Beschlussvorlage - 0227/2026
Grunddaten
- Betreff:
-
Fahrradanlehnbügel im Bezirk Mitte
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Marlena Abel
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Freigabe durch:
- VB 5, Henning Keune
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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16.04.2026
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06.05.2026
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Sachverhalt
Der vorliegende Beschlussvorschlag nimmt Bezug auf die Beschlussvorlage 0154/2025.
Die Installation von Fahrradanlehnbügeln trägt entscheidend dazu bei, die Attraktivität des Radfahrens in der Stadt Hagen zu erhöhen. Anlehnbügel bieten sichere und komfortable Abstellmöglichkeiten für Fahrräder an Quell- und Zielorten.
Durch die Bereitstellung dieser Abstellmöglichkeiten wird die Hemmschwelle für potenzielle Radfahrer gesenkt und die Nutzung von Fahrrädern als umweltfreundliches Verkehrsmittel gefördert. Die Installation von Anlehnbügeln ist somit ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Verkehrspolitik.
Anlehnbügel fügen sich platzsparend in den öffentlichen Raum ein. Als Modell wird der bereits an anderen Standorten im Stadtgebiet verbaute Anlehnbügel verwendet. Er verfügt über einen Querholm, um möglichst jede Art von Fahrrad sicher anschließen zu können. Die nachfolgende Abbildung zeigt eine Prinzipskizze eines Anlehnbügels. Die angegebenen Maße orientieren sich an den Vorgaben einschlägiger Richtlinien. Die Aufstellung der Bügel erfolgt in einem Abstand von mindestens 1,20 Meter. Idealerweise sollte jedoch ein Abstand von 1,40 Metern eingehalten werden, um eine komfortable doppelseitige Nutzung der Bügel zu ermöglichen und auch ausreichend Platz für Lastenräder zu bieten.
Die erforderlichen Finanzmittel wurden in die Beratungen des Haushaltes 2026/2027 eingebracht und stehen vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung zur Verfügung. Die Verwaltung beantragt gemäß den Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie Nahmobilität - FöRi-Nah) Fördergelder für diese Maßnahme. Mit diesen Zuwendungen soll der kommunale Haushalt größtmögliche Entlastung erfahren. Die Anmeldung des Fördervorhabens muss bis spätestens 31. Mai 2026 erfolgen. Da das Land NRW die Förderquote jährlich neu bestimmt, können derzeit noch keine Aussagen zur Förderhöhe getroffen werden.
Nach Vorlage des Förderbescheides erfolgt die Ausschreibung der Anlehnbügel durch den WBH. Die Installation der Bügel wird durch den WBH im Jahr 2027 durchgeführt.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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x |
sind nicht betroffen |
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sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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x |
positive Auswirkungen (+) |
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keine Auswirkungen (o) |
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negative Auswirkungen (-) |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
(Optimierungsmöglichkeiten nur bei negativen Auswirkungen)
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
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x |
Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
(Bitte eintragen)
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6 Fahrradanlehnbügel im Stadtbezirk Mitte |
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
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Teilplan: |
1210 |
Bezeichnung: |
Öffentliche Infrastruktur |
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Auftrag: |
1121001 |
Bezeichnung: |
Straßen |
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Kostenstelle: |
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Bezeichnung: |
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Kostenart: |
414100 |
Bezeichnung: |
Zuweisungen vom Land |
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543140 |
Bezeichnung: |
Erwerb GVG |
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Kostenart |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
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Ertrag (-) |
414100 |
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-4.377,95€ |
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Aufwand (+) |
543140 |
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5.472,44€ |
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Eigenanteil |
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1.094,49€ |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
- Steuerliche Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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x |
Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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Die Erträge sind umsatzsteuerpflichtig. |
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Es entstehen folgende ertragsteuerliche Auswirkungen: |
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Es entstehen zusätzliche Erträge im Rahmen eines bestehenden Betriebs gewerblicher Art (BgA). |
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Durch die Erträge entsteht ein neuer BgA. |
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Der potentielle Gewinn des BgA ist |
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körperschaftsteuerpflichtig (15,825 %). |
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kapitalertragssteuerpflichtig (15,825 %). |
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gewerbesteuerpflichtig (18,2 %). |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
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Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche Bindung |
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x |
Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
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Ohne Bindung |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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9,8 MB
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06.05.2026 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte beschließt die Installation von insgesamt sechs Fahrradanlehnbügeln. Drei Anlehnbügel werden an dem in der Vorlage dargestellten Standort errichtet. Die weiteren drei Anlehnbügel sollen entweder am Ende der Straße „Springe“ in Richtung Marktplatz oder alternativ im Bereich der Stadtbücherei installiert werden
Abstimmungsergebnis:
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Ja |
Nein |
Enthaltung |
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CDU |
3 |
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AfD |
2 |
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SPD |
2 |
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Bündnis 90/Die Grünen |
2 |
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Linke/HAK |
2 |
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FDP |
1 |
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Hagen Aktiv |
1 |
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X |
Einstimmig beschlossen |
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Dafür: |
13 |
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Dagegen: |
0 |
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Enthaltungen: |
0 |
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