Stellungnahme - 0221/2026-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorschlag der Fraktionen CDU und SPD
Hier: Sachstandsbericht „Entwicklung der Wildschweinpopulation“
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Stefan Schirmer
- Freigabe durch:
- Dr. Andre Erpenbach (Beigeordneter)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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18.03.2026
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Sachverhalt
Die Fraktionen von CDU und SPD schlugen für die Sitzung des Umweltausschusses am 18.03.2026 folgenden Beschluss vor:
„Die Verwaltung wird beauftragt, einen präzisen aktuellen Sachstandsbericht zur Entwicklung der Wildschweinpopulation in den verschiedenen Hagener Stadtbezirken vorzulegen. Darüber hinaus sollen alle amtlich dokumentierten Begegnungen (auch die der Polizei) zwischen Menschen und Wildschweinen mit genauen Ortsangaben vorgelegt werden, um ermitteln zu können, ich welchen Gebieten der Druck auf eine angemessene Bejagung am größten ist.
Die Verwaltung wird zusätzlich aufgefordert, darzustellen, mit welchen Maßnahmen sie in der aktuell begonnenen Vegetationsperiode den Wildschweinbestand zu reduzieren gedenkt.“
Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung:
Zu „Die Verwaltung wird beauftragt, einen präzisen aktuellen Sachstandsbericht zur Entwicklung der Wildschweinpopulation in den verschiedenen Hagener Stadtbezirken vorzulegen.“
Wild lebende Wildschweine werden durch die Jagdausübungsberechtigten nicht gezählt, sodass es kein belastbares Zahlenmaterial gibt.
In Teilen der Jägerschaft wird die Wildschweinpopulation jedoch für zu hoch erachtet..
Im Rahmen der Beantwortung einer Anfrage aus der Bezirksvertretung Haspe (0439/2025-1) hatte der Jagdausübungsberechtigte im Jagdbezirk Hagen 12 (Haspe-Kipper) dagegen zuletzt mitgeteilt, dass es Beobachtungen während der Ansitze zufolge keine erhöhte Population von Wildschweinen gebe.
Die untere Jagdbehörde der Stadt Hagen stellt seit ein bis zwei Jahren im Stadtgebiet eine Zunahme von Wildschweinsichtungen, -begegnungen und -schäden sowie seit 2025 eine erhöhte Anzahl von Wildschäden in landwirtschaftlich genutzten Gebieten fest, was auf eine erhöhte Population hindeuten könnte.
Generell kann gesagt werden, dass die Schwarzwildpopulation deutschlandweit wächst. Begründet ist dies u. a. durch milde Winter und besseres Nahrungsangebot, was zu hohen Vermehrungsraten bei gleichzeitig geringer Sterblichkeit führt.
Zu „Darüber hinaus sollen alle amtlich dokumentierten Begegnungen (auch die der Polizei) zwischen Menschen und Wildschweinen mit genauen Ortsangaben vorgelegt werden, um ermitteln zu können, ich welchen Gebieten der Druck auf eine angemessene Bejagung am größten ist.“
Seitens der unteren Jagdbehörde erfolgt - schon aus personellen Kapazitätsgründen - keine regelmäßige statistische Dokumentation von Begegnungen zwischen Menschen und Wildschweinen.
Hinsichtlich des Eindringens der Wildschweine in den urbanen Raum und der Begegnungen mit Menschen sind der unteren Jagdbehörde die „Problemlagen“ jedoch aufgrund von Bürgerkontakten per Telefon, E-Mail und Mängelmelder sowie aus Presseartikeln bekannt.
Es handelt sich hauptsächlich um die Bereiche Helfe/Boele/Kabel und Haspe-Kipper (Bereich zwischen Asker Straße und Voerder Straße).
Im Hasper Bereich sind eher die Waldrandlagen betroffen; das Problem erstreckt sich offensichtlich aufgrund des durchgängigen Waldgebietes auch auf die Nachbargemeinden Gevelsberg und Ennepetal.
Im Bereich Helfe/Boele/Kabel konnten vermehrt Wildschweine im urbanen Bereich festgestellt werden. Dort erfolgt offensichtlich auch der größte Anteil an Begegnungen mit Menschen.
Eine mögliche Erklärung dafür könnten „Grünbrücken“ zwischen Wald und bewohntem Gebiet sein.
Seitens der Polizei wurde die als Anlage beigefügte statistische Auswertung übersandt.
Auch den polizeilichen Daten lässt sich unter dem Stichpunkt „Gefährdung durch freilaufendes Tier“ ein Schwerpunkt im Bereich Helfe/Boele/Kabel entnehmen.
Der städtische Ordnungsdienst hat etwa 600 Fälle sichten müssen, da keine spezielle Auswertungskategorie „Wildschweine“ vorhanden ist. Aus der Erfahrung der Leitstellendisponenten wurden gut 30 Anrufe direkt an die untere Jagdbehörde und/oder den jeweiligen Jagdaufsichtsberechtigten weitergeleitet.
Im Übrigen wurden zwischen Mai 2025 und Februar 2026 sieben Fälle mit Wildschweinsichtungen oder -begegnungen dokumentiert (Pieperstraße, Elmenhorststraße, Borgenfeldstraße, Am Bügel, Helfer Straße, Buschstraße, Gabelsbergerstraße).
Auch hier bestätigt sich als Schwerpunkt der Bereich Helfe/Boele/Kabel.
Zu „Die Verwaltung wird zusätzlich aufgefordert, darzustellen, mit welchen Maßnahmen sie in der aktuell begonnenen Vegetationsperiode den Wildschweinbestand zu reduzieren gedenkt.“
Wie bereits mehrfach in Stellungnahmen/Vorlagen ausgeführt wurde, handelt es sich bei freilebenden Wildschweinen um herrenlose Wildtiere. Sie unterliegen dem Jagdrecht.
Für Wildtiere in besiedelten Bereichen besteht grundsätzlich keine behördliche Verantwortung zur Regulierung der Population.
Gleichwohl nimmt die Verwaltung die Ängste und Sorgen der Bürgerinnen und Bürger sowohl hinsichtlich der Zerstörungen durch Wildschweine als auch hinsichtlich potentieller Gefahren bei Begegnungen sehr ernst und setzt sich - auch aufgrund der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest - weiterhin für eine Reduzierung der Population ein.
Die Handlungsmöglichkeiten sind jedoch sowohl rechtlich als auch personell (Untere Jagdbehörde = ca. ¼ Stelle) sehr eingeschränkt.
Unter anderem sind hinsichtlich der Wildschweinproblematik folgende Maßnahmen durchgeführt worden bzw. beabsichtigt:
1.) Information der Bürgerschaft
Am 21.10.2025 wurde eine Informationsveranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger zur Wildschweinthematik durchgeführt, bei der neben der unteren Jagdbehörde auch Vertreter des Jagdbeirates, der Kreisjägerschaft und des Wirtschaftsbetriebes Hagen (Forst und Jagd) sowie der Jagdberater, ein externer Jagdexperte und der Amtsleiter des Umweltamtes vertreten waren.
Auf der Homepage der Stadt Hagen wurden FAQs zu Wildschweinen in Wohngebieten mit Informationen zu Hintergründen, Kontakten, Verhaltensempfehlungen etc. veröffentlicht.
Die untere Jagdbehörde ist bemüht, jeder Bürgerin und jedem Bürger auf eingehende Meldungen eine Rückmeldung sowie ggf. Handlungsempfehlungen etc. zu geben. Dies kann jedoch leider aufgrund der derzeitigen Arbeitsbelastung nicht immer zeitnah geschehen.
2.) Information der Jagdausübungsberechtigten
Meldungen und Beschwerden in Bezug auf Probleme mit Wildschweinen leitet die untere Jagdbehörde in der Regel an die Jagdausübungsberechtigten weiter, die dann in eigener Zuständigkeit über eine Vergrämung der Tiere oder eine Reduzierung des Bestandes entscheiden.
Die Jagd auf Wildschweine darf derzeit unter Berücksichtigung des Muttertierschutzes das ganze Jahr ausgeübt werden. Es wurden zur Förderung und Optimierung der Bejagung von Schwarzwild auch Erleichterungen hinsichtlich der Verwendung von Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen eingeführt (allerdings verfügt nicht jeder Jagende über diese Geräte).
3.) Prüfung von Anträgen auf Jagdausübung in befriedeten Bezirken
Die Jagdausübung auf Wildschweine darf im allgemeinen nur auf land- oder forstwirtschaftlich nutzbaren Grundflächen, die zu einem Jagdbezirk gehören, erfolgen.
Eine Jagdausübung in sogenannten „befriedeten Bezirken“ wie beispielsweise Wohnsiedlungen, Gärten oder Grünanlagen, ist aus Sicherheitsgründen grundsätzlich gesetzlich verboten (siehe auch Ausführungen in der Stellungnahme 0658/2025-1).
Die untere Jagdbehörde kann Grundstückseigentümern und Nutzungsberechtigten sowie deren Beauftragten in befriedeten Bezirken eine beschränkte Ausübung der Jagd im Einzelfall gestatten.
Unter Berücksichtigung der Grundregel, dass in befriedeten Bezirken die Jagd ruht, soll eine beschränkte Jagdausübung mit der Schusswaffe nur ausnahmsweise dort (auf Antrag) gestattet werden, wo das Schadwild nicht durch übliche Schutzvorrichtungen abgewehrt oder auf andere Weise wirksam bekämpft werden kann.
Bisher hat es (nur) einen Antrag aufgrund der Wildschweinproblematik gegeben, infolgedessen es einen Ortstermin der unteren Jagdbehörde sowie des Jagdberaters mit dem Antragsteller gegeben hat.
Dem Antrag konnte schon aufgrund der lückenhaften Umzäunung des Privatgrundstücks nicht entsprochen werden. Es war hier vorrangig, das Grundstück durch einen dichten Zaun oder andere Schutzvorrichtungen vor dem Eindringen von Schwarzwild zu schützen.
4.) Einbeziehung von externen Experten / Austausch zwischen Behörden
Die untere Jagdbehörde nutzt die Einbeziehung und Beratung durch externe Experten.
So bestand beispielsweise ein Austausch mit Herrn Dr. Thomas Gehle von der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildtiermanagement beim Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW. Herr Dr. Gehle wurde auch als beratender Gast zur Sitzung des Jagdbeirates am 15.09.2025 und zur unter 1.) erwähnten Informationsveranstaltung eingeladen.
Weiterhin brachte die untere Jagdbehörde der Stadt Hagen die Thematik „Wildschweine in befriedeten Bezirken: Lösungsansätze anderer Gemeinden / Anforderungen für Jagd in befriedeten Bezirken“ bei der Arbeitsbesprechung Jagdrecht mit den Vertretern der unteren Jagdbehörden und dem Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e. V. ein.
Zu einer Diskussion der Thematik und zu einem Austausch mit anderen unteren Jagdbehörden kam es leider nicht, aber eine schriftliche Rückmeldung des Landesjagdverband enthielt den Vorschlag, bei den Jagdausübungsberechtigten die vermehrte Bejagung von Schwarzwild an den Wechseln zwischen Forst und urbanem Bereich unter Zuhilfenahme von Kirrungen außerhalb der Ortslage als Bejagungshilfe anzuregen.
Diesem Vorschlag wird die untere Jagdbehörde folgen.
Weiterhin ist beabsichtigt, einen regelmäßigen Austausch mit den unteren Jagdbehörden benachbarter Gemeinden zu organisieren.
5.) Beratung der Thematik im Jagdbeirat
Die Wildschweinproblematik wurde, wie auch schon in der Sitzung am 15.09.2025, in der Sitzung des Jagdbeirates am 10.03.2026 beraten.
Als Exkurs sollen hier Einschätzungen aus Teilen der Jägerschaft und der Forstbetriebe wiedergegeben werden:
Es sei bekannt, dass es hinsichtlich der Reduzierung der Wildschweinpopulation unterschiedlich engagierte Jagdausübungsberechtigte gebe.
In einigen Revieren sei die Anzahl der Begehungsscheine erhöht worden. In manchen Revieren würde auch nahezu täglich auf Wildschweine angesessen.
In anderen Revieren sei die Motivation dagegen weniger ausgeprägt, was an deutlich umfangreicheren und komplizierteren Abläufen in Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest liegen könne (Probenentnahmen, Dokumentationen, gekühlte Aufbewahrung etc. bei Abschüssen).
Weiterhin verhindere oft das Freizeitverhalten einiger Bürger eine erfolgreiche Jagd, beispielsweise wenn Jogger nachts den Wald mit starken Lampen ausleuchten würden.
Auch Drückjagden würden immer problematischer, da beispielsweise Warnschilder nicht beachtet würden.
Es sei sowohl bekannt als auch problematisch, dass manchmal Wildschweine im urbanen Bereich gefüttert würden. Diese hätten dann kaum noch eine Veranlassung, in den Wald zurückzukehren.
Die untere Jagdbehörde wird die Thematik auch zukünftig im Jagdbeirat erörtern und Lösungsansätze diskutieren lassen (siehe 6.).
6.) Mögliche Einführung von monatlichen Streckenmeldungen für Schwarzwild
Die Streckenmeldung (offizielle Meldung der in einem bestimmten Zeitraum erlegten Wildtiere sowie von Fallwild (verendet aufgefundenem Wild)) erfolgt in der Regel jährlich und ist der unteren Jagdbehörde bis zum 15. April eines jeden Jahres vorzulegen.
Die untere Jagdbehörde beabsichtigt, nach Auswertung der in Kürze fälligen Streckenmeldungen ggf. eine monatliche Meldepflicht der Schwarzwildstrecke u. a. zur besseren Beurteilung der Populationsentwicklung und zur Koordination jagdlicher Maßnahmen anzuordnen.
Dies ermöglicht auch eine engmaschigere Kontrolle des Jagderfolgs bei Schwarzwild.
Die Maßnahme ist dem Jagdbeirat vorgestellt worden, der sie für sinnvoll hält.
7.) Einzelmaßnahmen
Im Bereich Haspe prüft die Verwaltung derzeit die Machbarkeit eines Toreinbaus auf einem städtischen Weg, um das Eindringen von Wildschweinen auf die Waldstraße zu verhindern.
Zusammenfassend sei nochmals betont, dass die Verwaltung (einschließlich des WBH) in Kenntnis der problematischen Situation, insbesondere hinsichtlich von Begegnungen zwischen Menschen und Wildschweinen im urbanen Raum und bezüglich der durch die Tiere verursachten Schäden im öffentlichen und privaten/landwirtschaftlichen Bereich, alles ihr personell und rechtlich mögliche beiträgt, um ihren Beitrag zur Steuerung der Populationsentwicklung zu leisten.
Zur Wahrheit gehört jedoch auch, dass die Stadt Hagen nur begrenzt auf die Jägerschaft einwirken kann und dass auch eine erhöhte Abschusszahl bei Wildschweinen das Problem einer Überpopulation nicht kurzfristig lösen kann, da die Tiere derzeit beste
(Über-)Lebensbedingungen vorfinden.
Anlagen
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(wie Dokument)
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