Berichtsvorlage WBH - 0137/2026

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Genehmigungsbedürfte Grünabfallkompostierung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz-BImSchG-, Hohenlimburger Straße 7, 58099 Hagen, Gemarkung Herbeck, Flur 4, Flurstücke 140,142 sowie 154.

 

In der o.g. Kompostierungsanlage wird ausschließlich biologisch abbaubarer Garten-, Park- und Friedhofsabfall, nach Abfallschlüssel 200201, angenommen und verwertet.

Die genehmigte Kapazität der Anlage erfasst 12.000 Tonnen, entspricht 30.000 Kubikmeter Grünabfall im Jahr.

 

Die Betriebszeiten der Anlage sind montags bis freitags von 7:30 bis 12:00 Uhr und von 12:45 bis 15:30 Uhr, sowie samstags von 8:00 bis 12:30 Uhr.

 

Auf dem Gelände der Kompostierung führt der HEB an mehreren Terminen im Jahr eine kostenfreie Sammlung von Grünabfällen für die Hagener Bürger durch und unterhält Altglas-, Altkleider- und Papiercontainer.

 

 

Produktionsablauf

 

Im Zuge der Kompostgewinnung durchläuft der Grünabfall folgende Produktionsschritte:

 

a. Häckseln des angelieferten Materials, Ruhezeit und Rotte ca. drei Monate

 

b. Umsetzen der Miete, Ruhezeit und Rotte ca. drei Monate

 

c. Sieben des Materials

 

Nach dem Sieben erfolgt eine Analyse der chemische, physikalische, biologische Parameter, sowohl der Pflanzennährstoffe und der Hygiene.

 

Abschließende Untersuchung nach Nährstoffen, keimfähigen Samen und Pflanzen, sowie Salmonellen nach der aktuell gültigen Düngemittelverordnung. Erstellen der Warendeklaration für den Verbraucher.

 

Nach den Prozessen a. und b. wird in den Mieten regelmäßig die Rottetemperatur kontrolliert.

Nur wenn über mehrere Tage Temperaturen über 60 °C gehalten werden, kann von einer Abtötung der Mikroorganismen und Unkrautsamen im Kompostmaterial ausgegangen werden. Werden diese Gradzahlen nicht erreicht, müssen Maßnahmen wie eine Belüftung durch nochmaliges Umsetzen und Befeuchten der Miete eingeleitet werden.

Ab dem Vorgang c sinkt die Temperatur der Mieten wieder auf unter 25 °C.

 

Die Häcksel- und Siebarbeiten werden an vier Terminen im Jahr von einem Lohnunternehmen durchgeführt.

 

Die Mitarbeiter der Kompostierung kontrollieren den angelieferten Grünabfall bei der Annahme auf die Abfallart und Verunreinigungen. Vor Ort kann eine Annahme ggf. verweigert werden.

Die Mitarbeiter achten auf den Zustand der Mieten und der Arbeitsflächen. Es ist verstärkt auf Schlamm- oder Staubbildung zu achten. Die entsprechenden Arbeitsschritte, wie Schieben oder Fegen sind einzuleiten.

 

Herstellung von Mischerde

 

Die Mischerde besteht aus je zwei Anteilen Lehmboden und Komposterde, sowie einem Anteil Sand.

Der Lehmboden wird meist durch Maßnahmen der HEG gewonnen und muss nach LAGA Z0 geprüft sein. Der Sand stammt aus den Sandkästen der städtischen Kinderspielplätze. Er wird regelmäßig gewechselt und wird beim Einfüllen der Kästen auf Schadstoffe geprüft.

Die drei Komponenten der Mischerde werden mit Hilfe des Radladers vorgemischt. Anschließend erfolgt eine weitere Durchmischung und das Herausfiltern von Grobmaterial durch ein Trommelsieb. Die gemischte Erde kann als Oberbodenersatz genutzt werden.

 

 

Grünabfallannahme und Abgabe von Erde in der Entwicklung

 

Übersicht der Mengen jährlich angenommen Grünabfall in m³

 

Jahr

WBH/Stadt


Gewerbe

Privat

Gesamt

2019

2.904,00

14.159,00

7.202,00

24.265,00

2020

3.037,00

14.268,00

7.141,00

24.446,00

2021

2.684,00

15.486,00

7.504,00

25.675,00

2022

3.900,00

14.107,00

6.812,00 

24.819,00

2023

4.151,00

14.574,00

7.310,00

26.036,00

2024

3.307,00

16.423,00

8.733,00

28.462,00

2025

4.033,00

15.880,00

7.659,00

27.572,00

 


 

Übersicht der Mengen jährlich abgegebenen Erden in m³

 

Abgabe Komposterde

 

 

Jahr

WBH/Stadt

Verkauf

Gesamt

2019

1.680,00

1.312,00

2.993,00

2020

316,00

3.364,00

3.680,00

2021

201,00

1.651,00

1.852,00

2022

590,00

1.316,00

1.906,00

2023

1.835,00

1.339,00

3.174,00

2024

364,00

1.827,00

2.191,00

2025

118,00

2.860,00

2.978,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abgabe Mischerde

 

 

Jahr

WBH/Stadt

Verkauf

Gesamt

2019

680,00

809,00

1.488,00

2020

320,00

991,00

1.311,00

2021

446,00

1.017,00

1.464,00

2022

319,00

1.109,00

1.128,00

2023

299,00

1.346,00

1.644,00

2024

316,00

776,00

1.092,00

2025

387,00

732,00

1.119,00

 

 

2025

 

Im Jahr 2025 wurden insgesamt 27.572 m³ Grünabfall angenommen, welcher nach Zerkleinerung und natürlicher Rotte zur folgenden Masse wurde.

 

Nach dem Häckseln verblieben 22.525 m³ zerkleinertes Rohmaterial, welches nach dem Kompostierungsprozess und der anschließenden Absiebung 11.592 m³ verkaufsfertigen Kompost ergab. Bei der Absiebung fielen 5.540 m³ Überlauf an, der entsorgt wurde.

Zusätzlich wurden 617 m³ Häcksel aus Grobholz erzeugt, der für die Verbrennung der Heizanlage zur Verfügung gestellt wurde.

Für das Jahr 2025 wurde ein Komposterdeüberschuss von 4.600m² (11.592 m³ abzüglich 2.978 m³ Verkauf und WBH, 3.596 m³ kostenlose Abgabe und 418 m² Anteil Mischerde) produziert, der weiterhin auf der Anlage verblieben ist.

 

Es fielen 10,42 Tonnen Hausmüll durch Fehlwürfe und Verpackungsmaterial an, welcher durch den HEB entsorgt wurde.

Da die Maschinenwartung und -reparatur durch das Fachamt 37 oder eine Fachwerkstatt durchgeführt wurde, werden die Öle oder ölhaltige Abfälle in der dortigen Abfallbilanz aufgeführt.

 

Das Produkt Kompost wird zur Bodenverbesserung im Garten- und Landschaftsbau, sowie in Privatgärten eingesetzt und als Mischerde (gemischt mit Lehmboden und Sand) vermarktet.

 

Komposterdeabgabe für WBH/Stadt 118 m³

Komposterdeverkauf 2.860 m³

Kostenlose Kompostabgabe 3.596 m³

 

Mischerdeabgabe für WBH/Stadt 387 m³

Mischerdeverkauf 732 m³

 

 

Ereignisse 2025

 

Mitte des Jahres wurde die Zahlungsmöglichkeit um ein EC-Zahlgerät erweitert.

 

Im Geschäftsjahr 2025 kam es wiederholt zu Störungen mit dem Kassensystem.

Bei diversen Updates und Wartungsarbeiten kam es zu Ausfällen, bei denen eine ordnungsgemäße Erstellung der Abfallentsorgungsnachweise, hier in Form von Lieferscheinen, nicht möglich war. Die Updates und Wartungen wurden überwiegend an Freitagen vorgenommen, ohne die besondere Arbeitszeit der Kompostierungsanlage zu berücksichtigen. Die Entsorgungsnachweise wurden in dem Zeitraum händisch erstellt und später ins Kassensystem nachgetragen. Dies war nur bei den gewerblichen Kunden zu leisten. Die Privatkunden konnten ihren Grünabfall kostenfrei entsorgen, was zu geringen Einnahmeneinbußen führte.

 

Der Fachbereich Rechnungsprüfung (FB14) erhielt vom WBH den Auftrag den Vorgang „Abrechnung Kompostierungsanlage und Holzverkauf“ zu prüfen.

Hier gab es für die Kompostierungsanlage keine Beanstandungen.

 

Die Überprüfung der Datenschutzfolgenabschätzung für Videoüberwachung ergab die Empfehlung, dass die Verhältnismäßigkeit einer Videoüberwachung auf Grund des geringes Schadenrisiko eingestellt werden soll. Dieser Empfehlung wird nicht nachgegangen, da alle datenschutzrechtlichen Prinzipien eingehalten werden und durch die vorhandenen Camara keine Kosten entstehen.

 

 

gez. Henning Keune  gez. Hans-Joachim Bihs  gez. Jörg Germer

Vorstand (Sprecher)  Vorstand    Kfm. Vorstand

 

 

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Auswirkungen

 

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