Berichtsvorlage WBH - 0144/2026

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Im Jahr 2016 hat der WBH eine Stelle zur Korruptionsprävention (Antikorruptionsstelle) eingerichtet. Die Antikorruptionsstelle berichtet jährlich über die unternommenen Tätigkeiten und Arbeitsschritte im Bereich der Korruptionsprävention sowie jüngst anstehende Ziele und Maßnahmen.

 

  1.       Grundlage der Antikorruptionsarbeit
     

Die Verpflichtung des Wirtschaftsbetriebs Hagen als Anstalt öffentlichen Rechts zur Korruptionsprävention ergibt sich aus dem Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein – Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz – KorruptionsbG) vom 16.12.2004, zuletzt geändert am 16.7.2016. Demnach sind die Leiterinnen und Leiter der öffentlichen Stellen verpflichtet, die korruptionsgefährdeten Bereiche und die entsprechenden Arbeitsplätze intern festzulegen und der Grade der jeweils gegebenen Korruptionsgefährdung entsprechende Maßnahmen zur Prävention zu treffen (§ 19 KorrruptionsbG).

 

 

  1.       Organisation und Aufgaben der Antikorruptionsstelle
     

Die Antikorruptionsstelle wurde im Jahr 2016 innerhalb der Stabsstelle „Strategische Planung und Organisation“, welche unmittelbar dem Vorstand unterstellt ist, errichtet. Die sachbearbeitende Aufgabenerledigung wird im Bereich der Korruptionsprävention in der Stabsstelle im Umfang einer halben Stelle wahrgenommen. Die Leitung und Verantwortung obliegen der Leitung der Stabsstelle.

 

Die Antikorruptionsstelle nimmt insb. folgende Aufgaben wahr:
 

  • Beratung des Vorstands sowie Beratung und Unterstützung der Fachbereichs- und Fachleiter in Fragen der Korruptionsprävention
  • Einschätzung des Korruptionsgefährdungsgrades sowie bestehender korruptionsmindernder Maßnahmen der einzelnen Bereiche und Stellen in Form eines sogenannten Gefährdungsatlas
  • Fortschreibung des Gefährdungsatlas
  • Entwicklung und Vorschlag korruptionspräventiver Maßnahmen unter Beteiligung der jeweiligen Fachbereiche
  • Aufklärung, Sensibilisierung und Schulung der Beschäftigten
  • Zentraler Ansprechpartner aller Beschäftigten
  • Beobachtung und Bewertung von Risikoanzeichen
  • Jährliche Berichterstattung gegenüber dem Vorstand und Verwaltungsrat zum Stand der Korruptionsprävention
  • Teilnahme an überregionalen Arbeitskreisen.

 

 

  1.       Bericht über die Arbeit der Antikorruptionsstelle

 

  1.   Berichtszeitraum und Aufgabenschwerpunkt

 

Die Berichterstattung umfasst den Zeitraum von Juli 2024 - Dezember 2025. 

Der Schwerpunkt innerhalb des Zeitraums bezog sich vor allem auf folgende Aufgabenbereiche: 

  • Beratung der Beschäftigten in konkreten Fragestellungen
  • Informationsveranstaltungen für neue Beschäftigte 
  • Teilnahme an Arbeitskreisen

 

3.2 Tätigkeitsbericht

 

  1.       Beratung und Information

 

Die Antikorruptionsstelle steht sowohl für Einzelberatungen von Beschäftigten als auch zur Beratung einzelner Bereiche zur Verfügung.

Im Berichtszeitraum wurden insbesondere Beratungen zu spezifischen Fragestellungen angefragt und durchgeführt.

 

  1.      Informationsveranstaltungen der Antikorruptionsstelle

Im Berichtszeitraum sind insgesamt zwei Informationsveranstaltungen für neue Beschäftigte des WBH durchgeführt worden. Bei diesen liegt der Fokus auf die Sensibilisierung für korruptionspräventive Maßnahmen im spezifischen Arbeitsalltag sowie der Vermittlung der Regelungen des WBHs zur Korruptionsprävention.

 

 

  1.       Teilnahme an Arbeitskreisen

Die Antikorruptionsstelle ist über zwei Arbeitskreise mit Antikorruptionsstellen in Nordrhein – Westfalen vernetzt. Diesen gehören auch Vertreter des Innenministeriums und des Landeskriminalamtes NRW an. Die Kontakte dienen sowohl dem Austausch über aktuelle Themen als auch dem Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch, mit dem Ziel neue Erkenntnisse für die eigene Arbeit zu gewinnen und im gemeinsamen Gedankenaustausch Handlungsempfehlungen zu entwickeln. Die Arbeitskreise tagen jeweils zweimal im Jahr. Im Berichtszeitraum haben die Arbeitskreise abwechselnd im Onlineformat und in Präsenz stattgefunden. Darüber hinaus wurden Kontakte innerhalb des Arbeitskreises zum Austausch konkreter Fragestellungen und Informationen genutzt. 

 


  1.       Fazit
     

Die nach Einrichtung einer eigenen Antikorruptionsstelle im Berichtszeitraum gesetzten Ziele wurden erreicht.

Die Beratungsleistungen der Antikorruptionsstelle werden nachgefragt und leisten damit einen Beitrag zum Schutz des Wirtschaftsbetriebs und seiner Beschäftigten vor Korruptionsschäden.

 

 

  1.       Ausblick
     

Die Korruptionsprävention ist als dauerhafte Aufgabe zu sehen, die im Zeitablauf an sich verändernde Herausforderungen bzw. Rahmenbedingungen auszurichten ist. 

Ein Arbeitsschwerpunkt ist weiterhin in der Sensibilisierung und Beratung der Beschäftigten, insbesondere in, als gefährdet und besonders gefährdet einzuschätzenden Aufgabengebieten, zu sehen.

 

Der aktuelle Gefährdungsatlas „Korruptionsprävention“ ist datiert aus dem Jahr 2021. Eine Komplettüberarbeitung ist in einem Turnus von fünf Jahren vorgesehen und soll in diesem Jahr erfolgen. Innerhalb diesem sind geänderte gesetzliche Anforderungen ebenso wie neue Erkenntnisse aus dem Arbeitsgebiet aufzunehmen und zu berücksichtigen.

Zu der Aufgabe der Überarbeitung zählt gleichzeitig die Beratung der einzelnen Fachbereiche bei der Entwicklung geeigneter Kompensationsmaßnahmen sowie die stetige Überprüfung der Wirksamkeit bestehender und neu eingeführter Präventionsmaßnahmen.

Insofern wird die Überarbeitung der Systematik zur Korruptionseinschätzung an Vorgaben durch den Gesetzgeber und Ausführungsrichtlinien des Ministeriums sowie die Einschätzung der Arbeitsbereiche und Prozesse des WBH den diesjährigen Arbeitsschwerpunkt darstellen.

 

 

gez. Henning Keune  gez. Hans-Joachim Bihs  gez. Jörg Germer

Vorstand (Sprecher)  Vorstand    Kfm. Vorstand

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Auswirkungen

 

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