Beschlussvorlage - 0236/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Trägerwechsel zum Kindergartenjahr 2026 / 2027 zu.

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Sachverhalt

Zum Kindergartenjahr 2026 / 2027 soll die Überleitung der Trägerschaft an den Kindertageseinrichtungen des Trägerverbundes „Kindergartengemeinschaft Evangelische Tageseinrichtungen für Kinder im Kirchenkreis Hagen“, des Trägers „Evangelischen Jugendhilfe Iserlohn-Hagen gGmbH“ und des Trägers „Evangelisch-Lutherischen Stadtkirchengemeinde Hagen“ zum neuen Träger „Diakonie Mark-Ruhr Kindertageseinrichtungen gem. GmbH“ erfolgen.

 

Das Anerkennungsverfahren als überörtlicher Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) ist beim Landesjugendamt beim Landschaftsverband Westfalen Lippe beantragt worden. In der Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses vom 09.03.2026 ist die Anerkennung ausgesprochen worden.

 

Der neue Träger „Diakonie Mark-Ruhr Kindertageseinrichtungen gem. GmbH“ der nachstehend benannten Einrichtungen hat die rechtsverbindlichen Erklärungen für alle Einrichtungen, mit der alle Rechte und Pflichten übernommen werden, abgegeben.

 

Folgende Einrichtungen des bisherigen Trägers „Kindergartengemeinschaft Evangelische Tageseinrichtungen für Kinder“ sind betroffen:

Schiller Str. 27, 58089 Hagen

Krambergstr. 25, 58099 Hagen

Bergruthe 1, 58093 Hagen

Overbergstr. 79, 58099 Hagen

Vorhaller Str. 27, 58089 Hagen

In der Welle 38, 58091 Hagen

Holthauser Str. 6, 58093 Hagen

Dümpelstr. 8, 58093 Hagen

Eppenhauser Str. 152a, 58093 Hagen

Zum Bollwerk 3a, 58091 Hagen

Lützowstr. 118, 58097 Hagen

Siemenstr. 13, 58089 Hagen

 

Folgende Einrichtungen der „Evangelischen Jugendhilfe Iserlohn-Hagen gGmbH“ sind betroffen:

Bürgerstr. 35, 58097 Hagen

Salzburger Str. 14, 58135 Hagen

Leopoldstr. 42, 58089 Hagen

Az. 50 60 180.010/4, Siemensstr. 14, 58089 Hagen

 

Folgende Einrichtung der "Evangelisch -Lutherischen Stadtkirchengemeinde Hagen“ ist betroffen:

Rheinstr. 28, 58097 Hagen

 

 

Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

X

keine Auswirkungen (o)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

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Auswirkungen

 

  1.                Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

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Beschlüsse

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15.04.2026 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen