtsbezirk in dem jeweiligen Stadtbezirk liegt oder nur unwesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. Die Grenzen der Schiedsamtsbezirke 5 und 6 stimmen im Wesentlichen mit denen des Stadtbezirks Hagen-Nord überein; die Zuständigkeit der Bezirksvertretung ist daher gegeben.

 

Nach § 2 des Schiedsamtsgesetzes muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Schiedsperson kann nach Abs. 2 der Bestimmung nicht sein, wer

 

1.      die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder

 

2.      unter Betreuung steht.

 

Nach Abs. 3 soll Schiedsperson nicht sein, wer

 

1.      das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat

 

2.      in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat

 

3.      durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

 

Zudem soll nach Abs. 4 der Bestimmung zur Schiedsperson nicht gewählt oder wiedergewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat.

 

Die bisher in dem Schiedsamtsbezirk 5 amtierende Schiedsperson

 

Herr Michael Steinadler

Gellertweg 8

58099 Hagen

39 Jahre

Bundesbeamter, Hauptlokomotivführer, Vertrauensperson und stellvertr. Sprecher der Vertrauenspersonen ( Bezirk Hagen ), Sicherheitsbeauftragter f.d. Bereich Hagen ( DB Regio NRW )                                                                     

 

und die im Bezirk 6 amtierende Schiedsperson

 

 

 

 

Herr Winfried Budde,

Am Kolfacker 5

58099 Hagen                                                           

46 Jahre

Verwaltungsbeamter ( Polizeipräsidium )             

 

erklärten ihre Bereitschaft, sich für eine Wiederwahl nach Ablauf ihrer Amtszeit zur Verfügung zu stellen.

 

Entsprechend den Verwaltungsvorschriften zum Gesetz über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen wurde der Leitung des Amtsgerichts als zuständiger Dienstaufsicht und dem Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen       ( BDS ), Bezirksvereinigung Hagen, Gelegenheit gegeben, zur möglichen Wiederwahl der o.g. Schiedspersonen Stellung zu nehmen. Der Direktor des Amtsgerichts Hagen und der BDS äußerten in ihren Schreiben vom 16.08.04 bzw. 12.09.04 keine Bedenken gegen die Wiederwahl der bisherigen Amtsinhaber.

Daher wurde auf die Ausschreibung der Schiedsamtsbezirke 5 und 6 verzichtet.

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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03.11.2004 - Bezirksvertretung Hagen-Nord