Mitteilung - 0213/2026

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Zusammenhang mit der Nutzung der digitalen Lernplattform telli wurde im Schulausschuss am 19. Februar 2026 die Frage nach Aspekten des Jugendschutzes gestellt.

 

Bei der Nutzung von telli handelt es sich um eine schulische Anwendung im pädagogischen Kontext. Fragen des Jugendschutzes, der konkreten Nutzung digitaler Anwendungen im Unterricht sowie der medienpädagogischen Begleitung der Schülerinnen und Schüler fallen grundsätzlich in den Verantwortungsbereich der jeweiligen Schulen im Rahmen ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags.

 

Die Zuständigkeit des Schulträgers beschränkt sich demgegenüber auf die Bereitstellung und den Betrieb der erforderlichen technischen Infrastruktur. Pädagogische Fragestellungen sowie die Ausgestaltung schulinterner Regelungen zur Nutzung digitaler Anwendungen liegen nicht im Aufgabenbereich der Verwaltung.

 

Die Verwaltung steht den Schulen im Rahmen ihrer technischen Zuständigkeit weiterhin unterstützend zur Verfügung.

 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

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X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

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X

keine Auswirkungen (o)

 

  

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

 

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Beschlüsse

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19.03.2026 - Schulausschuss