Beschlussvorlage - 0239/2026
Grunddaten
- Betreff:
-
Fahrradanlehnbügel im Stadtbezirk Hohenlimburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Nina Shears
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Entscheidung
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21.04.2026
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Sachverhalt
Der vorliegende Beschlussvorschlag nimmt Bezug auf die Beschlussvorlage 0606/2023.
Die Installation von Fahrradanlehnbügeln trägt entscheidend dazu bei, die Attraktivität des Radfahrens in der Stadt Hagen zu erhöhen. Anlehnbügel bieten sichere und komfortable Abstellmöglichkeiten für Fahrräder an Quell- und Zielorten. Durch die Bereitstellung dieser Abstellmöglichkeiten wird die Hemmschwelle für potenzielle Radfahrer gesenkt und die Nutzung von Fahrrädern als umwelt-freundliches Verkehrsmittel gefördert. Die Installation von Anlehnbügeln ist somit ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Verkehrspolitik.
Anlehnbügel fügen sich platzsparend in den öffentlichen Raum ein. Als Modell wird der bereits an anderen Standorten im Stadtgebiet verbaute Anlehnbügel verwendet. Er verfügt über einen Querholm, um möglichst jede Art von Fahrrad sicher anschließen zu können.
Die nachfolgende Abbildung zeigt eine Prinzipskizze eines Anlehnbügels. Die angegebenen Maße orientieren sich an den Vorgaben einschlägiger Richtlinien. Die Aufstellung der Bügel erfolgt in einem Abstand von mindestens 1,20 Meter. Idealerweise sollte jedoch ein Abstand von 1,40 Metern eingehalten werden, um eine komfortable doppelseitige Nutzung der Bügel zu ermöglichen und auch ausreichend Platz für Lastenräder zu bieten.
Die Auswahl der Standorte erfolgte unter Berücksichtigung der Wünsche der Bezirksvertretung sowie der Bevölkerung. Im Jahr 2027 entfallen auf den Stadtbezirk Hohenlimburg insgesamt 3 Anlehnbügel (in der Stadt Hagen insgesamt voraussichtlich 21 Bügel). Der Standort befindet sich an dem Pumpenhäuschen, Obernahmerstraße 140. Er ist in der Anlage aufgeführt. Der Standort wurden in enger Abstimmung mit relevanten städtischen Planungs- und Dienstleistungsstellen koordiniert. Die exakte Ausrichtung der Anlehnbügel erfolgt vor Ort.
Die erforderlichen Finanzmittel wurden in die Beratungen des Haushaltes 2026/2027 eingebracht und stehen vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Rat und der Haushaltsgenehmigung zur Verfügung. Die Verwaltung beantragt gemäß den Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie Nahmobilität - FöRi-Nah) Fördergelder für diese Maßnahme. Mit diesen Zuwendungen soll der kommunale Haushalt größtmögliche Entlastung erfahren. Die Anmeldung des Fördervorhabens muss bis spätestens 31. Mai 2026 erfolgen. Da das Land NRW die Förderquote jährlich neu bestimmt, können derzeit noch keine Aussagen zur Förderhöhe getroffen werden.
Nach Vorlage des Förderbescheides erfolgt die Ausschreibung der Anlehnbügel durch den WBH. Die Installation der Bügel wird durch den WBH im Jahr 2027 durchgeführt.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung
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sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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x |
positive Auswirkungen (+) |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
Alle Maßnahmen zur Stärkung des sogenannten Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) tragen zur Klimaverbesserung bei.
Finanzielle Auswirkungen
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x |
Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
(Bitte eintragen)
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3 Fahrradanlehnbügel im Stadtbezirk Hohenlimburg |
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
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Teilplan: |
1210 |
Bezeichnung: |
Öffentliche Infrastruktur |
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Auftrag: |
1121001 |
Bezeichnung: |
Straßen |
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Kostenstelle: |
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Bezeichnung: |
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Kostenart: |
414100 |
Bezeichnung: |
Zuweisungen vom Land |
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543140 |
Bezeichnung: |
Erwerb GVG |
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Kostenart |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
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Ertrag (-) |
414100 |
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-2.188,97€ |
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Aufwand (+) |
543140 |
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2.736,22€ |
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Eigenanteil |
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547,25 |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
- Steuerliche Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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x |
Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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Die Erträge sind umsatzsteuerpflichtig. |
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Es entstehen folgende ertragsteuerliche Auswirkungen: |
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Es entstehen zusätzliche Erträge im Rahmen eines bestehenden Betriebs gewerblicher Art (BgA). |
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Durch die Erträge entsteht ein neuer BgA. |
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Der potentielle Gewinn des BgA ist |
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körperschaftsteuerpflichtig (15,825 %). |
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kapitalertragssteuerpflichtig (15,825 %). |
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gewerbesteuerpflichtig (18,2 %). |
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Bemerkungen:
(Bitte eintragen)
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
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Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche Bindung |
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x |
Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
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Ohne Bindung |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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