Beschlussvorlage - 0241/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Neugestaltung der Außenspielfläche der Kindertageseinrichtung Konkordiastraße wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung: 

 

Das vorhandene Außenspielgelände entspricht teilweise noch der Erstausstattung. Mehrere Außenspielgeräte sind in den letzten Jahren auf Grund von Verschleiß und Schäden abgebaut worden und im Hinblick auf die geplante Neugestaltung nicht erneuert worden. Die vorhandene Spielgerätestruktur entspricht somit nicht mehr dem aktuellen pädagogischen Bedarf. Es ist auch für Kinder mit Behinderungen nur noch eingeschränkt nutz- und bespielbar. Zur Neugestaltung des Außengeländes soll der Boden ebenfalls saniert werden.

 

Begründung:

 

Das Außengelände der Kindertageseinrichtung entspricht noch weitgehend der Erstausstattung. Alte und verschlissene Außenspielgeräte wurden in Erwartung der vollständigen Neugestaltung nicht mehr ersetzt, sondern entfernt.

Die noch vorhandenen Außenspielgeräte werden laufend gewartet, jedoch nicht mehr erneuert. Auch diese sind an das Ende der Nutzungsmöglichkeit angelangt.

Die Planung und Gestaltung bzgl. der Erneuerung der Außenspielfläche berücksichtigt die heutigen pädagogischen Standards; zum einen, um den Bewegungsbedürfnissen der Kinder aller Altersgruppen, als auch den individuellen Bewegungsmöglichkeiten, fördernd entgegen zu kommen. Weiterhin wurde in der Neuplanung der Inklusionsgedanke aufgenommen. So sind auch Spielgeräte und Spielmöglichkeiten mit aufgenommen worden, dass auch Kinder mit körperlichen Einschränkungen interessante und der Bewegung fördernde Spielmöglichkeiten geboten werden. Es sind Spielgeräte mit steigenden Schwierigkeitsgraden vorhanden, die unter Anleitung der Erzieherinnen und Erziehern der körperlichen Förderung dienen und somit mit fortschreitenden Fähigkeiten selbständig nutzbar werden. Das Vorhalten solcher Spielgeräte hat zum Ziel, dass mit anfänglicher Unterstützung - einhergehend mit fortschreitender Entwicklung eigener individueller Fähigkeiten - bestehende Nachteile auszugleichen. Die Erweiterung der körperlichen Fähigkeiten fördert eine positive Selbstwahrnehmung und stärkt das Vertrauen in die eigenen Befähigungen. Erfolgserlebnisse lassen individuelle Einschränkungen zunehmend in den Hintergrund treten.

 

Aber auch nicht von Einschränkungen betroffenen Kindern soll eine interessante und fordernde Spielmöglichkeit geschaffen werden.

 

Zu beachten ist hierbei, dass in der heutigen Zeit immer mehr Bewegungsdefizite bei Kindern erkannt werden; insbesondere für die o.g. Zielgruppe ist diese Form niederschwelliger Förderung besonders wichtig.

 

In Abstimmung mit der pädagogischen Fachberatung und der Fachberatung Inklusion von 57, der Fachabteilung für Grün, Sport und Spielplätze des Wirtschaftsbetriebes Hagen und der Leitung der Kindertageseinrichtung wurde ein Konzept zur neuen Gestaltung der Außenspielfläche entwickelt.

 

Bei der Kindertageseinrichtung Konkordiastraße, bestehend aus den Gebäuden Bergstr. 91 und Konkordiastr. 19 und 21, sind zwei getrennte Außengelände vorhanden. Die Kinder der Bergstr. 91 und Konkordiastr. 19 können ein zusammengefasstes großes Außengelände bespielen. Das getrennt davon vorhanden Gebäude Konkordiastr. 21 hat ein eigenes kleineres Außengelände zur Verfügung. Die zuvor vorhandene Verbindungsbrücke wird entfernt, da diese nicht mehr in das Kinderschutzkonzept der Einrichtung integriert werden kann und schon seit Jahren nicht mehr genutzt wird.

 

Durch Trennung des Außenbereiches der Gebäude Bergstr. 91 und Konkordiastr. 19 von der Konkordiastr. 21 werden jeweils auf dort eigenen Flächen, den Möglichkeiten der Kinder angemessene und sichere Spielbereiche angeboten. Es ist auch festzustellen, dass durch die Gebäudestruktur der Konkordiastr. 21 - mehrere Geschosse und nur durch Treppen begehbar - nur eingeschränkt Kinder mit Beeinträchtigungen betreut werden können. Kinder mit Beeinträchtigungen können dann nur in den beiden anderen Gebäudeteilen entsprechend angemessen unterstützt werden.

 

Als Gesamtkonzept wird das Thema „Piraten“ aufgegriffen.

 

Mit diesem Konzept wird nachfolgendes Ziel verbunden:

Den Kindern in der Altersgruppe unter sechs Jahren interessante und vielfältige Spielmöglichkeiten zu anzubieten und eine Teilhabe an Bewegung und Kommunikation zu ermöglichen.

 

Zu den Gebäuden Bergstr. 91 und Konkordiastr. 19 werden im Außengelände folgende Maßnahmen geplant:

- Durch erstmalige Gestaltung eines Spielbereiches für unter dreijährige Kinder im Bereich neben der Bergstr. 91 entsteht ein neuer eigener Bereich mit komplett neuen Spielgeräten.

- Allen Kindern werden spannende und erlebnisreiche Spielmöglichkeiten geboten.

- Den Zugang des Außengeländes auch für Kinder mit Beeinträchtigungen auf das Außengelände im großen Außenspielbereich der Bergstr. 91 und Konkordiastr. 19 barrierefrei erreichbar und nutzbar zu machen.

 

Zur Zielerreichung sind folgende Einzelmaßnahmen geplant:

 

- Einbau einer Wasserspielanlage in vorhandenen Sandspielbereich, wobei ein Teil auch durch einen Rollstuhl anfahrbar gestaltet ist.

- Installation eine Nestschaukel sowie eine Integrations-Wippe zur weiteren Körper- und Bewegungswahrnehmung.

- Der zentralen Aktionsbereich erhält ein großes Schiff „Piet“.

- Mehrere Spielhäuser „Piet“ und „Per“ zum Phantasievollen Spiel unter dem vorhandenen großen Baum.

- Ein Kleinspielfeld für Mannschaftsballspielarten für Fußball oder Handball.

- Ein Ballverteiler für ein basketballähnliches Spiel für mehrere Kinder gleichzeitig.

- Es entstehen mehrere Sitz- und Unterstellmöglichkeiten, sowie ein Kaufladen, Tankstelle bzw. Sitzpodeste, welche für ein phantasievolles gemeinsames Spielen und Verweilen einladen.

 

Im Bereich der Konkordiastr. 21 wird der vorhandene kleine Sandbereich direkt neben dem Gebäude entfernt, da hier die Aufstellfläche der Feuerwehr vorgegeben ist.

 

- Der weitere große Sandbereich bleibt weitgehend erhalten und erhält ein neues Sandspiel „Till“, welches auch für Kinder unter drei Jahren nutzbar sein wird. 

- Der Hangbereich wird erstmals mit einer großen Hangspielanlage für die Kinder nutzbar gemacht. Diese umfasst neben verschiedenartiger Zugangsmöglichkeiten zum Podest auch eine Rutsche, welche wieder im Sandbereich endet.

- Neben dem Gebäude ist eine Spielkombination „Arlberg“ mit Röhre und verschiedenen anderen Anbauelementen zum Klettern eingeplant.

- Die vorhandene Wasserspielanlage wird ebenfalls weiter, an einem neuen Standort, genutzt.

 

Das neue Konzept für das Außengelände der Einrichtung stellt eine erhebliche Verbesserung der Spielsituation dar und korrespondiert einerseits mit den aktuellen Standards, als auch mit den pädagogischen Anforderungen und Erfordernissen der Einrichtung. Zugleich wird der Inklusionsgedanke der Einrichtung mit den vorgesehen Spielgeräten unterstützt und gefördert. Es erfolgt insgesamt eine deutliche Aufwertung des Gesamtangebotes und eine neue erkennbare Strukturierung des Außengeländes für die Betreuung für Kinder mit oder ohne Einschränkungen im Alter unter und über drei Jahren.

 

Durch die Gliederung des Außengeländes in zwei Teilbereiche mit über 2.700 qm führt dies zu einem erhöhten Planungsaufwand und Kosten für neue Spielgeräte von insgesamt 460.000 €.

 

Zu Beginn der Planungen wurde auch eine Bodenwertuntersuchung des Geländes durchgeführt. Dabei stellte sich heraus, dass die Prüfwerte der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) für Kinderspielflächen minimal überschritten werden. Um hier den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden, wurde in Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsbetrieb Hagen und der Unteren Bodenschutzbehörde ein Sanierungskonzept erstellt, welches mit der Ausführung der anstehenden Arbeiten umgesetzt wird.

 

Hierdurch entstehen zusätzliche Kosten von ca. 100.000 € (Entsorgungskosten, Abdichtung und Bodenlieferung).

 

Auf der Basis einer Kostenschätzung des Wirtschaftsbetriebes Hagen nach DIN 276 entstehen Kosten in Höhe von 560.000 €.

Hiervon entfallen auf die Neubeschaffung der Spielgeräte und Ausstattungsgegenständen 223.000 €, Bodensanierung 100.000 € und sonstige Kosten zum Herstellen des Außengeländes 237.000 €.

Konjunkturell bzw. marktbedingte Schwankungen und ggf. auftretende Mehrkosten können im Vorfeld nicht abgebildet werden. Auf Grund der Marktentwicklung der letzten Jahre sind mit Mehrkosten von ca. 15% im Zeitraum zwischen der Entwurfsplanung und der Realisierung der Maßnahme zu rechnen.

 

Die Gesamtmaßnahme soll durch den Wirtschaftsbetrieb Hagen durchgeführt werden.

 

Die Finanzierung ist, vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates, im Rahmen der Haushaltsplanung 2026/2027 berücksichtigt worden.

 

Es ist beabsichtigt, die Maßnahme noch in 2026 zu beginnen und spätestens in 2027 abzuschließen.

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

 

Das Außenspielgelände mit den neuen Spielgeräten soll für Kinder mit Beeinträchtigungen auch begehbar und in Teilen nutzbar gemacht werden.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

Neugestaltung der Außenspielfläche der Kindertageseinrichtung Konkordiastraße

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

0650

Bezeichnung:

Tageseinrichtung für Kinder

Finanzstelle:

5.000983

Bezeichnung:

Kita Konkordiastraße

Finanzposition:

785100

Bezeichnung:

Auszahlung für Hochbaumaßnahmen

 

 

Bezeichnung:

 

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2026

2027

2028

2029

2030

Einzahlung (-)

6nnnnn

 

 

 

 

 

 

Auszahlung (+)

785100

560.000 €

560.000 €

 

 

 

 

Eigenanteil

560.000 €

560.000 €

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

X

Die Finanzierung ist, vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates, im Rahmen der Haushaltsplanung 2026/2027, berücksichtigt worden.

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgaben für die Neugestaltung der Außenspielfläche in Höhe von 560.000 € stellen Anschaffungs- und Herstellungskosten dar und sind in der Bilanz zu aktivieren. Dabei entfallen 223.000 € auf die Neubeschaffung von Spielgeräten und Ausstattungsgegenständen und 337.000 € auf die Herstellung des Außengeländes.

Die entstehenden Anlagen sind dem jeweils zutreffenden Nutzungsdauern abzuschreiben. Die Spielgeräte sind mit einer Nutzungsdauer von 10 Jahren, somit jährlich 22.300 € abzuschreiben.

Die Herstellung der Außenfläche mit 337.000 € ist innerhalb von 7 Jahren abzuschreiben, somit jährlich 48.143 €.

Der jährliche Abschreibungsaufwand beträgt somit insgesamt 70.443 €.

 

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

70.443 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

70.443 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

 

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

70.443 €

 

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

(Bitte eintragen)

 

 

  1.                Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

15.04.2026 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

16.04.2026 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen