Berichtsvorlage - 0611/2025-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Fraktion Bürger für Hohenlimburg fragte am 13.08.2025 ein mögliches Verbot für Durchgangsverkehr im Herbecker Weg in Hohenlimburg an.

 

Der Sachverhalt wurde geprüft und im Rahmen der Verkehrsbesprechung mit den zuständigen Stellen erörtert und bewertet.

 

Dabei wurde festgestellt, dass an den Einmündungsbereichen des Herbecker Wegs, sowohl zur Dolomitstraße als auch zur Hohenlimburger Straße, bereits eine Beschilderung für Anlieger unter 3,5 t vorhanden ist. So ist der Durchgangsverkehr für schwerere Fahrzeuge bereits eingeschränkt.

 

Vor diesem Hintergrund wurde die mögliche Anordnung eines generellen Verbots für Fahrzeuge aller Art, ausgenommen Anlieger (VZ 250 mit dem Zusatz Anlieger frei) geprüft.

Nach übereinstimmender Einschätzung der beteiligten Stellen wird eine solche weitergehende Beschränkung derzeit nicht als erforderlich angesehen. Im Rahmen der Bewertung wurde insbesondere berücksichtigt, dass der Herbecker Weg nach derzeitigem Kenntnisstand nicht in einem nennenswerten Umfang als Abkürzungs- oder Ausweichstrecke für den überörtlichen Durchgangsverkehr genutzt wird.

 

Die bestehende Beschilderung stellt daher aus Sicht der Verkehrsbehörde bereits eine angemessene und verhältnismäßige verkehrsrechtliche Regelung dar.

 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

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Beschlüsse

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21.04.2026 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - zur Kenntnis genommen