Stellungnahme - 0249/2026-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zur Anfrage der Fraktionen CDU und SPD zur Parkplatzsituation an der Karl-Adam-Halle in Vorhalle nimmt das Servicezentrum Sport wie folgt Stellung:

 

Die Straße Voßacker endet in dem Bereich unterhalb der Karl-Adam-Halle mit einer Zufahrt zu den links gelegenen, zur Halle gehörenden Parkplätzen.

Eine weiterführende Zufahrt zur Sporthalle und dem oberhalb liegenden Kunstrasenplatz ist eindeutig und vollständig mit Pollern abgesperrt.

Hinter der Polleranlage befindet sich lediglich die Feuerwehrzufahrt zu den Sportstätten.

 

Parkflächen waren und sind an der Halle nicht vorhanden oder ausgewiesen.

Die gepflasterte Fläche vor der Halle dient nicht als Parkplatz, ist von der Pflasterung dafür auch nicht ausgelegt.

 

Diese Fläche dient – dokumentiert im aktuell neu zu erstellenden Brandschutzkonzept – als Sammelplatz für die Personen aus der Halle und umfasst Bewegungsflächen der Feuerwehr, so dass hier Parken nicht möglich ist, siehe auch anliegende Skizze.

 

Es ist hier bekannt, dass mit einigen wenigen, hochbetagten, bewegungseingeschränkten Teilnehmern der Herzsportgruppen eine Ausnahme zum Vorfahren vor die Halle vereinbart wurde, diese Ausnahmen werden mit dieser Begründung auch akzeptiert.


Alle anderen Nutzungen sowohl der Feuerwehrzufahrt, welche regelmäßig bis hoch zum Sportplatz auch auf dem Grünstreifen „zugeparkt“ wird, aber auch auf der Fläche vor der Karl-Adam-Halle sind unrechtmäßig, weil die Polleranlage missachtet wird. Leider ist zu beobachten, dass sehr viele „Sportler“ einen entsprechenden Dreikantschlüssel besitzen und die Poller und Schranke entfernen, um den gesperrten Weg dennoch zu befahren. Dieses Fehlverhalten der Vereinssportler ist in der Vergangenheit bereits mehrfach durch das Servicezentrum thematisiert worden.

 

Die in der Anfrage gestellten Fragen müssen daher wie folgt beantwortet werden:

  1. Da es keine Parkplätze vor der Karl-Adam-Halle gab und gibt, mussten diese auch nicht gesperrt werden. Es wird aktuell lediglich deutlich mehr auf die Einhaltung des seit Langem bestehenden Befahrungsverbotes geachtet.
  2. Aus vorgenannten Gründen kann ein Parken vor der Karl-Adam-Halle - mit Ausnahmen im Einzelfall - auch zukünftig nicht zugelassen werden!

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.03.2026 - Bezirksvertretung Hagen-Nord