Berichtsvorlage - 0224/2026

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 8 Abs. 2 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes in Verbindung mit § 53 Landesbeamtengesetz NRW sind die Einkünfte aus Nebentätigkeiten des Hauptverwaltungsbeamten jährlich dem dem Rat der Stadt vorzulegen. Dabei ist zwischen Einnahmen aus Nebentätigkeiten innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes zu unterscheiden.

 

Nach § 3 Abs. Nebentätigkeitsverordnung NRW (NtV) zählen zu den Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst auch:

  1. Nebentätigkeiten für Vereinigungen, Einrichtungen und Unternehmen, deren Kapital sich unmittelbar oder mittelbar zu mehr als 50 vom Hundert in öffentlicher Hand befindet oder fortlaufend in dieser Höhe aus öffentlichen Mitteln unterhalten wird,
  2. Nebentätigkeiten für eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung, an denen eine juristische Person oder ein Verband durch Zahlung von Beiträgen oder Zuschüssen oder in anderer Weise beteiligt ist,
  3. Nebentätigkeiten für eine natürliche oder juristische Person, die der Wahrung von Belangen einer juristischen Person oder eines Verbandes dient oder die der Beamte im Hinblick auf seine dienstliche Stellung ausübt.

Nach § 13 Abs. 1 Satz 1 NtV in der Fassung ab 01 .01 .2025 dürfen Vergütungen für eine oder mehrere Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst die Höchstgrenze von 11.563,53 Euro pro Kalenderjahr nicht übersteigen. Für Hauptverwaltungsbeamte, die Vergütungen aus Nebentätigkeiten gemäß § 18 Satz 3 Sparkassengesetz erhalten, ist die Höchstgrenze je nach Funktion im Verwaltungsrat zu erhöhen.

Herr Oberbürgermeister a. D. Schulz sowie Herr Oberbürgermeister Rehbein waren im Jahr 2025 einfaches Mitglied im Verwaltungsrat der Sparkasse an Volme und Ruhr und Mitglied im Risikoausschuss, einem Ausschuss des Verwaltungsrates im Sinne des § 18 Satz 3 Sparkassengesetz. Nach § 13 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 NtV ist daher die Höchstgrenze von 17.345,31 Euro bei der Prüfung der Abführungspflicht zugrunde zu legen, wobei die Vergütungen aus den allgemeinen Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst auch durch die höhere Höchstgrenze den Betrag von 11.563,53 Euro nicht übersteigen dürfen. Im Jahr 2025 hat Herr Oberbürgermeister Schulz für Tätigkeiten im Verwaltungs- oder Risikoausschuss der Sparkasse an Volme und Ruhr Einnahmen in Höhe von insgesamt 5.471,20 Euro (4.900,00 Schulz + 571,20 Rehbein) erzielt, insofern ist dieser Betrag hier nicht zu berücksichtigen und es bleibt bei der Höchstgrenze von 11.563,53 Euro.

 

Der über die Höchstgrenze hinausgehende Betrag ist an den Dienstherrn abzuführen.

 

Herr Oberbürgermeister a. D. Schulz erzielte im Jahr 2025 folgende Einkünfte aus Nebentätigkeiten innerhalb des öffentlichen Dienstes:

Vergütung Aufsichtsrat und Sitzungsgeld Enervie AG                                 7.175,00 Euro

Vergütung Aufsichtsrat und Sitzungsgeld Mark E AG                                  5.500,00 Euro

Sitzungsgeld Aufsichtsrat HVG mbH                                                               780,00 Euro

Sitzungsgeld Verwaltungsrat WBH AöR                                                          100,00 Euro

Sitzungsgeld Verbandsversammlung und Präsidium

VRR AÖR                                                                                                         400,00 Euro

Vergütung Verwaltungsrat Stadtwerke Lüdenscheid                                   1.320,00 Euro

Sitzungsgeld Verwaltungsrat Sparkasse an Volme und Ruhr                      4.900,00 Euro

Sitzungsgeld Verbandsversammlung Zweckverband

Sparkasse an Volme und Ruhr                                                                        150,00 Euro

                                                                                                        _____________

Gesamt                                                                                           20.325,00 Euro

Abzgl. Vergütung Verwaltungsrat Sparkasse an                              4.900,00 Euro

Volme und Ruhr

abzgl. Höchstgrenze § 13 (10/12 x 11.563,53)                                 9.636,28 Euro

Abführungspflicht für 2025                                                            5.788,72 Euro

Außerhalb des öffentlichen Dienstes wurden keine Nebentätigkeiten ausgeübt. 

 

Herr Oberbürgermeister Rehbein erzielte im Jahr 2025 folgende Einkünfte aus Nebentätigkeiten innerhalb des öffentlichen Dienstes:

 

Vergütung Verbandsversammlung RVR                                                          280,80 Euro

Sitzungsgeld Aufsichtsrat HVG mbH                                                               195,00 Euro

Sitzungsgeld Verwaltungsrat Sparkasse an Volme und Ruhr                         571,20 Euro

Sitzungsgeld Verbandsversammlung Zweckverband

Sparkasse an Volme und Ruhr                                                                        178,50 Euro

                                                                                                        _____________

Gesamt                                                                                             1.225,50 Euro

Abzgl. Vergütung Verwaltungsrat Sparkasse an                                 571,20 Euro

Volme und Ruhr

abzgl. Höchstgrenze § 13 (2/12 x 11.563,53)                                   1.927,26 Euro

Abführungspflicht für 2025                                                                        0 Euro

Außerhalb des öffentlichen Dienstes erzielte Herr Oberbürgermeister Rehbein eine Aufwandsentschädigung (Abteilungsleiter Handball TV Hasperbach) i.H.v. 600,00 Euro.

 

 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

 X

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

 X

keine Auswirkungen (o)

 

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Beschlüsse

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26.03.2026 - Rat der Stadt Hagen - zur Kenntnis genommen