Beschlussvorlage - 0203/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt den Neubau der Friedrich-Harkort-Schule sowie den Neubau der Kita Jungfernbruch II gemäß Machbarkeitsstudie vom 28.11.2025. Der Neubau des Schulstandortes wird notwendig, da ein Sachverständigengutachten die bestehende Schule abgängig sieht.

Die Kita wird erforderlich, da es im Stadtbezirk Haspe einen dringenden Bedarf an zusätzlichen Plätzen gibt.

 

b) Die Verwaltung wird damit beauftragt, die weiteren Planungs- und Umsetzungsschritte vorzunehmen und das Projekt in der Umsetzung zu begleiten.

 

 

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Sachverhalt

Im Zuge einer Sachverständigenuntersuchung zum Bestandsgebäude "GS Friedrich-Harkort-Schule" konnte festgestellt werden, dass die vorhandenen baulichen Mängel nicht mehr kompensierbar sind und nur durch einen Neubau ersetzt werden können.

 

Um den bestehenden Mangel an Unterbringungsplätzen im Bereich Haspe aufzufangen, ist es zwingend notwendig, weitere Kitaplätze zu schaffen. Hierzu kann das bereits erprobte Konzept verschiedener Kitaeinrichtungen genutzt werden und am Standort Hagen-Quambusch verwendet werden.

Die erarbeitete Machbarkeitsstudie geht au beide Bedarfe ein und berücksichtigt die Vorgaben.

 

Sachverhaltsdarstellung:

 

Aufgrund des hohen Instandhaltungsrückstaus an dem Schulgebäude Friedrich-Harkort-Schule wurde 2025 mit Beschluss 0280/2025 festgelegt, einen Bausachverständigen zur Beurteilung des Gebäudes zu beauftragen. Das damit einhergehende Gutachten wurde im Sommer 2025 an die Verwaltung übergeben und den Ausschüssen vorgestellt. Für den Kitabereich ist schon seit längerem der Bedarf an Unterbringungsplätzen bekannt. Hier hatte der FB 65 bereits eine Planungsüberlegung für eine 6-gruppige Kita auf dem Gelände angedacht.

 

Mit dem Ratsbeschluss vom 28.08.2025 zur Vorlage 0598/2025 wurde die Verwaltung beauftragt, für den Neubau der Grundschule Friedrich Harkort sowie der Kita Jungfernbruch II eine Machbarkeitsstudie einschließlich Planungsoptionen zu erstellen, die im Anschluss den politischen Gremien vorgestellt wird.

Die Studie wurde durch ein Hagener Planungsbüro erstellt und am 28.11.2025 der Verwaltung übergeben. Die Vorstellung bei den zuständigen Fachbereichen sowie in der zuständigen Fachausschüssen war durchweg positiv, so dass jetzt die Umsetzung erfolgen sollte.

 

Begründung:

 

Aspekte der Schulentwicklungsplanung

Im mittelfristigen Vergleichszeitraum der letzten fünf Schuljahre gab es an den städtischen Grundschulen in Haspe einen Anstieg von rund 100 Schüler*innen. Die Prognose sieht auch zukünftig für den Stadtbezirk Haspe tendenziell leicht steigende Schülerzahlen vor. Der Fachbereich Schule sieht den Neubau auch als Chance, die bisher dreizügige Grundschule um einen Zug auf dann vier Züge zu vergrößern. Während an den anderen Hasper Grundschulstandorten eine bauliche Erweiterung nur schwer oder gar nicht möglich erscheint, ist es durch die großzügige Liegenschaft auf dem Areal der Grundschule Friedrich Harkort dort gut möglich.

Mit dem vorgesehenen Neubau können zudem die Anforderungen an eine Ausweitung des OGS-Bereichs berücksichtigt werden, die sich bereits ab dem Schuljahr 2026/2027 durch den Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz ergeben.

Aktuell beabsichtigt die Landesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung schulischer Vorkurse zur Förderung der Sprachkompetenz (18. Schulrechtsänderungsgesetz) in den Landtag einzubringen. Ziel ist die Einführung von sogenannten „ABC-Klassen“, um die Sprachkompetenz von Kindern im Jahr vor der Einschulung durch verpflichtende schulische Vorkurse gezielt zu fördern. Dies wird absehbar auch zu einem zusätzlichen Raumbedarf führen, die bei einem Neubau von Anfang an mitbedacht werden kann.

 

Die Vorstudie sieht zunächst den Neubau der Grundschule vor, erst nach Fertigstellung den Abriss des alten Grundschulgebäudes. Dieses Konzept wird aus Sicht des Fachbereichs Schule ausdrücklich unterstützt, weil dadurch die Errichtung bzw. Suche nach Ersatzschulraum für die Übergangszeit entfällt, die Schüler*innen an dem jetzt gewohnten Schulstandort im gewohnten Quartier verbleiben können.

 

Neubau der Kita

Im Stadtbezirk Haspe in Hagen besteht weiterhin ein dringender Bedarf an zusätzlichen Plätzen in Kindertageseinrichtungen, der durch die weiterhin stetig wachsende Bevölkerungszahl in den letzten Jahren zunehmend deutlicher wird.

Der Mangel an ausreichend verfügbaren Betreuungsplätzen stellt eine erhebliche Belastung für die betroffenen Familien dar und wirkt sich negativ auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf aus. Daraus resultiert in Haspe noch eine zu schließende Versorgungslücke von 94 Plätzen für den U-3 Bereich und 166 Plätzen für den Ü-3 Bereich, um die vorgegebenen Quoten zu erreichen. Die neue Kindertageseinrichtung Jungfernbruch II wird Platz für vier Gruppen mit bis zu 75 Kindern bieten und damit den Nachfragedruck mildern.

Der Stadtbezirk Haspe weist zudem die zweitmeisten Kinder mit Migrationshintergrund und nichtdeutscher Staatsangehörigkeit in Hagen auf. Durch den Besuch einer Kindertageseinrichtung kann die Sprachfähigkeit und der Wortschatz in der deutschen Sprache, welcher sehr wichtig für den späteren Schulbesuch ist, deutlich verbessert werden. Insofern korrespondiert die Schaffung neuer Plätze mit dem Ziel der Einführung von sogenannten „ABC-Klassen“, um die Sprachkompetenz von Kindern im Jahr vor der Einschulung durch verpflichtende schulische Vorkurse gezielt zu fördern.

Mit der nun vorgelegten Planung rückt der zukünftige Neubau mit insgesamt vier Gruppen nahe an das vorhandene und erst zum Kindergartenjahr 2022/2023 fertiggestellte und eröffnete Einrichtungsgebäude Jungfernbruch 96 heran. Damit wird es möglich, die große Außenspielfläche der Kindertageseinrichtung Jungfernbruch 96 gemeinsam mit dem Neubau zu nutzen, welche eine Größe von ca. 3.600 m² aufweist. Zur gemeinsamen Nutzung sind nur geringfügige Änderung vorzunehmen. Daraus ergibt sich ein erhebliches finanzielles

Einsparpotential. Beide Einrichtungsgebäude können zudem zukünftig als eine gemeinsame Einrichtung betrieben werden woraus sich wiederum weitere personelle Synergieeffekte erzielen lassen.

Da mit dem neuen Gebäude neue Plätze für insgesamt 75 Kinder geschaffen werden, darunter bis zu 22 Plätze für Kinder im Alter unter drei Jahren und 53 Plätzen für Kinder im Alter über drei Jahren, können dafür Fördermittel beim Land NRW beantragt werden.

Für den Neubau können somit insgesamt 2.827.500 €, 75 Plätze x 37.700 €, beantragt werden. Es ist gemäß den Förderrichtlinien ein Eigenanteil in Höhe von 10 % = 282.750 € aufzubringen, so dass die Fördersumme in Höhe von 90 % = 2.544.750 € verbleibt. Die Kosten für die erforderliche Erstausstattung der Einrichtung für die Betreuung der Kinder mit umfänglichem Mobiliar, Spielsachen und sonstigen Ausstattungsgegenständen, inklusive der Spielgeräte für das Außenspielgelände, ist in diesen Fördermitteln bereits inkludiert.

 

Für den Betrieb der neuen Einrichtung entstehen im Rahmen der Betriebskosten folgende Personalkosten:

Fachkraft

Eingruppierung

Jahreswert

Insgesamt

1 Leitung

S 15

84.500 €

84.500 €

1 Ständige Vertretung

S 13

82.600 €

82.600 €

7 Fachkräfte

S 8a

70.700 €

494.900 €

1 Ergänzungskräfte

S 4

64.700 €

64.700 €

Summe

 

 

726.700 €

 

Die Kindertageseinrichtung wird entsprechend der bisherigen Grobzeitplanung des Fachbereiches 65 voraussichtlich zum 01.08.2028 fertiggestellt und übergeben. Die von der Stadt Hagen aufzubringenden Betriebskostenanteile (Kindpauschalen) sind daher auf der Basis der heute bekannten Zahlen zu extrapolieren. Die Festsetzung der Fortschreibungsrate gemäß § 37 Kinderbildungsgesetz (KiBiz), mit der die Steigerungen der Kindpauschalen für das jeweils folgende Kindergartenjahr mit der Zustimmung des Finanzministeriums festgelegt wird, erfolgt erst mit der Veröffentlichung durch das Landesjugendamt zu Beginn eines Jahres und gilt ab dem jeweils nächsten 01.08. eines Kindergartenjahres.

Die Betriebskosten für den Zeitraum ab dem 01.08.2028, welche nach der Gebäudeübergabe entstehen, werden daher auf der Basis der Betriebskosten des Kindergartenjahres 2026/2027 berechnet. Dazu wurden diese mit einem geschätzten Aufschlag von 2 % als Fortschreibungsrate belegt.

Die Betriebskosten für das Jahr 2028 (5/12tel) der Kindpauschalen nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) belaufen sich voraussichtlich auf 378.857,93 €. Refinanziert werden diese Betriebskosten zu 37,2 % vom Land = 140.935,15 €. Insgesamt hat die Stadt Hagen für den Betrieb der Einrichtung mit 75 Kindern einen Eigenanteil in Höhe von 237.922,78 € für den genannten Zeitraum aufzubringen.

Ab dem Haushaltsjahr 2029 (12/12tel) sind Betriebskosten in Höhe von 916.836,20 € aufzubringen. Refinanziert werden diese Betriebskosten zu 37,2 % vom Land = 341.063,06 €. Insgesamt hat die Stadt Hagen für den Betrieb der Einrichtung mit 75 Kindern einen Eigenanteil in Höhe von 575.773,13 € für den genannten Zeitraum aufzubringen.

 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind betroffen

 

Kurzerläuterung

Es handelt sich um eine barrierefreie inklusive Kindertageseinrichtung, in der auch Plätze zur Betreuung von Kindern mit einer Behinderung vorgesehen sind. Alle Etagen der Einrichtung sind über Personenaufzüge erreichbar.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

X

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

 

  1.                               Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

Die Baumaßnahmen für die Schule und die Kindertageseinrichtung führen zu investiven Auszahlungen, sowie Kosten in Folgejahren.

 

 

  1.   Konsumtive Maßnahme in Euro

Neubau Kita Jungfernbruch 2

Teilplan:

0650

Bezeichnung:

Tageseinrichtungen für Kinder

Auftrag:

1065002

Bezeichnung:

Tagesbetreuung für Kinder

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

414200

Bezeichnung:

Zuweisungen von Gemeinden

 

531800

Bezeichnung:

Transferaufwendungen

 

 

 

 

 

 

Kostenart

2028

2029

2030

2031

 

Ertrag (-)

414200

-140.935 €

-341.063 €

-347.884 €

-354.842 €

 

Aufwand (+)

531800

378.857 €

916.836 €

935.172 €

953.876 €

 

Eigenanteil

 

237.922 €

575.773 €

587.288 €

599.034 €

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

 

  1.   Investive Maßnahme in Euro

Neubau/Abriss Grundschule Friedrich Harkort

Teilplan:

0311

Bezeichnung:

Grundschulen

Finanzstelle:

5000935

Bezeichnung:

GS Friedrich Harkort

Finanzposition:

785100

Bezeichnung:

Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen

 

 

Bezeichnung:

 

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2026

2027

2028

2029

2030

Einzahlung (-)

6nnnnn

0

0

0

0

0

0

Auszahlung (+)

785100

26.000.000€

500.000€

6.000.000€

8.000.000€

10.000.000€

1.500.000€

Eigenanteil

26.000.000€

500.000€

6.000.000€

8.000.000€

10.000.000€

1.500.000€

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

 Neubau Kita Jungfernbruch 2

Teilplan:

0650

Bezeichnung:

Tageseinrichtungen

Finanzstelle:

5000857

Bezeichnung:

Kita Jungfernbruch 2

Finanzposition:

681200

Bezeichnung:

Investitionszuwendungen von Gemeinden (GV)

 

785100

Bezeichnung:

Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2026

2027

2028

2029

2030

Einzahlung (-)

681200

-2.544.750€

0

-890.663€

-1.654.087

0

0

Auszahlung (+)

785100

6.000.000€

300.000€

1.700.000€

4.000.000€

0

0

Eigenanteil

3.455.250€

300.000€

809.337€

2.345.913 €

0

0

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

  

 

 

X

Die Finanzierung ist – vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates – im Rahmen der Haushaltsplanung 2026/2027 berücksichtigt worden.

 

 Auswirkungen auf den Haushaltssicherungsplan in Euro

 

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

 

Aktiva (Neubau/Abriss GS Friedrich Harkort):

(Bitte eintragen)

Der Neubau der GS Friedrich Harkort stellt, inklusive der Abrissarbeiten, Herstellungskosten dar. Diese müssen aktiviert und entsprechend der Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Die Nutzungsdauer für Schulgebäude beträgt 70 Jahre. Bei Herstellungskosten in Höhe von 26.000.000 € bedeutet dies jährliche Abschreibungen von 371.429 €. Das alte Gebäude der Grundschule Friedrich Harkort  ist zum Stichtag 31.12.2030 mit  1.188.572 € bilanziert. Folglich ist dieser Restbuchwert mit Abriss des Gebäudes in Abgang zu bringen und mit der Allgemeinen Rücklage nach § 44 Abs. 3 KomHVO i.V.m. § 90 Abs. 3 Satz 1 GO zu verrechnen.

 

 

Passiva (Neubau/Abriss GS Friedrich Harkort):

(Bitte eintragen)

Der Abgang des Altbestandes führt zu einer ertragswirksamen Auflösung der Sonderposten in Höhe von 739.084 €. Dieser Ertrag in der Ergebnisrechnung ist ebenfalls gem. § 44 Abs. 3 KomHVO i.V. § 90 Abs. 3 Satz 1 GO mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen.

 

 

 

 

Aktiva (Neubau Kita Jungfernbruch 2):

(Bitte eintragen)

Der Neubau der Kita Jungfernbruch 2 stellt Herstellungskosten dar. Diese müssen aktiviert und entsprechend der Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Die Nutzungsdauer für Kindertageseinrichtungen beträgt 70 Jahre. Bei Herstellungskosten in Höhe von 6.000.000 € bedeutet dies jährliche Abschreibungen von 85.714 €.

 

 

Passiva (Neubau Kita Jungfernbruch 2):

(Bitte eintragen)

Da die Ausgaben für den Neubau durch Fördermittel des Landes teilfinanziert sind, ist ein Sonderposten in Höhe von 2.544.750 € auf der Passivseite der Bilanz zu bilden. Dieser ist über 70 Jahre für den Zeitraum der Nutzungsdauer abzugrenzen. Dadurch entsteht ein jährlicher Ertrag in Höhe von 36.354 € in der Ergebnisrechnung.

 

  1.                               Folgekosten in Euro:

Neubau GS Friedrich Harkort

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

124.000 €

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

232.000 €

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

371.429 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

727.429 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

 

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

727.429 €

 

Neubau Kita Jungfernbruch 2

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

31.000 €

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

52.500 €

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

85.714 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

169.214 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

-36.354 €

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

132.860 €

 

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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15.04.2026 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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16.04.2026 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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30.04.2026 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

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04.05.2026 - Infrastrukturausschuss - zur Kenntnis genommen

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07.05.2026 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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21.05.2026 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen