Beschlussvorlage - 0244/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Neugestaltung des Außenspielgeländes der Kindertageseinrichtung Wiesenstr. 7a wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Um weitere Plätze für Kinder im Alter unter drei Jahren zu schaffen, wurde die Einrichtung in den Jahren 2024/2025 durch den Anbau eines Schlafraumes erweitert. Durch diese Maßnahme konnte die bisherige halbe Gruppe des Typ II, Kinder im Alter unter drei Jahren, auf eine volle Gruppe des Typ II ausgebaut werden.

 

Das Spielangebot auf dem Außengelände der Einrichtung war bis dahin für die kleinsten Kinder nur unzureichend ausgebaut. Der Zuwachs an Plätzen hat es nunmehr erforderlich gemacht, auch das Spielangebot im Freien neu zu überplanen und den aktuellen Erfordernissen anzupassen.

Zudem ist festzustellen, dass der Bestand der vorhandenen Außenspielgeräte, trotz durchgehend laufender Wartungen und Reparaturen, an das Ende der Nutzungsmöglichkeit angelangt ist. Daher ist es beabsichtigt, die gesamte Außenspielfläche unter Berücksichtigung der heutigen pädagogischen Erfordernisse zu erneuern, um den individuellen Bewegungsbedürfnissen der Kinder aller Altersgruppen, fördernd entgegenkommen zu können.

 

In Abstimmung mit den pädagogischen und inklusiven Fachberatungen des Fachbereiches 57, der Fachabteilung für Grün, Sport und Spielplätze des Wirtschaftsbetriebes Hagen und der Leitung der Kindertageseinrichtung wurde ein Konzept zur Neugestaltung der Außenspielfläche entwickelt.

Die Grundstruktur der Außenanlage wird zunächst dahingehend verändert, dass ein neuer Spielbereich entsteht, welcher speziell den Bedürfnissen der Kinder im Alter unter drei Jahren in einem gesicherten Bereich dient. Darüber hinaus wird die verbleibende Spielfläche neu strukturiert und mit neuen Spielgeräten versehen.

Damit wird das Ziel erreicht, allen Kindern in der Altersgruppe unter sechs Jahren interessante und vielfältige Spielmöglichkeiten anzubieten und eine Teilhabe an Bewegung und Kommunikation zu ermöglichen.

Soweit als möglich, wird das Spielangebot barrierefrei gestaltet. Dies wird besonders bei der Installation der neuen Matschanlage deutlich, die allen Kindern, auch denen mit einer Bewegungseinschränkung, einen direkten Zugang ermöglicht. Der Grün- und Gehölzbestand bleibt unverändert und bietet den Kindern weitere Spiel- und Versteckmöglichkeiten.

 

Zu beachten ist, dass in der heutigen Zeit immer mehr Bewegungsdefizite bei Kindern erkannt werden. Insbesondere für diese Zielgruppe ist diese Form niederschwelliger Förderung besonders wichtig.

Ebenso wird der Bedarf an Spielmöglichkeiten von Kindern im Rahmen der Inklusion Rechnung getragen. Im Sinne dieses Gedankens muss auch Kindern mit körperlichen Einschränkungen die Möglichkeit zur gleichberechtigten Teilhabe gegeben werden.

Spielgeräte mit ansteigenden Schwierigkeitsgraden bieten hier sehr gute Fördermöglichkeiten. Diese sind darauf ausgerichtet, Kindern mit unterschiedlichen Fähigkeiten eine gleichberechtigte Teilhabe auf dem Außengelände zu ermöglichen. Das Vorhalten solcher Spielgeräte hat zum Ziel, dass mit Unterstützung der Erzieher und Erzieherinnen, einhergehend mit fortschreitender Entwicklung eigener individueller Fähigkeiten, den oben genannten Nachteil auszugleichen. Die Erweiterung der körperlichen Fähigkeiten fördert eine positive Selbstwahrnehmung und stärkt das Vertrauen in die eigenen Befähigungen. Erfolgserlebnisse lassen individuelle Einschränkungen der Kinder zunehmend in den Hintergrund treten.

 

Das neue Konzept für das Außengelände der Einrichtung stellt in seiner Gesamtheit eine erhebliche Verbesserung und Aufwertung des Spielangebotes dar und korrespondiert mit den aktuellen pädagogischen Anforderungen und Erfordernissen der Einrichtung.

 

Auf der Basis einer Kostenschätzung des Wirtschaftsbetriebes Hagen nach DIN 276 entstehen Kosten in Höhe von 350.000 €. Hiervon entfallen auf die Neubeschaffung der Spielgeräte und Ausstattungsgegenständen 163.625 € und das sonstige Herstellen des Außengeländes 186.375 €.

Konjunkturell bzw. marktbedingte Schwankungen und ggf. auftretende Mehrkosten können im Vorfeld nicht abgebildet werden. Auf Grund der Marktentwicklung der letzten Jahre sind mit Mehrkosten von 15% im Zeitraum zwischen der Entwurfsplanung und der Realisierung der Maßnahme zu rechnen.

 

Die Gesamtmaßnahme soll durch den Wirtschaftsbetrieb Hagen durchgeführt werden.

 

Die benötigten Haushaltsmittel sind im Doppelhaushalt 2026/2027, vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates, berücksichtigt. Es ist beabsichtigt, die Maßnahme noch in 2026 zu beginnen und in 2027 weiterzuführen und abzuschließen.

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

Die Maßnahme dient unter anderem dem Zweck, Kindern einen barrierefreien Zugang zum Außenspielgelände zu ermöglichen.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

X

keine Auswirkungen (o)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

Neugestaltung der Außenspielfläche der Kindertageseinrichtung Wiesenstr. 7a

 

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

0650

Bezeichnung:

Tageseinrichtungen für Kinder

Finanzstelle:

5.000.989

Bezeichnung:

Kita Wiesenstr. 7a

Finanzposition:

785100

Bezeichnung:

Auszahlung für Hochbaumaßnahmen

 

 

Bezeichnung:

 

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2026

2027

2028

2029

2030

Einzahlung (-)

6nnnnn

 

 

 

 

 

 

Auszahlung (+)

785100

350.000 €

350.000 €

 

 

 

 

Eigenanteil

350.000 €

350.000 €

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

 

X

Die Finanzierung ist, vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates, im Rahmen der Haushaltsplanung 2026/2027 berücksichtigt worden.

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgaben in Höhe von 350.000 € stellen Anschaffungs- und Herstellungskosten dar und

sind in der Bilanz zu aktivieren. Dabei entfallen 163.625 € auf die Neubeschaffung von

Spielgeräten und Ausstattungsgegenständen und 186.375 € auf die Herstellung des

Außengeländes.

Die entstehenden Anlagen sind mit den jeweils zutreffenden Nutzungsdauern abzuschreiben.

Die Spielgeräte sind mit einer Nutzungsdauer von 10 Jahren, somit mit jährlich 16.363 €

abzuschreiben.

Die Herstellung der Außenfläche mit 186.375 € ist innerhalb von 7 Jahren abzuschreiben, somit

jährlich 26.625 €.

Der jährliche Abschreibungsaufwand beträgt somit insgesamt 42.988 €.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

42.988 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

42.988 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

 

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

42.988 €

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

 

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

Die Erträge sind umsatzsteuerpflichtig.

 

 

 

Es entstehen folgende ertragsteuerliche Auswirkungen:

 

 

Es entstehen zusätzliche Erträge im Rahmen eines bestehenden Betriebs gewerblicher Art (BgA).

 

 

Durch die Erträge entsteht ein neuer BgA.

 

 

Der potentielle Gewinn des BgA ist

 

 

körperschaftsteuerpflichtig (15,825 %).

 

 

kapitalertragssteuerpflichtig (15,825 %).

 

 

gewerbesteuerpflichtig (18,2 %).

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

(Bitte eintragen)

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

15.04.2026 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

21.04.2026 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen