Berichtsvorlage - 0183/2026
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 4/24 (719) Gesamtschule Dünningsbruch
hier: Sachstand und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jan den Brave
- Beteiligt:
- FB69 - Umweltamt
- Freigabe durch:
- Henning Keune (Technischer Beigeordneter), Dr. André Erpenbach (Beigeordneter), Dennis Rehbein (Oberbürgermeister)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Kenntnisnahme
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19.03.2026
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Kenntnisnahme
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26.03.2026
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Sachverhalt
Im Bebauungsplanverfahren Nr. 4/24 (719) Gesamtschule Dünningsbruch ist die Grundlagenermittlung größtenteils abgeschlossen. Eine vertiefende Artenschutzprüfung (ASP II) und eine Baugrunduntersuchung liegen vor. Ein Verkehrs- und ein Schallgutachten folgen. Als nächster Verfahrensschritt ist im März und April die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehen. Parallel erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Am 13. April wird eine Bürgerinformationsveranstaltung (Bürgeranhörung) im Ratssaal stattfinden. Die Details hierzu werden im Amtsblatt und über eine Pressemitteilung im Vorfeld bekanntgemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit dient dazu, die Bürger*innen frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Im Rahmen der anstehenden Beteiligung sollen die auf Antrag der CDU-Ratsfraktion in den STEA am 18.09.2025 eingebrachten Fragen aufgegriffen werden. Der gefasste Beschluss hierzu lautet wie folgt:
„Die Verwaltung wird beauftragt, die folgenden Fragen zu beantworten und im Rahmen des laufenden Bebauungsplanverfahrens mit zu bearbeiten.
Bis zum möglichen Beschluss einer Bebauung werden keine vorauseilenden oder präjudizierenden Maßnahmen auf der Fläche veranlasst, die über die bisher üblichen wiederkehrenden Pflegemaßnahmen hinausgehen.“
Im Anhang werden die im Antrag enthaltenen Fragen, soweit zum jetzigen Zeitpunkt möglich, im Vorgriff auf die Beteiligung beantwortet. Die Zusammenstellung der Antworten erfolgte unter Mitwirkung der Unteren Wasserbehörde im Umweltamt und der Entwässerungsplanung des WBH. Die aufgeworfenen Fragen werden zudem im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens in der Begründung, im Umweltbericht und in den Fachgutachten bearbeitet.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung
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X |
sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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X |
keine Auswirkungen (o) |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Berücksichtigung von Klimaaspekten mit gesetzlichem Auftrag vorgeschrieben. Um Vorhaben hinsichtlich der Klimarelevanz zu optimieren und negativen Auswirkungen entgegenzuwirken, werden in dem Bebauungsplan Festsetzungen zum Klimaschutz- und zur Klimaanpassung aufgenommen, die Treibhausgase reduzieren, Klimafolgen abmildern und/oder Treibhausgase kompensieren.
Eine gesonderte Prüfung zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung ist somit bei der Vorlagenerstellung i. R. von Bauleitplanverfahren nicht notwendig.
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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173,7 kB
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