Beschlussvorlage - 0219/2026
Grunddaten
- Betreff:
-
Organisatorische Verortung und Umfang der Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Sabine Hogrebe
- Freigabe durch:
- Martina Soddemann (Erste Beigeordnete)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Kenntnisnahme
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17.03.2026
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Geplant
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Kenntnisnahme
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Geplant
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Frauenbeirat
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Vorberatung
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Sachverhalt
Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 03.07.2025 beschlossen, eine Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention einzurichten, um auf kommunaler Ebene den Verpflichtungen aus dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt nachzukommen (Vorlage 0267/2025-1). Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, einen Vorschlag hinsichtlich des Umfangs sowie der organisatorischen Verortung dieser Koordinierungsstelle zu unterbreiten.
Die Istanbul-Konvention ist ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen, das die Vertragsstaaten verpflichtet, Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu ergreifen. Dabei richtet sich die Konvention nicht ausschließlich auf den Schutz von Frauen, sondern bezieht ausdrücklich auch Kinder als von häuslicher Gewalt betroffene Personengruppe ein. Die Konvention verpflichtet die staatlichen Ebenen daher, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Frauen und Kinder wirksam vor häuslicher Gewalt zu schützen, Betroffene zu unterstützen sowie präventive Strukturen zu stärken. Zu weiteren inhaltlichen Ausführungen siehe 0268/2025-1. In welchem Umfang die Einrichtung zu erfolgen hat, legt die Konvention ausdrücklich nicht fest.
Für die kommunale Ebene bedeutet dies insbesondere, bestehende Unterstützungs- und Präventionsstrukturen weiterzuentwickeln, die Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen zu stärken und koordinierte Maßnahmen zur Gewaltprävention zu etablieren. Eine zentrale Koordinierungsstelle kann hierbei eine wichtige Rolle übernehmen, indem sie als verbindendes Element zwischen den unterschiedlichen Institutionen und Akteuren des Hilfesystems fungiert.
a) Organisatorische Anbindung
Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung zunächst geprüft, an welcher Stelle innerhalb der bestehenden Verwaltungsstruktur eine solche Koordinierungsfunktion fachlich und organisatorisch sinnvoll verortet werden kann.
Zwischen den Themenfeldern präventiver Kinderschutz und Gewaltprävention im Sinne der Istanbul-Konvention bestehen erhebliche inhaltliche Überschneidungen. Häusliche Gewalt betrifft häufig nicht nur die unmittelbar betroffenen Frauen, sondern wirkt sich auch auf die im Haushalt lebenden Kinder aus. Kinder erleben Gewalt gegen ihre Bezugspersonen oftmals als Zeuginnen und Zeugen oder sind selbst von Gewalt betroffen. Das Miterleben häuslicher Gewalt kann erhebliche Auswirkungen auf die körperliche, psychische und soziale Entwicklung von Kindern haben und stellt aus fachlicher Sicht eine erhebliche Belastung dar.
Die Istanbul-Konvention trägt diesem Zusammenhang ausdrücklich Rechnung, indem sie die Vertragsstaaten verpflichtet, Kinder als eigenständige Opfer häuslicher Gewalt anzuerkennen und Schutzmaßnahmen entsprechend auszurichten. Vor diesem Hintergrund ist eine enge Verzahnung von Maßnahmen zur Gewaltprävention und zum Kinderschutz besonders sinnvoll.
Die organisatorische Ansiedlung der Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Umfeld der Koordinationsstelle des präventiven Kinderschutzes und damit in der Sachgruppe 55/13 im Fachbereich „Jugend und Soziales“ ermöglicht daher eine ganzheitliche Betrachtung von Gewaltkontexten und unterstützt einen integrierten präventiven Ansatz.
Darüber hinaus verfügt die Koordinationsstelle des präventiven Kinderschutzes bereits über etablierte Netzwerkstrukturen mit zentralen Akteurinnen und Akteuren des lokalen Hilfesystems. Hierzu zählen unter anderem Einrichtungen der Jugendhilfe, Beratungsstellen, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie weitere Institutionen der sozialen Infrastruktur. Diese Netzwerke bilden eine wichtige Grundlage für die Umsetzung der Istanbul-Konvention, die ausdrücklich eine enge Zusammenarbeit verschiedener Institutionen und Fachbereiche vorsieht.
Durch die organisatorische Anbindung an die bestehende Koordinierungsstruktur können vorhandene Netzwerke unmittelbar genutzt und weiterentwickelt werden. Gleichzeitig lassen sich Doppelstrukturen vermeiden und bestehende Ressourcen effizient einsetzen.
Ein weiterer wesentlicher Vorteil dieser Verortung liegt in der Möglichkeit, präventive Ansätze systematisch zu bündeln und weiterzuentwickeln. Die Koordinationsstelle des präventiven Kinderschutzes verfolgt bereits das Ziel, Fachkräfte zu vernetzen, präventive Angebote zu stärken und frühzeitig Belastungssituationen in Familien zu erkennen. Diese Aufgaben stehen in engem Zusammenhang mit den Anforderungen der Istanbul-Konvention, insbesondere in den Bereichen Prävention, Sensibilisierung der Öffentlichkeit, Fortbildung von Fachkräften sowie Entwicklung kommunaler Strategien zur Gewaltprävention. Gleichzeitig umfasst dies auch die Zusammen- und Mitarbeit in den Abstimmungsstrukturen zum Thema „Häusliche Gewalt“ (u. a. Runder Tisch).
b) Personelle Ressourcen
Die Koordinationsstelle im präventiven Kinderschutz ist derzeit mit 3,0 Vollzeitäquivalenten für koordinierende Tätigkeiten besetzt, die auf vier Mitarbeitende verteilt sind. Wie oben erwähnt bestehen innerhalb dieser vorhandenen Struktur bereits etablierte Netzwerke, Arbeitsformate und Kooperationsstrukturen, an die die Aufgaben der Koordinationsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention unmittelbar anknüpfen können.
Die Aufgaben der neuen Koordinationsstelle wird zunächst überwiegend im Bereich der Netzwerkkoordination, der Weiterentwicklung bestehender Präventionsstrukturen, der fachlichen Vernetzung sowie der Initiierung und Begleitung strategischer Maßnahmen liegen, auch um Doppelstrukturen zu vermeiden. Da zahlreiche Schnittstellen zu bereits bestehenden Strukturen bestehen und vorhandene Netzwerke genutzt werden können, erscheint ein zusätzlicher Stellenumfang von 0,5 VZÄ als fachlich angemessen, um diese Aufgaben wahrzunehmen, eine enge Abstimmung mit der bestehenden Koordinierungsstruktur sicherzustellen und das Thema „Gewalt gegen Frauen“ gezielt in den Blick zu nehmen.
Der Frauenbeirat hat sich in seiner letzten Sitzung für die Einrichtung einer Personalstelle im Umfang von 0,5-Stellen ausgesprochen.
c) Fazit und Vorschlag
Zusammenfassend bietet die organisatorische Ansiedlung der Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Beratungszentrum „Rat am Ring“ innerhalb der Sachgruppe „Koordinationsstelle des präventiven Kinderschutzes (55/13)“ die Möglichkeit, bestehende fachliche Strukturen und Netzwerke zu nutzen, Synergien im Bereich der Prävention zu schaffen und die kommunale Gewaltpräventionsarbeit in Hagen strukturell weiterzuentwickeln. Damit kann zudem der für die Weiterentwicklung erforderliche Stellenumfang auf 0,5 VZÄ begrenzt werden.
Gleichzeitig ist allerdings festzustellen, dass sich die Stadt Hagen in einer sehr angespannten Haushaltslage befindet. Vor diesem Hintergrund sieht die Verwaltung derzeit nur begrenzte Spielräume für die Einrichtung zusätzlicher Stellen in neuen Arbeitsfeldern bzw. für neue Aufgaben, auch wenn dieser aufgrund der vorhandenen Strukturen gering ausfällt.
Deshalb empfiehlt die Verwaltung, die Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention zwar in der genannten Sachgruppe zu verankern, aber dies nicht mit einer inhaltlichen Ausweitung zu verbinden. Das Angebot würde sich damit weiterhin auf die Aktivitäten beschränken, die bereits in diesem Feld im Kontext des präventiven Kinderschutzes wahrgenommen werden. Eine personelle Ausweitung wäre im Rahmen zukünftiger Haushaltsplanungen erneut zu prüfen. Sollten Fördermittel für diesen Bereich akquiriert werden können, wäre ggf. eine frühere Ausweitung möglich.
