Stellungnahme - 0218/2026-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorschlag der Fraktionen CDU und SPD
Hier: Strategiewechsel: Planung barrierefreier Haltestellen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Michele Bifulco
- Beteiligt:
- HVG GmbH
- Freigabe durch:
- VB5 (Henning Keune)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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18.03.2026
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Kenntnisnahme
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19.03.2026
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Sachverhalt
Für die Sitzung des Umweltausschusses am 18.03.2026 wurde ein Antrag nach §6 (1) der GeschO bezüglich eines gewünschten Strategiewechsels beim Barrierefreien Haltestellenausbau gestellt.
Die Verwaltung bezieht dazu wie folgt Stellung:
Die Intention des Antrages, die Planungsverwaltung partiell zu entlasten, damit diese fokussierter andere prioritäre Schwerpunkte der Verkehrswegeplanung verfolgen kann, wird vom Grundsatz her begrüßt.
Ein Wechsel der Haltestellen bei der fraglichen Planungsvergabe kann zu diesem Zeitpunkt allerdings nicht mehr erfolgen. In mehreren Abstimmungs- und Ortsterminen haben sich die Verkehrsplaner der Stadt Hagen zusammen mit Vertretern der Hagener Straßenbahn (HST) auf eben diese Haltepunkte verständigt und die erforderlichen Unterlagen in 120 einzelnen Steckbriefen für eine entsprechende Ausschreibung zusammengestellt. Es sei an dieser Stelle einmal angemerkt, dass diese Art der Vorbereitung und Zusammenstellung von Unterlagen beispielhaft im ganzen VRR-Einzugsgebiet war und als Vorlage für andere Kommunen verwendet wurde, die sich ebenfalls an dem Vergabeverfahren des VRR beteiligen wollen.
Da in Kürze mit der Vergabe begonnen wird, ist die Erarbeitung von alternativen Ausschreibungsunterlagen schon aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich.
Es wird auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dem damaligen Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität im September vergangenen Jahres die beabsichtigte Vorgehensweise, nämlich einfache Fahrbahnrandhaltestellen für das VRR-Projekt auszuwählen, vorgelegt wurde und dass diese seinerzeit auch nicht in Frage gestellt oder diskutiert wurde (vgl. Wortprotokoll zur Beratung der Drucksache 0676/2026 aus der UKM-Sitzung vom 17.09.2025). Vor diesem Hintergrund kann der im Antrag vorgeschlagene Strategiewechsel nicht nachvollzogen werden.
Zur Erklärung, wie es zu der Auswahl verhältnismäßig einfacher Haltestellen gekommen ist:
Der enorme Abstimmungsaufwand im Zusammenhang mit extern beauftragten Planungen ist nur von wenigen Mitarbeitern des Fachbereiches Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen (FB 60) zu leisten und bindet derart viel Zeit, dass bei einer solch großen Anzahl von Einzelmaßnahmen, dieses rein organisatorisch einfach nicht zu bewältigen ist. Um das Angebot des VRR maximal für die Stadt Hagen zu nutzen, hat man sich somit seitens der Stadtverwaltung ganz bewusst auf diesen Haltestelltyp fokussiert. Auch vom VRR wurde in Vorgesprächen die Auswahl von vorzugsweise simplen Anlagen ausdrücklich empfohlen, gerade im Hinblick auf den zu erwartenden Abstimmungsaufwand. Die im Antrag erwähnten „knappen Planer-Ressourcen“ der Verwaltung werden so bestmöglich genutzt. Die Vorstellung, dass mit der Erteilung eines Planungsauftrages an ein externes Büro, der weitere Planungsprozess zum Selbstläufer wird, trifft leider nicht zu.
Die Anzahl an angemeldeten Haltestellen durch die Stadt Hagen lag mit 120 auch weit über dem Durchschnitt. Die Tatsache, dass rund ein Viertel aller Anmeldungen auf die Stadt Hagen zurückgeht, zeigt das eindrücklich.
Parallel zu den „VRR-Haltestellen“ laufen die internen Planungen im Bereich Haltestellenausbau kontinuierlich weiter, um die barrierefreie Nutzung des ÖPNV in Hagen stetig voranzubringen.
