Beschlussvorlage - 0227/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte beschließt die von der Verwaltung erarbeiteten und im Plan dargestellten Standorte für Fahrradanlehnbügel.

 

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Sachverhalt

Der vorliegende Beschlussvorschlag nimmt Bezug auf die Beschlussvorlage 0154/2025.

 

Im Radverkehrskonzept der Stadt Hagen ist die schrittweise Erhöhung des Kontingents an sicheren Fahrradabstellanlagen in unmittelbarer Nähe zu Quell- und Zielorten als Maßnahme festgelegt. In den kommenden Jahren soll dies in den einzelnen Stadtbezirken weiter vorangetrieben werde. Die Beantragung von Fördermitteln zur größtmöglichen Entlastung des kommunalen Haushalts ist dabei vorgesehen.

Die Installation von Fahrradanlehnbügeln trägt entscheidend dazu bei, die Attraktivität des Radfahrens in der Stadt Hagen zu erhöhen. Anlehnbügel bieten sichere und komfortable Abstellmöglichkeiten für Fahrräder an Quell- und Zielorten.

Durch die Bereitstellung dieser Abstellmöglichkeiten wird die Hemmschwelle für potenzielle Radfahrer gesenkt und die Nutzung von Fahrrädern als umweltfreundliches Verkehrsmittel gefördert. Die Installation von Anlehnbügeln ist somit ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Verkehrspolitik.

Anlehnbügel fügen sich platzsparend in den öffentlichen Raum ein. Als Modell wird der bereits an anderen Standorten im Stadtgebiet verbaute Anlehnbügel verwendet. Er verfügt über einen Querholm, um möglichst jede Art von Fahrrad sicher anschließen zu können. Die nachfolgende Abbildung zeigt eine Prinzipskizze eines Anlehnbügels. Die angegebenen Maße orientieren sich an den Vorgaben einschlägiger Richtlinien. Die Aufstellung der Bügel erfolgt in einem Abstand von mindestens 1,20 Meter. Idealerweise sollte jedoch ein Abstand von 1,40 Metern eingehalten werden, um eine komfortable doppelseitige Nutzung der Bügel zu ermöglichen und auch ausreichend Platz für Lastenräder zu bieten.

Die Auswahl der Standorte erfolgte unter Berücksichtigung der Wünsche der Bezirksvertretung sowie der Bevölkerung. Im Jahr 2027 entfallen auf den Stadtbezirk Mitte insgesamt 6 Anlehnbügel (in der Stadt Hagen insgesamt voraussichtlich 21 Bügel). Der Standort befindet sich am Marktplatz der Johanniskirche. Der Standort ist in den Anlagen aufgeführt. Der Standort wurde in enger Abstimmung mit relevanten städtischen Planungs- und Dienstleistungsstellen koordiniert. Die exakte Ausrichtung der Anlehnbügel erfolgt vor Ort.

Die erforderlichen Finanzmittel wurden in die Beratungen des Haushaltes 2026/2027 eingebracht und stehen vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung zur Verfügung. Die Verwaltung beantragt gemäß den Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie Nahmobilität - FöRi-Nah) Fördergelder für diese Maßnahme. Mit diesen Zuwendungen soll der kommunale Haushalt größtmögliche Entlastung erfahren. Die Anmeldung des Fördervorhabens muss bis spätestens 31. Mai 2026 erfolgen. Da das Land NRW die Förderquote jährlich neu bestimmt, können derzeit noch keine Aussagen zur Förderhöhe getroffen werden.

Nach Vorlage des Förderbescheides erfolgt die Ausschreibung der Anlehnbügel durch den WBH. Die Installation der Bügel wird durch den WBH im Jahr 2027 durchgeführt.

 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind nicht betroffen

 

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

positive Auswirkungen (+)

 

keine Auswirkungen (o)

 

negative Auswirkungen (-)

 

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
(Optimierungsmöglichkeiten nur bei negativen Auswirkungen)

Alle Maßnahmen zur Stärkung des sogenannten Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) tragen zur Klimaverbesserung bei.

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

6 Fahrradanlehnbügel im Stadtbezirk Mitte

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1210

Bezeichnung:

Öffentliche Infrastruktur

Auftrag:

1121001

Bezeichnung:

Straßen

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

414100

Bezeichnung:

Zuweisungen vom Land

 

543140

Bezeichnung:

Erwerb GVG

 

 

Kostenart

2024

2025

2026

2027

2028

Ertrag (-)

414100

 

 

 

-4.377,95€

 

Aufwand (+)

543140

 

 

 

5.472,44€

 

Eigenanteil

 

 

 

 

1.094,49€

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

Die Erträge sind umsatzsteuerpflichtig.

 

 

 

Es entstehen folgende ertragsteuerliche Auswirkungen:

 

 

Es entstehen zusätzliche Erträge im Rahmen eines bestehenden Betriebs gewerblicher Art (BgA).

 

 

Durch die Erträge entsteht ein neuer BgA.

 

 

Der potentielle Gewinn des BgA ist

 

 

körperschaftsteuerpflichtig (15,825 %).

 

 

kapitalertragssteuerpflichtig (15,825 %).

 

 

gewerbesteuerpflichtig (18,2 %).

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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16.04.2026 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - vertagt

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06.05.2026 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte beschließt die Installation von insgesamt sechs Fahrradanlehnbügeln. Drei Anlehnbügel werden an dem in der Vorlage dargestellten Standort errichtet. Die weiteren drei Anlehnbügel sollen entweder am Ende der Straße „Springe“ in Richtung Marktplatz oder alternativ im Bereich der Stadtbücherei installiert werden

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

3

 

 

AfD

2

 

 

SPD

2

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

Linke/HAK

2

 

 

FDP

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0