Beschlussvorlage - 0207/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der UWA beschließt:

  1. Die Stadt Hagen beteiligt sich ab dem Jahr 2026 am bundesweiten Entsiegelungswettbewerb „Abpflastern“.
  2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Teilnahme am Wettbewerb „Abpflastern“ in der Stadtgesellschaft aktiv bekannt zu machen sowie fachlich und organisatorisch zu begleiten. Dies umfasst insbesondere:
  • Öffentlichkeitsarbeit über die städtischen Kommunikationskanäle,
  • Bereitstellung umfassender Informationsangebote auf der städtischen Internetseite,
  • niedrigschwellige Beratungsangebote für Bürgerinnen und Bürger,
  • koordinierende Unterstützung bei der Teilnahme und Registrierung im Wettbewerbsportal.
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Sachverhalt

Kurzfassung

Versiegelte Flächen wie Pflaster, Asphalt oder Beton beeinträchtigen die natürliche Versickerung von Regenwasser, verstärken städtische Hitzeeffekte und verringern die ökologische Bodenqualität. Der bundesweite Entsiegelungswettbewerb „Abpflastern“ motiviert Kommunen, Initiativen, Vereine, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger, versiegelte Flächen gemeinschaftlich rückzubauen und naturnah zu gestalten. Der Wettbewerb läuft jedes Jahr vom 21. März bis 31. Oktober; entsiegelte Flächen werden über ein Online-Portal erfasst und der jeweiligen Kommune gutgeschrieben. Die Teilnahme ist kostenfrei und bewusst barrierearm. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Teilnahme organisatorisch vorzubereiten, geeignete Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit umzusetzen und eine fachliche Begleitung sicherzustellen.

 

Begründung (Langfassung)

Pflastersteine, Asphalt und Beton verhindern die natürliche Versickerung von Regenwasser und tragen erheblich zur Aufheizung des urbanen Raums bei. Zu den Folgen zählen unter anderem eine erhöhte Hitzebelastung, eine stärkere Beanspruchung der Kanalisation bei Starkregenereignissen, der Verlust wichtiger Bodenfunktionen sowie eine Abnahme der biologischen Vielfalt. Entsiegelungsmaßnahmen leisten daher einen wichtigen Beitrag zur Klimaanpassung, verbessern das Mikroklima und erhöhen die Aufenthalts- und Lebensqualität in den Quartieren.

 

Darüber hinaus können Entsiegelungsmaßnahmen dazu beitragen, dem fortschreitenden Flächenverbrauch entgegenzuwirken. Gerade in Nordrhein-Westfalen stellt die zunehmende Flächenversiegelung ein erhebliches Problem dar. Die Fläche für Siedlungs- und Verkehrszwecke wächst im vierjährigen Mittel um rund 6,2 Hektar pro Tag, was etwa acht Fußballfeldern entspricht. Bereits 24 % der Landesfläche sind als Siedlungs- und Verkehrsflächen ausgewiesen. Angesichts der hohen Bevölkerungsdichte und der begrenzten Flächenressourcen gewinnt ein sorgsamer Umgang mit dem Boden zunehmend an Bedeutung.

 

Vor diesem Hintergrund wurde – inspiriert durch das niederländische Projekt „Tegelwippen“ – der bundesweite Entsiegelungswettbewerb „abpflastern“ von der Hochschule für Gesellschaftsgestaltung in Koblenz initiiert. Ziel des Wettbewerbs ist es, das Thema Entsiegelung niedrigschwellig, partizipativ und öffentlichkeitswirksam in Kommunen zu verankern. Vergleichbar mit etablierten Kampagnen wie dem „Stadtradeln“ werden spielerische Wettbewerbselemente genutzt, um bürgerschaftliches Engagement für Klimaanpassung und Umweltschutz zu fördern.

 

Der Wettbewerb findet jährlich im Zeitraum vom 21. März bis 31. Oktober statt. In dieser Zeit können Bürgerinnen und Bürger, Initiativen, Vereine, Unternehmen sowie Verwaltungen versiegelte Flächen in begrünte oder wasserdurchlässige Flächen umwandeln. Die entsiegelten Flächen werden über ein Online-Portal erfasst und der jeweiligen Kommune gutgeschrieben. Eine formelle Anmeldung der Kommunen, ein Teilnahmevertrag oder Teilnahmegebühren sind nicht erforderlich; die Teilnahme ist bewusst niedrigschwellig gestaltet.

 

Kommunen sind eingeladen, den Wettbewerb aktiv zu begleiten, insbesondere durch Öffentlichkeitsarbeit, fachliche Unterstützung sowie durch den Abbau technischer, organisatorischer und rechtlicher Hürden für private Entsiegelungsmaßnahmen. Bereits bei der Premiere des Wettbewerbs im Jahr 2025 beteiligten sich zahlreiche Städte in Deutschland. Bundesweit wurden dabei mehr als 512.000 Pflastersteine entfernt, was einer entsiegelten Fläche von rund 10.250 m² entspricht.


 

Umsetzungsperspektive

 

Derzeitigen Projektpartner: Stadtverwaltung, Wirtschaftsbetrieb Hagen, C.C. Reststoff-Aufbereitung GmbH + Co.KG

 

Jahr 2026 – Aufbau und Organisation

Ab dem Jahr 2026 erfolgt der organisatorische Aufbau zur Teilnahme am Wettbewerb. Die Gesamtkoordination übernimmt Amt 69.

 

Geplante Maßnahmen:

  • Einrichtung einer zentralen Informationsseite auf der städtischen Website (z. B. zu klimaangepasster Gartengestaltung, Entsiegelung, Fördermöglichkeiten),
  • begleitende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Pressemitteilungen, Social Media),
  • Durchführung von Informationsveranstaltungen und ggf. Aktionstagen,
  • niedrigschwellige Beratung von Bürgerinnen und Bürgern zur Umsetzung von Entsiegelungsprojekten,
  • inhaltliche Verknüpfung mit bestehenden städtischen Projekten und Veranstaltungen (z. B. „Gießkannenhelden“, Beiträge im Kontext der Internationale Gartenausstellung 2027).

Amt 69 übernimmt darüber hinaus die interne Flächenerfassung privater und städtischer Maßnahmen und unterstützt bei der Registrierung entsiegelter Flächen im Wettbewerbsportal.

 

Altlastenprüfung:

Vor Beginn einer Entsiegelungsmaßnahme können sich Interessierte an das Amt 69 wenden. Auf Grundlage des Altlastenverdachtsflächenkatasters wird die Untere Bodenschutzbehörde prüfen, ob die zur Entsiegelung vorgesehene Fläche im Kataster vermerkt ist. Die Rückmeldung bzw. Ersteinschätzung erfolgt mündlich und ist kostenlos. Bei bestätigten Altlasten ist eine Entsiegelung nicht möglich. Bei Verdacht auf Altlasten können Untersuchungen durchgeführt werden, um Klarheit zu schaffen. Die Kosten für solche Prüfungen müssen jedoch vom Eigentümer getragen werden.

 

Entsorgung:

Die Entsorgung des entsiegelten Materials kann im Anschluss über den lokalen Entsorgungspartner C.C. Reststoff-Aufbereitung GmbH & Co. KG (Hagen-Nord) erfolgen.

 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

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sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

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positive Auswirkungen (+)

 

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Beschlüsse

Erweitern

18.03.2026 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen